Petition zur Kündigung der DGB Tarifverträge

Begonnen von LeakLeiharbeit, 17:04:10 Mo. 04.Februar 2013

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LeakLeiharbeit

Hallo Liebe Leute,

da ein Großteil von euch sicher schon mitbekommen hat das wir eine Petition zur Kündigung der DGB Tarifverträge gestartet haben, möchten wir euch hiermit selbst noch einmal aufrichtig um eure Unterstützung bitten.

Da der Equal-Pay-Grundsatz im AÜG nur mit Hilfe der Tarifverträge BAP (BZA) und iGZ umgangen werden kann, müssen diese gekündigt werden!

Wir Leiharbeiter sind im Jahre 2013 endlich an einem Punkt angelangt, an dem wir uns selbst befreien können!

Wenn wir diese Chnace nicht nutzen werden wir mindestens bis zum Jahre 2017 weiterhin um die 40% weniger verdienen als unsere Festangestellten Kollegen!

Bei diesen 40% sind noch nichteinmal die Punkte Urlaub, Leistungsentgelt, Schichtzuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Kündigungsfristen berücksichtigt!

Wer das nicht versteht oder glaubt kann sich gerne den folgenden Artikel auf der Internetseite der jW ansehen.

In diesem bestätigt euch Herr Prof. Dr. Däubler in einem Statement die von uns vorgetragenen Tasachen!

Die von uns gestartete Petition kann selbstverständlich auch anonym gezeichtnet werden!

In diesem Sinne!

LeakLeiharbeit

https://www.openpetition.de/petition/online/diskriminierende-tarifvertraege-jetzt-kuendigen-equal-pay-fuer-leiharbeiter

http://www.jungewelt.de/2013/01-26/024.php






xyu

DGB verhandelt weiter, leider:
ZitatIn aller Stille
Tarifverhandlungen zur Leiharbeit
Von Herbert Wulff
Vor Tarifverhandlungen machen Gewerkschaften üblicherweise ein großes Brimborium. So diskutieren die Gremien der IG Metall schon seit Wochen über die Lohnforderung für die Metall- und Elektroindustrie, über die der Gewerkschaftsvorstand am heutigen Freitag endgültig entscheidet. Ganz anders bei den Verhandlungen der DGB-Gewerkschaften mit den Leiharbeitsverbänden BAP und iGZ, die am Donnerstag in aller Stille begonnen haben. Dabei wäre gerade hier eine intensive innergewerkschaftliche Diskussion über die grundsätzliche Frage vonnöten, ob die Verträge überhaupt neu verhandelt und damit verlängert werden sollten.

Es spricht nämlich einiges dafür, das nicht zu tun. Denn die DGB-Tarife schreiben Dumpinglöhne fest, die vielerorts dazu genutzt werden, Branchentarifverträge zu unterlaufen. Aktuell liegen die unteren Stundenlöhne für Leiharbeiter bei 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten. In den Verhandlungen wollen die Gewerkschaften nun eine Untergrenze von 8,50 Euro durchsetzen. Auch das wäre aber für ein anständiges Leben bei weitem nicht ausreichend –ganz zu schweigen von einer armutsfesten Rente. In Betrieben, für die keine Branchenzuschläge vereinbart wurden – und das sind immer noch die allermeisten – könnte Leiharbeit weiterhin zum Lohndumping genutzt werden. Und selbst dort, wo die Zuschläge greifen, sind Leiharbeiter vom »Equal Pay«, also der gleichen Entlohnung wie bei Stammbeschäftigten, noch ein Stück entfernt.

Dabei könnten die Gewerkschaften »Equal Pay« erreichen – und müßten dafür lediglich die DGB-Tarife ersatzlos kündigen. Denn das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) sieht für den Fall, daß dem keine Tarifverträge entgegenstehen, die gleiche Bezahlung von Leih- und Stammbeschäftigten vor. Seit das Bundesarbeitsgericht die »christlichen« Dumpingtarife für illegal erklärt hat, verhindern nur noch die DGB-Verträge »Equal Pay«. Wenn die Gewerkschaften es mit dem Grundsatz »gleicher Lohn für gleiche Arbeit« ernst meinen, müßten sie daher aus den Vereinbarungen aussteigen.

Doch das haben die DGB-Spitzen nicht vor. Der Leiter des Bereichs Tarifpolitik beim IG-Metall-Vorstand, Wolfgang Schaumburg, begründet das in einem Interview vom Donnerstag unter anderem mit der Nachwirkung gekündigter Tarifverträge. Angesichts der zumeist kurzen Dauer von Arbeitsverträgen bei Leiharbeitsfirmen ist das aber ein Problem, das sich schnell von selbst erledigen würde.

