egv va anhörung

Begonnen von fidel hastala, 19:13:58 Mo. 13.Oktober 2014

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dagobert

Zitat von: dagobert am 22:15:26 Di. 14.Oktober 2014
Zitatbis zum 24.08.2014 insgesamt 6 schriftliche Bewerbungsbemühungen mit Versende- oder Eingangsnachweis unaufgefordert vorzulegen.
Das würde bedeuten daß jede Bewerbung als Einschreiben verschickt werden muss. Wer zahlt das?
*Gab's da nicht auch schon mal ein SG-Urteil zu?*

Yep, wusst ich's doch:
Zitat27
Zwar kann ein Zugang seiner Bewerbung nach den vorliegenden Aussagen der Mitarbeiter der I. nicht festgestellt werden. Der nicht nachgewiesene Zugang erfüllt im vorliegenden Fall jedoch nicht den Tatbestand der "Weigerung". Die Kammer kann insbesondere keine konkludente Weigerung aus den Umständen ableiten, da ein misslungener Zugang auf unterschiedlichen Ursachen beruhen kann, die auch außerhalb des Einflussbereichs des Absenders liegen können. Der Zugangsnachweis eines postalisch versandten Schriftstücks kann i. d. R. nur geführt werden, wenn die Zustellung - relativ kostenintensiv - mit Einschreiben/Rückschein erfolgt. Dies wurde jedoch von den Beteiligten bei Bewerbungen üblicherweise so nicht praktiziert. Nach dem Eingliederungsverwaltungsakt vom 31.03.2010 sollte der Kläger vielmehr als Nachweis lediglich ,,die dem Vermittlungsvorschlag beigefügte Antwortmöglichkeit ausfüllen und dem Träger der Grundsicherung vorlegen." In der Vergangenheit wurde dies zwischen den Beteiligten so gehandhabt, dass der Kläger eine Kopie der Bewerbungsschreiben beim Beklagten eingereicht. Dem ist der Kläger auch in diesem Fall nachgekommen. Allein aus diesem Grund stellt sich daher die Frage, ob vom Kläger im Rahmen der Sanktionsverhängung eine darüber hinausgehende Nachweispflicht entgegengehalten werden kann.
[...]
30
Nach dem in allen Bereichen des Sozialrechts geltenden Grundsatz der objektiven Beweis- und Feststellungslast sind die Folgen der Nicht-Aufklärbarkeit einer Tatsache von demjenigen zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (BSGE 13, 52, 54; 58, 76, 79; Breithaupt 1992, 285). Für das Tatbestandsmerkmal der ,,Weigerung" i. S. d. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b und c SGB II trifft die Beweislast daher den Beklagten. Eine Verlagerung der Beweislast auf den Leistungsbezieher ist gesetzlich ausdrücklich nur für den Fall normiert, in denen eine Weigerung bereits positiv festgestellt ist, der Leistungsbezieher jedoch einen wichtigen Grund für sein Verhalten nicht darlegen und nachweisen kann (§ 31 Abs. 1 S. 2 SGB II). Da es sich bei der Verhängung einer Sanktion um einen Eingriff in eine geschützte Rechtsposition im Rahmen der existenziellen Grundsicherung handelt, kann die Kammer keine rechtliche Grundlage erkennen, um eine entsprechende Umkehr der Beweislast auch auf das Tatbestandsmerkmal der Weigerung zu erstrecken, zumal der Kläger - ohne dass die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein vom Beklagten übernommen würden - in einen Beweisnotstand hinsichtlich des Zugangs der Bewerbung geraten würde.
SG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2013, S 37 AS 844/10
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

fidel hastala

@schwarzrot,danke alles klar ich red  <<<<<<<< erstmal mit einem anwalt

meine e-mailbew. hab ich ausgedruckt <<<<und am empfang abgestempelt abgegeben

egv vom 26.06-31.08.14
va           14.07.-24.08.14

hier meine neue egv
www.pic-upload.de/view-24932415/CIMG5912.jpg.html

für den zeitraum 14.10-13.04.15

www.pic-upload.de/view-24932444/CIMG5918.jpg.html

www.pic-upload.de/view-24932468/CIMG5919.jpg.html

www.pic-upload.de/view-24932474/CIMG5922.jpg.html
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

