Praxishandbuch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im SGB II

Begonnen von dagobert, 20:55:05 Fr. 09.August 2013

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dagobert

Aus dem akuellen Thomé-Newsletter:
Zitat3. BA Praxishandbuch für die Verfolgung  von Ordnungswidrigkeiten im SGB II
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Dann möchte ich auf ein BA-Handbuch zur Anwendung von OWi-Verfahren verweisen. Die BA sagt selbst, ,,soweit es Aussagen zum materiellen Recht der Ordnungswidrigkeiten im SGB II enthält, haben diese Weisungscharakter", das bedeutet, neben fordern, sanktionieren  und drangsalieren von SGB II-Leistungsempfängern kommt jetzt auch noch kriminalisieren.
Wer sich gegen unrechtmäßiges Kriminalisieren zur Wehr setzen will, sollte sich damit auseinandersetzen. Das OWi-Handbuch gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Praxishandbuch-Ordnungswidrigkeiten.pdf 

http://www.harald-thome.de/media/files/Praxishandbuch-Ordnungswidrigkeiten.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Tiefrot

Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

jacha

Fehlen da nicht noch eine ganze Reihe von Ordnungswidrigkeiten? Oder sind das schon Straftaten? zum Beispiel:

-Noetigung zum Abschluß einer Eingliederungsvereinbarung.
-Falschberatung zum Nachteil des Ehb
-Rechtswidrige Sanktionierung
-Verweigerung von Schadensersatz aufgrund rechtswidrig einbehaltener Leistungen
-Rechtswidrige Zuweisung in sog. Maßnahme/Praktikum/Probearbeit...
-Vermittlungs"vorschlaege" in lohnwucherische Beschaeftigung

Liste fehlender Tatbestaende Ließe sich fortsetzen.
Wie kann man denen, die diese Tatbestaende "vergessen" haben, Nachhilfe erteilen?
cetervm censeo h.IV esse delendam

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