Diese und andere juristische Fragen sind wohl nicht der entscheidende Grund für das Festhalten am Leiharbeitstarif. Vielmehr haben die DGB-Vorstände grundsätzlich akzeptiert, daß die deutschen Konzerne ihre Flexibilität und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit mit Hilfe der Leiharbeit vergrößern. Sie wollen aber auch für diese Beschäftigtengruppe am Verhandlungstisch sitzen, und mit diesem Argument Mitglieder werben. Im Interesse der Betroffenen ist das nur bedingt.
http://www.jungewelt.de/2013/03-15/020.php


piet

zur Info

Leiharbeit: Gewerkschaften verhandeln über neue Tarifverträge
Gewerkschaften streben Mindestlohn für Leiharbeitnehmer an

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-32EBE493-EA972C9A/internet/style.xsl/leiharbeit-gewerkschaften-verhandeln-ueber-neue-tarifvertraege-11401.htm

Ab 14. März verhandeln die DGB-Gewerkschaften, darunter die IG Metall, über neue Tarifverträge für Leihbeschäftigte. Die Gewerkschaften wollen unter anderem einen Stundenlohn von 8,50 Euro für Leiharbeitnehmer durchsetzen. Für die IG Metall verhandelt Stefan Schaumburg mit. Der Leiter des Bereichs Tarifpolitik beim IG Metall-Vorstand erläutert im Interview, um was es in der Tarifverhandlung geht.

Die IG Metall hat 2012 für mehrere Branchen Zuschläge für Leihbeschäftigte durchgesetzt. Sie sorgen dafür, dass ihre Einkommen näher an die der Stammbelegschaften heranrücken. Zahlen die Betriebe die Zuschläge jetzt auch?
Stefan Schaumburg: Die Mehrheit der Unternehmen tut das. Sie hält sich an den Vertrag und die Leihbeschäftigten profitieren davon durch höhere Einkommen. Aber es gibt auch Firmen, die versuchen, ihn zu umgehen. Andere Firmen machen Fehler, weil sie unsicher sind, wie er angewandt werden muss. Jedem Fall geht die IG Metall nach. Viele Fälle konnten wir schon im Interesse der Leiharbeitnehmer klären. Wo es Probleme gibt, unterstützen wir natürlich die Beschäftigten dabei, ihre Ansprüche geltend zu machen, auch bei Klagen vor Gericht.

Obwohl es den neuen Tarifvertrag über Branchenzuschläge gibt, führt eine DGB-Tarifgemeinschaft jetzt wieder Tarifverhandlungen mit der Zeitarbeitsbranche. Warum?
In diesen Verhandlungen geht es um Branchentarifverträge mit den Zeitarbeitsverbänden IGZ und BAP zur Leiharbeit, die bereits seit 2003 bestehen. Diese werden wir bis Ende April kündigen. Die Löhne und Gehälter, die darin festgelegt sind, bilden den Sockel, auf den die Zeitarbeitsfirmen die Branchenzuschläge drauflegen müssen, zum Beispiel bei Einsätzen in der Metallindustrie.

In den aktuellen Verhandlungen wollen wir Verbesserungen erreichen. Davon würden vor allem die Beschäftigten profitieren, die in Branchen eingesetzt werden, in denen es keine Tarifverträge über Branchenzuschläge gibt. Die Einkommen in dem Entgelt-Tarifvertrag bilden die Basis für die Lohnuntergrenze in der Leiharbeit. Das ist faktisch ein Mindestlohn, der nicht unterschritten werden darf. Die Rechtsverordnung, in der das geregelt ist, läuft mit dem Tarifvertrag aus. Darum brauchen wir einen neuen Entgeltarifvertrag als Grundlage für einen neuen Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze hat vor allem Bedeutung bei grenzüberschreitender Leiharbeit, also wenn Beschäftigte ausländischer Verleihfirmen hier tätig werden.