Hochseefischer

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:57:25 Mi. 15.Oktober 2014
Zitat von: Hochseefischer]Das habe ich mir auch gedacht. fidel hastala könnte aber gegen den Widerspruchsbescheid klagen, den der ist laut fidel hastala vom 29.9.2014., die Frist von einem Monat für Klageerhebung ist noch nicht vorbei. Aber ob das was bringt in Bezug auf die 6. Bewerbungsbemühung, die eben nicht schriftlich erfolgte?

Die Frage dabei ist: Ist eine Sanktion, die Aufgrund eines rechtswidrigen EGV-VA erlassen wurde ebenfalls rechtswidrig?
Aus diesem Blickwinkel würde eine Klage durchaus Sinn machen.

Jupp, sehe ich mittlerweile auch so, auch wegen dagoberts vorhin eingestelltem Zitat.

Rudolf Rocker

EGV Unterschreiben als Mitwirkungspflicht?
Riecht schon ein bißchen nach Nötigung finde ich!

Es gibt meines Wissens auch keine Rechtsgrundlage dafür, die Bewerbungen ein mal im Monat schriftlich beim FM nachzuweisen.
Wer zahlt denn die Kosten dafür? Genau das müsste aber in einer EGV geregelt sein!

Ich persönlich würde das Ding nicht unterschreiben und auf den VA warten; dann Widerspruch einlegen.


fidel hastala

meine hochachtung wie ihr euch ins zeug legt.
also ist die egv-va rechtswidrig?bin etwas schwer von kapischi!
durch den tini im ohr macht mir das lesen und verstehen   total schwindelig.
der eingang der va war am 02.10.
zuständig ist sg freiburg ,dort kann ich evt.auch ein guten anwalt finden(hierim landkreis(schwarz angehaucht)ist es schwierig

und den rückgabewisch empfinde ich absolut als nötigung,nö unterschreib eh nicht
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

Rudolf Rocker

Zitatalso ist die egv-va rechtswidrig?bin etwas schwer von kapischi!

EGV- VA?
Ich dachte das ist jetzt eine normale EGV?
Eine EGV per Verwaltungsakt (VA) kann man nicht unterschreiben und muss den auch nicht zurückschicken.

Ob das Ding auch tatsächlich rechtswidrig ist wird letztendlich nur das SG entscheiden könnne.

Zunächst musst Du auf die EGV per VA warten, kannst dann Widerspruch einlegen und bei Ablehnung ggf. Klage einreichen.
Das macht aber, wie schwarzrot schon erwähnt hat, nur Sinn, wenn durch die EGV- VA eine Beschwernis (z.b. Sanktion erfolgt ist).

Wenn ich das richtig kapiert habe gab es davor ja noch einen anderen EGV- VA, oder?

Hochseefischer

@fidel hastala bzw. Rudolf Rocker:

Der VA, den wir meinen und dessen Rechtswidrigkeit vor Gericht geprüft werden sollte (weil er Dir wahrscheinlich ne Sanktion bescheren wird), der ist der vom 9.7.2014:

http://www.pic-upload.de/view-24913399/CIMG5888.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-24913535/CIMG5885.jpg.html

Also den VA nicht verwechseln mit der EGV, die "für den zeitraum 14.10-13.04.14" (so die Angabe von fidel hastala) gelten soll.

fidel hastala

danke für den hinweis,>>>>>>ist natürlich 14.10.14-13.04.15 1515151515
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Hochseefischer

Zitat von: fidel hastala am 17:40:50 Mi. 15.Oktober 2014
durch den tini im ohr macht mir das lesen und verstehen   total schwindelig.

