Hartz-IV-Sanktionen vorm Verfassungsgericht

Begonnen von dagobert, 12:29:35 Do. 28.Mai 2015

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dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

shitux

Ich hatte ja ein büschen Bedenken ob ich mit evtl. Juristemdeutsch klar komme bzw. verstehen würde.  Aber, liest sich im Gegenteil ziemlich gut und auch flüssig.
Mein Old-School-Englisch stand mir mehr im Weg ;-)

Daumen drücken kann nicht schaden ...
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

LSG Sachsen bewilligt PKH unter Berufung auf das anhängige Verfahren beim BVerfG
ZitatDie für die Bewilligung gemäß § 73a Abs. 1 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) i. V. m. § 119 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht ist gegeben. Die am 1990 geborene Klägerin wendet sich gegen den Sanktionsbescheid vom 17. Februar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Juni 2015, durch den der Beklagte die Leistungen der Klägerin nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 31a Abs. 2, § 31b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II) für die Zeit vom 1. März 2015 bis zum 31. Mai 2015 auf die für die Bedarfe nach § 22 SGB II zu erbringenden Leistungen beschränkt hat. Ob die Sanktionierung in Höhe des vollen Regelbedarfs nach § 31a i. V. m. § 31 und § 31b SGB II mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG – Sozialstaatlichkeit – und dem sich daraus ergebenden Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und mit Art. 12 GG vereinbar ist, ist Gegenstand des beim Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 7/16 anhängigen Verfahrens. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht, ohne eine Entscheidung in Sache zu treffen, bereits mit Beschluss vom 6. Mai 2016 (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2016 – BvL 7/15 – juris Rdnr. 16) ausgeführt, dass die Sanktionierung in Höhe des vollen Regelbedarfs "durchaus gewichtige verfassungsrechtlicher Fragen" aufwirft.
LSG Sachsen, 20.03.2017, L 3 AS 258/16
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192149&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Demgegenüber sah das LSG Bayern in einem anderen Fall keinen Grund für die Aussetzung eines Verfahrens.
ZitatDie Vorlage des SG Gotha vom 26.05.2015, S 15 AS 5157/14, ist ein Einzelfall geblieben. Soweit ersichtlich, hat sich kein weiteres Sozialgericht oder Landessozialgericht der Auffassung dieser Kammer des SG Gotha angeschlossen. Im Gegenteil: Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.04.2015, B 14 AS 19/14 R, deutlich gemacht, dass eine Sanktion im Umfang von 30 % des Regelbedarfs nicht verfassungswidrig ist. Der Kläger sollte sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht bedeutet, dass die Mittel voraussetzungslos zur Verfügung gestellt werden (BSG, a.a.O., Rn. 51). Es gibt kein bedingungsloses Grundeinkommen. Arbeit und das ernsthafte Bemühen um Arbeit sind grundsätzlich zumutbar und bei Obliegenheitsverletzungen sanktionierbar.
LSG Bayern, 22.12.15, L 7 AS 782/15 B
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=182613
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Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat,,Recht ersetzt Sozialpolitik nicht"

Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer über die Menschenwürde von Hartz-IV-Beziehenden und die Vorteile einer Verfassung ohne soziale Grundrechte.
http://www.taz.de/!5403871/
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Thomas Mann, 1936

dagobert

Irgendwer bei Tacheles hat das merkwürdige Hobby, Stellungnahmen fürs Verfassungsgericht zu sammeln.  :D
Wen das auch interessiert:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatDGB will eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen [wir schon]

