Wie lange Rente nach Todesfall ?

Begonnen von slaveconan, 07:05:07 Mi. 09.Oktober 2013

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slaveconan

Erstmal, meine Mutter starb letzte woche im alter von 65 jahre an einen natürlichen tod, sie wachte an dem morgen nicht mehr auf. Sie war gerademal einen Monat in Rente gewesen,und sie bekam noch Witwenrente von meinen Vater damals, ales er uns früher davon starb. Meine Mutter war im Städtisch im öffentlichen dienst beschäftigt.
meine frage ist nun, wie lange es nun die Rentenzahlung gibt, nach ihrem Todesfall?
Ich muss es wissen, da noch einige sachen zu klären sind wie beerdigung usw.

mousekiller

Ich weiß nur, dass es bei Witwenrente im ersten Monat einen dreifachen Betrag gibt um zum Beispiel solche Dinge wie Beerdigung und ähnliches zu bezahlen. Wie lange es die richtige Rente nach Todesfall gibt, ist mir leider nicht bekannt.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Eivisskat

Ruf`am besten gleich bei der Rentenversicherung an (ihre Versicherungsnummer bereithalten) und frag`nach:

Servicetelefon
0800 1000 480 70 - Ihr kurzer Draht zu uns

Hier steht auch etwas zu deinem Thema:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/Rente/hinterbliebenenrente/00_faq_liste_hinterbliebene.html

ZitatDer Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden vom Geldinstitut zurückgefordert. Ist dies nicht mehr möglich, sind sie von den Personen, die die Geldleistung empfangen oder über sie verfügt haben, oder von den Erben zu erstatten.

Dearhunter

Das "Sterbevierteljahr" gilt nur für hinterbliebene Ehepartner, sonst nicht. DANN hat mousekiller recht, man kann dann einen Vorschuss beantragen, der beträgt 3 Renten.

Da der Vater schon tot ist, gilt das hier NICHT.

Ausnahmen gibt es noch, aber die sind hier sehr unwahrscheinlich: Wenn die Mutter überwiegend die anderen Haushaltsmitglieder unterhalten hat und der Haushalt von der Mutter geführt wurde, also wenn die ANDEREN in Mutters Haushalt leben und von ihr versorgt werden .. das ist gedacht zum Beispiel für kleinere Kinder oder ähnlich. Dies scheint hier auch nicht zuzutreffen.

Also endet der Rentenanspruch in diesem Fall m.E MIT dem Sterbemonat .. es gibt keine 3 weiteren Monate. Sollte die Sache länger dauern und bis dahin noch gezahlt werden, ist das zurückzuzahlen.

Siehe auch erster Punkt des Links von Eivisskat:

 
"Meine Mutter ist gestorben. Wie lange zahlt die Rentenversicherung jetzt noch die Rente an die Erben? Ein Witwer ist nicht vorhanden.


Der Rentenanspruch endet mit Ablauf des Todesmonats. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden vom Geldinstitut zurückgefordert. Ist dies nicht mehr möglich, sind sie von den Personen, die die Geldleistung empfangen oder über sie verfügt haben, oder von den Erben zu erstatten."

DH

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