Mündliche Eigenkündigung, ALG II Sperrzeit, Schaden so gering wie möglich halten

Begonnen von Morbus, 16:05:46 Mi. 24.Oktober 2018

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Morbus

Hallo zusammen.


Um es kurz zu machen, ich habe Aufgrund der Arbeitsbedingungen und weil sich nicht an mündliche Absprachen gehalten wurde bei einer Firma gekündigt.
Es bestand kein Arbeitsvertrag und nichts wurde schriftlich festgehalten. Der Chef wollte in die Arbeitsbescheinigung schreiben, dass er gekündigt habe, weil ich mich nicht habe AU schreiben lassen, was er aber nicht getan hat. Jetzt bin ich seit über nen Monat nur am grübeln und schon recht ratlos, was ich machen kann, wenn ich eine drei Monats-Sperre bekomme.

Es geht im Prinzip nur darum, dass er reingeschrieben hat, dass ich gekündigt habe, was alles so schwer macht.
Ich weiß auch leider nicht mehr, wo ich mir Rat holen kann, außer hier, habe schon vieles ausprobiert. Es war auch mein Fehler, dass ich mir keine AU geholt habe, ich weiß, aber ich wollte dem ja noch entgegen kommen..

Ich bin dankbar für jede Hilfe.




dagobert

Ein Arbeitsvertrag kann zwar mündlich geschlossen, aber nur schriftlich gekündigt werden (§ 623 BGB).
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Ein Arbeitsvertrag kann auch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden. So reicht es zB, dass die Arbeit aufgenommen wird und der Lohn gezahlt wird. Kündigung ist dann nur schriftlich möglich.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Morbus

Hey, danke euch schon mal für die Antworten. Wie würde das denn über einen Monat nach diesem Vorfall aussehen, auch wenn von keinem schriftlich eine Kündigung ausgesprochen wurde?
Ich war die ganze Zeit ja nicht tätig in dieser Firma. Ich habe auch bereits eine Lohnabrechnung für die paar Tage dort erhalten. Nach einem Telefonat, wo ich nachgehackt habe, warum die in die Arbeitsbescheinigung geschrieben haben, dass ich gekündigt habe, meinten die, dass die es nicht machen konnten, weil dann Zusatzkosten auf die zugekommen wären (laut Steuerberater).

Ich bin außerdem in dem Dilemma, dass ich so langsam mal zum Jobcenter müsste und den Antrag auf ALG II abgeben müsste, wo ich jetzt aber mit gewartet habe, bis die Arbeitsbescheinigung da ist. Die Firma wollte nochmal mit mir in Kontakt treten, weil ich Zweifel angemeldet habe, was der Steuerberater meinte, was bis jetzt aber nicht eingetreten ist. Ich wollte dann nochmal persönlich anrufen und dir Angst der Firma mehr zu bezahlen aus der Welt schaffen, damit sie in die Arbeitsbescheinigung schreiben, dass die Kündigung ihrerseits erfolgte.

Das Problem ist einfach, dass ich eine Sperre von drei Monaten einfach nicht wegstecken könnte (Miete, Versicherungen, etc.)
Wie könnte ich beim JC argumentieren.
Ich weiß nicht mehr weiter und das ist auch ganz schön belastend. Natürlich bin ich auch mit Schuld an der Situation.. ich wollte da einfach nur weg..

dagobert

Zitat von: Morbus am 16:51:01 Mi. 24.Oktober 2018Wie würde das denn über einen Monat nach diesem Vorfall aussehen, auch wenn von keinem schriftlich eine Kündigung ausgesprochen wurde?
Ich war die ganze Zeit ja nicht tätig in dieser Firma.
Der Arbeitsvertrag besteht weiterhin, da er nicht gekündigt wurde.
Dass du nicht zur Arbeit erschienen bist, kann der AG dir als Arbeitsverweigerung auslegen, was ihn dann zur fristlosen Kündigung berechtigen würde. Eine fristlose Kündigung zieht ebenfalls eine Sperrzeit/ Sanktion (Alg1/Alg2) nach sich. Aber auch die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Zitat von: Morbus am 16:51:01 Mi. 24.Oktober 2018meinten die, dass die es nicht machen konnten, weil dann Zusatzkosten auf die zugekommen wären (laut Steuerberater).
Versteh ich jetzt nicht.

Zitat von: Morbus am 16:51:01 Mi. 24.Oktober 2018Ich bin außerdem in dem Dilemma, dass ich so langsam mal zum Jobcenter müsste und den Antrag auf ALG II abgeben müsste, wo ich jetzt aber mit gewartet habe, bis die Arbeitsbescheinigung da ist.
[...]
Das Problem ist einfach, dass ich eine Sperre von drei Monaten einfach nicht wegstecken könnte (Miete, Versicherungen, etc.)
Wie könnte ich beim JC argumentieren.
Hast du keinen Anspruch auf Alg1?
Beim Jobcenter gibt es keine Sperre, sondern eine Sanktion. 30% oder 100%, je nach Alter.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Morbus

Zitat von: Morbus am 16:51:01 Mi. 24.Oktober 2018meinten die, dass die es nicht machen konnten, weil dann Zusatzkosten auf die zugekommen wären (laut Steuerberater).
Versteh ich jetzt nicht.

