(Noch) nicht arbeitslos und schon leicht genervt

Begonnen von vampyrella, 11:01:18 Mo. 23.Juli 2012

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vampyrella

Ich hatte letzten Donnerstag meinen ersten Termin beim Arbeitsamt seit Jahren.
Es sollte ein Gespräch sein, in dem es um die berufliche Zukunft meinerseits nach dem auslaufen meines Arbeitsvertrages in ein paar Monaten geht.
Es wurde eine schnelle Abfertigung meines Jobbörsen-Profils. Ich empfand es als sehr unpersönlich und überhaupt nicht an meine Áusbildung/Berufserfahrung angepasst.

Ich habe ja in einen Beruf erlernt, mangeld normaler Bezahlung immer branchenfremd ( Gastronomie,Leiharbeit,Call-Center, selbständig, Öffentlicher Dienst) gearbeitet. Bin aber halt immer beschäftigt gewesen.
So. Jetzt hab ich ja in meiner jetzigen Beschäftigung ein bisschen mehr als  1200 Euro netto, also ein ganz normaler Verdienst für eine Vollzeitstelle.
Mir wurde jetzt gesagt, ich müsse davon ausgehen, dass ich 1.000 Euro brutto als normaler Verdienst ausgehen müsste, mehr dürfe ich nicht erwarten.
Das ist schon ein bisschen hart, härter wars aber dann, als sie in meinem Jobbörsen-Profil meine Verdienstvorstellung von 1700 Euro brutto rausgelöscht hat, da ich sonst unvermittelbar bin.
Ich meine, ich möchte  ja nicht halbtags als  Aushilfe arbeiten, sondern in einem Beruf, der eine Ausbildung/ gewisse Kompetenzen  vorraussetzt. Auch meine Anmerkung im Bewerbertext, dass ich ein angenehmes Betriebsklima und Pünktlichkeit in der Lohnzahlung erwarte wurde rausgelöscht. Dabei habe ich es ganz harmlos formuliert, was die von mir erwarten können und was ich vom AG erwarte, also nicht unverschämt gefordert oder so.

Mir wurden auch gleich 3 verbindindliche Bewerbungsaufforderungen zugeschickt, zweimal Bimmelbude, einmal Verkauf bei Saturn (wobei ich von Technik keine Ahnung habe, es ihr auch sagte, aber die SB meinte, das das nicht nötig wäre- also quasi meinen Eindruck von dem Unternehmen  Saturn auch bestärkt, welchen ich immer hatte),
Bewerbungskosten gibts natürlich nicht erstattet da ich noch nicht arbeitslos bin.

Im Großen und Ganzen war das Gespräch sinnlos, da es nur um schnelles Vermitteln auf Teufel komm raus ging. Ich müsse auch bereit sein meine jetzige Tätigkeit früher zu beenden um eine neue Arbeit anzunehmen- nur wenn ich jetzt 1200 Euro netto habe, warum woll ich jetzt eine stelle annehmen in der ich 1.000 Euro brutto bekomme?

Da macht man sich schon Gedanken, was im Falle eines Falles werden wird...

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Hochseefischer

Hi vampyrella,

ZitatSo. Jetzt hab ich ja in meiner jetzigen Beschäftigung ein bisschen mehr als  1200 Euro netto, also ein ganz normaler Verdienst für eine Vollzeitstelle.
Mir wurde jetzt gesagt, ich müsse davon ausgehen, dass ich 1.000 Euro brutto als normaler Verdienst ausgehen müsste, mehr dürfe ich nicht erwarten.

Falls Du ALG I beantragt hast, dann gilt der § 140 SGB III ("Zumutbare Beschäftigungen") für Dich.