Warum wurden die Tarifverträge 2003 überhaupt abgeschlossen? Es gibt doch ein Gesetz, das von den Einsatzbetrieben verlangt, Leiharbeitnehmer gleich zu behandeln wie die Stammbeschäftigten.
Es stimmt, dass der Gesetzgeber damals ein "Equal-Pay"-Gebot ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz aufgenommen hat. Allerdings gibt es dort auch die Möglichkeit, über Tarifverträge davon abzuweichen. Und es gab deutliche Hinweise aus der Politik, dass die konkreten Bedingungen in der Leiharbeit durch Tarifverträge ausgestaltet werden sollen. Damals kamen uns die sogenannten christlichen Gewerkschaften zuvor. Die Arbeitgeber machten mit ihnen den ersten Tarifabschluss. Und die boten den Beschäftigten völlig unterirdische Bedingungen, vor allem schlechte Löhne. Wir vom DGB schlossen dann zwar Tarifverträge, die besser waren, aber nicht das, was wir uns ursprünglich vorgestellt hatten. Seitdem mussten wir uns ständig mit dem Problem der "christlichen" Leiharbeitsverträge herumschlagen.

Aber den "Christen" wurde doch in einer Reihe von Gerichtsentscheidungen die Tariffähigkeit aberkannt. Ihre Tarifverträge sind unwirksam.
Das ist etwas kompliziert: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat tatsächlich im Dezember 2010 eine Entscheidung getroffen, nach der die Tarifverträge der "Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen" (CGZP), die bis 2010 galten, unwirksam sind. Die Beschäftigten können gleiche Bezahlung wie die fest Angestellten in den Betrieben verlangen. Viele Verleihfirmen müssen nicht nur rückwirkend mehr Geld an die Beschäftigten zahlen, sondern auch an die Sozialversicherung. Das hat sie Millionen gekostet und die "christliche Leiharbeit" auch bei den Arbeitgebern in Verruf gebracht. Im Grunde war das ein Beweis dafür, dass ein Geschäftsmodell über Dumping-Tarifverträge zum Scheitern verurteilt ist.

Weil das BAG seine Entscheidung auch mit der Konstruktion der CGZP begründet hatte, entwarfen die "Christen" eine neue Satzung und schlossen 2010 neue Tarifverträge ab. Aber nur noch wenige Arbeitgeber wandten sie an. Seit 1. März ist jetzt ganz Schluss mit der "christlichen Leiharbeit": Die "Christen" geben dieses "Geschäftsfeld" auf. Es gibt jetzt nur noch Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften.

Wenn das so ist: Warum verhandeln die DGB-Gewerkschaften dann überhaupt über neue Tarifverträge? Sie könnte doch einfach die bestehenden im Herbst auslaufen lassen. Und dann gilt das Gesetz, also Equal Pay?
Ganz so einfach ist das nicht. Zunächst einmal gibt es das juristische Problem der Nachwirkung von gekündigten Tarifverträgen. Es ist unklar, ob dann tatsächlich Equal Pay gilt. Das müsste erst mal von den Arbeitsgerichten geklärt werden und so etwas kann dauern. Das Gesetz sieht zwar eine Gleichbehandlung vor. Es wird aber nicht weiter beschrieben, wie das in der Praxis funktionieren soll. Für die Beschäftigten wäre unklar, welche Ansprüche sie besitzen. Und es ist zu befürchten, dass die Verleiher dann erst recht machen, was sie wollen. Wie schwierig es ist, Equal Pay-Ansprüche einzuklagen, haben wir bei der CGZP erlebt. Und was in Zeiten gelten soll, in denen Leihbeschäftigte nicht in einem Betrieb eingesetzt sind, regelt das Gesetz überhaupt nicht.

Mit den Tarifverträgen über Branchenzuschläge haben wir uns bewusst entschieden, den tariflichen Weg weiterzugehen. Da wir uns jetzt nicht mehr mit den "christlichen" Gewerkschaften herumschlagen müssen, haben wir gute Ausgangsbedingungen, um weitere Verbesserungen zu erreichen. Wenn wir die Tarifverträge jetzt enden ließen, hieße das auch, die weitere Gestaltung allein dem Gesetzgeber zu überlassen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir müssen beides weiterverfolgen: Bessere Gesetze und bessere Tarifverträge.

Was genau wollen die Gewerkschaften denn in den anstehenden Tarifverhandlungen durchsetzen?
Mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro, also das, was wir auch als gesetzlichen Mindestlohn fordern. Zurzeit beträgt das unterste Tarifentgelt in der Entgeltgruppe 1 im Westen 8,19 Euro pro Stunde und im Osten 7,50 Euro. Aber es geht auch um weitere Verbesserungen. Zum Beispiel eine Angleichung der Ost-Entgelte. Außerdem wollen wir längere Fristen, in denen Beschäftigte Ansprüche geltend machen können. Jetzt haben sie nur ein bis zwei Monate Zeit dafür. Das ist zu kurz.

