Hartz IV: Eingliederungsvereinbarung unterschreiben? - Video

Begonnen von dagobert, 01:14:39 Mo. 17.November 2014

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

tleary

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:37:13 Mi. 08.März 2017
Zitat
Da habe ich auch unterschrieben.
Was hast Du Unterschrieben?
Die Erklärung zur Fahrtkostenerstattung.



Zitat von: Rudolf Rocker am 09:32:04 Fr. 17.März 2017
ZitatDaraufhin kam die Ober-Job-Coachin von der ich weggeschickt wurde.
Ich befürchte mal, das du dir die Begründung nicht schriftlich hast geben lassen? Wäre Super gewesen, wenn du ein Schreiben gehabt hättest in dem steht, das sie dich weggeschickt haben, weil du die Datenschutzerklärung so nicht unterschreiben wolltest. ;D
Ein Bestätiungsschreiben über den Ausschluß habe ich von Kolping. Nur schrieben die natürlich darin nichts über die gestrichenen Datenschutzklauseln. Es steht nur drin, daß ich mich geweigert hätte, den Vertrag in nicht abgeänderter Form zu unterschreiben.
Die Nichtauszahlung der Fahrtkosten haben sie mir in dem Schriebs dann sogar auch bestätigt. Zumindest hier kann ich noch einhaken.


Zitat von: Rudolf Rocker am 09:32:04 Fr. 17.März 2017
Zitat
EGV per VA muß ich ebenfalls widersprechen, was sollte genau da drin stehen?
Muss ich noch mal drübergucken.
Kannst das bitte demnächst machen? - Die Zeit drängt langsam. Danke!
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rudolf Rocker

ZitatEin Bestätiungsschreiben über den Ausschluß habe ich von Kolping. Nur schrieben die natürlich darin nichts über die gestrichenen Datenschutzklauseln. Es steht nur drin, daß ich mich geweigert hätte, den Vertrag in nicht abgeänderter Form zu unterschreiben.
Die Nichtauszahlung der Fahrtkosten haben sie mir in dem Schriebs dann sogar auch bestätigt. Zumindest hier kann ich noch einhaken.
Das ist schon mal besser als nichts! ;D


ZitatKannst das bitte demnächst machen? - Die Zeit drängt langsam. Danke!
Hauptsächlich die Zuweisung in eine Maßnahme.
Dann unter 4. Unterstützung durch das JC: Was sind "zielführende Bewerbungsaktivitäten"? Zu unbestimmt!

Unter 5. Integration in Arbeit
"Die persönliche Meldepflicht hat 6 Wochen nach der letzten Meldung mit der Liste der Eigenbemühungen zu erfolgen"
Was für ein Unsinn ist das denn? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das?

Der gesamte 1. Absatz von Seite 3 ist so wirr und durcheinander das ich da auch beim fünften mal durchlesen nicht durchsteige! Was hat das alles in einer EGV zu suchen? Zum Teil ist das dort geschriebene eh schon im SGB geregelt und zum Teil pures Wunschdenken des SB! (Würde ich mir aber als Pulver für später aufheben)

6. Teilnahme an Maßnahme
Wie schon gesagt. Hat eigentlich nichts in einer EGV zu suchen.



Soweit wäre es das erstmal.

Du kannst auch erst mal einen Widerspruch gegen die EGV ohne Begründung einlegen und die Begründung später nachreichen, um evtl. noch Zeit zu gewinnen.
Sieht dann in etwa so aus:


Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen die EGV per Verwaltungsakt vom [Datum] zunächst zur Fristwahrung
Wiederspruch
ein.
Eine genauere Begründung folgt in einem gesonderten Schreiben.

Rappelkistenrebell

"betriebliche Erprobung" ist ein kostenloses Praktikum,was unter Umständen schon mal 4 Wochen dauern kann.Nur das Hartz4 Sterbegeld und Fahrtkosten und evtl Arbeitsschuhe hat da ein Bekannter von mir vom J(m)obcenter erhalten dafür. Ebenfalls Sinnlosmaßnahme und einer seiner Teilnehmerkollegen hatte die "betriebliche Erprobung" bei einer Zeitarbeitsfirma!  >:(
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rudolf Rocker

Selber Schuld! Warum macht er sowas?
Nichts unterschreiben und mal Fragen, auf welcher Rechtsgrundlage so ein Praktikum/ betriebliche Erprobung beruht! Ich warte seid 5 Jahren auf die Antworten dazu vom JC/ Maßnahmeträger. Nein, eine Sanktion habe ich nie bekommen, weil das JC dann diese Frage vor dem SG hätte beantworten müssen.
Zweitens dann die Frage stellen, ob bei der "betrieblichen Erprobung" der Mindestlohn gezahlt wird und was der Zoll dazu sagt.
Dann noch die Frage nach der Unfall/- Krankenversicherung und welche rechtliche Befugnis ein Maßnahmeträger hat, um überhaupt eine "betriebliche Erprobung" anordnen zu können.
Das Ganze lässt man sich dann vom MT/ JC schriflich geben und wenn die das nicht beantworten können, kann man auch leider, leider nicht an der Maßnahme teilnehmen!

