Kontopfändung möglich wg Schulden eines Verfügungsberechtigten?

Begonnen von Hildchen, 15:16:34 Mo. 08.Oktober 2012

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Hildchen

Mein Mann hat kein eigenes Konto, weil sich die Banken weigern, ihm eins einzurichten.
Seine Rente und Grusi wird auf mein Konto überwiesen, soweit kein Problem.
Er hat schon seit ewiger Zeit Verfügungsberechtigung auf das Konto, für den Notfall eben,
normalerweise erledige ich alle Geldsachen, er holt nicht mal Kontoauszüge ab.

Wäre es bei einer Pfändung gegen ihn möglich, in mein Konto zu pfänden?
Ich bin die alleinige Inhaberin, es ist also kein Ehegatten-Konto, oder wie man das nennt.

convar

also ich würde mal so aus dem Bauch raus schreiben
dass
wenn der GV um die Verfügungsberechtigung weis

ein Pfändungsversuch möglich sein könnte

wenn dann das Konto dicht ist müsste man mühsam jeden Cent freikämpfen

ich persönlich würde sofort ein neues Konto aufmachen, Du bist der alleinige Kontoinhaber, es gibt keinen Verfügungsberechtigten (Verfügungsberechtigter ist wie ein Mitinhaber des Kontos zu sehen) und dieses Konto würde ich auslaufen lassen

wenn Dein Holder die eV mal wieder abgibt, einfach beim GV darauf bestehen dass der einem den Wisch aushändigt, den Mist ausfüllen und darüber hinaus KEINESFALLS dem GV weitere Informationen geben

kannst dir ja mal das hier durchlesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Bankvollmacht

anja11

Hallo,

ja es besteht die Möglichkeit über eine sogenannte Drittschuldner Pfändung, dann ist das komplette Konto leer.

Kann eine üble Sache sein, das Konto einem Schuldner zur Verfügung zu stellen.

Dein Mann sollte versuchen ein sogenanntes P-Konto zu bekommen.

VG

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