Eingliederungsvereinbarungnach erst nach 5 Monaten?

Begonnen von Bimmelbommel, 12:49:42 Sa. 19.Juli 2014

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Bimmelbommel

Halli Hallo.

Ich habe heute einen seltsamen Brief bekommen. Ich hab im Februar wegen Krankheit eine weiterführende Schule nicht bestanden und hab mich damals gleich bei meinem zuständigen JC gemeldet, alle Unterlagen abgegeben und kurz darauf auch einen ALG2-Bescheid und mein Geld bekommen.
Kurz darauf bekam ich nochmal ein Schreiben, dass ich an ein anderes JC, das für Integration, Reha, etc. zuständig ist, übergeben wurde.
Danach habe ich nie wieder etwas gehört. Jetzt kam gerade ein Brief, dass ich diesem neuen JC mittteilen soll, wann ich mit meiner Schule fertig bin und welchen Schulabschluss ich dann haben werde. Zusätzlich soll ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben zurück schicken, mit der ich zustimme, alle Änderungen bekannt zu geben, sobald ich die Schule verlasse oder sich an meinen persönlichen Verhältnissen etwas ändert.
Das Ganze soll ich bis Anfang August zurück schicken.
Ich bin grad etwas erstaunt und bin mir nicht sicher, was ich denen genau antworten soll auf diesen Unfug.  :)

mousekiller

Bist du aktuell noch krank geschrieben? Das wäre wichtig zu wissen, bevor wir uns um die EGV kümmern.

Was ist die Zielsetzung dieser EGV? (also das im allerersten Abschnitt)
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Bimmelbommel

Nein, ich bin aktuell nicht krank geschrieben, aber das wäre das geringste Problem. Ich könnte mich jederzeit dauerhaft arbeitsunfähig schreiben lassen.
Was mir eher zu denken gibt, ist ob ich überhaupt eine EGV unterschreiben soll, in der sich auf einen völlig unzutreffenden Sachverhalt bezogen wird, nämlich dass ich eine Schule besuchen würde. Ist doch unsinnig, dass ich dann unterschreibe, dass ich Änderungen mitteile.

Die Zielsetzung ist einfach, dass ich die Schule besuche, bis ich einen Abschluss habe und mitteile, wenn ich dauerhaft krank bin oder die Schule verlasse.
Der Witz ist, dass ich ja gar nicht ALG2 beziehen würde, wenn ich noch auf dieser Schule wäre und dass ich schon seit Februar beim JC als arbeitslos gemeldet bin.

schwarzrot

Eine EGV freiwillig zu unterschreiben, ist eh so gut wie immer unsinnig.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Bimmelbommel

Aber kann ich das einfach so verweigern, bzw. einfach nur im beigefügten Formular kurz einfüge, dass ich diese Schule schon seit Februar nicht mehr besuche und das JC davon weiß?
Im Anschreiben steht nämlich, dass ich dazu verpflichtet wäre, mitzuwirken und die EGV deswegen bis Ende der Woche zurückgeschickt haben muss? Ich hab leider keine Ahnung, ob die mir irgendwelche Sanktionen machen können, wenn ich die EGV nicht unterschreibe, bzw. was sie sich dann einfallen lassen.

dagobert

Zitat von: Bimmelbommel am 22:34:30 Mo. 28.Juli 2014
Im Anschreiben steht nämlich, dass ich dazu verpflichtet wäre, mitzuwirken und die EGV deswegen bis Ende der Woche zurückgeschickt haben muss?
Quatsch mit Soße.
Mitwirkungspflichten bestehen hinsichtlich evtl. vorhandener Einnahmen oder sonstiger Dinge welche Einfluss auf die Höhe der Leistung haben (z.B. Arbeitsaufnahme, Nebenkostenrückzahlung o.ä.).
ZitatIch hab leider keine Ahnung, ob die mir irgendwelche Sanktionen machen können, wenn ich die EGV nicht unterschreibe,
No. Gibt es keine Rechtsgrundlage für.
Zitatbzw. was sie sich dann einfallen lassen.
Dann kommt das Teil sehr wahrscheinlich als Verwaltungsakt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Ich habe mich geweigert eine EGV zu unterschreiben und gegen die nachfolgende EGV- VA erfolgreich Widerspruch eingelegt. Dann kam noch eine weitere EGV - VA gegen  die ich ebenfalls erfolgreich Widerspruch eingelegt habe.
Daraufhin hat meine SB gesagt: "Ich hab keinen Bock mehr mit ihnen eine EGV zu vereinbaren"; und ich habe seid September 2013 keine EGV mehr gesehen!

