Problem mit Maßnahme

Begonnen von MichaelBirk, 00:37:58 Mo. 16.März 2015

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

MichaelBirk

Hallo Leute,

erstmal ein Hallo in die Runde.
Hab mich natürlich nicht hier angemeldet, um bloß Hallo zu sagen, sondern weil ein echtes Problem vorliegt.
Es geht konkret um meine Freundin, die total am Boden ist.
Ich kümmere mich drum, einfach weil ich da mehr Nerven zu habe.

Vorgeschichte:
Sie ist U25 und konnte aufgrund massiver Probleme im Elternhaus ausziehen und ALG2 beziehen. Das war vor einem halben Jahr ungefähr. Sie wohnt jetzt als Mieterin in meiner Einliegerwohnung und wurde auch bereits vom Außendienst drangsaliert, weil man uns eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellte. Aber das nur am Rande, das konnten wir abwehren.
Sie hat absolut schlechte Schulnoten, keinen verwertbaren Abschluß und erhebliche psychische Probleme. Wurde schon früher, als sie noch im Elternhaus wohnte, in eine BVB gesteckt. Das ging dermaßen schief, daß sie daraufhin in der Geschlossenen landete. Beim zweiten BVB-Versuch mußte auch dieser abgebrochen werden, weil sie psychisch nicht klarkam.

Jetzt hat sich da durch den eigenen ALG2-Bezug auch die Sachbearbeiterin geändert. Ihr ist die Vorgeschichte bekannt und sie forderte meine Freundin auf, sich eine Therapie zu suchen. Das dauert nun mal, erstens weil sämtliche Therapeuten ausgebucht sind und zweitens weil sowohl Krankenkasse als auch Jobcenter anfallende Fahrtkosten nicht übernehmen wollten.
Dann forderte die Sachbearbeiterin meine Freundin auf, sich ein Praktikum zu suchen. Haben wir gemacht und etwas gefunden, was wirklich gut wäre - ein Praktikum in einem Tattoostudio im Nachbardorf.
Meine Freundin fuhr also mit dieser Info zum Jobcenter. Dort lehnte die Sachbearbeiterin das Praktikum mit der schwachsinnigen Begründung ab, das wäre überhaupt keine ordentliche Arbeit, da könne man nichts lernen. Gleichzeitig (!) drückte sie meiner überrumpelten Freundin eine EVB rein, in der sie sie in die Jugendwerkstatt schickte - von Anfang Februar bis Ende Juni! Leider unterschrieb meine Freundin unter Druck.

Jetzt soll sie werktäglich von 8-15 Uhr da hin, Hauswirtschaft machen. Also ging sie hin, aber auch da kommt sie nicht zurecht. Mobbing ist nicht gut für eine ohnehin schon psychisch labile junge unsichere Frau. Dazu kommt, daß diese Maßnahme absoluter Blödsinn ist. Die Teilnehmer sollen da Tiefkühlkost warm machen (soviel zum Thema Hauswirtschaft), Klos schruben und sonst viel Däumchen drehen. Einen Eingliederungstest gab es auch, der aber total an meiner Freundin vorbeiging. Hier wurden zB Mathekenntnisse abgefragt, über die sie überhaupt nicht verfügt.

Es kam wie es kommen mußte, meine Freundin wurde auch wegen MagenDarm, aber hauptsächlich aufgrund ihrer Psyche immer wieder krankgeschrieben. Sie hat dann um einen Termin beim Jobcenter gebeten, um die Maßnahme zu besprechen. Da tauchte dann auch dieser Sozialcoach von der Jugendwerkstatt mit auf und ich war als Begleitung mit dabei.
Das Thema Mobbing wurde versucht unterzubügeln, das gäbe es da nicht. Fragen nach konkreten Zielen dieser Maßnahme wurden nur schwammig beantwortet mit "schauen, ob zuverlässig" und "sich beweisen" und so einem Blödsinn. Ich habe denen auf den Kopf gesagt, daß das einzige Ziel der Maßnahme ist, meine Freundin in Sanktionen drücken zu können - kein Widerspruch kam von denen! Auch die Darstellung, was dort unter "Hauswirtschaft" zu verstehen ist sprich gar nichts, wurde nicht beachtet.
O-Ton der Sachbearbeiterin "interessiert mich nicht" - mein Vorwurf, das diene dann wohl nur zu Statistikbereinigung und zur Finanzierung des Jugendwerkstatträgers wurde ebenfalls kommentarlos übergangen.
Meine Freundin forderte die Sachbearbeiterin dann auf, sie in eine sinnvolle sprich zielführende Maßnahme zu stecken - Antwort war dann "das kann ich machen, wenn sie sich in dieser Maßnahme beweisen".
Auch mein Hinweis, man solle besser das Geld, statt es in eine sinnlose Maßnahme zu verpulvern, für einen Führerschein ausgeben, den meine Freundin zur Arbeitsaufnahme besser brauchen könnte, wurde abgekanzelt mit den Worten "dafür nehme ich doch kein Geld in die Hand".
Jetzt wurde meine Freundin zur amtsärztlichen Untersuchung vorgeladen. Die vorliegende Schweigepflichtsverbindung hab ich direkt erst einmal modifiziert...