Im Abs. 3 des § 140 SGB III steht:

Zitat(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__140.html

Wenn Du 1200 Euro netto im letzten Job verdient hast, und Dein zukünftiges ALG I entspricht 60% von 1200 Euro netto (60%, wenn Du keine Kinder hast), dann sind Stellenangebote mit folgender Bezahlung unzumutbar:

a) in den ersten 3 Monaten des Bezugs von ALG Stellenangebote I mit einem Nettogehalt weniger als 20% von 1200 Euro
b) in den Monaten 4 bis einschl. 6 des Bezugs von ALG I Stellenangebote mit einem Nettogehalt weniger als 30% von 1200 Euro
c) ab Monat 7 des Bezugs von ALG I Stellenangebote mit einem Nettogehalt, das weniger als Dein ALG I beträgt, "unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen"

Vor Bezug des ALG I sollte meiner Meinung nach auch a) gelten.

vampyrella

Joa, das hab ich ihr auch gesagt, aber sie meinte, es gäbe keine Arbeit hier wo man mehr als 800 Euro netto verdient. Ich hatte sogar in meiner Zeit in der Brutzelbude mit dem Goldnen M mehr, aber Argumente haben sie überhaupt nicht beeindruckt.
Habe aber heute von meinen Kollegen ähnliches gehört, die hatten heute / bzw. hatten am Freitag den Termin bei der selben Dame.

Abe rist doch frech, einfach zu behaupten, es gäbe die Arbeit, die ich grade habe, einfach nicht und man solle sich mit Löhnen unterhalb des ALG Satzes zufrieden geben... :-/
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Hochseefischer

Zitat von: vampyrella am 15:21:03 Mo. 23.Juli 2012Abe rist doch frech, einfach zu behaupten, es gäbe die Arbeit, die ich grade habe, einfach nicht und man solle sich mit Löhnen unterhalb des ALG Satzes zufrieden geben... :-/

Ja, das ist frech. Verlange doch von ihr, dass sie Dir das schriftlich geben soll. Ich wette um einen Kasten Bier  ;D, dass sie das niemals tun würde.

bodenlos

Würde mir auch schriftlich geben lassen, das keine Bewerbungskosten vor ALG I Beginn möglich sind.
Da bin ich mir nicht sicher ob das so stimmt.

Bei deinem Nettogehalt könntest du ALG II berechtigt sein. Dann leider auch mit Vorlage von Vermögensnachweisen etc.
Noch mehr Verwaltungskram. Vorher Wohngeldanspruch checken. Muss man wohl sowieso vor ALG II-Antrag.

Wenn die SB so rumzickt bei Eintragungen hinsichtlich Jobbörse: Eintragungen löschen lassen, du riskierst ohnehin mit
dem Profil vorwiegend von Abzockern (insbesondere wohl in deiner Region) und ZAF`s angeschrieben zu werden.
Das können die dann ganz bequem über das BA-System bewerkstelligen. Und die Kontrolle der BA ist dann permanent gegeben.

Ggf kannst du selbst ein Profil nach deinem Gusto über die handelsüblichen Job-Profil -Seiten erstellen. Das ist besser, wenn auch
nicht unbedingt erfolgversprechender.

Nick N.

Hier sind mal die Nutzungsbedingungen dieser verf***ten Jobbörse:
Zitat§ 4 Unterstützung des Nutzers
(1) Registrierte Nutzer können beim Einstellen ihrer Angebote und Veranstaltungen im Portal jederzeit die Unterstützung durch Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder der Träger der Grundsicherung in Anspruch nehmen (betreute Kunden). Bei betreuten Kunden haben die Mitarbeiter lesende und schreibende Zugriffsrechte auf die Angebote und alle weiteren Daten der Kunden. Bei betreuten Benutzerkonten haben die Kunden eingeschränkte Schreibrechte.
...
§ 6 Weitere Besonderheiten bei anonym veröffentlichten Angeboten
(1) Ein Arbeitgeber, der als Nutzer des Portals registriert wurde, hat die Möglichkeit, bestimmte Einzelheiten eines mit dem Status ,,anonym veröffentlicht" im Portal eingestellten Bewerberangebotes einzusehen, wenn er ein Stellenangebot im Portal eingestellt hat, welches von der Bundesagentur für Arbeit betreut wird und einen Vermittlungsvorschlag erhalten hat. In diesem Fall kann der Arbeitgeber über die Seite ,,Bewerbungen" alle Vermittlungsvorschläge einsehen und den Bearbeitungsstand der Bewerbungen abfragen. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber Kenntnis des Namens und der Anschrift des Bewerbers erlangen; darüber hinaus ist eine Kenntnisnahme der Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) des Bewerbers aber nur möglich, wenn dieser mit der Veröffentlichung seiner Kontaktdaten einverstanden ist.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A012-SIE-Betrieb/Allgemein/Nutzungsbedingungen-Jobboerse.html