Warst Du deswegen eigentlich schon mal beim Arzt? Denke mal schon. Was sagt Dein Arzt zu Deiner Erwerbs- bzw. Arbeitsfähigkeit? Nicht, dass das JC von Dir verlangt, dass Du Dir Arbeitsstellen suchen sollst, die Du gar nicht ausüben kannst wegen Deinem Tinitus.

fidel hastala

mein ohrendoc sagt :da kann man nichts machen,es gibt da so geräte so ahnlich wie ein hörgerät,
komm jetzt nicht auf den namen der den pfeifton überdeckt.aber das mach ich nicht .
der weiß aber nichts von meinem job oder sonstigen.


mein hausarzt ist da mein ansprechpartner ansonsten bin ich schon froh das die vom jc jetzt nicht mehr auf der leitung sitzen,
siehe wiederspruchbescheid vom 29.09 posteingang 02.10. unter1.rechtliche würdigung...

auch steht es in ihrem >ermessen<,auf welche geeigneten stellen sie sich bewerben.ihre gesundheitheitlichen einschränkungen
sollten sie >selbstverständlich bei der stellenauswahl berücksichtigen.







"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

Rudolf Rocker

Moin fidel hastala!

Die Frage die Hochseefischer zum Tinitus gestellt hat spukte mir auch schon durch den Kopf.
Ein Bekannter von mir hat das auch und ist dadurch dauerhaft Erwerbsunfähig.

Sollte bei Dir eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen wären die EGV und auch der VA hinfällig.

fidel hastala

moin moin,

ja erwerbsunfähig bin ich bald wenns so weitergeht...(reif für die insel O0..)




ich ruf morgen bei einem anwalt in freiburg an und frag ob er mir den mist mit der PKH macht.

hastala
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
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che g.

Hochseefischer

Zitat von: fidel hastala am 22:46:36 Do. 16.Oktober 2014ich ruf morgen bei einem anwalt in freiburg an und frag ob er mir den mist mit der PKH macht.

Wünsche Dir dabei viel Erfolg.

fidel hastala

ja danke !!!

hab mit dem anwalt telefoniert :auf die anhörung soll ich schriftlich antworten und das jc bitten vom erlass abzusehen.

möchte es etwas genauer formulieren

sehr geehrte damen +herren

stellungnahme:

mir war bis zum 29.09.(rechtliche würdigung) nicht bewußt, das bewerbungsbemühungen auf stellenangebote vv vom jobcenter
nicht als bewerbung zählen.
ich habe mich am 16.07. telefonisch bei herrn........ beworben und mich um diese stelle sehr bemüht.

hiermit bitte ich sie von einer sanktion abzusehen,der erlass wird vor dem sozialgericht nicht halten.

mfg

was haltet ihr davon


"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
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che g.

BGS

Was ist gemeint mit

Zitat
"der erlass wird vor dem sozialgericht nicht halten."

?

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Rudolf Rocker

Zitat von: BGS am 14:54:21 Mo. 20.Oktober 2014
Was ist gemeint mit

Zitat
"der erlass wird vor dem sozialgericht nicht halten."

?

MfG

BGS

Falscher Dübel? 8)

fidel hastala

ok,ok, blöder einfall   ;D
dann halt nur .......:hiermit bitte ich sie von einer sanktion abzusehen-kann ich dass so schreiben?

danke
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

Hochseefischer

@fidel hastala: warum kann der Anwalt denn nicht selber die Antwort auf die Anhörung schreiben? Dafür ist er doch da.

Will er erst tätig werden, nachdem Du ne Sanktion aufgebrummt bekommen hast?

schwarzrot

Es ist meisst so, dass ein beratungsgespräch mit einem RA vom beratungsschein finanziert wird, ein schreiben aufsetzen ist aber zusätzlicher aufwand, macht nicht jeder anwalt für den schein.
Nach ner sanktion kann der anwalt PKH beantragen und klagen. Deshalb wohl diese vorgehensweise.   :)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Hochseefischer

Zitat von: schwarzrot am 17:17:13 Mo. 20.Oktober 2014
Nach ner sanktion kann der anwalt PKH beantragen und klagen. Deshalb wohl diese vorgehensweise.   :)

So was in der Art dachte ich mir schon, danke für die Bestätigung, schwarzrot.

fidel hastala

ja genau so ist es,
der anwalt sagt:ich soll cool bleiben und mich kurz schriftlich äussern( jc soll vom erlass absehen)@schwarzrot
alles weitere folgt evt. vor dem sozialgericht
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

Rudolf Rocker

Zitathiermit bitte ich sie von einer sanktion abzusehen-kann ich dass so schreiben?