Jetzt zu meinen Fragen:
1) Kann man irgendwie das Jobcenter dazu zwingen, schriftlich darzulegen, was diese konkrete Maßnahme überhaupt bringen soll umd dann vielleicht in einem nächsten Schritt diese Maßnahme zzu zerreißen?
2) Ich bin bei der Recherche über das hier gestolpert: Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.04.2013, S 42 AS 82/13 ER. Hier durfte sanktionslos ein  ALG2-Bezieher eine Maßnahme beenden, weil die Maßnahme unzumutbar lang war. Zitat "Nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 2 SGB III darf die bei einem Arbeitgeber durchgeführte Maßnahme – hier das Praktikum – 6 Wochen und die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Maßnahmeträger die Dauer von 8 Wochen nicht überschreiten. Ausnahmsweise darf die Teilnahme an Maßnahmen bei unter 25 Jährigen, deren Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, nach § 16 Abs. 3 SGB II bis zu 12 Wochen dauern" Kann sie so aus dem Mist raus? Schließlich soll diese Maßnahme von Februar bis Juni inklusive gehen...
3) Ebenfalls habe ich was ganz Interessantes gefunden - nämlich daß das BVG allgemein die Kürzung von Leistungen, sprich Sanktionen verboten hat. (09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09) Zitat "Dieser Anspruch besitzt absoluten Charakter und ist vom Grundsatz her unverfügbar. Zitat Leitsatz 2 BVerfG-Urteil: 2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden"
Heißt das nicht schlichtweg, daß Sie auf diese Maßnahme und ihre Sachbearbeiterin pfeifen kann und keine Sanktionen fürchten muß?

Zerreißt mich nicht gleich in der Luft, das Ganze ist neu für uns beide. Wäre klasse, könntet ihr mir helfen. Danke!

dagobert

Zitat von: MichaelBirk am 00:37:58 Mo. 16.März 2015
3) Ebenfalls habe ich was ganz Interessantes gefunden - nämlich daß das BVG allgemein die Kürzung von Leistungen, sprich Sanktionen verboten hat. (09.02.2010, 1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09) Zitat "Dieser Anspruch besitzt absoluten Charakter und ist vom Grundsatz her unverfügbar. Zitat Leitsatz 2 BVerfG-Urteil: 2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden"
Da gibt es noch eine Entscheidung:
ZitatArt. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.
BVerfG, 18.07.2012, 1 BvL 10/10, Rz 120

Zitat von: MichaelBirk am 00:37:58 Mo. 16.März 2015
Heißt das nicht schlichtweg, daß Sie auf diese Maßnahme und ihre Sachbearbeiterin pfeifen kann und keine Sanktionen fürchten muß?
Eigentlich ja, aber sowohl die Jobcenter als auch die Sozialgerichte ignorieren diese Urteile. Konsequent.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

mousekiller

Guten Morgen,

Da deine Freundin keine abgeschlossene Berufsausbildung hat (nehme ich mal an) ist sie vorrangig! in eine solche zu vermitteln -> fachliche Fehlleistung der SB.

Vermutlich nützt ihr das jedoch garnichts, da sie psychisch sehr labil ist. Ich empfehle euch dringend, dass sie zu ihrem Hausarzt geht, sich krankschreiben läßt - sie soll ruhig offen über die psychischen Probleme reden. Dann sucht ihr in aller Ruhe eine passende Therapie. Solange sie krank ist, muß sie weder eine Maßnahme besuchen, noch bei der SB springen, wie es beliebt. Des weiteren könntet ihr auch noch eine Fachaufsichtsbeschwerde lostreten.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Rudolf Rocker

mousekiller hat alles wichtige schon gesagt!
Und vorrangig ist auch erst mal die Gesundheit Deiner Freundin!
Hier hilft zunächst nur eine dauerhafte AU. Sprecht mit ihrem Hausarzt!
Ambulante Therapieplätze sind auf Monate ausgebucht. Oft ist es einfacher einen stationären Therapieplatz zu bekommen!

