Antrag auf Teilzeit

Begonnen von Nestor, 01:36:19 Mi. 21.Januar 2015

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dagobert

Zitat von: Nestor am 20:36:59 Mi. 03.Juni 2015
Das heißt doch nicht etwa, dass die 10 Überstunden überhaupt nicht ausgeglichen werden müssen, oder etwa doch??
Doch, genau das heißt es.
Laut dem Vertrag arbeitest du dann bis zu 10 Stunden im Monat für lau. Keine Bezahlung, kein Freizeitausgleich.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Nestor

hab es nicht für möglich gehalten, dass so etwas für die Produktion erlaubt sei. ab morgen ist der Chef dort wieder erreichbar, da werde ich das ebenfalls beanstanden. danke, das hätte mich echt geärgert.

gibt es vielleicht noch etwas hier? liest sich ungesund, würde ich meinen.

Zitat
6. Arbeitsverhinderung
b) Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, so hat der/die Arbeit-nehmer/in am darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzule-gen, aus der die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer ersichtlich sind. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbeschei-nigung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit zu verlangen.

8. Kollektivregelungen, Öffnungsklausel
a) Auf das Arbeitsverhältnis sind die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen anwendbar.
b) Nach Abschluss dieses Vertrages abgeschlossene Kollektivregelungen (tarifver-tragliche Regelungen, an die der Arbeitgeber normativ gebunden ist sowie Be-triebsvereinbarungen) gehen einzelvertraglichen Regelungen auch dann vor, wenn die einzelvertragliche Regelung im Einzelfall für den Arbeitnehmer günsti-ger ist.

17. Sonstige Vereinbarungen
a) Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Mitarbeiter, bestehende oder später fest-gesetzte Betriebsordnungen zu befolgen. Mit den betriebsüblichen Kontrollmaß-nahmen erklärt sich der Mitarbeiter einverstanden.

dagobert

Zitat von: Nestor am 20:10:07 So. 07.Juni 2015
hab es nicht für möglich gehalten, dass so etwas für die Produktion erlaubt sei.
Ist es auch nicht (siehe oben: Zitat vom Bundesarbeitsgericht), wird aber gern ignoriert.

Zitat von: Nestor am 20:10:07 So. 07.Juni 2015
b) Nach Abschluss dieses Vertrages abgeschlossene Kollektivregelungen (tarifver-tragliche Regelungen, an die der Arbeitgeber normativ gebunden ist sowie Be-triebsvereinbarungen) gehen einzelvertraglichen Regelungen auch dann vor, wenn die einzelvertragliche Regelung im Einzelfall für den Arbeitnehmer günsti-ger ist.
Unüblich, aber m.E. legal.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Nestor

"wir sind hier nicht auf dem Basar" und "das ist ein ganz gewöhnlicher Arbeitsvertrag" waren dem Chef da seine letzten Worte. Damit hat sich das erledigt. Die sind es wahrscheinlich gewohnt, nur Arbeitslosen ihre Verträge anzubieten. Alle Mühe, die ich da investiert hab, umsonst, - muss ja nur bis 22 Uhr Schicht arbeiten.  :(

BGS

Nimms leicht, "Nestor", manche in Deutschland drehen am Rad, merken keine Einschläge.  :) Weiterhin alles Gute.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Nestor

Ist es eigentlich auch möglich, statt einen Antrag auf Teilzeit, einen auf MiniJob einzureichen?
Problem wäre natürlich, dass mir über längere Zeit das ersparte ausgehen könnte. Wie ist das mit der Krankenversicherung?
Doch ich rechne damit, dass der Betrieb mir dann doch noch zusätzliche Stunden anbietet kann, oder ich einen zweiten Job mach, so, dass es wieder wie Teilzeit wird.


dagobert

Minijob ist Teilzeit.
Solange der AG mitspielt, könnt ihr alles vereinbaren was gesetzlich zulässig ist.

Krankenversicherung darfst du bei einem Minijob selber zahlen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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