Unrechtmaeßiger Ausschluß vom SGB II-Leistungsbezug ...

Begonnen von jacha, 18:50:16 Do. 06.Februar 2014

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jacha

... fuer auslaendische Aufstocker.
Daß die EU-Kommission den deutschen Bundes-Asozialpolitikern eine Klatsche verpaßt hat, ist hoffentlich die richtige Therapie gegen die Fortfuehrung der Agendapolitik.

Wenn ich richtig informiert bin: Zuvor gab es AlHi fuer Erwerbsfaehige, deren Anspruch auf AlG erschoepft war und die beduerftig waren. Wobei das Schonvermoegen so bemessen war, daß man sich damit auch eine angemessene Immobilie kaufen durfte. Damit gab es keine Probleme fuer Zuzuegler,denn die erfuellten die Anspruchsvoraussetzung nicht. Daneben gab es SoHi fuer Beduerftige, die in Deutschland gemeldet waren, so wie in anderen EU-Laendern auch.

Aber die Schroeder-Clement-Bande mußte ja partout AlHi abschaffen und an den Bezug von SGBII-Leistungen den Arbeitszwang knuepfen und damit haben sie den deutschen Sozialkassen genau die Lasten aufgeladen, die immer mehr Sozialgerichte erkennen laeßt,
wie hier, daß der Ausschluß auslaendischer Aufstocker damit nicht mehr zu machen ist. Man sollte darueber nachdenken, ob man diejenigen Abgeordneten, die fuer die Agendapolitik gestimmt hatten, aus ihren Abgeordneten-Versorgungsanspruechen Schadenersatz in den Sozialetat leisten laeßt. Wer als gewoehnlicher Arbeitnehmer merde baut, muß schließlich auch blechen.
cetervm censeo h.IV esse delendam

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