Die Klagen sind Einzelfallentscheidungen und es gibt keine Garantie dafür das ein Gericht diesen Fall genauso beurteil wie einen ähnlichen (z.B. weil in einem anderen Fall keine EGV unterschrieben wurde, usw. usw.)
Dennoch würde ich gegen eine Sanktion auf jeden Fall Widerspruch und bei Ablehnung Klage einreichen.

Aber zunächst ist es wichtig deine Freundin aus der Schusslinie zu bekommen.
Alles andere kommt danach!

Hochseefischer

[wieder gelöscht, da ich Murks geschrieben hatte]

Siebdruck

Mauskiller und Rudolf haben Recht.

Das AAmt ist erst mal um seine Quote besorgt.
Jede/r der Krank ist oder Krank gemacht werden kann, wird so lange drangsaliert, bis er/sie restlos in der AU/Rente/Klappse/etc. untergebracht ist und keine Leistungen mehr nach ALG2 bezieht.
Da hat deine Freundin keine Chance. Ganz besonders, wenn unter qualifiziert.
Arbeit wird auf dem AAmt nicht vermittelt, ausser, du besitzt Vitamin B; Bist mit dem Schwager vom Chef oder Minister verwandt und in diesem Sinne "bedürftig". So ist die derzeitige Politik.

Meiner Bekannten geht es genau so. Wenn sie auch nur einen Tag in ihrer endlosen AU-Kette vergisst, kommt innerhalb von 5 Minuten eine Sinnlos Massnahme bei ihr in den Postkasten geflattert. Inzwischen hat meine Bekannte sich Hilfe beim SOVD gesucht und auch gefunden. Beim SOVD versucht man, sie in eine EU Rente zu bekommen, damit der Druck dann auch mal weniger wird. Vielleicht mal für 2 Jahre Rente, sich berappeln,  und dann sieht man ja weiter.
Depressionen kommen natürlich noch dazu.
Die Rennerei zu den Fach- und Ärzten ist allerdings auch kein Zuckerschlecken.

Ich wünsche euch alles Gute und fahrt die Ellenbogen aus!  :evil:
Alles andere hat nach meiner Ansicht bei der derzeitigen politischen Situation auf den AÄmtern keinen Sinn. 

Sagt der Foerster zu einem Jungen, der Pilze sammelt:
"Die sind doch alle giftig!"
"Macht nichts", meint das Kind, "die verkaufe ich an der Autobahn."

schwarzrot

Eigentlich braucht das amt für massnahmen eine 'eingliederungsstrategie'. Diese kannst sie schriftlich einfordern (§13-15 SGBI Erklärungs- und beratungspflicht)
Sowas nie mündlich machen, da kommt dann nur scheisse raus, wie ihr schon erfahren habt.

Allerdings wird sie sich bei ihrer vorgeschichte schwer tun, zu begründen warum irgend ein 'aktivierungs'- und 'erprobungs'-quark keinen sinn macht.
Daher ist der AU-weg vermutlich am sinnvollsten.

Ich würde auch vorschlagen, dass sie sich eine neutrale begleitung zum amt sucht: Keine eltern, kein partner und sowieso nie offenbaren, wer begleitung macht, dazu ist die begleitung eh nicht verpflichtet und man sollte auch versuchen, sich im amtsgespräch, durch vertrautheit nicht zu verplappern.
Und wenn sie in deinem wohneigentum lebt, bist du ne ganz schlechte begleitung, wenn ihr an einer bedarfsgemeinschft vorbei wollt.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

MichaelBirk

Erstmal Danke an alle.

Sie ist grad erst 2 Wochen am Stück vom Hausarzt rausgezogen worden. Er sagt aus, sie gehört da nicht hin, wird sie aber nicht ewig rausschreiven. Heute musste sie wieder hin...

Ellbogen hat sie leider nicht und eine neutrale Begleitung findet sich auch nicht. Drum gehe ich halt immer mit.

Bzgl BVG: Wenn vom obersten Gericht geurteilt wurde, daß die Leistungen nicht gekürzt werden dürfen, wie kann dann ein Gericht das übergehen?!


MichaelBirk

Und an mousekiller:

Wie sähe so eine Fachaufsichtsbeschwerde aus?

Und was ist mit dem Punkt der unzulässigen Länge der Maßnahme?

Rudolf Rocker

ZitatSie ist grad erst 2 Wochen am Stück vom Hausarzt rausgezogen worden. Er sagt aus, sie gehört da nicht hin, wird sie aber nicht ewig rausschreiven. Heute musste sie wieder hin...
Verstehe ich jetzt nicht?
Wenn jemand krank ist ist er krank! Und somit AU!
Ich weiß nicht, was ihr dem Arzt da erzählt, aber entweder ihr verschweigt die psychischen Probleme oder ihr habt den falschen Hausarzt.