Als ich ihm die Arbeitsbescheinigung gegeben habe, meinte ich nur zu ihm, dass es wichtig ist, dass er in diese reinschreibt, dass er gekündigt hat, damit es nicht zu Problemen kommt, weil ich mich auch nicht habe AU schreiben lassen. Er meinte das macht er.

Zitat von: Morbus am 16:51:01 Mi. 24.Oktober 2018
Hast du keinen Anspruch auf Alg1?
Leider nicht, weil ich nicht ein Jahr durchgearbeitet habe.

dagobert

Zitat von: Morbus am 17:44:08 Mi. 24.Oktober 2018
Als ich ihm die Arbeitsbescheinigung gegeben habe, meinte ich nur zu ihm, dass es wichtig ist, dass er in diese reinschreibt, dass er gekündigt hat, damit es nicht zu Problemen kommt, weil ich mich auch nicht habe AU schreiben lassen. Er meinte das macht er.
Ich meinte das mit den Zusatzkosten. Das verstehe ich nicht.
Welche Kosten sollten das sein?

Zitat von: Morbus am 17:44:08 Mi. 24.Oktober 2018Leider nicht, weil ich nicht ein Jahr durchgearbeitet habe.
Musst du auch nicht.
Die 12 Monate können auch in mehreren Jobs gearbeitet worden sein.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Morbus

hey dagobert.

Angeblich wegen den Kündigungsfristen. Ich weiß auch nicht genau wie das läuft, weil ja kein Arbeitsvertrag bestanden hat, in dem eine Frist festgelegt wurde. Ich meinte auch das man aufgrund des mündlichen Vertrages eventuell einfach sagt, dass keine Kündigungsfrist ausgehandelt wurde für den ersten Monat oder so ähnlich. Weil ich ja eh nur die Tage bezahlt bekommen habe, an denen ich arbeiten war und von keiner Seite eine schriftliche Kündigung ausgestellt wurde

Das mit den 12 Monaten kommt leider auch nicht zusammengerechnet hin.

dagobert

Zitat von: Morbus am 18:20:21 Mi. 24.Oktober 2018Angeblich wegen den Kündigungsfristen. Ich weiß auch nicht genau wie das läuft, weil ja kein Arbeitsvertrag bestanden hat, in dem eine Frist festgelegt wurde. Ich meinte auch das man aufgrund des mündlichen Vertrages eventuell einfach sagt, dass keine Kündigungsfrist ausgehandelt wurde für den ersten Monat oder so ähnlich.
Dem steht § 622 BGB im Weg.
Zitat von: Morbus am 18:20:21 Mi. 24.Oktober 2018Weil ich ja eh nur die Tage bezahlt bekommen habe, an denen ich arbeiten war
Was so eigentlich auch nicht zulässig ist.

Ich glaub für die Zukunft solltest du dich nal gründlich ins Arbeitsrecht einlesen.

Zitat von: Morbus am 18:20:21 Mi. 24.Oktober 2018Das mit den 12 Monaten kommt leider auch nicht zusammengerechnet hin.
Ja, dann bleibt dir wirklich nur Alg2.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Morbus

danke dagobert.

Das werde ich zwangsläufig auch tun müssen. Mir war vorher auch vieles noch nicht bekannt.

Ich würde gerne nochmal einen Versuch tätigen, um es eventuell noch so zu drehen, dass die eintragen, dass die gekündigt haben. Dafür müsste ich auch irgendwie halbwegs argumentieren können.
Denn es kam mir ja selber auch spanisch vor, dass angeblich noch Kosten auf die zukommen würden, wenn die das anders eintragen. Was könnte ich da sagen. Klar, ich denke mal die werden eventuell auch nur nen Grund suchen das nicht tun zu müssen, aber versuchen kann ich es ja, weil mir leider nichts anderes übrig bleibt.

Ich würde jetzt dann erst einmal versuchen nochmal das Gespräch zu suchen und wenn das nicht hilft muss ich ja die Arbeitsbescheinigung abgeben. Fällt da eventuell jemandem ein was ich machen kann oder wie ich beim Jobcenter argumentieren könnte?

Wird mir dann das komplette Geld gestrichen? Habe ich wenigstens Anspruch auf eine Krankenversicherung (denn die macht auch Ärger) und eventuell Lebensmittelgutscheine?

Das ich eventuell noch das Beste aus der Situation mache, denn drei Monate weniger, bzw. kein Geld sind echt heftig.
Ich bemühe mich zwischenzeitlich auch um einen anderen Job, ich hoffe nur, dass ich kurz vor Weihnachten noch etwas finde.