Eine Sanktion hab ich deswegen niemals bekommen. Ganz im Gegenteil: Ich werde heute in den JC Fluren von der Teamleiterin per Handschlag begrüßt und die MitarbeiterInnen des JC behandeln mich mit Respekt!!

Dafür muss man aber kämpfen und "einen Arsch in der Hose haben"!
Kein rumgeeier, sondern konsequent klarmachen, das man sich nicht alles gefallen lässt und seine Rechte kennt!
Macht mehr arbeit als dem SB traurig in die Augen gucken und zu allem Ja und Amen zu sagen aber es gibt mir mein Selbstwertgefühl zurück und ich kann mir morgens im Spiegel in die Augen schauen!
Genau das ist es doch worum es geht!
Mit Anstand und Respekt behandelt zu werden, verdammt!

mousekiller

So isses Rudi. Momentan kämpfe ich noch darum. Nächste Woche habe ich den nächsten Termin bei meiner SB. Mal sehen was kommt.

Eine Nichtunterschrift ist nicht sanktionierbar. Schreibe alle Punkte auf die dir nicht passen. Du kannst auch mal hier nachsehen: http://www.chefduzen.de/index.php?topic=25665.0 wie ein solches Schreiben aussieht. Solltest du eine Standardvereinbarung bekommen haben wie sie die Jobcenter (nicht die Optionskommunen) ausgeben, ist das relativ einfach.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Bimmelbommel

Ich bin gerade dabei diesen "Fragebogen zur Datenaktualisierung" auszufüllen (die EGV lass ich komplett weg) und einfach nur anzugeben, dass ich seit Februar nicht mehr in der Schule bin, was das JC logischerweise auch weiß und bin aber dabei gerade wieder über etwas gestolpert, was mir gar nicht passt. Da steht, ich wäre verpflichtet, meine Telefonnummer anzugeben?!?

Dieser Fragebogen muss verpflichtend vollständig ausgefüllt werden

mousekiller

Es gibt keine Pflicht dazu. Schreib das mit der Schule und gut ist. Telefonnummer brauchst du nicht angeben, du mußt nur postalisch erreichbar sein.

So weit kommts noch, dass meine Sklaventreiberin mich auch noch am Telefon nerven kann...
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

schwarzrot

Yup, Mousie hat recht und Bimmel, du bist ja auch schon etwas länger hier im forum, du weisst doch, dass telef. nicht pflicht ist!
Im übrigen, wenn du die entprechenden infos schon längst dem 'job'center rübergereicht hast, wäre es vielleicht mal sinnvoll, die auf den §65 SGBI 'Grenzen der mitwirkung' hinzuweisen:
ZitatDie Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
   1.    ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
   2.    ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
   3.    der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html

Was ja wohl der fall sein sollte, wenn die info schon längst im 'JC' vorhanden ist (aber der Sb zu tumb ist, das zu schnallen, oder auch mal in die akten zu schauen, statt dessen lieber dich nervt).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

mousekiller

Ach und frag die Tante doch mal nach der Rechtsgrundlage für "verpflichtend vollständig auszufüllen". Die hätte ich nämlich gern gewußt. Das ist wieder nur eine Augenwischerei-Forumlierung, um die Datensammelwut des Amtes zu befriedigen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Bimmelbommel

Vielen Dank für die Tipps. Ich behalt mir das mal im Hinterkopf, wenn jetzt irgendeine komische Antwort kommt.
Ich hab jetzt einfach nur in das Änderungsformular eingetragen, dass das JC seit Februar weiß, dass ich diese Schule nicht mehr besuche und dazu meinen Namen und meine Kundennummer. Den Rest und auch die EGV hab ich weggelassen.
Jetzt nehm ich mal an, dass sie sich etwas einfallen lassen, um mich zu nerven, weil im kleingedruckten stand, wenn nicht alle Daten rechtzeitig vollständig ausgefüllt abgegeben werden, ist eine persönliche Vorsprache im Amt notwendig.

