energieposse

Begonnen von Disintegration, 23:22:09 Do. 31.Januar 2013

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Disintegration

hoffe, das im richtigen unterforum zu posten:

dank der vielen von euch bekannt notwendigen jonglierereien hab ich meine rechnung an den hier ansässigen stromversorger erst am 28. getätigt, fälligkeit abschlag war der 21...

heute flattert mir die maschinelle mahnung ins haus. okay, mich kotzt an, dass die 5,- euro extra haben wollen, aber das schluck ich mal obwohl selbst banken das nicht mehr erheben (dürfen).

worum es mir aber geht: in deren blabla steht, würde ich den abschlag nicht zahlen (ist inzwischen s.o. erledigt), drehen die mir die versorgung ab. hab mal den "versorgungsvertrag" überflogen und da steht was von überr 100 euro rückstand, dann gänge sowas los.

was würdet ihr mir raten: gepfeffert was zurückschreiben oder hinnehmen? briefe schreiben kann ich, das weiss z.b. auch das a-amt jobcenter


und ich denk jetztz vor hass an was völlig offtopic...  ;D nein, keine gewalt, wens intressiert, PN
Zwei Dinge muss ich im Leben: Irgendwann mal sterben und morgens sch***

dagobert

Steht da nichts drin in der Art "Sollten Sie den Betrag inzwischen überwiesen haben betrachten sie dieses Schreiben bitte als gegenstandlos" oder so ähnlich? Dann hätte sich das ganze doch schon erledigt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Disintegration

das steht drin  mit dem hinweis auf die 5 euronen, die trotzdem zu berappen sind. bissl happig für ein masch. schreiben. danke dir aber mir gehts eher um die drohende abschaltung, die deren eignen "versorgungsvertrag" widerspricht.
Zwei Dinge muss ich im Leben: Irgendwann mal sterben und morgens sch***

Rudolf Rocker

ZitatMahngebühren

Gerade bei Massengeschäften sind Unternehmen bemüht, Kosten, die mit der Vertragsdurchführung zusammenhängen zu minimieren. Dies meist zu Lasten des Verbrauchers. Häufig werden völlig überhöhte Mahngebühren oder Gebühren für Rücklastschriften erhoben, die offenbar von vielen Kunden bereitwillig gezahlt werden. Offenbar sollen die Kunden mit hohen Mahnkosten zur rechtzeitigen Zahlung angehalten werden, was mit der Ratio des Gesetzes jedoch nicht vereinbar ist. Es dürfen jedoch nur die tatsächlich entstandenen Zusatzkosten verlangt werden. Kosten der eigenen Buchhaltung könne nicht umgelegt werden. Zulässig wären also beispielsweise die Kosten für eine Briefmarke. Bei Mahnungen, die ausschließlich per E-Mail erfolgen, dürfte gar keine Mahngebühr erhoben werden. Die Gerichte haben in der Vergangenheit für Mahnungen per Briefpost Mahnkosten von maximal 2,50 EUR als gerade noch zulässig angesehen.

http://www.peter-kehl.de/ratgeber/verzugskosten/#Mahngebuehren


Ich persönlich würde die Mahngebühren nicht bezahlen.
Als der Brief kam hattest Du die Rechnung ja längst bezahlt.
Somit ist der Brief, inklusive der Mahngebühren, gegenstandslos.

Disintegration

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Rudolf Rocker


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