Ich bedanke mich echt für jeden Tipp und ansonsten schonmal danke an alle für die Hilfe.  :D

dagobert

Zitat von: Morbus am 17:31:23 Do. 25.Oktober 2018
Ich würde gerne nochmal einen Versuch tätigen, um es eventuell noch so zu drehen, dass die eintragen, dass die gekündigt haben. Dafür müsste ich auch irgendwie halbwegs argumentieren können.
Evtl. auf § 623 BGB hinweisen.
Wenn du gekündigt hast, müsste der AG diese Kündigung schwarz auf weiss vorliegen haben ...

Wenn er dann alerdings wegen der schon erwähnten Arbeitsverweigerung fristlos kündigt, setzt es auch eine Sanktion.

Zitat von: Morbus am 17:31:23 Do. 25.Oktober 2018
Wird mir dann das komplette Geld gestrichen? Habe ich wenigstens Anspruch auf eine Krankenversicherung (denn die macht auch Ärger) und eventuell Lebensmittelgutscheine?
Kommt drauf an wie alt du bist.
Wenn über 25: Sanktion 30% vom Regelsatz, der Rest sowie Miete und KV werden bezahlt. Lebensmittelgutscheine gibt's nicht.

Sonst 100% vom Regelsatz, nur noch Miete und KV werden bezahlt. Lebensmittelgutscheine sind möglich: "Kann"-Regelung.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Zitat von: dagobert am 17:43:56 Do. 25.Oktober 2018
Sonst 100% vom Regelsatz, nur noch Miete und KV werden bezahlt. Lebensmittelgutscheine sind möglich: "Kann"-Regelung.
Wobei bei absoluter Mittellosigkeit Lebensmittelgutscheine zu gewähren sind, weil sich dann das Ermessen zu Deinen Gunsten auf Null reduziert.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Morbus

Dann versuche ich das mal mit dem BGB, mal sehen was die sagen.
Alleine, dass die Miete schon mal weitergezahlt würde wäre eine richtige Entlastung. Danke euch für die Infos. Mal sehen, wie es weitergeht.
Und allen ein schönes Wochenende.

Rudolf Rocker

Also das JC wird auf jeden Fall erst mal eine schrifliche Kündigung sehen wollen.
Die Kündigung des Arbeistverhältnisses hat, wie hier schon erwähnt wurde, laut BGB zwingend schriftlich zu erfolgen. Egal, ob mündlicher oder schriftlicher AV.
Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt lt. BGB 14 Tage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, beweist die Lohnabrechnung.
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung kann er eigentlich nur nach Abmahnung (schriftlich) machen.

Geh doch Montag hin und biete deine Arbeitskraft an, mit der Begründung, das das Arbeitverhältnis ja noch bestand hat.
Entweder wird er dich weiterarbeiten lassen (eher unwahrscheinlich) oder dich nach Hause schicken.
Beim letzteren lässt du dir das schriftlich bestätigen und/oder siehst zu das du einen Zeugen hast. Warum? Ganz einfach: Schickt dich der Chef nach Hause (nachweisbar), ist das eine Freistellung und er muss dich dann totzdem bezahlen.
Das Spielchen musst Du dann solange durchziehen bis du eine schriftliche Kündigung hast. (Also jeden Morgen da aufschlagen und nach Hause schicken lassen).
Du wirst die Kohle zwar nicht kriegen ohne das Arbeitsgericht einschalten zu müssen, aber ich hab so schon mal einen Monatslohn eingestrichen, ohne eine einzige Stunde gearbeitet zu haben.
Finde ich gut! ;)


Morbus

Hey Leute.
Der Stress der letzten Wochen ist nun scheinbar vorbei.
Das Jobcenter hat mir aus irgendeinem Grund kein Geld gekürzt.  ;D

Ich hatte noch ein Gespräch mit meiner alten Sachbearbeiterin, wo ich ihr den Fall einfach so geschildert habe, wie er war und das das Vertrauensverhältnis so gelitten hat, dass ich dort nicht mehr weiter arbeiten konnte. Ich weiß jetzt nicht, ob da noch was kommt, aber bis jetzt hat keiner mehr was gesagt, außer das ich wohl einen neuen SB bekomme und meine alte SB meinte, es könnte sein, dass der/die mich wohl nochmal zu dem Fall befragen würde.

Ich wollte allen für die Hilfe danken und auch n kleines sorry, dass ich so spät antworte.

Auch an "Rudolf Rocker" nochmal danke, das wäre eine Möglichkeit, die ich hätte in Betracht ziehen können. Jetzt hat sich das aber scheinbar so erledigt, ohne rechtlichen Stress.
Da hatte ich wohl scheinbar noch einmal richtig Glück.

Rudolf Rocker

Moin Morbus!
Na, ist doch super das es ohne Stress gelaufen ist. Es gibt beim JC noch den ein anderen SB der menschlich geblieben ist.

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