Bimmelbommel

So, wie ich schon befüchtet habe, kam heute die Einladung zur persönlichen Vorsprache im JC.
Jetzt ist das Ganze etwas blöd, bzw. passt einfach nicht in meine persönlichen Zukunftspläne, was die da scheinbar vorhaben.
Und zwar hab ich ja wegen Krankheit meine vorherige Schule nicht bestanden. Vor der Schule war für mich die Reha-Abteilung des Arbeitsamtes zuständig. Die Situation war damals die, dass ich eine Umschulung machen sollte, weil ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben konnte, aber mangels passendem Schulabschluss keine Stelle fand. Deswegen sollte ich diese Schule machen, was mir auch ganz recht war. Leider hab ich die nicht bestanden, weswegen ich jetzt bereits seit Februar immer wieder beim JC angerufen und vorbei geschaut hab und nach einem persönlichen Termin bei der Reha-Abteilung gebeten hab, weil ich abklären wollte, ob es für eine andere Schule, auf der ich weitermachen könnte, einen finanziellen Zuschuss geben würde, weil ich diese Schule selbst zahlen müsste und auch kein Bafög oder ähnliches bekommen würde. Ich hab aber bis heute nie etwas von denen gehört, außer einmal einen Informationsbrief, dass nicht das normale JC meines Stadtteils, sondern ein anderes JC (das mit der Reha-Abteilung) für mich zuständig sei.
Nun bekam ich ja vor einigen Wochen eben den Brief vom normalen JC, dass ich ihnen mitteilen soll, wann meine Schule beendet ist, was ich ihnen wie gesagt schon im Februar mitgeteilt hab. Ich hab dann ja eben geantwortet, dass ich diese Schule seit Februar nicht mehr besuche und habe nicht die EGV unterschrieben.

Nun bekam ich heut eben wieder einen Brief von dem normalen JC meines Stadtteils, das eigentlich gar nicht für mich zuständig sein sollte und wurde für Dienstag eingeladen. Man will über meine berufliche Situation mit mir reden und ich soll meinen Lebenslauf und meine Bewerbungsunterlagen mitbringen.
Für mich riecht das danach, als ob die die Reha-Abteilung, die für mich eigentlich zuständig ist, umgehen wollen und Druck machen wollen, dass ich mich einfach irgendwo als Hilfsarbeiter bewerbe, damit sie mich los sind.
Ich will aber wieder eine Schule besuchen und meinen Abschluss machen, weil ich keine Lust hab, bis an mein Lebensende irgendwo in einer Zeitarbeitsfirma herumzutümpeln.

Was würdet ihr mir raten, was soll ich jetzt am Besten tun? Ich bin am Überlegen, ob ich erstmal hingehen soll und mit denen nochmal reden soll, ihnen meine schulischen Pläne mitteilen soll und darauf drängen soll, dass die Rehaabteilung des anderen JC für mich zuständig ist und ich einen Zuschuss für die Schule brauche.
Oder ich gehe zu meinem Arzt, der mich die nächsten Monate krank schreiben würde, wodurch ich auch erstmal Ruhe hätte.
Aber ich weiß nicht, was da jetzt das Schlaueste ist.

Ich befürchte eben auch, dass sie mich bei dem Termin dazu drängen wollen, eine EGV zu unterschreiben, mit der ich mich verpflichten soll, irgendeine Arbeit anzunehmen oder ähnliches, wenn ich erstmal dort bin.

Am Meisten ärgert mich auch gerade, dass auf dem Blatt meine Handynummer angegeben ist, die ich niemals angegeben hab. Ich hab aber mal von meinem Handy aus dort angerufen und scheinbar hat man einfach meine Nummer gespeichert. Ich bekam auch die letzten Tage immer wieder Anrufe mit unterdrückter Nummer, was vermutlich dann auch das JC war, weil Gestern und heute hat niemand mehr angerufen.

dagobert

Durch eine AU würde sich der Termin allenfalls verschieben, aber irgendwann musst du ja doch mal hin. Da kannst du es auch gleich hinter dich bringen.
Sieh zu daß du zu dem Termin einen Beistand mitnimmst.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Niemand ist dazu verpflichtet, eine EGV zu unterschreiben.
Und wie dagobert schon gesagt hat: Beistand mitnehmen!

Bimmelbommel

Aber können die mich auch zwingen, mich für irgendeine Arbeit zu bewerben, auch wenn ich nochmal eine Schule besuchen will/muss, um eine Umschulung machen zu können?

mousekiller

Ja können sie. Denn du bist verpflichtet, alles zu tun, um deine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Allerdings sieht das bei Berufsunfähigkeit ein wenig anders aus. Man sollte dir noch mal eine Umschulung anbieten. Momentan scheint es recht gut auszusehen, die Töpfe scheinen voll zu sein.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Bimmelbommel

Es gibt mal wieder Neuigkeiten, die ich gerne mit euch teilen möchte, da ich mittlerweile wirklich nicht mehr weiß, was ich zu diesem Verein noch sagen soll.

Mal kurz eine Zusammenfassung der letzten Jahre:

-Seit ca. 2007 kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Hatte damals längere Zeit eine Erkrankung, wurde operiert und wurde ca. 2 Jahre danach nach immer neuen Krankmeldungen, ewigem Kampf und zahlreichen Befunden, Vorstellungen beim Medizinischen Dienst, etc. zur Rehaabteilung des AA überstellt.

-2010 wurde mir dann von diesem eine Umschulung vermittelt, die ich antrat und Anfang 2012 wegen eben jener gesundheitlichen Probleme wieder abbrechen musste. Während dieser Zeit hat sich bei mir gesundheitlich alles noch weiter verschlimmert, weil ich körperlich einfach nicht mithalten konnte und pausenlos überfordert wurde.

-Nach meiner Kündigung war ich also wieder bei der Rehaabteilung, welche mir mitteilte, dass ich ohne ordentlichen Schulabschluss bei meinem Gesundheitszustand weder Arbeits- noch Umstellungsstelle mehr finden werde, weswegen ich mir überlegen sollte, ob ich Frührente beantragen will oder eine Schule besuchen will, um bei besserem Schulabschluss evtl eine passende Umschulung zu finden. Ich entschied mich für die Schule, meldete mich dort an, wurde genommen und bekam daraufhin von der Rehaabteilung ein Schreiben, dass sie durch die Schule nun nicht mehr für mich zuständig wären.

-Im Februar diesen Jahres bestand ich die Schule leider nicht, unter anderem auch wieder wegen längerer Krankheit. Ich musste mich also wieder bei meinem örtlichen JC melden und einen neuen ALG2-Antrag stellen. Kurz darauf bekam ich meinen Antrag bewilligt und vom AA, Rehaabteilung ein Schreiben, dass sie nun wieder für mich zuständig seien und ich eine Einladung erhalten werde. Ich hab danach aber nie mehr was von ihnen gehört, bis mich vor ein paar Wochen dafür das JC anschrieb und mich fragte, wann ich voraussichtlich meine Schule beenden werde...

