Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen - Regelsätze sind verfassungskonform

Begonnen von dagobert, 15:41:43 Di. 09.September 2014

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

Zitat
1.
§ 20 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 1, Absatz 4, Absatz 5, § 23 Nummer 1, § 77 Absatz 4 Nummer 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch, jeweils in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), und § 8 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4 und 6, Absatz 2 Nummer 1 und 3 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz in der Fassung von Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), jeweils in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 1 und 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch in der Fassung von Artikel 2 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453) und § 28a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch in der Fassung von Artikel 3 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453), sowie die Anlage zu § 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch in der Fassung von Artikel 3 Ziffer 42 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 453) sowie § 2 der Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nummer 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2012 vom 17. Oktober 2011 (Bundesgesetzblatt I Seite 2090) sind nach Maßgabe der Gründe mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar.
2.
Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html
(Für Eilige: ab Rz. 86 kommt die Begründung)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker


dagobert

ZitatBundesverfassungsgericht letztendlich nur williger politischer Erfüllungsgehilfe der korrupten bisherigen Bundesregierung

Dazu eine Anmerkung von Thomas Kallay:

Liebe MitstreiterInnen, Liebe GenossInnen, liebe InteressentInnen,

soeben, Dienstag, 09. September 2014 12:39 Uhr erfahre ich aus den Medien, daß das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluß vom 23. Juli 2014 entschieden hat, daß die Regelleistungen für BezieherInnen von SGB II- (und damit analog auch SGB XII-) Leistungen ausreichend und verfassungskonform seien.

Quellen:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2014-09/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-saetze-entscheidung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20140723_1bvl001012.html

Damit sind alle meine Hoffnungen auf soziale und auch anderweitige Gerechtigkeit in diesem Land vorbei und beendet. Die BVerfG-Entscheidung vom 23. Juli 2014 bedeutet im Klartext, daß auch das Bundesverfassungsgericht letztendlich nur williger politischer Erfüllungsgehilfe der korrupten bisherigen Bundesregierungen war und ist, die auf Geheiß der neoliberalen Wirtschaft zwecks deren Gewinnmaximierung unser Land seit 2003 in ein Lohnsklavenland verwandeln, wozu das Druckmittel Hartz-IV der lange Hebel gegen die Erwerbslosen, Niedriglohn-ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaften ist.

Ich habe seit 2004 viele Jahre gegen dieses Unrecht gekämpft, war in 2009/2010 selbst wegen der Regelleistungen vor dem Bundesverfassungsgericht und habe derzeit immer noch entsprechende Klagen laufen, die nun aber alle sinnlos geworden sind.

Das ganze Unrecht in dieser Sache und mein letztlich sinnloser Kampf gegen die Windmühlenflügel dieses Unrechts hat mich meine Familie gekostet und mich so dermaßen krank und kaputt gemacht, daß mir mittlerweile von der Deutschen Rentenversicherung die "Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zur Regelsaltergrenze" zugestanden wurde, ich also aus Hartz-IV wenigstens heraus bin. Meine bisherige ehrenamtliche soziale Tätigkeit stelle ich hiermit vollständig ein und ziehe mich aus allem vollständig zurück.

Es tut mir leid, unsäglich leid.

Denn nun werde die Neoliberalen Hunde auf die Erwerbslosen und ArbeitnehmerInnen künftig ohne jede Beißhemmung losgelassen, dazu siehe aktuell die Anfänge:

http://www.taz.de/Kein-Geld-fuer-keine-Arbeit/!145114/
http://altonabloggt.com/2014/07/06/der-neue-dreck-null-euro-jobs/

http://www.strengmann-kuhn.de/wp-content/uploads/Bewertung-der-Vorschl%C3%A4ge-der-BLAG-zur-Rechtsvereinfachung-der-passiven-Leistungen-im-SGB-II.pdf

Mit freundlichen Grüßen Thomas Kallay
http://www.sozialticker.com/bundesverfassungsgericht-letztendlich-nur-williger-politischer-erfuellungsgehilfe-der-korrupten-bisherigen-bundesregierung_20140911.html#more-24885
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hätte, das der Regelsatz + Kdu nicht existenzsichernd ist ; dann hätte es auch feststellen müssen, das ein Mindestlohn von 8,50 € nicht nicht existenzsichernd ist!

