Nach dem DGB ist auch Ver.di mit 80.000 Leiharbeitern im Leiharbeitsgeschäft!

Begonnen von LeakLeiharbeit, 21:02:43 Di. 19.März 2013

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Schluepferstuermer

lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
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Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

Rappelkistenrebell

Zitat

21.03.2013 / Titel / Seite 1Inhalt

Engagiert bei Leiharbeit

Gewerkschaftsnahe Stiftung bundesweit im Zeitarbeitsgeschäft: »Ressourcen von über 80000 Fachkräften«. In Vorstand und Kuratorium sitzen hochrangige ver.di-Funktionäre
Von Jörn Boewe
Ver.di-Mitglieder fühlen sich manchmal echt verhohnepiepelt
Ver.di-Mitglieder fühlen sich manchmal echt verhohnepiepelt (Krankenhausbeschäftigte in Würselen, Februar 2010)
Foto: dapd
Nach dem DGB muß sich nun auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine zweideutige Haltung zur Leiharbeit vorwerfen lassen. Die gewerkschaftsnahe »DAA-Stiftung Bildung und Beruf«, das ehemalige Bildungswerk der 2001 in ver.di aufgegangenen Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), ist mit mindestens zwei Tochterfirmen einschlägig aktiv. Darauf machte am Dienstag abend die unabhängige Initiative »Leak Leiharbeit« aufmerksam.

Im Unterschied zur mittlerweile in Abwicklung befindlichen DGB-Leiharbeitstochter »Weitblick-Personalpartner«, deren Geschäfte jW im Januar öffentlich gemacht hatte, handelt es sich bei der »DAA-Zeitarbeit« um ein Großunternehmen mit »vorhandenen Ressourcen von über 80000 Fachkräften«, wie die Stiftungstochter auf ihrer Internetseite unter der Rubrik »Für Arbeitgeber« wirbt. »Als Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der DAA Zeitarbeit Arbeitsverträge nach Tarifvertrag iGZ/DGB mit den üblichen Sozialleistungen.« In der Lohngruppe Eins heißt das: 8,19 Euro die Stunde im Westen und 7,50 Euro im Osten.

Ver.di-Sprecher Christoph Schmitz erklärte auf Anfrage, es handele sich bei der DAA um »kein Tochterunternehmen von ver.di«, sondern eine »wirtschaftlich und organisatorisch eigenständige Stiftung«. Schmitz räumte ein: »Wir kennen die Organisation.«

Das darf man auch erwarten: Vorsitzender der Stiftung ist Gerd Herzberg. Herzberg war bis September 2011 stellvertretender Bundesvorsitzender von ver.di. Stellvertreterin von Herzberg im dreiköpfigen DAA-Vorstand ist Dina Bösch, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand und dort zuständig für betriebliche und Unternehmensmitbestimmung und gewerkschaftliche Bildung. Im neunköpfigen Stiftungskuratorium stellt ver.di sechs Mitglieder: Andrea Kocsis, stellvertretende Bundesvorsitzende, Bundesvorstandsmitglied Lothar Schröder, die baden-württembergische ver.di-Landesvorsitzende Leni Breymaier, die stellvertretenden Vorsitzenden des ver.di-Gewerkschaftsrates Andrea Pohl und Werner Filipowski sowie das Gewerkschaftsratsmitglied Gabriele Platscher.

Nach ihrem Jahresbericht 2010 erzielte die DAA-Stiftung einen Umsatz von 200 Millionen Euro und ist an 19 Tochtergesellschaften beteiligt. Bei den meisten handelt es sich um Bildungsträger. Mit der »ZAP – Zeitarbeit, Arbeitsvermittlung und Projektmanagement GmbH« ist aber mindestens noch ein weiteres Leiharbeitsunternehmen Teil des Konzerns. Geschäftsführer der ZAP, die ihren Sitz in Eberswalde bei Berlin hat, ist Lutz Kleinfeldt. Kleinfeldt ist zugleich Regionalkreisleiter des Unternehmerverbandes IGZ für Brandenburg.