Bitten? Süüüß! ;D

Hiermit fordere ich Sie auf..... :o

schwarzrot

Zitatder erlass wird vor dem sozialgericht nicht halten.
Besser nicht solche formulierungen, ob das vor gericht 'hält' ist sache der richter, die lassen sich von 'laien' nicht gerne reinreden. Also besser 'vermutlich', 'geringe chancen auf bestand vor gericht', etc. Das etwas offener formulieren.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

fidel hastala

danke sr,  werd heut nacht etwas im w w w  stöbern vielleicht find  ich noch einpaar anregungen

@rudolf r.ja süss aber ironisch,zuckerbrot mit mandelgeschmack,mach bitte  bitte weiter so, bringst mich ab und an zum lachen ;D
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
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che g.

Rudolf Rocker


fidel hastala

danke ;D
gestern hab ich den wisch zur anhöhrung abgegeben.am gleichen tag hatte ich noch eine einladung zur infoveranstalltung mit rfb
am 27.10.-31.10.im briefkasten.    dozent ist mein sb  kotz

themen:vorstellungstraining,motivation,teamwork,gesundheit,stressreduzierung u.v.a.

ausgerechnet mein sb als dozent(der im beruflichen leben ein looser war (ist) möchte sich hier auch noch einen goldenen orden verdienen!!!

bei nicht erscheinen, 10% sanktion pro termin(tag) das wird lustig.
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
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che g.

Onkel Tom

Soo. Ich habe mich hier nun etwas eingelesen.

Wie es anderen Usern hier auch wie ein Finger ins Auge sticht, halte ich es für absurd, das
der Bewerber Zugangsnachweise für seine Bewerbungen beibringen soll.

In Bewerbungsverfahren ist es nicht üblich, eine Bewerbung mit Zugangsnachweis, der durch
Abforderung vom Stellenanbieter erbracht werden kann, zu versenden.

Im Sinne des hierbei fehlenden Vertrauensvorschuss an den Stellenanbieter führt zu dem Eindruck
"Herr Stellenanbieter. Ich misstraue Ihnen und brauche dazu eine Bestätigung, das Sie meine
Bewerbung auch wirklich erhalten haben."

Dies passt nicht mit "Eigenbemühungen" zusammen, können sogar vom Jobcenter als Vereitelung
dem Zustandekommens eines Arbeitsverhältnis verdreht werden.

Mir ist bekannt, das viele Bewerbungstrainer die noch nicht verschlossene Bewerbung von ihren
Teilnehmern der Masnahme abverlangen, um sie auf Fehler oder Patzer zu sichten und sie dann,
wenn sie ok ist zu verschließen und selbst den Postweg zuführen.

Das könnte Dich auch erwarten..

Dein SB macht Infoveranstalltungen ?

In den Räumen der ARGE oder bei einem außenstehenden Masnahmenträger ?

Die Teilnahme zu einer Infoveranstaltung zwingt Dich nicht, eine Sache, wie z.B. einer Masnahme
zu beginnen ein zu gehen.
Dir können sie ja das blau vom Himmel heulen und das ist ok, dich dazu zu entscheiden, das es nix
für Dich ist.
Typisch Arge, erwerbslose sinnlosen Kram auf diese Weise ans Bein hängen zu wollen.

Das mit der 10% Sanktion ist nicht lustig, da sie schnell hochaddiert werden kann.

Besser wäre es, Deinen Anwalt zu befragen, ob allein schon aus Ungeklärtheit Deiner gesundheitlichen
Einschränkungen Dein Masnahmen-Tamtam als nichtig machen zu lassen, beziehungsweise eine
mögliche Sanktion als nichtig klarmachen zu lassen.