Bei solchen Nutzungsbedingungen ist es natürlich datenschutztechnisch erforderlich, daß die Nutzung freiwillig erfolgt. Die spezifische sozialbehördliche Definition von "freiwillig" (die der Definition im Hochdeutschen mehr oder weniger entgegengesetzt ist), wurde in anderem Zusammenhang schon besprochen.

Man kann auch hinterher der Veröffentlichung des Profils widersprechen. Dafür gibt es ja alle möglichen Gründe. "Bin mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden." dürfte eine relativ schlanke und wasserdichte Argumentation sein.

Ist man aus der beknallten Jobbörse raus, hat das (meiner Vermutung nach) zur Folge, daß sie jeden Vermittlungsvorschlag von Hand raussuchen müssen.  ;D
Das sollte die Zahl der Bewerbungsbefehle schonmal erheblich reduzieren.
Satyagraha

vampyrella

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vampyrella

Ersetze meinen Titel von LEICHT GENERVT auf SCHWER GENERVT

Heute hat mir meine Assi-Amt Dame einen Termin bei einem Call-Center zugeschickt wo ich mich vorstellen soll.
Habe auch gleich geantwortet

Sehr geehrte Frau xxx,

Sie schickten mir im Schreiben vom 23.07.2012 einen verbindlichen Vorstellungstermin bei der Firma _____ für den xx.xx.2012.

Wie kommen Sie darauf,Sie hätten eine Berechtigung,  dass Sie meine Zeit einfach so verplanen können????

Ich habe Arbeit, noch mehr als 3 Monate lang, und nicht die Möglichkeit während der Arbeitszeit einfach so zu einer anderen Firma gehen zu können.
Den von Ihnen vereinbarten Termin kann ich nicht einhalten, da ich zu der Zeit nicht zur Verfügung stehe.

Bitte sagen Sie der Firma Bescheid, dass ich den Termin nicht wahrnehmen kann. Sie haben mir die Suppe ein gebrockt, jetzt löffeln Sie sie auch gefälligst wieder aus.

Im übrigen möchte ich bei anderen Terminen demnächst gefragt werden, ich bin ein volljähriger, mündiger Mensch, der seine Termine selber legen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
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Pfiffi

Sorry, lässt Dich von "Nebenkriegsschauplätzen" verleiten schlechte Laune zu bekommen.

1. bist Du da Dir Dein Arbeitende bekannt ist, auch wirklich ab dem Tag arbeitslos gemeldet?
Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss erfolgen wenn Dir bekannt wird wann Dein Arbeitsverhältniss endet, also wenn man einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag hat, dann meldet man sich gleich arbeitslos zu diesem Ende. Das dies schriftlich erfolgen muss denke ich Bedarf keiner besonderen Ermahnung.
Ist immer schön wenn die eigenen Unterlagen fein geordnet sind, damit man nicht noch in einen Sperrzeit läuft.

2. Was Du an ALG I erhälst legt der SB nicht fest, sondern wird anhand Deiner eingereichten Lohnunterlagen berechnet, möglich das der gute SB nur Mathe bis 3. Klasse hat, zumindest macht er den Anschein als ob er keinen Anstand hat.

3. immer, aber auch wirklich immer, mit Beistand zum Amt, und alles aber wirklich alles schriftlich, gesagtes, erzähltes gilt nicht.

Dann als nächstes da Du von Arbeitslosigkeit bedroht bist, stelle den schriftlichen Antrag auf eine "Leistungsberatung" dieses Wort soll im Antrag mit drin sein und fordere die Ergebnisse dieser Beratung auch schriftlich an. (Musst keine §§ nennen, die kennen die auf dem Amt besser als Du, auch wenn sie diese Dir nicht mitteilen.)

