Behörden: Bürger haben >kein< Recht auf Durch­wahl

Begonnen von dagobert, 22:29:15 Fr. 11.Januar 2013

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Rudolf Rocker

Das ist mir doch Scheißegal, ob da ein Telefon klingelt oder in China ein Sack Reis umfällt! >:(
Und: Wiso hat das vor 10 Jahren geklappt und soll heute nicht mehr klappen?

Sung

Vor 10 Jahren war man beim Sozialamt oder beim Arbeitsamt. Da hatte man jeweils einen festen Sachbearbeiter, der für einen zuständig war.
Heute beim Jobcenter hat man zum einen einen Arbeitsvermittler. Der geht sowieso nicht ans Telefon, wenn er im Beratungsgespräch ist. Sonst muss er nämlich ständig unterbrechen, weil jemand wegen irgendwelcher Mietsachen oder nicht erhaltener Leistungen anruft, wo er nichts machen kann. Dafür ist die Leistungsabteilung zuständig, und da hat man keinen festen Sachbearbeiter, sondern die nehmen die Post von oben vom Stapel, wie sie grade kommt (wenn sie denn durchkommt). Eine Durchwahl bringt da also eh nichts. In meinen Augen also viel Lärm um nichts und ich versteh nicht, weshalb Harald Thomé sich so da dran festbeißt.

schwarzrot

Harald Thomé geht halt davon aus, dass behörden für ihre bürger da sein sollten und nicht dass sie sich gegen publikum abschotten, nachfragen in leere laufen lassen,von vorne bis hinten bescheissen und bedrohen.
Hast recht, ist eine etwas altertümliche vorstellung.
Deine idee, dass das alles so in ordnung ist und Thomé sich an dieser vorstellung, wie behörden in demokratien arbeiten sollten, 'festbeisst', hat was.  ::)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Komisch, das sowas in allen anderen Behörden klappt!
Da stehen die Nummern und Durchwahlen im Briefkopf und man kann die Leute direkt anrufen, obwohl die auch  "Kundengespräche" führen!
Und ein SB hat nicht den ganzen Tag Kundenkontakt und es geht nicht darum das im "Kundengespräch" ständig das Telefon klingelt, weil das kann er dann umleiten oder abstellen, sondern darum, das eine Behörde ansprechbar sein muss für ihre Kunden.
Und außerdem ist es mir sowas von scheißegal, ob mein SB beim Termin eine halbe Stunde lang telefoniert oder mir dummes Zeug erzählt.


Zitat
Vor 10 Jahren war man beim Sozialamt oder beim Arbeitsamt.
Vor 10 Jahren wurde H4 eingeführt. Da gab es keine Probleme mit der Durchwahl!

Sung

schwarzrot,

ZitatDeine idee, dass das alles so in ordnung ist und Thomé sich an dieser vorstellung, wie behörden in demokratien arbeiten sollten, 'festbeisst', hat was.

So sollten sie arbeiten, finde ich auch. Ein fester Ansprechpartner, der für alle Belange zuständig und telefonisch erreichbar ist, wäre eine gute Sache. Sieht der Personalrat im Jobcenter vermutlich auch so. Das funktioniert aber nur, wenn ein Sachbearbeiter für maximal 100 Leute zuständig ist und nicht für 300 oder 400. Da liegt eben der Unterschied zu den anderen Behörden, wo das funktioniert.

Wenn die Durchwahlen derzeit für Alle zugänglich gemacht werden, hat das einfach nur den Effekt, dass Keiner mehr ans Telefon geht, wenn der Anruf nicht aus dem Haus und damit von Kollegen kommt.

schwarzrot

Hab vor ein paar tagen schon was zu geschrieben, wie die jokecenter, von heute auf morgen, sehr viele ihrer hausgemachten probleme quasi über nacht lösen können:
Einfach mal die sinnlos'gespräche' 'über ihre berufliche situation' sein lassen, die sind nämlich so überflüssig wie irgendwas und statt dessen sich auf das beschränken, was das 'job'center zumindest eigentlich können sollte: das verwalten der ALGII bezieher, pünktliche geldauszahlung und hilfen wenn betroffene von sich aus diese nachfragen.
Dann sind auch 'kunden'zahlen von 300 kein problem.
Mimmt man dann auch von dem anderen mist den zwang, wie massnahmen, zwangsuntersuchungen, würde man sich wundern, wie viel zeit die dort beschäftigten plötzlich hätten.