ZitatBzgl BVG: Wenn vom obersten Gericht geurteilt wurde, daß die Leistungen nicht gekürzt werden dürfen, wie kann dann ein Gericht das übergehen?!

Die Urteile des Verfassungsgerichtes hängen als Rolle auf den Klos der JCs!
Das BMAS, die BA, die AAs und JCs wischen sich damit fröhlich den Arsch ab.
Aber Du kannst es natürlich durchklagen, gar keine Frage!

Hochseefischer

Innerhalb der Krankschreibung vom HA zum Psychiater gehen (Facharzt), der wird dann hoffentlich länger krankschreiben.

mousekiller

Versucht, sie in der Krankschreibungszeit mal in einer Tagesklinik bei euch anzumelden. Fachärzte dauern meistens etwas länger.
In der Tagesklinik hat sie regelmäßige Anwesenheitszeiten, wird als "stationär" geführt, kann aber jeden Abend nach Hause. Ist in etwa wie ein Vollzeitjob.

Wegen der Beschwerde lass ich mir mal was durch den Kopf gehen. Wenn ich etwas Ruhe hab. Momentan bin ich etwas im Streß.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

dagobert

Zitat von: MichaelBirk am 18:21:16 Mo. 16.März 2015Bzgl BVG: Wenn vom obersten Gericht geurteilt wurde, daß die Leistungen nicht gekürzt werden dürfen, wie kann dann ein Gericht das übergehen?!
In der Theorie gilt laut GG:
ZitatArt. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
[...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art. 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
[...]
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
und ebenfalls laut BVerfGG:
Zitat§ 31
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
Die Praxis sieht leider so aus wie von Rudi beschrieben:
Zitat von: Rudolf Rocker am 18:35:58 Mo. 16.März 2015Die Urteile des Verfassungsgerichtes hängen als Rolle auf den Klos der JCs!
Das BMAS, die BA, die AAs und JCs wischen sich damit fröhlich den Arsch ab.

Beispiel gefällig?
ZitatDie Bewertung zur Zulässigkeit der erfolgten Leistungsabsenkung nach den Bestimmungen des SGB II im Bezug auf die dargelegten Grundrechte obliegt nicht mehr meiner Zuständigkeit.
(Ein JC-FM im Rahmen eines ER-Verfahrens gegenüber dem SG Münster.)
ZitatDass mit einer Sanktionsentscheidung ... das an sich im SGB II zu Grunde gelegte Existenzminimum unterschritten wird, ist vom Gesetzgeber so gewollt und vorgesehen.
(SG Münster, im selben Verfahren)

Was diese enorme Differenz zwischen Theorie und Praxis über den Zustand dieses sog. Rechtsstaates aussagt muss ich hier wohl nicht extra erklären.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

jacha

...kuerzlich als "komisch" klassifiziert hast, dazu
Zitat von: schwarzrot am 12:14:32 Mo. 16.März 2015...
Ich würde auch vorschlagen, dass sie sich eine neutrale begleitung zum amt sucht: Keine eltern, kein partner und sowieso nie offenbaren, wer begleitung macht, dazu ist die begleitung eh nicht verpflichtet und ...
noch was komisches , da ich obendrein unterstelle, daß mit Deiner "begleitung" ein Beistand nach §13 SGB X gemeint ist. Den Einwand, das sei ja nur ein fuer diesen Fall vll auch noch nicht zustaendiges SG gewesen, werde ich tapfer ertragen.
cetervm censeo h.IV esse delendam

schwarzrot

Jacha, ich gehe mal davon aus, dass MichaelBirk den §13 SGBX kennt, da er ja bisher immer begleitung gemacht hat und meinen beitrag auch verstehen konnte, daher habe ich den § nicht explizit genannt.

Ansonsten, kommt mir dein post so vor, als ob du etwas aus ganz anderem thread (link?) gepostet hast, was in keinem sinnzusammenhang mit der fragestellung steht.
Da musst du dich dann nicht wundern, wenn leute deine beiträge etwas 'komisch' finden.  ::)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

jacha

kann dahingestellt bleiben. Wer, wie du unterstellst, den § kennt, muß auch wissen, daß darin "Beistand", nicht 'begleitung' steht. Letztere muß solange nicht als Beistand gelten, solange das nicht kundgetan wurde.