Zu dem Arbeitsangebot, liegt Dir dies schriftlich vor? Wenn ja, bewerben und sehen on es passt, wenn nein, also nur telefonisch, dann ignorieren.
Auch niemals darauf einlassen in irgendeiner Weise Stellung zu nehmen, wer viel sagt und schreibt, das sieht aus als ob er sich verteidigt (in der Defensive) so ist es aber nicht Du hast Rechte, mache Dich sachkundig und fordere diese ein. ;)
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Hochseefischer

Zitat von: Pfiffi am 21:25:10 Di. 24.Juli 2012
Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss erfolgen wenn Dir bekannt wird wann Dein Arbeitsverhältniss endet, also wenn man einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag hat, dann meldet man sich gleich arbeitslos zu diesem Ende.

Bei befristeten Verträgen muss man sich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden, ansonsten gibt es eine einwöchige Sperre.

vampyrella

Zitat von: Pfiffi am 21:25:10 Di. 24.Juli 2012
Sorry, lässt Dich von "Nebenkriegsschauplätzen" verleiten schlechte Laune zu bekommen.

1. bist Du da Dir Dein Arbeitende bekannt ist, auch wirklich ab dem Tag arbeitslos gemeldet?
Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss erfolgen wenn Dir bekannt wird wann Dein Arbeitsverhältniss endet, also wenn man einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag hat, dann meldet man sich gleich arbeitslos zu diesem Ende. Das dies schriftlich erfolgen muss denke ich Bedarf keiner besonderen Ermahnung.
Ist immer schön wenn die eigenen Unterlagen fein geordnet sind, damit man nicht noch in einen Sperrzeit läuft.

2. Was Du an ALG I erhälst legt der SB nicht fest, sondern wird anhand Deiner eingereichten Lohnunterlagen berechnet, möglich das der gute SB nur Mathe bis 3. Klasse hat, zumindest macht er den Anschein als ob er keinen Anstand hat.

3. immer, aber auch wirklich immer, mit Beistand zum Amt, und alles aber wirklich alles schriftlich, gesagtes, erzähltes gilt nicht.

Dann als nächstes da Du von Arbeitslosigkeit bedroht bist, stelle den schriftlichen Antrag auf eine "Leistungsberatung" dieses Wort soll im Antrag mit drin sein und fordere die Ergebnisse dieser Beratung auch schriftlich an. (Musst keine §§ nennen, die kennen die auf dem Amt besser als Du, auch wenn sie diese Dir nicht mitteilen.)

Zu dem Arbeitsangebot, liegt Dir dies schriftlich vor? Wenn ja, bewerben und sehen on es passt, wenn nein, also nur telefonisch, dann ignorieren.
Auch niemals darauf einlassen in irgendeiner Weise Stellung zu nehmen, wer viel sagt und schreibt, das sieht aus als ob er sich verteidigt (in der Defensive) so ist es aber nicht Du hast Rechte, mache Dich sachkundig und fordere diese ein. ;)

Zu 1. Ja, mein Arbeitsende wurde dem AAA bereits mitgeteilt
2. Weiss ich ;-)
3. Habe nur meinen Hund, der darf aber nicht mit rein

Ich habe das Angebot schon verbindlich bekommen, mich dort bewerben zu müssen. Daher habe ich eine Mail an die geschickt. und die wollen mich offenbar. Heute kam auch raus als ich das im Büro erzählte, dass eine andere Kollegin dort vor kurzem sich auch vorstellen musste. die zahlen 1030 euro BRUTTO, sind aber "so nett" und bezahlen einem die Monatskarte. Davon wird mein kühlschrank allerdings auch nicht voller.

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vampyrella

So, heute neuer Besuch beim AA : erstmal war die, die mit mir sprechen sollte krank (was einem aber auch nicht gesagt wird) , so stand ich 15 Min vor verschlossener Tür, bevor ich beim Empfang fragte und man mich spontan zu einer anderen Dame verwies.