Wer aber, wie die JC's spielchen spielen, statistik frisieren und leute schikanieren möchte, braucht halt dafür eine höhere personaldecke, zumal die beschäftigten dort auch nicht immer doof sind und sehr gut merken, an was für einem scheiss sie teilnehmen. Wen wundert, das der krankenstand im JC so hoch ist? Mich würde so eine schwachsinnstätigkeit, mit der vorgabe hilfesuchende zu schikanieren auch krank machen.

Also, das problem was du beschreibst ist hausgemacht, weil die derzeitige politik es so will, ein objektives erfordernis dafür gibt es aber nicht.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Sung

Ja, seh ich weitgehend auch so. Ich seh nur nicht, dass Durchwahlen da was dran ändern. Aber ist auch alles zu gesagt jetzt...

Rudolf Rocker

ZitatWenn die Durchwahlen derzeit für Alle zugänglich gemacht werden, hat das einfach nur den Effekt, dass Keiner mehr ans Telefon geht, wenn der Anruf nicht aus dem Haus und damit von Kollegen kommt.

Da kennt sich aber jemand ganz gut aus mit den Interna! ;D

Sung

Ja. Ich hab mich allerdings nach nem halben Jahr verpisst und das auch nie bereut.  8)

Rudolf Rocker

Desshalb siehst Du das mit den Telefonanrufen auch so kritisch, oder?
Den meisten "Kunden" ist es, glaube ich, ziemlich egal, ob im Gespräch das Telefon vom SB klingelt, bzw. ihnen sogar sehr willkommen!
Mehr Telefongeklingel = weniger Repression! ;D

Hochseefischer

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:01:37 Do. 16.April 2015
Mehr Telefongeklingel = weniger Repression! ;D

Man könnte die Telefonlisten ja auch Outbound-Bimmelbuden-Callcentern zuspielen  ;D

Sung

Der Neffe des nigerianischen Ölministers - der mit den tollen Anlagetipps - hat jedenfalls schon die Maillisten   8)

Hochseefischer

Zitat von: Sung am 16:48:06 Do. 16.April 2015
Der Neffe des nigerianischen Ölministers - der mit den tollen Anlagetipps - hat jedenfalls schon die Maillisten   8)

Das erklärt endlich, warum JC-Gelder in Nigeria aufgetaucht sind - darum hat das BMAS das 4-Augenprinzip in allen Jobcentern (gemeinsame Trägerschaft zwischen BA und Kommunen) eingeführt  ;)

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatBundesverwaltungsgericht
Jobcenter dürfen Durchwahlen verheimlichen

Viele Mitarbeiter von Jobcentern sind für ihre Klienten nicht direkt erreichbar. Kläger in mehreren Großstädten wollten das ändern, scheiterten nun aber vor dem Bundesverwaltungsgericht.

das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit mehrere Klagen zurückgewiesen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass eine Herausgabe gegen die informationelle Selbstbestimmung ihrer Mitarbeiter verstoße. Zudem könne die öffentliche Sicherheit gefährdet sein. Damit ist weniger die Sorge vor Angriffen auf Mitarbeiter gemeint als vielmehr die Befürchtung, dass Jobcenter bei zahlreichen direkten Anrufen nicht mehr effizient und zügig arbeiten könnten.

Die Kläger hatten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu Diensttelefonlisten von Jobcentern in Köln, Nürnberg-Stadt, Berlin-Mitte und Berlin-Treptow-Köpenick verlangt. Die dortigen Mitarbeiter sind von ihren Kunden nicht unmittelbar telefonisch zu erreichen. Stattdessen werden Anrufe von Servicecentern mit einheitlichen Telefonnummern entgegengenommen.