»Wir verdienen nicht an Leiharbeit«, betonte Schmitz. Die ver.di-Vertreter in den Stiftungsgremien müßten sich an die gewerkschaftlichen Leitlinien halten: Leiharbeit dürfe »nur der Absicherung von Auftragsspitzen und nicht der Verdrängung von Stammbeschäftigten« dienen. Bei der DAA-Zeitarbeit liest sich das so: »Wir stellen die passenden Mitarbeiter (...) und Sie zahlen nur für die geleistete Arbeit. Sie tragen kein Arbeitgeberrisiko, z.B. für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaub.« Und: »Dadurch sparen Sie sich die aufwendige und langwierige Personalsuche, Personalauswahl und Personaleinstellung.«


http://www.jungewelt.de/2013/03-21/047.php

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dagobert

Zitat von: LeakLeiharbeit am 21:02:43 Di. 19.März 2013
So beschäftigt die DAA Job Plus GmbH als Mitglied des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sage und schreibe 80.000 Leiharbeiter. Das Unternehmen besteht seit 2002!
Die Verbindung zu einer Leihbude ist blamabel für ver.di, keine Frage.

Aber:
Die Leihfirma DAA Zeitarbeit hat ganze 4 Niederlassungen. Und diese 4 Niederlassungen beschäftigen 80.000 Leihharbeiter? Glaub ich nicht.
Zum Vergleich: Der sog. Marktführer Randstad beschäftigt rund 63.000 LAN in ca. 500 (!) Niederlassungen.

ZitatDie DAA-Zeitarbeit als ein Geschäftsfeld der DAA Job Plus GmbH, nutzt die vorhandenen Ressourcen von über 80.000 Fachkräften, um Ihnen als anspruchsvollen und im Geschäftsleben erfolgreichen Kunden die Basis für eine kurz- oder langfristige Verstärkung der Personalressourcen anzubieten.
Von 80.000 Leiharbeitern steht da nichts. Vielleicht 80.000 Leute in der Bewerberdatenbank? Oder 80.000 Leute in den Weiterbildungskursen der Muttergesellschaft DAA?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Ich habe mal für die DLZ -Gesellschaft für Faire Beschäftigung mbH gearbeitet!
Das ist auch eine Gewerkschafts- ZAF und wirbt mit  "gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung zu tariflichen Konditionen"

Nur Scheiße wenn der Stammbelegschaft auchn nur 6,30 €/Std. bezahlt werden!

Eine Woche habe ich für die in einer Firma gearbeitet, in der es keine Frühstücks- und keine Mittagspause gab. Nicht mal einen Aufenthaltsraum.
Natürlich habe ich meine Pausen gemacht. Ich habe da auch angerufen und denen erzählt, was da los ist!
Fanden die auch alles ganz schrecklich, aber abgezogen haben die mich trotzdem nicht!
Nach einer Woche haben die mich dann endlich rausgeschmissen! ;D


Die gibt es wohl nur in Niedersachsen.
Die HP sieht ziemlich down aus, aber an der Bürotür hängt das Schild von denen noch!
http://www.dlz-nds.de/

Nick N.

Die DAA fällt auch immer mal wieder als Träger von Sinnlos-Maßnahmen auf, genau wie etliche andere "Bildungsträger" aus dem gewerkschaftlichen Umfeld.

http://www.daa-stiftung.de/beteiligungen.htm

Satyagraha

dagobert

Noch eine ver.di-Leihbude.   :Q
Zitat13.Unter Mindestlohn

Ver.di-nahe Stiftung hält an Zeitarbeitsfirmen fest. Über 900 Leiharbeiter beschäftigt. IG Metall warnt vor Vertragsunterzeichnung.

