Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit

Begonnen von dagobert, 17:16:04 Mi. 08.Oktober 2014

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dagobert

4. Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit
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RA Füsslein hat ein spannendes Urteil erwirkt, es geht um die Fortzahlungspflicht des abgebenden  Sozialleistungsträgers bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  §§ 40 Abs. 1 S. 1 SGB II iVm  § 2 Abs. 3 SGB X  bestimmt, dass der abgebende Sozialleistungsträger so lange noch Sozialleistungen zu erbringen hat, bis der neue Leistungsträger mit dem Leistungsbezug beginnt. Eine Vorschrift, die von Jobcentern systematisch ignoriert wird, aber für diese trotzdem bindendes Recht ist. Zum Artikel und Urteil dazu geht es hier:  http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=627

Quelle:
Thome-Newsletter vom 08.10.2014
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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