Gut, ich erklärte dem JC also nochmal, dass ich bereits seit Februar von ihnen Leistungen beziehe und mich direkt nach meiner Schule bei ihnen wieder angemeldet hab. Nun wurde ich ja kürzlich von der SB eingeladen, weil sie mit mir über meine berufliche Situation sprechen will. Dort wurde dann ausführlich meine gesundheitliche Situation besprochen, mit der Rehaabteilung telefoniert, welche auch nochmal mitteilte, dass sie für mich zuständig wären. Die SB meinte dann, dass sie dann jetzt nicht mehr für mich zuständig wäre und meine ganze Akte wieder an die Rehaabteilung des AA überstellt wird.
So, nun kommts. Jetzt hab ich gerade ein riesiges Paket vom JC bekommen. Dort drin steht, dass das Rehazentrum nun dem JC mitgeteilt hat, dass sie sich getäuscht hätten, da mein Rehaverfahren bereits 2012 beendet gewesen wäre, bevor ich zur Schule wechselte...
Nun wäre doch wieder das JC für mich zuständig und meine ganze Akte wäre nun doch wieder beim JC. Um zu prüfen, ob ich evtl doch noch ein Rehafall bin, soll ich nun ein mehrseitiges Formular für den medizinischen Dienst ausfüllen und angeben, was ich für gesundheitliche Probleme habe usw. und Befunde beilegen und Schreiben meiner behandelnden Ärzte.
Nun find ich es ja fast schon amüsant, dass sich das JC nach über einem halben Jahr immer noch nicht klar darüber ist, wer denn nun für mich zuständig sein möchte. Nur kann ich eben nicht mehr darüber lachen, weil jetzt ich den schwarzen Peter habe. Das Problem ist nämlich, dass meine sämtlichen Befunde der letzten Jahre von verschiedenen Fachärzten, meiner Hausärztin und einer Spezialklinik bei der Rehaabteilung liegen, ich selbst rein gar nichts habe und einige dieser Ärzte auch mehrere hundert km weit weg sind, weil ich seit 2007 mehrmals umzog und deswegen eben auch bei verschiedenen Ärzten in Behandlung war.
Nun frag ich mich, was ich nun am Schlauesten machen soll. Hab ich eine Möglichkeit, gegen diesen ganzen Vorgang einen Widespruch einzulegen? Ich finde es nämlich ehrlich gesagt einfach nur Schikane, dass ich jetzt nachweisen soll, dass ich ein Rehafall bin, nachdem ich dies 7 Jahre lang war und nun das Rehazentrum behauptet, nur nicht mehr für mich zuständig zu seien, weil ich zwischendurch ein gutes Jahr die Schulbank gedrückt habe. Was hat das bitteschön an meiner Erkrankung oder Rehazuständigkeit geändert?
Das ganze Schreiben soll ich ja auch in knapp 2 Wochen wieder zurückgeschickt haben, was niemals reichen würde, um all meine Gutachten und Befunde erneut bei jedem einzelnen Arzt und Krankenhaus zusammen zu sammeln, bzw mir zuschicken zu lassen.. Wobei dabei ja auch Röntgenbilder, OP-Berichte, etc. sind, die vielleicht auch die Klinik nicht einfach so herausgibt.
Ich weiß ehrlich gesagt grad nicht so recht, wie ich reagieren soll, bzw. was ich überhaupt allgemein jetzt tun soll.

schwarzrot

K.a., ob das dir hilft, aber eigentlich musst du denen nix zweimal rüberschieben, sollen die doch zusehen, dass das von einer abteilung in die nächste kommt (e.v. musst du das gesondert erlauben, aber immerhin nicht alles nochmal zusammensuchen.):
Zitat
§ 65 Grenzen der Mitwirkung

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit
   1.    ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder
   2.    ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder
   3.    der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

...
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/65.html
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Bimmelbommel

Das hauptsächliche Problem ist ja, dass die Abteilung, die all die Jahre für mich zuständig war und nun auch für mich zuständig sein müsste, nämlich die Reha-Abteilung, nun alles von sich schiebt und mich ans reguläre JC verweist, welches mich dann natürlich auch dazu zwingen kann, mich auf jeden regulären Job zu bewerben und das Ganze nur, weil ich zwischendurch ein gutes Jahr kein ALG2 mehr bezogen hab und nicht mehr beim JC war. Da hat die Rehaabteilung kurz vorher einfach mein Rehaverfahren eingestellt und ich hab das damals nicht gecheckt, was das im Nachhinein für mich bedeutet, weil ich mich zu dem Zeitpunkt komplett auf diese Schule fixierte.
Jetzt bin ich derjenige, der zusehen muss, dass ich wieder ins Reha komm, wobei die natürlich schon seit Jahren all meine Unterlagen zusammen haben.
Ich bin grad wirklich total angesäuert, weil das alles nur unnötigen Stress für mich bedeutet, weil ich ja quasi nur Nachweise binnen der 14 Tage vorlegen kann, wenn ich alle Ärzte und Kliniken der letzten 7 Jahre abklappere und darauf hoffe, dass die mir alles nochmal ausstellen. Nur erreich ich einen Großteil davon eben nicht mal persönlich und ich weiß auch nicht, ob mir Fachärzte oder Kliniken einfach so nochmal ein Gutachten ausstellen und das auch noch so kurzfristig, weil bei den meisten dieser Fachärzte musste ich teils Monate warten, bis ich einen Termin bekam.
Ich bin grad echt ratlos.

