Fragen bzgl Kindesunterhalt

Begonnen von MichaelBirk, 01:31:27 Mo. 16.März 2015

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MichaelBirk

Es ist ein Gedankenspiel, aber vielleicht kann mir der ein oder andere sachkundig helfen...

Fakten vorweg:
Meine Freundin ist ALG2-Empfängerin, wohnt als Mieterin in meinem Haus in der Einliegerwohnung. (auf dem Papier...) So ist gewährleistet, daß wir nicht als Einstandsgemeinschaft geführt werden, was meinen finanziellen Ruin bedeuten würde.
Ich selbst bin ganz normaler Arbeiter, nicht gerade reich.

So, wir würden gerne zusammen eine Familie gründen, können uns aber ein offizielles Zusammenleben schlicht nicht leisten.

Ich spiele das mal durch:
Sie bleibt offiziell in ihrer eigenen Wohnung, behält also ihren Anspruch. Das Kind würde offiziell bei ihr wohnen, also wäre sie alleinerziehend mit Anspruch auf ALG2 fürs Kind - das wären doch 154 anfänglich, oder? Dazu kämen ja noch imho 180 Kindergeld. Ich wäre unterhaltspflichtig, müßte also sagen wir 350 zahlen. Das würde wiederum von dem Anspruch auf ALG2 abgezogen, richtig? Sprich gesamt gerechnet würden so der Familie sowohl ALG2 fürs Kind als auch das Kindergeld wieder aus der Tasche genommen, oder? 154 + 180 = 334. Minus 350 wäre ein Minus von 16 Euro. Da würde mir das halbe Kind auf der Steuerkarte auch nichts nutzen.
So, jetzt drehe ich das mal um und in der nächsten Rechnung würde das Kind offiziell bei mir wohnen. Dann wäre ich alleinerziehend, würde das Kindergeld in Höhe von 184 bekommen und ein volles Kind auf der Steuerkarte. Bei ihr würde sich am ALG2 Bezug nichts ändern, weil das Kind ja bei mir wohnt. Ich wäre auch nicht unterhaltsverpflichtet. Hier würde also die Rechnung ein Plus ausweisen.

Habe ich da einen Denkfehler drin? Wäre die zweite Option überhaupt so durchsetzbar?

mousekiller

Theoretisch ist das so erst einmal richtig. Ob das jedoch gegenüber dem Amt so leicht durchsetzbar ist, steht auf einem anderem Blatt. Wenn deine Freundin offiziell erst einmal Kinderlos (in den Augen des Amtes) ist, wird man sie zwingen, sich auf jede Stelle zu bewerben, die wo geht. Bundesweit.

Ihr solltet euch also den Zeitpunkt genau überlegen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

schwarzrot

Ganz klar, mit dem kind würd' ich erstmal sein lassen, sonst habt ihr ganz schnell ne bedarfsgemeinschaft am arsch und wenn du der vater bist, bei begleitungen zum amt mit ihr auftauchst (anderer thread, wär sinnvoll dafür keine zwei threads aufzumachen!) und sie in deinem wohneigentum lebt, erst recht.

Zudem (neben euren anderen problemen mit dem amt und einkommen und wohneigentum), mit einer psycho-labilen mutter, wird das für das kind vermutlich auch ganz prima.

Zu guter letzt, ich hoffe mal, du benutzt hier nicht deinen richtigen namen, so leicht solltest du den schnüfflern vom amt es nicht machen und klarnamenzwang gibt es in diesem forum eh nicht.
(ansonsten kontakte bitte admin, dass die das ändern!)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

MichaelBirk

Die psysische Komponente ist leider derzeit auch das Totschlagargument dagegen...

Auch wenn sie ja offiziell alleine leben würde, dürfte man sie doch nicht so ohne weiteres räumlich vom Kind trennen, oder?

Ist ne enge Kiste, aber warum sollte das nicht durchsetzbar sein? Wir haben die getrennten Wohnungen auch durchbekommen und sogar den Außendienstschnüffler überlebt. Aber auch, weil ich ihm mit Rechtsfolgenandrohung verboten habe, mein Haus mit Ausnahme der Einliegerwohnung zu betreten...

Bislang auch wie gesagt nur ein Gedankenspiel.

Und klar ist das nicht mein Klarname...

MisterGrey

Getrennt leben heißt ja immer auch gesonderte Mieten und zwei Haushaltsführungen. Alles andere ist Privatsache, daran kann keine Behörde etwas ändern.

Was viele aber vergessen: Durch so ein Modell steigen nicht nur die Bezüge, sondern auch die Ausgaben. Schließlich ist alles doppelt !!
Deshalb will so etwas immer sehr genau durchgerechnet sein. Auch Faktoren wie Auto, Nebenkosten etc... etc... dürfen bei dieser Kalkulation nicht vergessen werden

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