Führerschein

Begonnen von -Jule-, 18:00:36 Di. 04.März 2014

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-Jule-

Eine Bekannte von mir muß wohl demnächst ALG2 beantragen. Ich habe Ihr geraten sich unatraktiv zu machen und unter anderem anzugeben keinen Führerschein zu haben. Kann der Sachbearbeiter überprüfen, ob jemand einen Schein hat ?

Rudolf Rocker

Jupp, der ruft mal eben bei der Zulassungsstelle an!

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 18:08:44 Di. 04.März 2014
Jupp, der ruft mal eben bei der Zulassungsstelle an!
Halt ich für unwahrscheinlich.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Siebdruck

Und die Telefonnummer bitte auch nicht angeben.
(= Hab kein Tel.= händypcflätrategedönsemail.)
Sagt der Foerster zu einem Jungen, der Pilze sammelt:
"Die sind doch alle giftig!"
"Macht nichts", meint das Kind, "die verkaufe ich an der Autobahn."

Rudolf Rocker

Zitat von: schwarzrot am 22:57:48 Di. 04.März 2014
Zitat von: Rudolf Rocker am 18:08:44 Di. 04.März 2014
Jupp, der ruft mal eben bei der Zulassungsstelle an!
Halt ich für unwahrscheinlich.

Ja? Ich nicht!
Guckst Du hier:

ZitatStraßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten

(1) Die nach § 33 Abs. 1 gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten dürfen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes zur Erfüllung der Aufgaben der Zulassungsbehörde oder des Kraftfahrt-Bundesamtes oder der Aufgaben des Empfängers nur übermittelt werden, wenn dies für die Zwecke nach § 32 Abs. 2 jeweils erforderlich ist

...

13. zur Überprüfung von Personen, die Sozialhilfe, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zur Vermeidung rechtswidriger Inanspruchnahme solcher Leistungen,

http://www.buzer.de/gesetz/848/a11382.htm

Das gilt für die FS Daten natürlich gleichermaßen!

Da gibt es noch ein paar Threads in entsprechenden Foren, die belegen wie gut diese beiden Behörden zusammenarbeiten!
Auf die schnelle habe ich den hier gefunden:
http://www.elo-forum.org/afa-jobcenter-optionskommunen/27713-zwischen-kfz-zulassungsstelle-arge-kein-datenschutz.html

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:35:23 Mi. 05.März 2014Da gibt es noch ein paar Threads in entsprechenden Foren, die belegen wie gut diese beiden Behörden zusammenarbeiten!
...
Danke für die info!  :)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagobert

Vorausgesetzt es war in letzter Zeit kein Auto auf die entsprechende Person zugelassen:
Seit Jahren nicht gefahren, keine/kaum Fahrpraxis, Angst vorm Autofahren, farbenblind, nachtblind, tagesblind oderwasweissich ...  ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BGS

Nachtblind ;D klingt gut!

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Dearhunter

Vergesst doch nicht, dass es immer 2 Seiten gibt.

WENN es Bedenken gegen die allgemeine Fahrtauglichkeit gibt, ist es - in  diesem Zusammenhang - durchaus wahrscheinlich, dass dies umgekehrt dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt werden KANN.

Das dürfte dann in vielen Fällen (die Straßenverkehrsbehörde MUSS tätig werden, wenn Bedenken an der Fahrtauglichkeit bestehen) dazu führen, dass eine MPU angeordnet wird. Das bedeutet erstens mal 1000 Euro Kosten, zweitens eventuelle Einschränkungen (Nachtfahrverbot) oder gar Entzug (Angst vor Autofahren).

Bei Nichtbestehen der MPU oder bei Nichterledigung/keine Bereitschaft zu  der MPU ist der Schein futsch!

Also Vorsicht!

DH

Rudolf Rocker

Dearhunter hat recht. Das funktioniert unter Umständen in beide Richtungen.

-Jule-

Danke für Eure Antworten. Ich sehe das im Prinzipt auch so wie hier geschildert.

Schluepferstuermer

Zitat von: Dearhunter am 13:53:28 Do. 06.März 2014
Vergesst doch nicht, dass es immer 2 Seiten gibt.

WENN es Bedenken gegen die allgemeine Fahrtauglichkeit gibt, ist es - in  diesem Zusammenhang - durchaus wahrscheinlich, dass dies umgekehrt dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt werden KANN.

Das dürfte dann in vielen Fällen (die Straßenverkehrsbehörde MUSS tätig werden, wenn Bedenken an der Fahrtauglichkeit bestehen) dazu führen, dass eine MPU angeordnet wird. Das bedeutet erstens mal 1000 Euro Kosten, zweitens eventuelle Einschränkungen (Nachtfahrverbot) oder gar Entzug (Angst vor Autofahren).

Bei Nichtbestehen der MPU oder bei Nichterledigung/keine Bereitschaft zu  der MPU ist der Schein futsch!

Also Vorsicht!

DH

Kann so einfach eine MPU angeordnet werden?

Ich denke da an Rentner. Wieviele haben mit den Jahren Sehschwierigkeiten. Brauchen jetzt eine Brille. Was ist, wenn man dafür kein Geld hat? Beim JC die Kosten für eine Brille beantragen?


