Kindergartenverpflegungs-Nachzahlung bei Hartz-IV Bezug?!

Begonnen von Tanja27, 17:28:19 Sa. 25.April 2015

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Tanja27

Hallo Ihr Lieben,

meiner Bekannten wurde im Kindergarten gesagt, dass sie bald einen Nachforderungsbescheid über ca. 360 Euro für das Verpflegungsgeld im Kindergarten erhalten wird.

Sie hatte angegeben, dass sie Hartz-IV Leistungen erhält.

Jetzt ist sie schockiert und weiß nicht, wie sie das zahlen soll.

Stimmt es denn, dass man trotz Hartz-IV Bezug Verpflegungsgeld für den Kindergarten zahlen muss?

Vielen lieben Dank im Voraus.

LG

Tanja

marvin_gate-way

Hat deine Bekannte einen Antrag im JC zwecks Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt?

Wenn ja, dann muß sie pro Tag und Kind nur noch 1€ selbst zahlen. Der Rest wird dann vom JC übernommen. Also ab mit dem Schreiben zum JC und dort einreichen.

Wenn nicht, dann ganz schnell nachholen:

Zitat
ANTRAG

Betrifft: Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabeleistungen nach § 28 Abs. 2 – 7 Sozialgesetzbuch II, § 34 Abs. 2 – 7 Sozialgesetzbuch XII einschl. Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder § 6b Bundeskindergeldgesetz.

Hartz 4 Antragsteller: ___Mutter/Vater ___Pflegeeltern ___Betreuer ___Bevollmächtigte

...........................................          .......................                .......................

Vorname und Familienname          Geburtsdatum                Ort und Datum

...........................................

Straße und Hausnummer

...........................................

Postleitzahl und Ort

...........................................

Hartz 4 IV BG Nummer:



Hiermit beantragen wir,

.........................................................

Vorname und Familienname des Hartz 4 Antragstellers

.............................................................................................................

Vorname und Familienname aller volljährigen Mitglieder der Hartz 4 Bedarfsgemeinschaft

.............................................................................................................

Vorname und Familienname aller in der Hartz 4 Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder



uns folgende Leistungen zu bewilligen bzw. rückwirkend ab dem 01.01.2015 nachzuzahlen.

1.

Für unser/e Kind/er beantragen wir die Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen rückwirkend seit dem 01.01.2013 in Form einer Geldleistung und die Weiterbewilligung für das Jahr 2015. (es sind pro Kind und Monat 26,00 Euro zu bewilligen)

2.

Für unser/e Kind/er beantragen wir die Übernahme der Kosten der Schülermonatskarte/n und die Weiterbewilligung für das Jahr 2015 in Höhe von ..... Euro, sowie die Rückerstattung der angefallenen Kosten in Form einer Geldleistung seit dem 01.01.2013 in Höhe von....Euro.

3.

Für unser/e Kind/er beantragen wir die Übernahme der Kosten für Vereinsmitgliedschaften für das Jahr 2015 in Höhe von 10,00 Euro, sowie die Rückerstattung der angefallenen Kosten in Form einer Geldleistung seit dem 01.01.2015 in Höhe von .... Euro. Die Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (mtl. 10 €) gelten durch einfache Erklärung als nachgewiesen.(es sind pro Kind und Monat 10,00 Euro zu bewilligen)

4.

Für unser/e Kind/er beantragen wir die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten und Kindergartenausflügen für das Jahr 2015. (wenn schon Ausflüge stattgefunden haben, beantragen Sie die Rückerstattung in Form einer Geldleistung in Höhe von...Euro)

Die jeweiligen Kostennachweise füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

....................................
Vorname und Familienname des Antragstellers

Das letzte Fahrzeug, das Du benutzt, ist immer ein Kombi!

Tanja27

Zitat von: marvin_gate-way am 18:45:21 Sa. 25.April 2015
Hat deine Bekannte einen Antrag im JC zwecks Leistungen aus dem Bildungspaket gestellt?

Hat sie nicht, ich werde sie sofort informieren damit sie das machen kann.

Vielen Dank für Deine Antwort.  ;)

LG

Tanja


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