BVerwG 7 C 20.15
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-duerfen-durchwahlen-von-mitarbeitern-verheimlichen-a-1117603.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

nixnick

ZitatDie Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass eine Herausgabe gegen die informationelle Selbstbestimmung ihrer Mitarbeiter verstoße.
Was natürlich ziemlicher Schwachsinn ist.
Zum einen gelten die gängigen Datenschutzgesetze für Privatpersonen gegenüber Firmen und Behörden bzw. staatliche Einrichtungen.
Zum anderen ist die Durchwahlnummer keine persönliches Datum der Privatperson Fallmanager, sondern der des Dienstleisters Fallmanager.
Ob sich aus dem Dienstleistungsverhältnis eine Bringschuld des Fallmanagers ergibt, darüber kann man streiten. Über die informationelle Selbstbestimmung aber sicherlich nicht.

dagobert

ZitatWenn Erwerbslose zur Gefahr werden

"Kein Anspruch auf Informationszugang zu dienstlichen Telefonlisten von Jobcentern" - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine mündliche Begründung ist Klassenkampf von oben

Seit Jahren kämpfen Erwerbslosenaktivisten dafür, dass die Jobcenter die dienstlichen Telefonnummern ihrer Mitarbeiter öffentlich zugänglich machen. Die meisten Jobcenter lehnen das ab und verweisen auf den Datenschutz. Am 20. Oktober hat ihnen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Recht gegeben.

Geklagt hatten vier Erwerbslose, darunter der Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative Braunschweig e.V., Sven F. Sie hatten sich auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Das Gericht hatte in seiner mündlichen Begründung für die Zurückweisung der Klage ausgeführt, dass die Herausgabe der Telefonnummern die Leistungsfähigkeit der Jobcenter gefährden könnte.
weiterlesen:
https://www.heise.de/tp/artikel/49/49774/1.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Kommentar von Herrn Thome zum BVerwG-Urteil, gefunden im heutigen Newsletter:
Zitat2. Bundesverwaltungsgericht zu JC Telefonlisten / Veröffentlichung stellt eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" dar

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Einem Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern können sowohl die Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Behörde als auch der Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entgegenstehen, so das BVerwG im O-Ton.
Ich hatte in der Vergangenheit von einer Reihe Jobcenterleitern höchstpersönlich die Telefonlisten übersandt bekommen, dabei wurde mir sinngemäß erklärt, dass sie die Veröffentlichung begrüßen, da es sich um ,,existenzsichernde Leistungen handelt und die Bürger einfach den unmittelbaren Zugang zu der Behörde benötigen, nur so können wir sachgerecht unseren gesetzlichen Auftrag umsetzen" schrieb mir mal ein JC Leiter.
Die telefonische Erreichbarkeit eines JC würde also die Funktionsfähigkeit gefährden. Das ist ja wohl eine Frage der Definition von Funktionsfähigkeit. "Funktionsfähig" im Sinne von abschreckend, abblockend durch Nichterreichbarkeit ist dann sicher gegeben. Einige JC's, die sich nicht hinter Callcentern verstecken, haben feste Telefonzeiten und da klappt es mit der Erreichbarkeit und die Arbeitsfähigkeit der JC's ist durchaus gegeben.
In der Argumentation des BVerwG sind die JC Mitarbeiter durch Bekanntwerden ihrer (dienstlichen!) Telefonnummer ungeschützt. Ungeschützt vor was? Welches Bild vom Hilfeempfänger steckt dahinter?
Wenn man der Argumentation des Gerichts folgen würde, müsste aber sofort jeder JC –Mitarbeitername unkenntlich gemacht werden und eine PaP Nummer (Persönlicher Ansprechpartner im Sinne des § 14 Abs. 3 SGB II in der Fassung ab 1.8.2016 (!)) vergeben werden.

Also mir fällt da nichts mehr zu ein zu einer solchen fast schon kranken und obrigkeitshörigen Argumentation in diesem Urteil.   

Ich kann mir nur wünschen, dass die Kläger den Vorgang auch noch bis zum Ende bringen und zum BVerfG gehen. Aus meiner Sicht ist es ein Skandalurteil, welches eigentlich keinen Bestand haben darf in einem demokratischen  Staat, aber realistischer weise leider vermutlich haben wird.

Das BVerwG: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=86
Der Spiegel  dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-duerfen-durchwahlen-von-mitarbeitern-verheimlichen-a-1117603.html
Ein Artikel in Heise dazu: http://www.heise.de/tp/artikel/49/49774/1.html
Das BVerfGE hat formuliert:  ,,Daneben weist die Informationsfreiheit eine individualrechtliche, aus Art. 1 Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitete Komponente auf.... Das Grundrecht der Informationsfreiheit ist wie das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eine der wichtigsten Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie ...." (BVerfGE 21, 81)
Jetzt wird das Bundesverfassungsgericht beim Wort zu nehmen sein, ob es dieses Recht auch bei Jobcenter Telefonlisten sieht oder ob das Individualrecht vor der behaupten Staatsräson zurückzustehen hat.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatGefährlicher Bürgerkontakt

