Einkommensnachweis bei Abgabe e.V. nur vorzeigen

Begonnen von convar, 20:19:17 Di. 04.Dezember 2012

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convar

jo, nachdem ich nun durch 2 Instanzen, angefangen beim Widerspruch bei Abgabetermin e.V. und der dann eingelegten sofortigen Beschwerde zur Entscheidung beim LG, erwartungsgemäß verloren habe

ich jedoch allen Beteiligten viel zusätzliche Arbeit beschert habe
und die Erwartung auf eine fruchtbare Pfändung durch meine Widersprüche
mit Sicherheit hochgeschraubt habe (die gehen jetzt natürlich davon aus dass es was
zu pänden gibt, deswegen hätte ich die Widerspruchsorgie.....)

gehe ich jetz, quasi "im vorauseilenden Gehorsam" von mir aus zum Gerichtsvollzieher und gebe die seinerzeit
begehrte e.V. ab
dann zeige ich dem Typen aus 1 Meter Entfernung meinen Bewilligungsbescheid vom Amt und dann kann er selbst ohne
Brille sehen dass es nichts zu pfänden gibt

der Typ will mit Sicherheit den Bewilliungsbescheid kopiern und dem Gläubiger (einer Bank) den Wisch zuschicken

da mach ich allerdings nicht mit,
berufe mich auf meine informelle Informationsfreiheit (weis jetzt nicht so genau wie der Dingens heist) und verweigere die
Kopie, nicht aber die Einsicht durch den Gerichtsvollzieher beim Termin

was denkt Ihr zu meinem Plan und den Jungs die Haare ausfallen zu lassen?

Nick N.

Kenn mich in der Sache nicht wirklich aus, aber den Spirit finde ich :] O0 :baby:

Übrigens, das Teil heißt "informationelle Selbstbestimmung".

Inwieweit die uns Schuldnern zugestanden wird, weiß ich nicht. Probieren geht doch aber über studieren! (Edit: Zumindest, wenn man keine unvoreingenommenen / belastbaren Informationen bekommt!)

Ich dachte jetzt zuerst, "Abgabe e.V." sei ein eingetragener Verein, mit dem Du einen Rechtsstreit hast...
Satyagraha

convar

jo Nick
da dank ich Dir doch ganz herzlich für die Info
werde jetzt mal die Aussprache der inf. Selbst. kräftig üben
damit ich beim Termin die Sache richtig drauf habe ;D

wenn die Tucke den Wisch will werde ich in jedem Fall fragen wo das steht
ich will halt sehen wo geschrieben steht das er das Recht hat meinen Bewilligungsbescheid zu kopieren ::)

also kommendes Jahr wenn`s wieder soweit ist (ab 2013 haben es die Gierhälse noch viel einfach an die e.V. zu kommen)
dann gehe ich (mal wieder) nicht zu den e.V. Terminen und warte auf den Haftbefehl

dann lasse ich mich mal versuchsweise einlochen und schau mal wie das so ist im Knast
denke mal die Gierhälse müssen den Knast vorfinanzieren-
das wir bestimmt lustig

Rudolf Rocker

Hmm, das Problem mit Knast ist nur, das die dann kein ALG II mehr zahlen, soweit ich weiß!

Dearhunter

Wenn es bis maximal 6 Monate ist, wird auf Antrag zumindest die Kosten für die Unterkunft (Miete, Heizung) weitergetragen. Bei längerem Aufenthalt gibt es keine Chance. Dann gibt es nur alternativ "Gefangenenunterstützung", das entspricht in etwa dem Taschengeld, dass Menschen auch im Altersheim unter allen Umständen bekommen, liegt um 100 Euro im Monat. Nebenbei kann man sich da etwas hinzuverdienen, aber nicht mal ein Euro Job, die Stundenlöhne liegen da noch sehr darunter, 50 Cent bis ein Euro maximal.

Die Frage, woher ich das weiß, beantworte ich nicht.


DH








convar

jo und Hallo -
mein Plan ist halt der, dass ich mich einfach mal auf Verdacht für ein paar Tage einbuchten lasse
und wenn ich dann
so nach ein paar Tagen
wieder ungesiebte Luft atmenen möchte

dann sag ich dem Schmock bescheid dass ich jetzt die e.V. abgeben möchte
und dann ist mir die - so habe ich das gelesen - unverzüglich (egal wann und an welchemn Tag) abzunehmen

und gut ist

jedenfalls würde es mich doch echt mal interessieren ob man über den Schackofatz Haftbefehl weg. Nichtabgabe der e.V.
a.) wirklich in den Knast kommt und
b.) ob der Gläubiger (die bestimmt nicht unerheblichen) die Kosten vorstrecken muss

also auf so einen Selbstversuch möchte und werde ich es in jedem Fall mal ankommen lassen

fuck System

Rudolf Rocker

Danke für die Info, Dearhunter!


Zitatjedenfalls würde es mich doch echt mal interessieren ob man über den Schackofatz Haftbefehl weg. Nichtabgabe der e.V.
a.) wirklich in den Knast kommt und...

Ich weiß nicht wie das in solchen Fällen mit Beugehaft aussieht.
Keine Ahnung!

convar


Dearhunter

Ich denke, das fluppt nicht.

Normalerweise kann nur ein Gläubiger eine E.V. einleiten.

Aber darauf kommt es garnicht an, denn WENN man selbst eine abgibt und diese nicht weitergeben will, dann wird der Gläubiger einfach eine einleiten, die ihn betrifft und die er dann auch bekommt.

Aber auch das ich nur Theorie, denn:

Des weiteren wird eine E.V. ins Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht eingetragen. JEDER, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann (also Gläubiger), bekommt die Ausküfte daher. Eben drum wird ja auch bei Menschen, die viele Gläubiger haben, nur eine E.V. eingeleitet, die anderen Gläubiger haben bequemen Zugriff darauf über das Amtsgericht.

Das einzige, was dir Haft einbringen kann, wäre also, die E.V., falls verlangt, zu VERWEIGERN.

Wenn es sie einmal gibt, hat jeder Zugriff darauf, na ja, fast jeder.


DH

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