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:16:25 Mo. 15.September 2014
Wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hätte, das der Regelsatz + Kdu nicht existenzsichernd ist ; dann hätte es auch feststellen müssen, das ein Mindestlohn von 8,50 € nicht nicht existenzsichernd ist!
Doppelte Verneinung?!  ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker


dagobert

1. Bundesverfassungsgericht zu Hartz IV
================================
Das BVerfG hat im Rahmen des Vorlagebeschlusses des SG Berlin geurteilt, dass die SGB II Regelleistungen grade ,,noch" hoch genug seien um nicht verfassungswidrig zu sein.
Steigen die Preise für besondere Bedarfspositionen wie etwa die Preise für Strom oder Mobilität unerwartet, muss eine Anpassung vorgezogen werden, urteilt Karlsruhe.

Zunächst wurde die Regelleistungsfestsetzungsmethode der Bundesregierung als zulässig erachtet, allerdings wurden eine Reihe von Anmerkungen getroffen, wo Unzulänglichkeiten vorliegen.

***Links gelöscht***

Natürlich zementiert das BVerfG mit dem Urteil das derzeitige Hartz IV-SGB XII- Elend. Was anderes ist auch nicht von dem BVerfG zu erwarten. Allerdings lässt sich mit einigen Punkten des Urteils einiges machen. So rügt das BVerfG beispielsweise die Haushaltsenergie an, die Einbeziehung der Brille in die RL, regt die Rausnahme der Elektrogeräte aus den Regelleistungen an und vieles mehr.  Es ist jetzt Aufgabe der Erwerbslosenbewegung, der Wohlfahrts- und Sozialverbände und politisch Bewussten und Interessierten auf der Straße, in der Öffentlichkeit dahingehende Forderungen zu entwickeln und zu stellen. Wenn jetzt z.B. eine Kampagne zur Rauslösung der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen entfacht werden würde, kann diese dazu führen dass diese kurzfristig im Rahmen der geplanten SGB II-Änderungen unter dem Arbeitstitel ,,Rechtsvereinfachungen" noch durchgesetzt werden könnte.
Ich will damit aufrütteln, mobilisieren: Leute legt euch ins Zeug, fangt an, dahingehende Forderungen zu erarbeiten und diese in die Öffentlichkeit zu tragen. Wir haben jetzt ein Zeitfenster von ein paar wenigen Monaten, um gravierende Rechtsverschärfungen im SGB II zu bekämpfen und ggf. eigene Forderungen zum Teil durchzusetzen.

Hier nun zur BVerfG Pressemitteilung und den Urteilen:  https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-076.html

(Quelle: Thomé-Newsletter vom 17.09.2014)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Anmerkung zu: BVerfG 1. Senat, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
von Dr. Jens Blüggel, RiLSG
ZitatLeitsätze

1. Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG) dürfen die Anforderungen des Grundgesetzes, tatsächlich für eine menschenwürdige Existenz Sorge zu tragen, im Ergebnis nicht verfehlt werden und muss die Höhe existenzsichernder Leistungen insgesamt tragfähig begründbar sein.
2. Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehindert, aus der grundsätzlich zulässigen statistischen Berechnung der Höhe existenzsichernder Leistungen nachträglich in Orientierung am Warenkorbmodell einzelne Positionen herauszunehmen. Der existenzsichernde Regelbedarf muss jedoch entweder insgesamt so bemessen sein, dass Unterdeckungen intern ausgeglichen oder durch Ansparen gedeckt werden können, oder ist durch zusätzliche Leistungsansprüche zu sichern.
vollständiger Text:
http://www.juris.de/jportal/portal/t/kkv/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000011514&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton