Umzug

Begonnen von Micki, 15:29:54 Do. 05.März 2015

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Micki

Ich weiß da gibt es schon einiges aber leider das meiste schon älter bzw. nicht passend. Da es um  eine mgl. Arbeitsaufnahme in ca. 650 Km Entfernung geht. Hatte ich  mal mit meiner SB gesprochen und dabei auch über das Thema: Sie meinte max. Transporter würde gezahlt keine Spedition.
Sie weiß daß ich einen Bandscheibenvorfall habe somit nichts tragen kann. Des weiteren meine Wohnung ist etwas größer mit Gefrier-Kühlkombination, eingelagertem Fotostudio + zugehörigem Büro ...

Freunde reichen da definitiv nicht!

Kann man denn die Spedition doch erfolgreich durchsetzen?

Rudolf Rocker

Das gehört meines Wissens zu den Mobilitätsbeihilfen.
Und die sind Ermessenssache des JC auf die man keinen Rechtsanspruch hat.

Würde mir aber trotzdem die Ausage vom JC schriftlich geben lassen. Mit Angabe auf welcher Rechtsgrundlage diese Aussage beruht.


Micki

hm also dann macht es kaum Sinn sich weiter weg zu bewerben?

schwarzrot

Zitat von: Micki am 15:29:54 Do. 05.März 2015
Hatte ich  mal mit meiner SB gesprochen und dabei auch über das Thema: Sie meinte max. Transporter würde gezahlt keine Spedition.

Solange du mit der SB darüber mündlich quatschst, kommst du in so einem fall eh nicht weiter.

Der trick ist, die aussage in einen 'rechtsmittelfähigen bescheid' zu bekommen und ev. nicht davor zurückzuschrecken, dagegen zu klagen.
Manche SB kappieren (oh wunder!) dann noch rechtzeitig, dass so mal eben was mündlich abzulehnen, was anderes ist, als einen verwaltungstechnischen vorgang an den hacken zu haben, welcher von gerichten und vorgestzten beurteilt werden kann und plötzlich geht dass dann doch.

Allerdings solltest du wirklich alles auf deiner seite gut begründen können.
Am besten wäre natürlich, du hättest eine (unverbindliche!) aussage eines AG, dich in betreffender stadt fest einzustellen. In so einem fall möchte ich eine SB sehen, die einem bandscheibengeschädigten, ohne mithelfende freunde, diese 'kann'-bestimmung verweigrt ein umzugsunternehmen zu bezahlen.

Geht alles, wenn man es schlau anstellt.  ;)

Im übrigen hast du sogar die verpflichtung, dich bundesweit zu bewerben. Es sei denn du bist schwerbehindert.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatIm übrigen hast du sogar die verpflichtung, dich bundesweit zu bewerben.
Wo steht das? ;D
Einen Umzug nicht bezahlen zu können dürfte ja wohl ein wichtiger Grund sein, oder?
Zitat

Am besten wäre natürlich, du hättest eine (unverbindliche!) aussage eines AG, dich in betreffender stadt fest einzustellen.

Bei den Mobilitätsbeihilfen reicht das nicht! Da musst Du schon einen unterschriebenen AV vorlegen!
Aber Vorsicht: Der Antrag muss gestellt werden bevor ein AV zustande kommt. Sonst wird der abgelehnt!

Noch ein Tipp: Bezahlen die den Umzug nicht, such Dir da eine Pension oder WG oder ähnliches und stelle einen Antrag auf Kostenübernahme dafür.
Hat bei mir schon zweimal geklappt!
Mache ich sowieso lieber!
Merkt man nach zwei, drei Monaten, das der AG doch nicht so das Dolle ist, kann man wieder verschwinden, ohne irgendwo in einer Stadt in der man keinen kennt in einer Wohnung festzuhängen. (Ist mir 1x passiert!)
Innerhalb der Probezeit umziehen ist sowieso so eine Sache. Da kann auch der AG schnell mal Tschüß sagen und dann stehst Du da mit Deiner Wohnung.
Ist mir passiert: Arbeitsunfall innerhalb der Probezeit und Kündigung durch den AG. Da saß ich dann da in dem Kaff in meiner Wohnung und kannte da keinen. >:(




schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:46:44 Fr. 06.März 2015
ZitatIm übrigen hast du sogar die verpflichtung, dich bundesweit zu bewerben.
Wo steht das? ;D
Leiten die her aus:
SGBII §1
SGBII §10
Zitat
Einen Umzug nicht bezahlen zu können dürfte ja wohl ein wichtiger Grund sein, oder?
Beim jokecenter kann man leider bei nix sicher sein, vor gericht könnte das als wichtiger grund klappen, aber die meisten klagen nicht gegen sanktionen, wie du weist.
Zitat
Zitat

Am besten wäre natürlich, du hättest eine (unverbindliche!) aussage eines AG, dich in betreffender stadt fest einzustellen.

Bei den Mobilitätsbeihilfen reicht das nicht! Da musst Du schon einen unterschriebenen AV vorlegen!
Für den antrag brauchst du den noch nicht.
Zitat
Aber Vorsicht: Der Antrag muss gestellt werden bevor ein AV zustande kommt. Sonst wird der abgelehnt!
Das stimmt, allerdings kommt auch das auf den SB an.
Zitat
Noch ein Tipp: Bezahlen die den Umzug nicht, such Dir da eine Pension oder WG oder ähnliches und stelle einen Antrag auf Kostenübernahme dafür.
Hat bei mir schon zweimal geklappt!
Mache ich sowieso lieber!
Merkt man nach zwei, drei Monaten, das der AG doch nicht so das Dolle ist, kann man wieder verschwinden, ohne irgendwo in einer Stadt in der man keinen kennt in einer Wohnung festzuhängen. (Ist mir 1x passiert!)
Das find ich ne gute idee!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatAber Vorsicht: Der Antrag muss gestellt werden bevor ein AV zustande kommt. Sonst wird der abgelehnt!
Das stimmt, allerdings kommt auch das auf den SB an.

Nunja, bist Du aus dem Leistungsbezug einmal raus, sind die für dich nicht mehr zuständig!
So stand es auch mal in einer Ablehnung bei mir. Da hatte ich aber den Antrag sogar schon vorher abgegeben.
Nach einem Monat war ich wieder da und sagte: "So, jetzt seid ihr wieder für mich zuständig!" ;D

Wenn Du so einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellst und der Antrag wird abgelehnt, dürfte man ganz gute Karten haben, das sowas als unzumutbar angesehen wird.
Zumindest beim SG.
Denn wie soll man vom Regelsatz die Kosten für einen Umzug bezahlen können?

Eine Gewähr gibt es natürlich nicht. Dazu haben wir hier alle schon die verücktesten Dinger erlebt!



Micki

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:46:44 Fr. 06.März 2015


Noch ein Tipp: Bezahlen die den Umzug nicht, such Dir da eine Pension oder WG oder ähnliches und stelle einen Antrag auf Kostenübernahme dafür.
Hat bei mir schon zweimal geklappt!
Mache ich sowieso lieber!
Merkt man nach zwei, drei Monaten, das der AG doch nicht so das Dolle ist, kann man wieder verschwinden, ohne irgendwo in einer Stadt in der man keinen kennt in einer Wohnung festzuhängen. (Ist mir 1x passiert!)
Innerhalb der Probezeit umziehen ist sowieso so eine Sache. Da kann auch der AG schnell mal Tschüß sagen und dann stehst Du da mit Deiner Wohnung.
Ist mir passiert: Arbeitsunfall innerhalb der Probezeit und Kündigung durch den AG. Da saß ich dann da in dem Kaff in meiner Wohnung und kannte da keinen. >:(


Ich plane ja mich wo hin zu bewerben wo ich selber hin möchte. Kenne da schon paar Leute!
Daher wäre mir ein Umzug sposerd bei JC schon recht.

Rudolf Rocker

Das macht auch mehr Sinn!
Aber wenn Du da Leute kennst, können die Dir ja auch beim Umzug helfen! ;)

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