schwarzrot

Zitat von: Bimmelbommel am 20:59:18 Di. 23.September 2014...
wobei die natürlich schon seit Jahren all meine Unterlagen zusammen haben.
Ich bin grad wirklich total angesäuert, weil das alles nur unnötigen Stress für mich bedeutet, weil ich ja quasi nur Nachweise binnen der 14 Tage vorlegen kann, wenn ich alle Ärzte und Kliniken der letzten 7 Jahre abklappere und darauf hoffe, dass die mir alles nochmal ausstellen. Nur erreich ich einen Großteil davon eben nicht mal persönlich und ich weiß auch nicht, ob mir Fachärzte oder Kliniken einfach so nochmal ein Gutachten ausstellen und das auch noch so kurzfristig, weil bei den meisten dieser Fachärzte musste ich teils Monate warten, bis ich einen Termin bekam.

::) Hast du dir den paragrafen eigentlich überhaupt durchgelesen, oder nur nicht verstanden was in §65 steht?

-> 'der Leistungsträger' (=jokecenter, bzw rehastelle) kann sich 'durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen'!
Egal wer nun die daten braucht, die sind schon in der einen abteilung vorhanden, oder? Also sogar in der selben behörde. Mache denen klar, dass sie mal behördenintern miteinander reden und ihre daten austauschen sollen.

Deine 'mitwirkungspflicht' (§60-64 SGBI) gilt nur für daten, die die noch nicht haben.
Ausserdem muss (abs.1) die 'erfüllung der mitwirkung' in einem 'angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung' stehen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Bimmelbommel

Nein, ich hab das schon verstanden.
Ich meinte nur, dass das Problem an der Sache ist, dass die ja jetzt quasi argumentieren, dass ich in der Beweispflicht bin, weil ich ja in deren Augen was von ihnen will und nicht umgekehrt.
All meine Daten hat ja die Rehaabteilung, welche zum Arbeitsamt gehört und all die Jahre für mich zuständig war. Das JC war in dieser Zeit nur für meine ALG2-Zahlungen zuständig, aber nicht für meine Vermittlung, bzw. Eingliederung.
Nun sagt ja aber eben jene Behörde, dass sie nicht mehr für mich zuständig wäre, da ich zwischenzeitlich eine Schule besuchte und sie davor mein Verfahren aufgehoben hat.
Also ist nun wieder das JC für mich zuständig, was mich einfach nur vermitteln will, es sei denn, dass ich ihnen jetzt bis Ende nächster Woche nachweise, dass ich doch ein Rehafall bin.
Deswegen kann ich doch auch nicht einfach dem JC sagen, dass sie sich ihre Daten selbst von einer anderen Behörde beschaffen sollen, die mich seit 2 Jahren nicht mehr führt.
Denn die vom JC sagen dann eben einfach, wenn sie nicht mitwirken wollen, sind sie eben arbeitsfähig und schreiben uns im Monat 20 Bewerbungen.
Und eben das ist das Problem, das ich gerade hab. Ich glaub nicht, dass ich mich da einfach auf §65 berufen kann oder versteh ich was falsch?

Rudolf Rocker

Meines Wissens führt die Rehaabteilung keine eigenständigen Datensätze, sondern ist mit dem System verbunden.
Wenn die alle Unterlagen haben kann sich dein JC SB die Unterlagen dort besorgen.
Das der zu Faul dafür ist und dich losschicken will ist nicht dein Problem!

Und natürlich kannst du dich auf § 65 SGB I berufen. Dafür ist das Gesetz ja da!

mousekiller

Doch, kannst du Bimmelbommel. Die verlangen von dir Daten, die sie schon seit längerem haben, ganz gleich welche Abteilung. Du kannst sowohl mit § 65 SGB l als auch mit unzulässiger doppelter Datenerhebung das ganze abwenden.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Bimmelbommel

Ok, dann versuch ich das.
Aber wie genau pack ich das jetzt am Schlauesten an? Ich hab ja nun zusätzlich zu diesem Schreiben vom JC noch einen mehrseitigen Fragebogen für den medizinischen Dienst bekommen. Den sollte ich jetzt ausfüllen und mit den ärztlichen Unterlagen dort hinschicken, also direkt zum medizinischen Dienst. Sollte ich nun diesen Fragebogen ausfüllen und dazu schreiben, dass sämtliche Unterlagen bei der Rehaabteilung sind, weswegen sich der medizinische Dienst dorthin wenden soll und dann mit dem §65 argumentieren? Aber ich denke halt, dass das den medinizischen Dienst überhaupt nichts juckt und sie dann nur nach Aktenlage entscheiden, also nach meinen reinen Angaben in dem Fragebogen und das dann sowieso ablehnen ohne ärztliche Bestätigung.