Auch hier das typische Bla Bla, keine Stelle über 1.200 Euro brutto in Thüringen, rababer sülz.
Dann legte Sie mir meine Beschwerde-Mail ( siehe unten) vor, und fragte mich ob ich da einen schlechten Tag gehabt hätte.
Ich meinte noch, dass es bis zur Öffnung des Briefes ein sehr schöner Tag gewesen wäre, nur hätte ich danach am liebsten jemanden zusammengeldert.
Ich wette, das steht jetzt auch in meiner Akte *grins*

Zur "Belohnung" bekam ich eine Bewerbungsaufforderung für Arvarto (!!!!) mit... super Sache. Ich hoffe das wo ich mich bisher beworben habe klappt....
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Pfiffi

Arvato = Bertelsmann, konnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren dort zu arbeiten. Geschickt angefangen ist dies recht schnell vom Tisch.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

Jonny79

Zitat von: vampyrella am 15:53:07 Do. 30.August 2012
Dann legte Sie mir meine Beschwerde-Mail ( siehe unten) vor, und fragte mich ob ich da einen schlechten Tag gehabt hätte.
Ich meinte noch, dass es bis zur Öffnung des Briefes ein sehr schöner Tag gewesen wäre, nur hätte ich danach am liebsten jemanden zusammengeldert.
Ich wette, das steht jetzt auch in meiner Akte *grins*

Das wichtigste hast du vergessen zu schreiben: Du konntest damals den Bewerbungstermin nicht wahrnehmen, weil du noch in Arbeit warst. Was hat man dazu auf dem Amt gesagt??? Haben die so überhaupt keine Idee warum du so geantwortet hast ;D
Ich bin arm, aber sexy!

vampyrella

ZitatArvato = Bertelsmann, konnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren dort zu arbeiten. Geschickt angefangen ist dies recht schnell vom Tisch
Ich habe mich pflichtbewusst dort beworben- und wie ;-) Also ich finde 2.500 Euro Gehalt ja persönlich nicht zuviel, mal sehen wie Arvat(r)to das sieht ;-)
Normale 08/15 Bewerbung, Unternehmensnamen falsch geschrieben, überzogene Gehaltsvorstellung und die Anmerkung, dass ich ja noch mein radio-Praktikum nebenbei machen möchte und auf keinen Fall Schichten arbeiten kann.

ZitatWas hat man dazu auf dem Amt gesagt??? Haben die so überhaupt keine Idee warum du so geantwortet hast
Die haben gesagt, mein Arbeitgeber MUSS mich für Vorstellungstermine freistellen. Gesetzliche Grundlage konnte sie mir aber nicht nennen. Soweit ich weiss gilt eine Freistellungs-Pflicht  nur für AA-Termine.

Heute hatte ich eine Vorstellungsveranstaltung von mobilcom. Sie warben damit, 1.200 Euro brutto zu zahlen, der einzigste Nachteil: man bekommt es eben doch nicht so leicht.
"S
1.000 Euro sind fix, dazu kommen 50 Euro Anwesenheitsprämie, 50 Euro "Skillbonus" (wtf?) und 100 Euro Produktivitätsprämie.

Die Schichten scheinen zu gehen,von 8  bis max 20 Uhr- aber die kohle ist mir halt zu wenig für eine Vollzeitstelle. Dummerweise bin ich denen offensichtlich ´gut genug, die haben mich NOCHMAL zum Assessmentcenter (ganztägig!) eingeladen, an dem Tag, an dem ich abends in den Urlaub fliege.
Ich hoffe ich find vorher noch was anderes... sonst muss ich mir morgens noch ein Attest vom arzt holen, und ich wollte ja ausschlafen.
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CubanNecktie

hey, wenn schon in einem Call Center arbeiten musst, denk auch an deine Augen. Also pro Stunde mind. 10 Minuten für die Augen. Kein Scherz, sondern medizinisch empfohlen  ;D .... und ja, je öfter du vorgerfertigte Worthülsen vermeidest, desto schneller fliegst da  kotz

http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/arbeitsorganisation/pausen/pausen_bei_bildschirmarbeit.htm
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

MKnecht

Zitat(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.



das versteh ich nicht ganz ,,"ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt" da die Bemessung so war es jedenfalls bei mir auch noch Urlaubsgeld Prämien Weihnachtsgeld eine Rolle spielten.Also nun rechnen mit dem Netto-Gehalt was jeden Monat auf dem Konto war oder die Bemessungsgrundlage vom Amt? kann  man ja auch leicht hochrechnen mitm Dreisatz bei 60 % um auf 100 % zu kommen.