Die ver.di-nahe »DAA-Stiftung Bildung und Beruf« setzt ihre Geschäfte mit der Leiharbeit fort. Mehrere hundert Beschäftigte von DAA-Zeitarbeitsfirmen erhalten dabei Stundenlöhne unter 8,50 Euro. Das geht aus einem Rundschreiben des geschäftsführenden Vorstands der Stiftung an die Geschäftsführer der Konzerntöchter hervor, das junge Welt vorliegt.
[...]
jW und taz hatten berichtet, daß die Leiharbeitssparte DAA-Zeitarbeit – eine Unterabteilung der Stiftungstochter DAA Job Plus GmbH – auf ihrer Internetseite Ende März noch mit den »vorhandenen Ressourcen von über 80000 Fachkräften« warb. Dies würde etwa zehn Prozent aller in Deutschland eingesetzten Leiharbeiter ausmachen. Nach den Presseberichten wurde die erstaunlich hohe Zahl von der Seite entfernt.

In dem Rundschreiben wird erklärt, warum. »Gemeint ist, daß bis zu ca. 80000 Personen p.a. in DAA-Qualifizierungsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt fit gemacht werden und diese ggf. auch über Leiharbeit (...) in den Arbeitsmarkt integriert werden können.«

Auf der Internetseite der taz hatte der Pressesprecher der DAA-Stiftung, Peter Rother, seinerzeit in einem Leserkommentar geschrieben, die DAA Job Plus beschäftige »nicht 80000 ›Leiharbeiter‹, sondern gerade mal 60. Davon erhalten 95 Prozent den von den Gewerkschaften geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro oder mehr«. Was Rother nicht erwähnte: Die andere Leiharbeitstochter der Stiftung, die ZAP GmbH, hat derzeit »rund 875 Personen« als Leiharbeiter unter Vertrag. So steht es im DAA-Rundschreiben vom 25. März.
[...]
Leiharbeiter der ZAP sind nach jW-Informationen u.a. beim Autozulieferer ThyssenKrupp Presta in Schönebeck bei Magdeburg tätig. Dort warnt die örtliche IG Metall öffentlich davor, Arbeitsverträge der ZAP zu unterschreiben. So würden Leiharbeiter durch einen »Anrechnungsvorbehalt« um die seit November geltenden Branchenzuschläge gebracht, sagte der Erste Bevollmächtigte, Detlev Kiel, am Montag gegenüber jW. Seit geraumer Zeit setze das Unternehmen verstärkt auf Werkverträge.
http://www.nachdenkseiten.de/?p=17288#h13
http://www.jungewelt.de/2013/05-16/013.php
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BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

CubanNecktie

So wie es aussieht sollte man vlt. nur noch der FAU-IAA beitreten   :Q ... das ist ja kaum besser als die Christliche-Scheingewerkschaft, sogar noh übler, weil die haben Gewerkschaften die Arbeitnehmer zu vertreten und nicht irgendwelche Profitinteressen   :Q
Vorstellungsgespräch bei einer Leihbude?
ZAF Fragebogen
Passwort: chefduzen.de

Hafenkasper

also wenn ich das oben lese kommt mir echt die galle hoch... da wundern sich dann die gewerkschaften das die mitglieder nach und nach aus der gewerkschaft austreten ...
für mich wirft sich dann doch die frage auf ob verdi überhaupt tariffähig ist wenn sie mit sich selbst tarifverträge abschließt bzw. doch ein sehr großer interssenkonflikt vorhanden ist da verdi nicht auf der einen seite für leiharbeiter bessere bedingungen aushandeln will aber auf der anderen seite in irgendwelchen vorständen von zeitarbeitsfirmen tätig ist.
sowas könnte ganz böse folgen haben

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:42:10 Do. 21.März 2013
Ich habe mal für die DLZ -Gesellschaft für Faire Beschäftigung mbH gearbeitet!
Das ist auch eine Gewerkschafts- ZAF und wirbt mit  "gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung zu tariflichen Konditionen"
Lässt sich die Formulierung "Gewerkschafts-ZAF" etwas präzisieren?

