Urteil: Hartz-IV-Empfänger darf Schonvermögen im Nachtclub ausgeben

Begonnen von Schluepferstuermer, 09:31:38 Di. 29.Juli 2014

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Schluepferstuermer

ZitatUrteil: Hartz-IV-Empfänger darf Schonvermögen im Nachtclub ausgeben[/size
ZitatEin Mann erbt Geld, gibt es zum Teil in Nachtclubs aus und beantragt dann Hartz IV. Zu Recht, wie das Sozialgericht Heilbronn jetzt entschied. Denn über das sogenannte Schonvermögen dürfe jeder frei verfügen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-schonvermoegen-darf-laut-urteil-fuer-sex-verwendet-werden-a-983324.html#js-article-comments-box-pager

M.m.n. hat der Mann dem Staat sogar Geld geschenkt. Was wäre, wenn dieser Mann auf alles verzichtet und Depressionen bekommt?
Die Kosten für Medikamente, Therapien und Kuraufenthalte sind um vieles höher.

Außerdem ist das Bild-Niveau. Es werden 1%  negative Beispiele genommen und schließt Propagandamäßig daraus, dass alle H4 Bezieher so sind.
Wenn unsere Politiker und Wirtschaftsbosse wie von diesem Amt kontrolliert werden würden, käme 90% heraus. Mit dem Unterschied: da sind es keine Tausend. Nein: Millionen. Aber die dürfen das.


Dem Staat wäre es lieb, wenn man noch Jung ist und arbeitet, gleich für den Staat spart. Wenn man Älter und ALO wird, kann der Staat von diesem Geld zurückgreifen. Im Grunde ist es ja fast schon Realität.

Wenn man dumm ist und sein "Vermögen" der AfA großartig zeigt, sich wegen Krankenkassenbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen (Anwartschaft) des JC sich weiterhin von diesem JC gängeln läßt, hat nichts gelernt
Man könnte auch einen Minijob machen! Aber, manche sind Beratungsresistent.
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

dagobert

Zitat von: Schluepferstuermer am 09:31:38 Di. 29.Juli 2014
Außerdem ist das Bild-Niveau. Es werden 1%  negative Beispiele genommen und schließt Propagandamäßig daraus, dass alle H4 Bezieher so sind.
Vermutlich genau aus diesem Grund hat Troll das Thema schon unter "Hirnwäsche" einsortiert.  ;)
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=22958.msg296018#msg296018

ZitatWenn man dumm ist und sein "Vermögen" der AfA großartig zeigt, sich wegen Krankenkassenbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen (Anwartschaft) des JC sich weiterhin von diesem JC gängeln läßt, hat nichts gelernt
Man könnte auch einen Minijob machen! Aber, manche sind Beratungsresistent.
Mit nem Minijob bist du aber nicht krankenversichert, und selber zahlen ist bei max. 450 Mücken auch nicht so einfach.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BGS

Was geht es die verstunkene "ARGE" eigentlich an, wöfur jemand sein Geld ausgibt, der nicht bei den Drecksäcken gemeldet ist?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
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Schluepferstuermer

Zitat von: dagobert am 21:19:07 Di. 29.Juli 2014
Zitat von: Schluepferstuermer am 09:31:38 Di. 29.Juli 2014
Außerdem ist das Bild-Niveau. Es werden 1%  negative Beispiele genommen und schließt Propagandamäßig daraus, dass alle H4 Bezieher so sind.
Vermutlich genau aus diesem Grund hat Troll das Thema schon unter "Hirnwäsche" einsortiert.  ;)
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=22958.msg296018#msg296018

Danke
Für mich war das Posten des Urteils vorangig. Deswegen machte ich ein neues Thema auf.
Was wäre besser? Was meinst Du?


Zitat von: dagobert am 21:19:07 Di. 29.Juli 2014
Mit nem Minijob bist du aber nicht krankenversichert, und selber zahlen ist bei max. 450 Mücken auch nicht so einfach.
Ich zahle für die AOK Nbg. 158.- freiwillige Krankenversicherung
Einfach beraten lassen!
Genauso Rentenversicherung: Auch beraten lassen!
Man ist erstaunt, was ohne AfA/JC geht
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
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dagobert

Zitat von: Schluepferstuermer am 21:42:02 Di. 29.Juli 2014
Ich zahle für die AOK Nbg. 158.- freiwillige Krankenversicherung
Einfach beraten lassen!
Genauso Rentenversicherung: Auch beraten lassen!
Man ist erstaunt, was ohne AfA/JC geht
Mit nem Minijob klappt das aber nur wenn du keine Miete zahlen musst. Sonst ist da ganz schnell die Luft raus.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

schwarzrot

Zitat von: BGS am 21:30:11 Di. 29.Juli 2014
Was geht es die verstunkene "ARGE" eigentlich an, wöfur jemand sein Geld ausgibt, der nicht bei den Drecksäcken gemeldet ist?