Ich habe z.B. im FS den Eintrag mit Sehhilfe. Darf nicht ohne Brille/Linsen fahren.
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

Rudolf Rocker

Naja, wenn der Verdacht auf eine Fahruntauglichkeit besteht, werden die erst mal anfangen zu ermitteln.
Das gilt übrigens auch bei Körperverletzungsdelikten oder Verstoß gegen das BtmG.

Wenn Du ohne Brille unterwegs bist und angehalten wirst dürfte das teuer werden. Noch teurer wird es wenn Du dann einen Unfall verursachst bzw. in einen verwickelt bist.
Deine Versicherung wird nicht bezahlen (bzw. sich die Kohle wiederholen) und Du bekommst sogar dann eine Teilschuld wenn Du den Unfall nicht verursacht hast.

ZitatBeim JC die Kosten für eine Brille beantragen?

Gibts nicht!
Und ein Erwerbsloser der einen Pkw unterhalten kann?
Ist vom Regelsatz eigentlich nicht machbar.
Da wird dann schnell mal der Verdacht aufkommen, das da irgendwo Zuwendungen fließen und genauer hingeschaut!

Schluepferstuermer

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:37:21 So. 09.März 2014
Wenn Du ohne Brille unterwegs bist und angehalten wirst dürfte das teuer werden. Noch teurer wird es wenn Du dann einen Unfall verursachst bzw. in einen verwickelt bist.
Deine Versicherung wird nicht bezahlen (bzw. sich die Kohle wiederholen) und Du bekommst sogar dann eine Teilschuld wenn Du den Unfall nicht verursacht hast.

Ist klar

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:37:21 So. 09.März 2014
Gibts nicht!

Wenn ich die Brille nicht bezahlt bekomme, kann ich am Straßenverkehr als Autofahrer nicht teilnehmen.
Somit kann ich doch dann sagen, dass ich keinen FS habe. Und wenn doch, mit Einschränkungen.
lg Schlüpferstürmer

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Rudolf Rocker

Ich sag es mal so:
Es ist dem JC scheißegal, wie Du Deinen Arbeitsplatz erreichst. Das ist ganz alleine Dein Problem!
Wenn der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, das er jemanden nur dann einstellt wenn derjenige einen Pkw hat oder der Arbeitsplatz nur mit dem Pkw zu erreichen ist, gibt es einen Zuschuss für den Pkw.
Alles andere ist Dein Ding!
Die Antwort wird sein: "Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmittel. Da brauchen sie keine Brille!"

Schluepferstuermer

Man kann aber nicht damit werben, dass man einen FS hat. Deshalb ist bestimmt die Frage im Antrag gerichtet.

Heißt bei VVs, wenn "FS zwingend notwendig" kann man ausgeschlossen werden. Man darf ja nicht fahren, weil Blille fehlt.
oder?
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
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Rudolf Rocker

Naja, ist jetzt doch ein bißchen abstrakt, die Diskussion.
Leztendlich wird ein SB, der unbedingt eine Sanktion verhängen will immer einen Grund finden.
Auch wenn es noch so unsinnig ist.

MichaC

Hallo,

ich sage bei Fragen nach dem Führerschein von Sachbearbeiter und möglichen Arbeitgeber immer, dass ich zwar einen Führerschein habe, aber seit Jahren nicht mehr gefahren bin und mir eine (Dienst-)Fahrt in einem fremden Wagen unter Stress (!!!) nicht vorstellen kann.
Ich halte dies für zulässig, Anlass für die oben erwähnte MPU dürfte diese Aussage auch nicht sein. Aber die wenigsten Arbeitgeber geben dir dann noch ein Auto.

Selbst wenn dich jemand (Sachbearbeiter, etc.) am Steuer "erwischen" sollte - dann bist du halt vorsichtig mit dem Wagen eines guten Freundes probegefahren - und hast es schnell wieder gelassen.

Etwas Off-Topic: Als aktiver Verkehrsteilnehmer ist man immer dem Risiko ausgesetzt, auch bei einem völlig unverschuldeten Unfall eine Teilschuld tragen und vor allem bezahlen zu müssen. Dies sollte bei Arbeitsstellen mit (auch gelegentlichen) Dienstfahrten berücksichtigt werden. Selbst 1-€-Jobber fahren manchmal "dienstlich" Auto/Lieferwagen und setzen sich dem Risiko aus, u.U. mehr Geld zu zahlen als sie jemals beim Job verdient haben und verdienen werden.

P.S.: Ich gehe mal davon aus, das hier niemand im Kurierwagen/Sportwagen/Rennauto gesehen werden kann.   

jacha

Zitat von: dagobert am 23:17:02 Mi. 05.März 2014
Vorausgesetzt es war in letzter Zeit kein Auto auf die entsprechende Person zugelassen: ...  ;D
Wenn ich richtig informiert bin, wird im Antrag auf GruSi/"AlgII" doch nach dem Eigentum an einem Kfz gefragt und nicht danach, ob man der Halter ist, oder?
cetervm censeo h.IV esse delendam

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