Die Bude ist im Elo grad Thema, Petzerei ans JC, unbezahlte Probearbeit ...  kotz
https://www.elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/164901-zeitfirma-dlz-hat-mir-folgende-absage-geschickt-nachkommen.html
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Rappelkistenrebell

der IWW kann man auch beitreten. Die sind weltanschaulich offener als die FAU


www.wobblies.org

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Rudolf Rocker

ZitatLässt sich die Formulierung "Gewerkschafts-ZAF" etwas präzisieren?

ZitatGeschäftsführer: Hoffmann Hans-Jürgen; Sakschewski Jürgen, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der ARBEIT und LEBEN Niedersachsen Mitte gGmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 57576) und der ARBEIT und LEBEN Niedersachsen Ost gGmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 61929)
https://www.moneyhouse.de/Juergen-Sakschewski

Arbeit und Leben gehört zum DGB https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesarbeitskreis_Arbeit_und_Leben

Die DLZ sitzt ja auch in den Räumlichkeiten des DGB bzw. von Arbeit und Leben.
Vergleich mal die Adressen vonDLZ und AuL:
http://www.dlz-nds.de/index.php?id=46
http://www.aul-nds.de/62/index.php?id=11


dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Das ist auch gar nicht so einfach rauszufinden, weil die ihre ZAFs offenbar outgesourct haben!

dagobert

Ich komm jetzt auf fünf.

Weitblick: über das BfW zum DGB
DLZ: über "Arbeit und Leben" zum DGB
DAA Zeitarbeit: über die DAA zu Verdi
ZAP GmbH: über die DAA zu Verdi
und
Start Zeitarbeit NRW GmbH: Gesellschafter u.a. der DGB Bezirk NRW
https://www.start-nrw.de/Navigation/Ueber_uns/Unternehmensorganisation/Gesellschafter.php
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Tja, da stellt sich die Frage, wie man die Interessen von LeiharbeitnehmerInnen vertreten kann, wenn man selber im ZAF-Business steckt?
Meiner Meinung nach: Gar nicht!

Fritz Linow

Gab es eigentlich schonmal Ansätze, diese Leiharbeitstarifverträge nicht nur auf Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit hin anzugreifen, sondern auch wegen der nötigen Gegnerfreiheit? Wenn da nachweisbar personelle Überschneidungen vorhanden sind, dann sind die doch für'n Arsch, oder nicht? Und wer könnte es zu einer Entscheidung darüber kommen lassen?

dagobert

Zitat von: Fritz Linow am 22:10:50 Di. 02.Februar 2016
Gab es eigentlich schonmal Ansätze, diese Leiharbeitstarifverträge nicht nur auf Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit hin anzugreifen, sondern auch wegen der nötigen Gegnerfreiheit?
Ist mir bisher kein Fall bekannt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dejavu

Gegnerfreiheit gehört, soweit ich weiß zur Tariffähigkeit. Der Begriff Tariffähigkeit hat in der Rechtsordnung stets dieselbe Bedeutung, gleich ob er im Tarifvertragsgesetz, Arbeitsgerichtsgesetz oder Betriebsverfassungsgesetz gebraucht wird.
Das Arbeitsgerichtsgesetz legt fest, wer einen Antrag auf ein Verfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit stellen darf:
Zitat§ 97
Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung


(1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern oder der obersten Arbeitsbehörde des Bundes oder der obersten Arbeitsbehörde eines Landes, auf dessen Gebiet sich die Tätigkeit der Vereinigung erstreckt, eingeleitet.
Wer kommt also praktisch in Frage? Die Arbeitgeber nicht, von den Gewerkschaften der größte Teil nicht.
Eventuell, wie letztes mal, eine "oberste Arbeitsbehörde" eines Landes?
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Premuto1982

Das wäre schön mit der Gegnerfreiheit. Jedoch sollte man sogar beachten, dass sich PERSONALDISPONENTEN als Gewerkschaftsmitglied in die Tarifgruppe Leiharbeit wählen lassen und dann Tarife "im Sinne" der Leiharbeiter verhandeln. Das wird auch dieses Jahr so sein. Für mich ist das ein Beweis, dass dieser Sauhaufen gar nicht tariffähig ist. Aus diesem Grund bin ich auch aus der Verdi ausgetreten!