Mal toitsche gesetze lesen (die stammen noch aus der zeit, in der du in diesem sch.land warst):
Zitat(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
   1.    sich weigern, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 1 Satz 6 festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
   2.    sich weigern, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch ihr Verhalten verhindern,
   3.    eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder Anlass für den Abbruch gegeben haben.

Dies gilt nicht, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.

(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
   1.    sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
   2.    sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen,
...
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html

Nicht dass ich das ok, oder gar richtig finde, es erstaunt mich nur immer wieder, wie wenige genauer wissen, was hartzIV+++ überhaupt ist.

Gut dass es richter gibt, die sich diesem 'arbeit-macht-frei' system noch entgegenstellen, immerhin.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

BGS

Zitat von: schwarzrot am 00:38:16 Mi. 30.Juli 2014
"... (2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
   1.    sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,
   2.    sie trotz Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis ihr unwirtschaftliches Verhalten fortsetzen, ,,,"

Hatte ich schon vergessen, das gräßliche Ausmaß der widerlichen Hartz IV Gesetze, sorry.

Manch einen mag in Merkels Paradies es erstaunen, daß es auch bei "Arbeitslosigkeit" in Skandinavien noch unangefochten Berufsschutz, Menschenwürde und Respekt vor dem Einzelnen gibt. Das nur ganz am Rande.

MfG

BGS
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Schluepferstuermer

Zitat von: dagobert am 21:58:09 Di. 29.Juli 2014
Zitat von: Schluepferstuermer am 21:42:02 Di. 29.Juli 2014
Ich zahle für die AOK Nbg. 158.- freiwillige Krankenversicherung
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Mit nem Minijob klappt das aber nur wenn du keine Miete zahlen musst. Sonst ist da ganz schnell die Luft raus.

Stimmt

Deshalb schrieb ich auch von mir. Aber ich kenne Leute, die auch keine Miete zahlen müssen, aber sich trotzdem von der Arge dransalieren lassen.
lg Schlüpferstürmer

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Rudolf Rocker

ZitatBescheid des Jobcenters nicht hinreichend bestimmt und widersprüchlich

Die hiergegen gerichtete Klage war erfolgreich: Das Sozialgericht Heilbronn hat den Bescheid aufgehoben. Er sei nicht hinreichend bestimmt und widersprüchlich, weil auch nach mehrmaligem Lesen nicht verständlich sei, was das Jobcenter habe entscheiden wollen. So solle der Kläger einerseits "zum Ersatz verpflichtet" werden, andererseits werde aber von der Rückzahlung "abgesehen" bzw. hierauf "verzichtet". Im Übrigen brauche nicht entschieden werden, ob das Ausgeben einer Erbschaft für Nachtclubtänzerinnen als sozialwidriges Verhalten anzusehen sei. Denn dem Kläger stehe ein Vermögensfreibetrag von knapp 9.000 Euro zu (so genanntes "Schonvermögen"). Diesen Betrag hätte der Kläger sogar weiter besitzen und trotzdem Hartz IV in voller Höhe beziehen können. Ein Ausgeben dieses Betrages könne daher nicht sozialwidrig sein. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der Kläger in den 9 Monaten vom Erhalt der Erbschaft bis zum erneuten Bezug von "Hartz IV" mindestens notwendige Ausgaben in Höhe von 8.000 Euro hatte (monatlich rund 400 Euro Miete, knapp 140 Euro Krankenversicherungsbeitrag und 359 Euro sonstige Lebenshaltungskosten bei Ansatz des seinerzeitigen Regelsatzes).

http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Heilbronn_S-9-AS-21712_Erbschaft-fuer-Nachtclubtaenzerin-ausgegeben-Hartz-IV-Empfaenger-muss-Arbeitslosengeld-II-nicht-zurueckzahlen.news18561.htm

Hier hab ich mal einen sachlichen und nicht- hetzerischen Bericht dazu gefunden. Und da hört sich das alles schon ganz anders an!

Schluepferstuermer

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