LG
MKnecht

dagobert

Die Bemessungsgrundlage müsste in Deinem Bewilligungsbescheid stehen = "Bemessungsentgelt täglich".
Das dann mal 30 rechnen = Bemessungsgrundlage monatlich. (Diese Zahl müsste in etwa dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate entsprechen einschl. 1xZahlungen.)
Das ist dann die Grundlage für den Zumutbarkeitsvergleich mit dem Bruttolohn der angebotenen Stelle.
Bei einem Bemessungsentgelt von z.B. 2000 Euro sind in den ersten drei Monaten Jobs mit 1600 brutto (=2000-20%) oder mehr zumutbar. dann sinkt die Grenze auf 1400 Euro brutto (=2000-30%) für die nächsten drei Monate. Ist das Bemessungsentgelt niedriger als in diesem Beispiel sinkt natürlich auch die Zumutbarkeitsgrenze.
Ab dem siebten Monat muss dann der Nettolohn nach (!) Abzug der Fahrtkosten (+ evtl. weiterer jobbedingter Aufwendungen) mindestens so hoch sein wie das Alg1.

ZitatSGB III § 121 Zumutbare Beschäftigungen
...
(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einem Arbeitslosen insbesondere
nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in
Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen
Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.

Beim Alg1 gilt der Tarifvorbehalt immer noch. Auch illegale Arbeitszeiten, Verstösse gegen Sicherheitsvorschriften usw. können ein legaler Grund sein eine Stelle abzulehnen. Sollte man dann allerdings auch beweisen können.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

vampyrella

So, am Montag hab ich mich bei Hutchison vorgestellt- undbin gleich wieder gegangen. 1030 Euro brutto und die ersten 6 Monate umsonst arbeiten sind der Gipfel der Unverschämtheit.
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Rudolf Rocker

Zitat6 Monate umsonst arbeiten

Sollte das als Praktikum laufen, oder wie haben die sich das vorgestellt?

Solange es Vololidioten gibt, die sich zu solchen Konditionen ausbeuten lassen, sehe ich keine Hoffnung! kotz

inline

also, ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand 6 Monate ein Praktikum umsont im Callcenter macht.
Ich meine, entweder kann man telefonieren oder nicht.
Die Einarbeitungszeit beträgt dann auch nur wenige Wochen und wird normalerweise auch gleich bezahlt.
Der Verdienst ist meist alles andere als üppig

Ich sehe so Callcenterjobs mehr als Zuverdienst bzw. Nebenjob an , die man wenige std. am tag mal zwischendurch machen kann.
Oder  - wenn als Hauptjob - dann für wenige Monate zur Überbrückung.

Zu mehr würde ich eigentlich  auch keinem raten.
Callcenter ist ansonten eine Einbahnstraße bzw. Sackgasse.

vampyrella

Diese unbezahlte "Probezeit" wurde damit begründet, dass man ja für das Unternehmen noch keinen Gewinn einfahren kann,sondern das man erstmal nur kostet.
Komisch, das die meisten CC das schon mitbezahlen.

Ich vermute ja, die stecken mit dem AA unter einer Decke- die bezahlen das ALG weiter, die Leute fallen aus der Statisik, und was nach 6 Monaten kommt ist denen ja eh wurscht.

--> Update: hab grade eine Zusage von der Telekom bekommen. 10 min Arbeitsweg zu Fuß  und 13 Euro/h :) und natürlich wird hier die Einarbeitung voll bezahlt.
Ich werde es soooo genißen, mich beim Arbeitsamt abmelden zu dürfen :-)
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Rudolf Rocker


bodenlos

Zitat von: vampyrella am 13:08:22 Mi. 05.September 2012
Diese unbezahlte "Probezeit" wurde damit begründet, dass man ja für das Unternehmen noch keinen Gewinn einfahren kann,sondern das man erstmal nur kostet.
Komisch, das die meisten CC das schon mitbezahlen.