Auch bei den Arbeitszeitkonten wollen wir etwas verbessern. Zurzeit werden sie immer nur im Sinne des Arbeitgebers verwendet, nämlich immer dann, wenn er für den Beschäftigten keinen Einsatz in einem Betrieb hat. Das wollen wir ändern. Und schließlich wollen wir die Eingruppierungen klarer regeln. Zurzeit kommen Ungelernte durchweg in die niedrigste Entgeltgruppe, egal, was sie machen. Die Details werden wir mit den Mitgliedern der Tarifkommission und den anderen DGB-Gewerkschaften beraten und beschließen.

Ist ein tarifliches Mindestentgelt überhaupt noch nötig? Die SPD-regierten Länder versuchen doch über den Bundesrat, einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro durchzusetzen.
Naja, die Mindestlohnkonzepte der Parteien sind ja sehr unterschiedlich. Vor den Bundestagswahlen wird nach unserer Einschätzung nicht viel passieren. Wir haben jetzt die Chance, das tarifvertraglich durchzusetzen. Ein unterstes Entgelt von 8,50 Euro in der Leiharbeit hätte auch eine Signalwirkung. Den politischen Bemühungen um einen Mindestlohn kann das nur nützen.

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INNERHALB DES AK MIZ HAMBURG SIND WIR UNTERSCHIEDLICHER MEINUNG UND MITTEN IN DER DISKUSSION.
http://netkey40.igmetall.de/homepages/vst_hamburg/arbeitskreiseuausschsse/akmenscheninzeitarbeit.html

WIR BEFÜRCHTEN, DASS ES WEITERHIN TARIFVERTRÄGE GEBEN WIRD, DIE IN IHRER KONSEQUENZ (kein equal pay ab dem ersten Tag Einsatz in einem Entleihbetrieb) UNTERHALB DER VORGABEN DES AÜG STEHEN.

WIR HABEN DESHALB DREI FORDERUNGEN AN DIE TARIFKOMMISSION DER IG METALL AUFGESTELLT, DIE GEGEBENENFALLS OHNE KÜNDIGUNG DES MANTELTARIFVERTRAGES DURCH DIE DGB-TARIFGEMEINSCHAFT VERHANDELT WERDEN SOLLEN:
1.  eine andere Staffelung der Urlaubstage,
2.  24. und 31. Dezember sind arbeitsfrei und
3.  Durchschnittsbezahlung aus den letzten 13 Wochen für die Urlaubs- und Krankheitstage.

DAS NÄCHSTE TREFFEN DES Arbeitskreis Menschen in Zeitarbeit (AK MiZ) BEI DER IG METALL, REGION HAMBURG,
findet statt am
Montag, 8. April 2013, um 17 Uhr
Wir treffen uns in der Verwaltungsstelle der IG Metall, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg
(Nähe Hauptbahnhof) – Aufzugsebene 12 – Großer Sitzungsraum
Leben einzeln und frei
wie ein Baum und dabei
brüderlich wie ein Wald,
diese Sehnsucht ist alt.

Yaşamak bir ağaç gibi
tek ve hür ve bir orman gibi
kardeşçesine,
bu hasret bizim.

Nâzım Hikmet

dagobert

Zitat von: piet am 08:43:11 Sa. 16.März 2013
Und was in Zeiten gelten soll, in denen Leihbeschäftigte nicht in einem Betrieb eingesetzt sind, regelt das Gesetz überhaupt nicht.
Hat den Herrn von der IG Metall schon mal jemand auf den § 11 Abs.4 AÜG hingewiesen?

ZitatWas genau wollen die Gewerkschaften denn in den anstehenden Tarifverhandlungen durchsetzen?
Mindestens ein Entgelt von 8,50 Euro, also das, was wir auch als gesetzlichen Mindestlohn fordern.
Auf das die LAN auch weiterhin beim JC betteln müssen.  kotz
Löhne ab 11€ aufwärts, dann werden die unübersichtlichen Branchenzuschlagsregelungen überflüssig, zumal die ja ohnehin nur einem Teil der LAN zugute kommen.

Und wie ist das eigentlich mit dem Thema Fahrtkosten und Fahrtzeiten? Wird das denn in den angeblich (hoffentlich) besseren Tarifverträgen endlich mal vernünftig und vor allem verbindlich geregelt?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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