Berechnung der Erwerbsunfähigkeitsrente ?

Begonnen von Vollstrecker, 18:54:48 Di. 30.Oktober 2012

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Vollstrecker

Hallo @all,

kann mir bitte mal jemand erklären, wie eine Erwerbsunfähigkeitsrente berechnet wird ?

Gibt es eine volle Erwerbsunfähigkeit (keine 3 Std. Arbeit am Tag möglich)
und eine Teil-Erwerbsunfähigkeit (3 bis max. 6 Std. Arbeit am Tage möglich) ???

Inwieweit wird das Alter des Antragstellers berücksichtigt ?
Richtet sich die Höhe der EU-Rente nur nach dem bisherigen Verdienst bzw. geleisteten Beitragszahlungen ?

wäre für Antworten dankbar.


Dearhunter

Basisberechnung ist der bisherige Durchschnit (eingezahlte Jahre), wobei Zeiten, die man freiwillig einzahlt, in DIESEM Falle negativ wirken können, weil die meisten nur den Mindestbeitrag zahlen. Dies erhält zwar Ansprüche und Wartezeiten, senkt aber den Durchschnitt.

Aber grob: Bisheriger Durchschnitt der eingezahlten Jahre, dann aufgestockt auf Alter 55.

Wenn der Durchschnitt also 1 Rentenpunkt ist, und die Person ist 50 Jahre alt, so ist Basis die bisherigen Rentenpunkte plus 5 Punkte (bisheriger Durschschnitt, eben bis 55 gerechnet) oben drauf.

Zu Teil-EU wüsste ich das nicht, müsste aber dieselbe Basis sein, aber nur einen bestimmten Prozentsatz der ermittelten Summe.
Das ist die grobe Sache ... zu Feinheiten schnapp dir einen ehrenamtlichen Versicherungsältesten.

Und nicht vergssen ... 10 Prozent gehen runter wegen Kranken- und Pflegeversicherung.


DH

BakuRock

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Wenn eine Idee am Anfang nicht absurd klingt, gibt es für sie keine Hoffnung. .... A. Einstein

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Vollhonk

ZitatAber grob: Bisheriger Durchschnitt der eingezahlten Jahre, dann aufgestockt auf Alter 55.

Wenn der Durchschnitt also 1 Rentenpunkt ist, und die Person ist 50 Jahre alt, so ist Basis die bisherigen Rentenpunkte plus 5 Punkte (bisheriger Durschschnitt, eben bis 55 gerechnet) oben drauf.

Das ist Quatsch. Die Zurechnungszeit für EM-Renten ist seit 2004 das 60 Lebensjahr. Zur Berechnung siehe unten.


Zitatkann mir bitte mal jemand erklären, wie eine Erwerbsunfähigkeitsrente berechnet wird ?

Gibt es eine volle Erwerbsunfähigkeit (keine 3 Std. Arbeit am Tag möglich)
und eine Teil-Erwerbsunfähigkeit (3 bis max. 6 Std. Arbeit am Tage möglich)

Hier kommt es auf den Rentenartfaktor an. Bei voller EM beträgt er 1,0, bei halber EM 0,5. Altersrente ist ebenfalls 1,0.
Zur Höhe der Rentenberechnung ist folgendes anzumerken:

Entscheidend sind die von dir geleisteten Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Jedes Jahr im Juli wird durch die DRV bekannt gegeben, wie hoch der durchschnittliche Jahresverdienst der Arbeitnehmern in D ist. Erreichst Du dieses Jahrebrutto, wird dir ein Entgeltpunkt im Rentenverlauf gutgeschrieben. Ebenfalls gutgeschrieben werden dir noch evtl. noch Kindererziehungszeiten, BUND, gemeldete Arbeitslosigkeit (ALG I), Audbildungszeiten, etc. Genaueres entnimmst Du den Rentenverlauf, den Du bei der Rentenversicherung anfordern kannst!