Bundesverwaltungsrichter: Informationsfreiheit gilt nicht für Jobcenter. Herausgabe von Telefonnummern gefährde deren Arbeit und die öffentliche Sicherheit

Behörden sollen für Bürger telefonisch erreichbar sein. Das gebietet das Informationsfreiheitsgesetz. Bei vielen Jobcentern ist das anders: Wer dort anruft, landet im Callcenter, Warteschleife inklusive. Schnelle Hilfe ist selbst bei akuter Existenznot so gut wie ausgeschlossen. Und nun die Überraschung: Das darf so bleiben, entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Es lehnte die Revision von vier Klägern ab (jW berichtete). Die Herausgabe von Durchwahlen könne die Sachbearbeiter, interne Arbeitsabläufe oder gar die öffentliche Sicherheit gefährden, hieß es zur Begründung.

Die Einwände der Kläger fanden kein Gehör. Sie hatten nicht nur die Situation betroffener Hartz-IV-Bezieher dargelegt. »Ich sitze hier, weil ich meine Arbeit nicht machen kann«, merkte etwa Anwalt Claus Link während der Verhandlung an. Sein Kollege Dirk Feiertag führte aus, wie er jüngst gegen das Jobcenter Leipzig eine Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher erwirken musste, um einer Familie zu den ihr versagten Leistungen zu verhelfen. »Uns blieb nichts anderes übrig, weil ich keinen Sachbearbeiter erreichen konnte«, begründete Feiertag die Maßnahme.

Doch das Oberverwaltungsgericht gab den Vorinstanzen recht, auch wenn diese in den vier Fällen unterschiedlich geurteilt hatten. So hatten das OVerwG Münster und der Münchner Verwaltungsgerichtshof Jobcenter zu Sonderfällen erklärt. Für sie gelte der Ausschlussgrund, wonach »kein Anspruch auf Informationszugang besteht, wenn durch das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährdet werden kann«. Dazu gehörten Gesundheit, Eigentum sowie die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen.

In den beiden anderen Fällen hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wie die Vorinstanz keine Gefahr für die Sicherheit gesehen. Die Jobcenter der Berliner Bezirke Mitte und Treptow-Köpenick waren dazu verpflichtet worden, über die Ansprüche der Kläger neu zu urteilen. Vorab sei zu ermitteln, ob die Jobcenter-Angestellten der Weitergabe ihrer Dienstnummern zustimmen. Heißt: Im Einzelfall könnten Leistungsbezieher oder deren Rechtsvertreter einen Anspruch auf telefonischen Direktkontakt mit der Behörde geltend machen. Ob er verwirklicht wird, hänge vom Angestellten ab. Die Gerichte hätten die rechtlichen Vorgaben jeweils im Rahmen ihres Ermessens ausgelegt, erklärte der Vorsitzende Bundesrichter Rüdiger Nolte die verschiedenen Urteile.

Damit, sagte Anwalt Feiertag am Freitag zu jW, würden einerseits dienstliche Bereiche zur Privatsphäre umdefiniert. Zum anderen könnten nun Jobcenter darauf pochen, dass Anrufe daran hinderten, Aufgaben zu erledigen. »Das zeigt, wie dehnbar die Informationsfreiheit ist«, sagte er. Anwältin Kristina Sosa Noreña rügte in einer Mitteilung, dass gerade die Abwehr von Kontakt mit Klienten für zusätzliche Arbeit sorge. Auch die Hamburger Abgeordnete Inge Hannemann (Die Linke) zeigte sich enttäuscht. Die Füße stillhalten werde sie aber nicht, betonte sie im Gespräch mit jW am Freitag. Sie erinnerte an das kürzlich gestartete Onlineprojekt »Sanktionsfrei«, über das automatisch Widersprüche eingelegt werden können. Zudem verwies sie auf die Webseite »Frag den Staat«. Dort startete kürzlich die Aktion »Frag das Jobcenter«, wo mit Hilfe der Nutzer interne Dienstanweisungen veröffentlicht werden sollen. »Jobcenter überwachen Betroffene, schotten sich zugleich ab; das wollen wir ändern«, so Hannemann.
https://www.jungewelt.de/2016/10-22/018.php
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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