Vertrag nach Ausbildung

Begonnen von Delax, 18:08:11 Do. 20.Februar 2014

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Delax

hallo,

ich habe folgen den fall:

ich habe meine3- 1/2 jährige ausbildung fertig am 17.2  und bekam einen gesellenbrief am ende des tages am 17.2, an diesen tag musste ich bis zu bekannt gabe der gesellenprüfung arbeiten, dadurch das ich bis zur bekanntgabe gearbeitet habe, ist ein vertrag zustande gekommen?!
ich war völlig verwundert, "was für vertrag? lohn? urlaub? keine beidseitige willenserklärung, ein dumping lohn in euro/stunde.

ich gehe nun nicht mehr zur arbeit.

wie sieht meine rechtslage aus? würde mich über hilfe freuen, stehe ratlos da.

Dearhunter

Aus der Erinnerung, aber länger her, damals war es so:

Der Ausbildungsvertrag gilt üblicherweise bis zum 31.08, 28.02 bzw. der Termin, der im Ausbildungsvertrag steht. Er verlängert sich nicht automatisch und endet mit dem Termin.

Ab dem Tag der bestandenen Gesellenprüfung bis zum Ende der Vertrages (hier vermutlich 17.02 bis 28.02) steht dir aber der normale Tariflohn zu, nicht mehr nur die niedrige Ausbildungsvergütung. Dies wäre mindestens 2 bis 3 mal so hoch wie diese.

Viele Firmen wollen das nicht zahlen und man muss es dann geltend machen, klar. Wer später übernommen wird, macht die 2, 3 Wochen höheren Lohn oft NICHT geltend, man will sich ja keinen Ärger einfangen.

Es wäre fast ein halber Monat zum vollen Lohn. Allerdings ... wenn du nicht hingehst, ist die Sache gegessen und du bekommst nix. Sogar eine fristlose Kündigung seitens der Arbeitgebers wäre prinzipiell möglich ... mit allen Nachteilen bei den Ämtern (Sperre usw.). Machen die zwar meist auch nicht wegen 2 Wochen .. aber ... die Ämter können dir allein aus dem Verhalten einen schönen Strick drehen, auch wenn der Arbeitgeber nix macht.


DH

Delax

ah und ich habe noch rest urlaub vom vorjahr, der chef meint ich hätte bereits ein vertrag abgeschlossen, wenn ich also morgen zum arbeitsamt gehe , um alg1 zu beantragen, was würde dann passieren? wird mir mein alg abgelehnt, weil noch ein arbeitsvertrag seitens arbeitgeber läuft? oder wird alg ganz normal bewilligt? ohne sperre, da kein schriftlicher vertrag nach gesellenbrief zustanden gekommen ist.

Dearhunter

Nun ... wenn dein Chef dich weiter beschäftigen WILL, dann musst du nicht darauf eingehen.

ABER: Du konntest einen Job haben, und DU hast ihn abgelehnt. Damit wärst du an der Arbeitslosigkeit allein selber schuld, denn du könntest ja ...

Das Amt wird das wie eine Eigenkündigung werten, du hast für die den Job selber aufgegeben und wirst dann höchstwahrscheinlich eine Sperre bekommen.

Dazu: Ob Sperre oder nicht, dein Arbeitslosengeld 1 beträgt nur 60 Prozent deiner Ausbildungsvergütung. Vor einigen Jahren bekam man nach der Lehre noch ALG1 auf Basis des vermutlichen Einkommens nach der Lehre, ist aber leider schon lange her ... jetzt nur noch auf Basis der Ausbildungsvergütung.

Wenn du also etwas 500 Euro Netto zuletzt hattest, liegt dein ALG 1 bei maximal 300 Euro.


DH

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