Du aber hast, dein Folgeposting
Zitat von: schwarzrot am 06:45:19 Mi. 08.April 2015meinen beitrag auch verstehen konnte, daher habe ich den § nicht explizit genannt
bestaetigt das, dich explizit auf diese Funktion bezogen, auch wenn du penetrant 'begleitung' schreibst. Traegt zwar nicht zur Klarheit bei, aber wer gut darin ist, Kopfnoten an andere zu verteilen, darf sich sowas erlauben. Ich habe also für deine Behauptung
Zitat von: schwarzrot am 06:45:19 Mi. 08.April 2015...und sowieso nie offenbaren, wer begleitung macht, dazu ist die begleitung eh nicht verpflichtet und ...
von vornherein unterstellt, daß "Beistand nach §..." gemeint war und daraufhin den Link gepostet, in dem explizit nachzulesen ist, daß diese deine Behauptung (sofern du damit nicht die Ablegung des Offenbarungseides meinst), mindestens vom SG Stuttgart nicht geteilt wird. Daß das SG Stuttgart
Zitat von: schwarzrot am 06:45:19 Mi. 08.April 2015in einem andern Fall
geurteilt hat, ist belanglos, weil
die Begruendung uebertragbar ist: Der SaBe kann demnach die Personalien eines Beistands feststellen, und zwar so, daß er auch ein Hausverbot verfuegen kann. Ich weiß nicht, wie weit ich die Verdeutlichung meines Postings noch herunterschrauben muß, bis der von dir geleugnete 'sinnzusammenhang' erkennbar wird.

Meinerseits abschließend: Ich habe in Erwiderung deines Kommentars
Zitat von: schwarzrot am 16:12:25 Fr. 20.März 2015...
Punkt fuer Punkt dargelegt, daß alle deine Rueckfragen sich von selbst erledigen, wenn nur der von mir verfaßte Text von Anfang an Satz fuer Satz sorgsam durchgelesen und verstanden wird. Was, zugegeben, erfordert, mal mehr als 3 Worte zugleich im Gedaechtnis zu behalten, bevor man seinen Unmut darueber, daß man 'Bahnhof' versteht, in "hoeflichen" Kommentaren kundtut.

Da du aber anscheinend selbst dann das letzte Wort behalten mußt, hast du weitergemacht mit deiner unerbetenen Kopfnotenvergabe, indem dir nun meine Erlaeuterung des eigentlich (außer dir) Verstaendlichen wiederum zu
Zitat von: schwarzrot am 06:45:19 Mi. 08.April 2015umstaendlich
war. Wie nun denn, Oberlehrer?

Die von dir ins Feld gefuehrten
Zitat von: schwarzrot am 06:45:19 Mi. 08.April 2015leute
bestehen bislang aus dir und sonst keinem. Es gibt zugegenermaßen andere, die gelegentlich meine Ausfuehrungen kommentiert haben, aber sie haben dabei mindestens je einmal die Schwelle zur groben Unsachlichkeit ueberschritten, ab der ich sie nicht mehr beachte.

Der Admin dieses Forums hat einmal zu Recht eine Anspruchshaltung bei einer gewissen Sorte von Neupostern beanstandet. Dem pflichte ich mindestens teilweise bei, moechte aber auch darauf hinweisen, daß ich mir auch als etwas laenger dabei Seiender vorbehalte, meine Postings einzustellen, damit 'leute' ihren Drang zur distanzlosen Kopfnotenvergabe bzw. zu unerbetenen Sticheleien ungeschmaelert an Kunstfiguren zur Forenbelebung abarbeiten koennen. Die moegen dann auch begruenden, inwieweit der Kampf gegen den Agendawahn davon profitiert.
cetervm censeo h.IV esse delendam

BGS

Was wäre alles möglich, wenn wir Ausgebeuteten uns gemeinsam und mit vereinten Kräften gegen unsere eigentlichen Gegner richten würden.?

Nur mal so nebenbei bemerkt.

MfG + angenehnes Wochenende ohne Schnee und Eis ;)

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

schwarzrot

@jacha: dein obiger text ist mal wieder so ein verschwurbeltes geschreibsel, mit dem du selbstgespräche führst und hier niemanden wirklich hilfst.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich hab´s  auch nicht kapiert, wenn ich ehrlich bin! :-[

dagobert

Zitat von: BGS am 15:49:06 Sa. 18.April 2015
Was wäre alles möglich, wenn wir Ausgebeuteten uns gemeinsam und mit vereinten Kräften gegen unsere eigentlichen Gegner richten würden.?
Sehr viel.
Aber ob das jemals passieren wird ...  ???
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

  • Chefduzen Spendenbutton