Rappelkistenrebell

Probearbeiten gilt soweit ich weiß als "zumutbar" für die Hartz 4 Opfer des brd Regimes und diese Probearbeiten können teil einer Sinnlosmaßnahme sein.Die wenigstens wehren sich.
Da der "Maßnahmeträger" in meiner Wohngegend ist,besuchte ich den Kollegen und seinen Mitteilnehmer eben kurz in der Frühstückspause.
Der Typ mit dem Zeitarbeitsfirmapraktikum ist ein Pole,der mir erklärte,schuld an seinem ganzem Schlamassel wären die Kommunisten und die Juden.Daraufhin sagte ich ihm nur,daß ich ihm da auch nicht helfen könnte.

Von der Zeitarbeitsfirma wurde er aber übernommen nach der Sinnlosmaßnahme...also jeder so wie er es braucht....manche sind halt so blöd,daß die Schweine die beissen....
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Rudolf Rocker

ZitatProbearbeiten gilt soweit ich weiß als "zumutbar" für die Hartz 4 Opfer des brd Regimes und diese Probearbeiten können teil einer Sinnlosmaßnahme sein.
Ja, wenn sie bezahlt wird. Muss ich noch dazu sagen: Es geht um unbezahlte Probearbeit!
Und natürlich wenn ich irgendwelche komischen Zettel vom JC/ MT unterschrieben habe, in denen steht, das ich sowas freiwillig mache.
Das haben wir hier im Forum aber schon 5644668 Mal durchdiskutiert! ;)

tleary

Also, noch ein kurzer Nachtrag zu meiner Angelegenheit (Ausschluß von der Maßnahme): Bisher (nach nunmehr 6 Wochen) hat sich das Mobcenter nur dahingehend gerächt, daß sie mir neue Vermittlungsvorschläge u. a. als Aushilfs-Putze, Helfer in der Produktion im 3-Schicht-Betrieb über Leiharbeitsklitschen und noch ein paar andere Drecksjobangebote über Leihen geschickt haben. Aber mich sanktionieren trauen sie sich dann doch nicht. Vermutlich weil sie ahnen, daß der Schuss (vor allem in Hinsicht auf den Datenschutz) - wenn's vor Gericht ginge - nach hinten losgehen könnte. Auch könnte der Kolping-Verein dann evtl. vom Fortbildungstrog (vorübergehend) von der BA verscheucht werden. Naja, mit einem "Querulanten" können die ja locker leben, solange die 11 anderen Maßnahmeteilnehmer jeden Scheiß mit sich machen lassen....
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

tleary

Leider war denen schon in vergangenen Jahrhunderten kein langes Leben beschieden, weil sie meist ruck-zuck von den Herrschenden einen Kopf kürzer gemacht wurden. Daher gibt's auch in der Neuzeit so wenige von ihnen. Ich plädiere deshalb dafür, sie unter Artenschutz nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen zu stellen, da andernfalls vom Aussterben bedroht.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Onkel Tom

Zitat von: tleary am 10:43:26 So. 30.April 2017
Also, noch ein kurzer Nachtrag zu meiner Angelegenheit (Ausschluß aus Maßnahme):
...
Aber mich sanktionieren trauen sie sich dann doch nicht. Vermutlich weil sie ahnen, daß der Schuss (vor allem in Hinsicht auf den Datenschutz) - wenn's vor Gericht ginge - nach hinten losgehen könnte.
...

Sehe ich auch so..

Weiter ist die Einverständnis zur Datenweitergabe freiwillig, genau so wie bei
der Entbindung der ärtztlichen Schweigeplicht..

JC und Maßnahmenträger versuchen es immer wieder, solche Klauseln als unabdingbar
und sangtionsfähig zu suggerieren.. Das in der Erwerbslosenindustrie viel geblufft wird,
ist ja nix neues..

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

  • Chefduzen Spendenbutton