Urlaubsgeld zurückzahlen

Begonnen von Isnogud, 16:36:39 Fr. 01.August 2014

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Isnogud

moin zusammen, ich hab nen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 8. Oktober dieses Jahr. Hab eben meine Abrechnung bekommen für Juni und darin enthalten war Urlaubsgeld. Und ne Mitteilung, wenn ich die Firma vor den 31.10 dieses Jahr verlass durch Kündigung vom Chef oder mir oder durch nen Aufhebungsvertrag muss ich das Urlaubsgeld zurückzahlen. Kein Wort davon, das der Vertrag dann einfach endet ohne das es einer Kündigung bedarf. Muss ich trotzdem zahlen? und sind solche Klauseln rechtens?
Ist ne absolute Arschlochfirma und ich bin froh, wenn ich aus dieser Klitsche raus bin. Werd da eh nur jeden Tag beschissen. Für den Chef sind wir????sein Eigentum? Humankapital?Maschinen , die sich selbstständig bewegen können? Ich blicks nicht, jedenfalls sag ich, lieber arbeitslos als noch länger dort knechten. Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

antonov

äääääääääääääh, ist ein grosser blödsinn, einfach ignorieren

erfülle deinen vertrag bis 8. oktober und dann dürfen sie scheissen gehen


Isnogud

danke Dir. Mit der Antwort kann ich gut leben. Isnogud
Ich hoffe allerdings er zahlt erstmal und merkt dann was. Wenn cheffe mit dem letzten Gehalt die Kohle schon mal vorweg abzieht, bin ich gearscht.
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Rudolf Rocker

Vorsicht!
Ganz so einfach ist die Geschichte nicht!
Es kommt darauf an was im Tarifvertrag steht.

ZitatUrlaubsgeld bei Kündigung - Wissenswertes für Arbeitnehmer
ZitatSie sollten wissen, dass es einen Unterschied zwischen Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt gibt.
   Das Urlaubsentgelt ist das Geld, was Sie weiterhin erhalten, wenn Sie Urlaubstage nehmen. Dies steht Ihnen nach dem Gesetz zu. Sie erhalten das auch im Falle einer Kündigung.
   Das Urlaubsgeld erhalten Sie hingegen, wenn es Ihr Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag oder die betriebliche Übung vorsieht. Sie erhalten es, um die erhöhten Ausgaben für den Urlaub decken zu können. Die Bedingungen, unter denen es ausgezahlt oder anteilig zurückverlangt wird (im Falle einer Kündigung), regelt auch Ihr Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag.

http://www.helpster.de/urlaubsgeld-bei-kuendigung-wissenswertes-fuer-arbeitnehmer_111863

antonov

danke rudi

werd es mal studieren wenn ick ein nerv dafür hab

@ Isnogud

gibt es denn irgendwelche lustigen klauseln in deinem arbeitsvertrag ?

ick persönlich würde diese ja für rechtswidrig halten, wenn dort in irgendeiner art und weise ein automatismus in einem befristeten eingebaut ist, dann hätten die ja auch gleich einen unbefristeten abschliessen können

Isnogud

http://www.myimg.de/?img=CAM004721dbb08.jpg
http://www.myimg.de/?img=CAM0047316b360.jpg
also, ich find nix von Klauseln. Und ich find auch nix davon, welcher Tarifvertrag für mich gilt. Das Arbeitsverhältnis endet und gut is. Fertsch. Isnogud
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Rudolf Rocker

Zitatalso, ich find nix von Klauseln

Doch, auf der zweiten Seite steht doch das es sich um eine Gratifikation handelt. Das ist tatsächlich eine freiwillige Leistung des AG die er unter Umständen Zurückverlangen kann.
Würde ich aber auch erst mal in aller Ruhe abwarten, ob er das macht! ;D


Isnogud

hej Rudolf, den Teil mit freiwillige Leistung und zurückverlangen fand ich jetzt nicht so gut. Aber das mit dem abwarten hat mich dann wieder versöhnt:-)
wer bei Regen Sonnenmilch kauft, weiß, das der Stuhl ein Baum war.

Rudolf Rocker

Im ersten Teil gebe ich nur die bestehende Rechtlage wieder und im zweiten meine eigene Meinung.
Desshalb gefällt Dir der erste Teil auch nicht! ;D ;D
Nützt ja nix, wenn ich Dir hier dummes Zeug erzähle, das Dir zwar gefällt; Du dann aber hinterher auf die Klappe fällst. Da sage ich lieber schonungslos wie es aussieht! :)

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