Rappelkistenrebell

Auch ich kenne zig Kollegen, die aus dem DGb austraten wegen Hartz Gesetzen, den Tarfverinabrungen des DGBs mitden ZAF-Menschenhändlern und weiteren Gaunereien.....ABER.....sie organisieren sich auch nicht in einer Basisgewerkschaft wie die IWW zum Beispiel.....also sind kritische Leute, die sich eine kämpferische Gewerkschaft wünschen neutralisiert worden. Auch das ein Effekt des DGBs im Sinne der Bosse! Gewerkschaft muß man selber machen und auch da ist es gerade wichtig sich zu Organisieren. Sonst kann der DGB alleine den Platzhirsch spielen und Hand in Hand mit den Bossen und den SPD Arbeiterverrätern die Werktätigen auspressen wie eine Zitrone >:(
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Fritz Linow

Zitat von: dejavu am 02:50:29 Mi. 03.Februar 2016
Gegnerfreiheit gehört, soweit ich weiß zur Tariffähigkeit.
Stimmt, scheint so zu sein. Bei den CGZP-Verträgen und den Urteilen habe ich aber bisher keine Begründung gefunden, die auf die fehlende Gegnerfreiheit Bezug nimmt. Auch wenn das offensichtlich war, spielte es bei den Urteilsbegründungen keine Rolle. Oder gab es da was? Daher wäre das mit den DGB-Verträgen jetzt irgendwie was anderes, wenn es denn nachweisbar wäre.

Wie dem auch sei, Däubler (https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_D%C3%A4ubler) kommentiert das so:
,,Für dieses Gerichtsverfahren (Christentarife) war allerdings die Klagebereitschaft der Berliner Arbeitssenatorin nach §97 Abs. 1 ArbGG entscheidend; die DGB-Gewerkschaften hatten jahrelang von ihrem Antragsrecht keinen Gebrauch gemacht. Kritiker vermuten, dass sie gegen die ,,Aufteilung" des Arbeitsmarkts nichts einzuwenden hatten."
Wolfgang Däubler: ,,Arbeitsrecht", 2015, Seite 513

Zu den DGB-Verträgen hat er einen kreativen Ansatz:
,,Ob die bestehenden DGB-Tarife ihrerseits wirksam sind, ist rechtlich höchst zweifelhaft. Dies nicht deshalb, weil den tarifschließenden Gewerkschaften die Tarifähigkeit fehlen würde. Sie ist als solche bei den fraglichen Organisationen unstrittig und erstreckt sich auch auf Bereiche, wo es an einer ausreichenden Verankerung in den Belegschaften fehlt.
Problematisch ist vielmehr, dass von ,,equal pay" und ,,equal treatment" im Verhältnis zu den im Einsatzbereich  tätigen Stammkräften nichts mehr übrigbleibt. Auch die Eingruppierung erfolgt ohne Rücksicht auf die Situation im Einsatzbereich. Die sonstigen Arbeitsbedingungen sind durchgehend schlechter als bei Stammarbeitskräften. Die im Jahr 2012 vereinbarten Branchenzuschläge verringern den Abstand nur für solche Leiharbeitnehmer, die entgegen dem statistischen Regelfall für längere Zeit im Betrieb tätig sind.
Damit ist der Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung für die Tarifparteien verlassen, die eine Anpassung an die spezifischen Bedingungen der Leiharbeit, nicht aber eine Beseitigung von tragenden Grundsätzen ermöglichen will (dazu auch Schüren/Behrend, NZA 2003, 521)"

Däubler: ,,Arbeitsrecht", 2015, Seite 513

Ich verstehe das jetzt so, das der Grundsatz ,,equal pay" auf jeden Fall höher anzusiedeln ist, als dass er so extrem und statistisch belegbar durch diese DGB-Verträge unterboten werden dürfte.