Viel Glück und zu der Infoveranstalltung darfst Du auch ein Beistand (gem. § 13 Abs.4 SGB X) mitnehmen,
weil es Sanktionsbewährt ist.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

fidel hastala

hallo onkel Tom,
danke für die vielen anregungen,laut @schwarzrot ist der zugangsbeweis bei mir geklärt durch die e-mailbewerbung"anscheinedsbeweis"
nene meine bewerbungen versend ich per mail, druck dann den versendenachweis aus und bring es zum jc.
klar kann der bewerbungstrariner vom mt meine bewerbungen zur verbesserung abverlangen,aber versendet wird sie von meinem pc.
ja mein sb macht jetzt einen auf dozent,im jc gebäude gibts einen grösseren besprechungsraum.
hab da den verdacht dass der sich ein zweites standbein aufbauen will(nach seiner sb tätigkeit, der ist richtig heiss auf sowas da kann
kann er sich die taschen nochmal richtig füllen.
ja lustig ist das nicht ,die statistik der ü50 -63 alg2 ist hier im landkreis sehr hoch ca.4,8% also wird der sb auf viele sanktionen hoffen.
so ich schau mir den ganzen veranstalltungsmaßnahmequatsch an und versuche mein bestes ;D sollte aus gesundheitlichen gründen
mir es schlechter gehen ,mach ich den abflug zum arzt.
die idee mit dem beistand ist super ,mal schaun ob ich da was finde.
danke ,war mal wieder toll was von dir zuhören
"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

Onkel Tom

Ok.. Dein SB macht den Vortraeger beziehungsweise Dozent in den Räumen
des ARGE - Sesselbelüftungshaus.

Eine Nebenbeschäftigung oder Paralleltätigkeit lässt sich nicht unterstellen und arbeitet
im "geschütztem Rahmen des Jobcenter". Ist SB aßerhalb so tätig, muss er seinen Opfern
deutlich machen, das er vom JC ist und entspechend handelt.

Sollte die Hausordnung ein Beistand nicht zulassen, kann Mensch den Besuch locker
abbrechen ( Verweigerung vom Recht auf Beistand )

Beistand kann eigentlich immer mitgenommen werden, wenn es um Behörden geht oder
von deren unmittelbar beauftragten dritten..

Masnahmenträger veranstalten eine "Einsammelveranstaltung" für 10 erwerbslose.
Jetzt wollen jedoch mindestens 20 Leute den Mist besuchen.. Ob bei dem Gerangel
es dem Vorsprecher die Sprache verschlägt, zumal mindestens 10 Leute mit kritischen
Zwischenfragen ein Bandsalat beim Vortragenden auslösen können ?


8)

Schöner Traum aber ..

Dies hilft dem Druck des Kontrahierungszwag und Gruppenverhalten zu wiederstehen.
Eine Doku dazu ist gerade in der Folge oft behilflich, nicht unter die Räder der Erwerbslosen-
industrie zu geraten.

Meine Anregung zum Thema Zugangsbeweis würde ich nutzen, wenn so ein Quark tatsächlich
zu einer Sanktion führen würde. Es wird bei der ARGE ja reichlich geblufft..

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

fidel hastala

hola,
ich möchte dem sb keine nebentätigkeit unterstellen,kann ich auch nicht beweisen aber seine" zusammenarbeit mit div.arbeitgebern
und dem maßnahmeträger mit arbeitgeberservice inklusive" macht ihn zum wasserträger dieser korrupten machenschaften.
so meine worte dem sb gegenüber ;)..aber das wissen wir ja alle.
die idee mit dem beistand ist super ,aber hier denke ich nicht machbar?mal sehen was für
leute kommen und ob ich da was organisieren kann.
ich mache auf jedenfall notizen zu einer technischen aufnahme habe ich keine möglichkeit
sollte ich eine sanktion erhalten werde ich dem ra Deine   ;) 's vortragen.
danke nochmal für deine hilfreiche  unterstützung

hasta la ...

"die revolution ist kein apfel,der vom baum fällt,wenn er reif ist;
man muss machen,das er fällt"

che g.

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