Oder soll ich den Fragebogen komplett ignorieren und direkt an meine SB vom JC einen Widerspruch schreiben, welchen ich mit dem §65 begründe?
Und falls ja, sollte ich dann auch gegen den ganzen Vorgang an sich Widerspruch einlegen? Weil wie kann es denn sein, dass ich 7 Jahre lang vom JC als Rehafall geführt werde, sie mir deswegen sogar eine Umschulung mit allem drum und dran finanzieren, was man ja wohl nur macht, wenn man jemanden auch wirklich als Rehafall anerkennt und dann plötzlich sagt, ätsch bätsch, jetzt sind sie kein Rehafall mehr, weil sie 1 Jahr auf einer Schule waren???
Ich versteh wirklich nicht, was in den Köpfen dort vor sich geht.

Bimmelbommel

Hätte jemand einen Tip, wie genau ich im Schreiben vorgehen soll, bzw. worauf ich mich genau beziehen soll? Ich muss ja innerhalb der nächsten Woche reagiert haben und bin irgendwie immer noch recht planlos, was ich genau reinschreiben soll.

Bimmelbommel

Ich hab das ja letzte Woche so wie von euch geraten dort abgegeben. Nun hab ich gerade die Antwort im Briefkasten und könnte schon wieder...
Die SB beruft sich wieder darauf, dass mein Verfahren 2012 eingestellt worden wäre, bevor ich in die Schule gegangen bin und dass ich deswegen verpflichtet wäre, noch einmal einen Fragebogen für den MD auszufüllen.
Auf meinen Einwand in meinem letzten Schreiben, dass die Gutachten in der Rehaabteilung liegen, wurde überhaupt nicht eingegangen mit keinem Satz.
Auf meinen anderen Einwand, dass ich neue Gutachten erst neu einholen müsste, was Wochen oder Monate dauern könnte, hat sie geantwortet, ich bräuchte keine Gutachten, da mir diese nicht gezahlt werden würden, sondern solle nur den Fragebogen ausgefüllt an den MD schicken binnen 14 Tagen. IN diesem Fragebogen steht aber extra drin, dass man alle vorhandenen Gutachten mit beilegen soll für den MD, weil dieser nach Aktenlage entscheiden kann.
Das heißt doch auf gut Deutsch einfach nur, ich soll schön naiv einfach nur meine Beschwerden reinschreiben ohne medizinische Nachweise, die dem JC allesamt vorliegen, damit der MD dann nach Aktenlage entscheiden kann, dass ich voll erwerbsfähig bin oder nicht?!?
Ich halt diesen ganzen Mist echt nicht mehr lange durch, jede Woche ein anderer Stress mit diesem Verein. Selbst die einfachsten Dinge werden so unnötig verkompliziert, dass man denkt, man hat es nur mit Irren zu tun!

mousekiller

Du hast jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder du machst eine Fachaufsichtsbeschwerde, da deine SB sich nicht an dem Amtsermittlungsgrundsatz hält. Oder du läßt dir die Adresse vom MD geben und schickst den Fragebogen direkt hin. Denn die SB hat keinerlei Recht auf ihn.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

ZitatIN diesem Fragebogen steht aber extra drin, dass man alle vorhandenen Gutachten mit beilegen soll für den MD,
Es geht im Fragebogen nur um vorhandene Gutachten. Extra Gutachten brauchen da nicht angefertigt werden.

Ansonsten hat mousekiller vollkommen recht: Deine SB geht der Fragebogen gar nichts an!
Die bekommt vom MD danach nur ein Formular in dem steht: Erwerbsfähig: Ja? Nein? Wenn ja; wie lange und was für Einschränkungen,
Um was für eine Krankeit es sich handelt steht da nicht drinn!

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