Und wer klagt das jetzt ein?

DGB fällt weg, Basisgewerkschaften haben andere Qualitäten, UGZ ist maulfaul, IG Leiharbeit ist noch nicht so weit. Bleibt eigentlich nur ein Arbeitsminister von DIE LINKE, wenn diese Partei ,,Leiharbeit stoppen" ernst meint. http://www.die-linke.de/kampagne/aktionen/befristung-und-leiharbeit-stoppen-september-2015/

Ansonsten ist ja für Mitte April noch ein wenig Hoffnung. Da geht es aber am BAG glaube ich um die Tarifzuständigkeit. Der Däubler bringt halt mal die Tarifqualität ins Spiel. Klingt irgendwie logischer.

dejavu

ZitatStimmt, scheint so zu sein. Bei den CGZP-Verträgen und den Urteilen habe ich aber bisher keine Begründung gefunden, die auf die fehlende Gegnerfreiheit Bezug nimmt. Auch wenn das offensichtlich war, spielte es bei den Urteilsbegründungen keine Rolle.
Es wurde soviel begründet wie nötig war, weitere Begündungen hätten im Ergebnis nichts gebracht.(Aus Sicht des Gerichtes)
ZitatIch verstehe das jetzt so, das der Grundsatz ,,equal pay" auf jeden Fall höher anzusiedeln ist, als dass er so extrem und statistisch belegbar durch diese DGB-Verträge unterboten werden dürfte.
Verstehe ich auch so.
ZitatAnsonsten ist ja für Mitte April noch ein wenig Hoffnung. Da geht es aber am BAG glaube ich um die Tarifzuständigkeit.
Da geht es um eine Equal Pay Klage. Mehr weiß ich nicht. Im Netz wird nicht allzuviel gesagt dazu.
In diesen Fällen gilt: besteht aus Sicht der Arbeitgeber Aussicht auf Erfolg der Klage, wird gezahlt und die Angelegenheit ist beendet, nix BAG.
Das Spiel ist nicht neu, es wurde schon öfters gespielt.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

dejavu

Zur Ergänzung: obiges ist ein wenig flapsig formuliert, die Equal- Pay Klage ist sozusagen das Ticket für das Feststellungsverfahren. Entfällt das Eine, entfällt auch das Andere, so hab ich das mal verstanden:
Zitat§ 97
Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung
.
.
.
(5) Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob eine Vereinigung tariffähig oder ob die Tarifzuständigkeit der Vereinigung gegeben ist, so hat das Gericht das Verfahren bis zur Erledigung des Beschlußverfahrens nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 auszusetzen. Im Falle des Satzes 1 sind die Parteien des Rechtsstreits auch im Beschlußverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 antragsberechtigt.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

dagobert

Zitat von: dagobert am 20:54:34 Di. 02.Februar 2016Ich komm jetzt auf fünf.

Weitblick: über das BfW zum DGB
DLZ: über "Arbeit und Leben" zum DGB
DAA Zeitarbeit: über die DAA zu Verdi
ZAP GmbH: über die DAA zu Verdi
und
Start Zeitarbeit NRW GmbH: Gesellschafter u.a. der DGB Bezirk NRW
https://www.start-nrw.de/Navigation/Ueber_uns/Unternehmensorganisation/Gesellschafter.php
DLZ und Start Zeitarbeit gibt es noch.
Zu den andern konnte ich nichts mehr finden, was aber nicht allzu viel heißen muss. Die brauchen sich bloß umbenannt haben.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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