Darlehensrückzahlung für Mietkaution nun rechtswidrig oder nicht?

Begonnen von Leo, 17:42:51 Mi. 29.August 2012

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Leo

Ich habe vor einigen Wochen in folgendem Thread

http://www.chefduzen.de/index.php?topic=25624.0[

den Tipp bekommen, der monatlichen Rückzahlung meiner Mietkaution für meine als angemessen genehmigte Wohnung zu widersprechen und mein Geld zurück zu fordern, was ich getan habe und zwar mit Verweis auf folgendes Urteil:

http://www.kanzlei-blaufelder.com/hartz-iv-empfanger-mussen-darlehen-fur-mietkaution-nicht-abstottern/

Nach einigen Wochen bekam ich heute die Antwort, bzw. Ablehnung meiner Forderung.
Ich schreib sie mal ab und würde euch bitten, mir einen Rat zu geben, ob die Recht haben oder ich mir einen Anwalt besorgen sollte.


Nachfolgend die Ablehnung. Persönliche Daten lasse ich aus.

ZitatSehr geehrter Herr XY,

bezüglich Ihres Antrages auf Rückzahlung der bereits erfolgten Kautionstilgung teilen wir Ihnen folgendes mit:

Das Urteil des BSG Kassel vom 22.03.2012 bezieht sich auf einen Fall aus 2008, bei dem die Einbehaltung der Tilgungsraten analog § 23 Abs. 1 SGB II alte Fassung (heutige Fassung §24 Abs. 1 SGB II) erfolgte. Dies war damals aber nur für Darlehen aufgrund eines unabweisbaren Bedarfs (akute Notlage) vorgesehen und konnte auf Kautionsdarlehen nicht angewandt werden.

Am 01.04.2011 trat eine Neufassung des SGB II in Kraft, die unter anderem neue Regelungen für Darlehenstilgungen enthält.

Die Bewilligung Ihres Kautionsdarlehens erfolgte nach §22 Abs. 6 SGB II, die Tilgung richtet sich nach §42a Abs. 2 SGB II.

Das genannte Urteil kann somit auf ihren Fall nicht angewandt werden.

...

dagobert

Sozialgericht Berlin
Az.: S 37 AS 25006/12
ZitatDer Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid und die dazugehörigen Vereinbarungen vom 26.3.2012 dahingehend abzuändern, dass die Mietkaution als Zuschuss gegen Abtretung des Rückerstattungsanspruchs gegenüber dem Vermieter und einer Rückzahlungsklausel für den Fall der Aufgabe der Wohnung oder der Beendigung des Leistungsbezuges gewährt wird.

http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Berlin---S-37-AS-25006-12.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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