Urlaubsanspruch

Begonnen von Refagott, 15:56:19 Mi. 31.Oktober 2012

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Refagott

Hallo @ all
Ich habe da mal ne Frage. Vielleicht kennt sich ja einer damit aus. Die Suche und auch das Internet waren nicht wirklich hilfreich.

Meine Frau hatte vom 01.01.2012 bis zum 15.07.2012 eine Teilzeitarbeit mit Probezeit. Ab dem 16.07.2012 hat Sie dann bei einem anderen Arbeitgeber eine Vollzeitstelle angefangen.

Nach meiner Recherche im Internet und Anfrage bei meinem Betriebsrat (der ist aber nicht so kompetent), heißt es: Man erarbeitet sich einen anteiligen Urlaubsanspruch von 1/12 pro Monat, den man nach der Probezeit (in Ausnahmefällen auch während der Probezeit) nehmen kann.

Bei dem ersten AG am Anfang des Jahres hat Sie einen Tag Urlaub genommen. Bei dem zweiten AG noch keinen und Sie soll auch keinen bekommen. Das heißt dann würde Sie ja ein ganzes Jahr malocht haben ohne Urlaub.

Die Probezeit bei dem zweiten AG endet am 15.01.2013.

Nun die Frage(n)
1. Kann man den erworbenen Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2012 mit in das Jahr 2013 mitnehmen?
2.Ist das rechtens ein Jahr ohne Urlaub zu arbeiten?

Meine Frau arbeitet in einem Altenheim und die Arbeit ist Körperbetont und stressig. Jetzt gegen Ende des Jahres pfeift Sie aus dem letzten Loch und hat eine Auszeit dringend nötig.

Danke im voraus für eure Antworten.

Gruß
         Refagott
Frage nicht warum etwas passiert, sondern frage dich wem es nutzt das es passiert.

xyu

hallo,

den resturlaubsanspruch aus dem halben jahr Teilzeitarbeit beim ersten Arbeitgeber muss dieser ihr noch geben und auch bezahlen. Allerdings hat sie dadurch leider keinen richtigen Urlaub, da sie jetzt ja bei einem neuen AG arbeitet. Urlaubsübertrag ins neue Jahr ist nach meiner Erfahrung im Altenheim aufgrund der permanenten Unterbesetzung durchaus üblich. Das führt dann oft dazu, dass im Januar auf einmal ganz viele KollegInnen Urlaub haben. Grundsätzlich sioll Urlaub aber in dem Jahr, in dem der Anspruch erworben wurde, gegeben werden.

Empfehle aber auf jeden Fall ein Gespräch mit ver.di und dem Betriebsrat beim neuen AG (falls es einen gibt). Sagt der AG kategorisch Nein zur Gewährung von Urlaub in diesem Jahr?

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