Ich vermute ja, die stecken mit dem AA unter einer Decke- die bezahlen das ALG weiter, die Leute fallen aus der Statisik, und was nach 6 Monaten kommt ist denen ja eh wurscht.

Ich würde mir den" Spass" machen und das trotzdem ans AA melden, mit Bitte um Stellungnahme: ob solche Firmen in der
Jobbörse/vermittlung geführt werden und das legal ist (6 Monate unbezahltes Praktikum) oder sogar einen Straftatbestand
darstellt.


Zitat--> Update: hab grade eine Zusage von der Telekom bekommen. 10 min Arbeitsweg zu Fuß  und 13 Euro/h :) und natürlich wird hier die Einarbeitung voll bezahlt.
Ich werde es soooo genißen, mich beim Arbeitsamt abmelden zu dürfen :-)

Tochter von der Telekom oder das Original? Ebenfalls Verkauf oder Inbound?
Kannte mal jemand der bei der Telekom-Auskunft arbeitete: Stress pur.

Wollte dich aber jetzt nicht vorab entmutigen ;)



inline

Zitat von:  bodenlos
Zitat von:  vampyrellaDiese unbezahlte "Probezeit" wurde damit begründet, dass man ja für das Unternehmen noch keinen Gewinn einfahren kann,sondern das man erstmal nur kostet.
Komisch, das die meisten CC das schon mitbezahlen.

Ich vermute ja, die stecken mit dem AA unter einer Decke- die bezahlen das ALG weiter, die Leute fallen aus der Statisik, und was nach 6 Monaten kommt ist denen ja eh wurscht.

Ich würde mir den" Spass" machen und das trotzdem ans AA melden, mit Bitte um Stellungnahme: ob solche Firmen in der
Jobbörse/vermittlung geführt werden und das legal ist (6 Monate unbezahltes Praktikum) oder sogar einen Straftatbestand
darstellt.

Ich kann das immer noch nicht glauben, dass ein Callcenter 6 Monate unbezahlte Praktikanten für diesen Job einstellt.
Wovon sollen die Praktikanten auch leben ALG I oder II ?
So lange würde auch kein AA oder JC ein Praktikum finanzieren.
Es sei denn es ghört zur Ausbildung  bzw. Umschulung z. B. Erzieherin.
Nein, das kann so nicht stimmen.


vampyrella

ZitatIch würde mir den" Spass" machen und das trotzdem ans AA melden, mit Bitte um Stellungnahme: ob solche Firmen in der
Jobbörse/vermittlung geführt werden und das legal ist (6 Monate unbezahltes Praktikum) oder sogar einen Straftatbestand
darstellt.


Den Spass mach ich mir :-)
ZitatTochter von der Telekom oder das Original? Ebenfalls Verkauf oder Inbound?
Kannte mal jemand der bei der Telekom-Auskunft arbeitete: Stress pur.

Telefonie direkt bei der Telekom (deswegen auch die gute Bezahlung) In-und Outbound- mit Bestandskunden.
Stress ist bei einer Arbeit doch normal, ohne Schweiss kein Preis ;-)
Unerträglich sah es bei der Begehung des Großraumbüros auch nicht aus, viele Trennwände, Pflanzen, Mitarbeiter haben sich untereinander unterhalten weil wohl grad nichts los war...


Zitatch kann das immer noch nicht glauben, dass ein Callcenter 6 Monate unbezahlte Praktikanten für diesen Job einstellt.
Wovon sollen die Praktikanten auch leben ALG I oder II ?
So lange würde auch kein AA oder JC ein Praktikum finanzieren.
Es sei denn es ghört zur Ausbildung  bzw. Umschulung z. B. Erzieherin.
Nein, das kann so nicht stimmen.


Praktikum habe ich ja auch nicht geschrieben. Das läuft über einen Bildungsträger.
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