Jeder Entgeldpunkt wird ebenfalls im Juli von der DRV der Höhe nach in € bestimmt. Für 2012 beträgt er 28,07 €! Beispielrechnung:
Du hast 45 Jahre lang den Durchschnittsverdienstdienst erreichst und gehst damit in Alterrente, so erhälst Du nach heutigen Maßstab eine Rente in Höhe von:

45 x 28,07 € = 1263, 15 € brutto abzüglich KK, Pflegekasse. Beim Ledigen ohne Kinder sind es derzeit 10,4 % Abzüge vom Brutto.

Also, verdienst Du mehr als der Durchschnitt aller AN, gibt s auch mehr Entgeltpunkte, ergo höhere Rente, verdienst Du weniger, entsprechend schmalere Rente.

Soweit Klar?

Bei EM-Rente wegen Erwerbsminderung (nicht die sogenannten Arbeitsmarktrente, verwechsel das nicht!) liegt es in der Natur der Sache, dass diese Entgeltpunkte nicht erreicht werden können. Die DRV geht deshalb von der sogenannten Zurechnungszeit aus, sie beträgt mittlerweile das 60. Lebensjahr. Gehst Du also mit mit dem 40. Lebensjahr in EM-Rente, werden Dir 20 Jahre als fiktive Zurechnungszeit zugerechnet (abzüglich 10,8 % von der Gesamtrentenhöhe). Was heißt das?
Dir DRV rechnet Dir fiktiv! Entgeltpunkte auf Basis der letzen Durchschnittsverdienste pro Jahr zu, in diesem Beispiel x 20 - die DRV tut also so, als wenn Du noch ein Arbeitseinkommen in bestimmter Höhe erzielen könntest. Dabei gilt es zu beachten, dass Arbeitlosigkeit, Krankheit etc in einer komplizierten Formel in die Berechnung mit einfließen, oder um es klar zu sagen: wer lange vor der EM-Rente arbeitlos war (sind die allermeisten), ist der gearschte denn deren fiktives! zu erwartendes "Arbeitseinkommen" ist naturgemäß immer unter dem der real arbeitenden AN!
Die Zurechnungszeit geht immer bis zum 60. Lebenjahr. Somt hast Du auch das Phänomen, das ein 25 jähriger mit einem Durchschnittseinkommen von sagen wir mal dem 1,5fachen eine wesentlich höhere EM-Rente erhält als ein 50 jähriger mit durchschnitlichen 0,8 Entgeltpunkten. Thats fact!
Wenn du also den Rentenartfaktor 1,0 hast erhälst Du nach diesem Schema den vollen EM-Rentenbetrag, bei halber EM entsprechend nur 0,5.
Meien Ausführungen können natürlich nur grob skizieren, wie das Ding abläuft, persönliche Infos erhälst Du beim Versichertenältesten deiner Rentenversicherung - als zb. DRV Bund etc.
Ich hoffe, Du konntest mir soweit folgen.

Gruß






Vollstrecker

Hi,

danke für die Info, so hatte ich das nach meinen bisherigen Recherchen auch interpretiert.

Bedeutet also im Klartext, nicht lange ALGI oder ALG II beziehen, sondern möglichst schnell nach Eintritt einer schweren Erkrankung die EM oder EU-Rente beantragen.

Es wird also rein fiktiv auf Grundlage des letzten Einkommens bis 60 hochgerechnet.

Die Sache mit Faktor 0,5 bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit und dem Faktor 1,0 bei voller Erwerbsunfähigkeit scheint mir klar zu sein, dass hatte ich schon genaus verstanden.

Gruß

V.

Dearhunter

Di Erhöhung von 55 auf 60 ist an mir vorübergegangen ... Asche über mein Haupt.

ZitatEs wird also rein fiktiv auf Grundlage des letzten Einkommens bis 60 hochgerechnet.

Nein, auf Grundlage des vorherigen DURCHSCHNITTS, nicht das letzte Einkommen. Basis sind die Rentenpunkte.

Dummerweise (persönliche Erfahrung) senkt eine Scheidung zum Beispiel den Durchschnitt extrem. 10 Punkte wurden mir abgezogen und der Ex übertragen. Bei angenommer EU sinkt dadurch der Durchschnitt, der auf 60 hochgerechnet wird, bei mir um ein Drittel ab.


DH

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