"Erst nach der Bundestagswahl wird sich das Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen im SGB II äußern. Das Sozialgericht Gotha hatte in einer vielbeachteten Richtervorlage und in zwei Anläufen ein Verfahren in Karlsruhe erzwungen. Wie üblich hat das Bundesverfassungsgericht Stellungnahmen von sachkundigen Organisationen eingeholt. Darunter auch eine des DGB.
Zu den so befragten gehörte auch der Sozialhilfeverein Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de ). Tacheles veröffentlichte die eigene Stellungnahme und die von anderen Befragten. Darunter mit etwas Verspätung Anfang Juni auch jene des DGB. Erfolgreich hat der DGB daraufhin Tacheles e.V. gebeten, diese Veröffentlichung wieder vom Netz zu nehmen.
Hintergrund dürfte eine unterschiedliche Einschätzung von DGB-Fachabteilung und DGB-Bundesvorstand sein. Während die Stellungnahme des DGB für das Bundesverfassungsgericht meint, man würde keine Legitimation für Sanktionen sehen, hatte der DGB-Bundesvorstand noch 2015 Sanktionen in der Linie von Andrea Nahles unterstützt. Zu einem Antrag der Partei Die Linke zur Abschaffung von Sanktionen erklärte der DGB im Sozialausschuss des Bundestages, man sei nicht generell gegen Sanktionen, sondern nur für eine Entschärfung der Situation von Leistungsempfängern unter 25 Jahren. Auf der Linie von Andrea Nahles eben.
Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl, werden wohl wieder Spitzenfunktionäre in DGB und den Einzelgewerkschaften auf einen SPD-Kanzler hoffen. Als sei ein Schröder nicht genug. Da stört eine Delegitimierung von Zwangsarbeit und neuem Reichsarbeitsdienst.
Der ver.di-Bundeserwerbslosenausschuss hatte 2015 vom DGB-Bundesvorstand eine Erklärung zum katastrophalen Auftritt des DGB im Sozialausschuss verlangt und erhielt die Antwort, man handele im "höheren Interesse". Ein Interesse, das die Erwerbslosen offenbar nicht einschliesst."
Zuschrift vom 1.8.2017 von Volker Ritter, ver.di Erwerbslosenausschüsse Hannover-Leine-Weser und Nds./HB.  Zur Förderung der Transparenz hier also
die Stellungnahme des DGB vom 31.3.2017 zu Sanktionen für das Bundesverfassungsgericht
http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/
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Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatDabei eine Info zum Vorlageverfahren:  nach gut informierten Kreisen sind die beteiligten Richter im sog. Votenverfahren, das bedeutet, die  beteiligten Richter bekommen den Vorlagebeschluss und die Stellungnahmen auf den Tisch, bilden sich dazu eine Meinung und geben intern ein Votum ab. Sozusagen als erste interne schriftliche Einschätzung, wie der Fall gesehen wird.   Siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Der-Weg-zur-Entscheidung/der-weg-zur-entscheidung_node.html

Es soll weiterhin dieses Jahr zu einer Entscheidung kommen. Wir können gespannt sein. Es ist zu vermuten, dass, bevor der BA Teile der Sanktionsinstrumente aus der Hand genommen werden, nochmal durchgezogen werden soll.
gefunden im heutigen Thome-Newsletter
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

In diesem Jahr kommt die Entscheidung nicht mehr.
https://deutsch.rt.com/inland/62571-neues-aus-unterklassen-kein-recht/

Mich beschleicht schon seit enigen Wochen das Gefühl, dass das BVerfG damit warten will bis die neue Regierung steht. Offen zugeben werden sie das aber nicht, schließlich soll das BVerfG ja Recht sprechen und nicht Politik machen.
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Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat1. Zum Zeitplan des Bundesverfassungsgerichts wegen dem Vorlageverfahren zu Sanktionen

Da das BVerfG ursprünglich noch im Jahr 2017 über das Vorlageverfahren vom BVerfG entscheiden wollte, hatte der Verein Tacheles Mitte Dezember nachgefragt, wann denn nun mit einer Entscheidung zu rechnen sei.

Hier die Antwort vom 11.01.2018: "Das BVerfG ist allerdings bestrebt das Verfahren in diesem Jahr einer Entscheidung zuzuführen".

Dann hoffen wir mal, dass das BVerfG zuverlässiger ist als die BER Eröffnung und dass es die lange Zeit für eine weise Entscheidungsfindung nutzt!
Quelle: Thome-Newsletter vom 21.01.18
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Thomas Mann, 1936

Tiefrot

Da hängt das Verfassungsgericht schön in der Scheiße.  ;D
Einerseits die Verpflichtung zur Parteiräson (die Richter dort haben ja alle auch ihr Parteibuch in der Tasche)
und andererseits das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Dürfte noch spannend werden.
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

götzb

Wenn eine Regierung dann im April (Jahr steht noch nicht fest, lediglich das Jahrhundert 20XX ;D)  stehen sollte,  dann wird das Urteil verkündet.
- aus verschwörungstheorietechnischer Sichtweise.

Hoffnung Hoffnung Hoffnung
Das dem Sanktionsregime die Grundlage entzogen wird.
Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

counselor

Ich habe wenig Hoffnung auf das BVerfG. Irgendeine Begründung werden die schon finden, warum die Sanktionen OK sind.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

tleary

Seh' ich auch so. - Kopfarbeiter waren schon immer gut im Rechtfertigen irgendeines Unrechts, das ihr Arbeitgeber beging und weiter begehen darf.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Rappelkistenrebell

Die Richter sind alle Besitzer von Parteibüchern der regierenden Parteien und daher gehe ich davon aus,daß sie im Sinne des brd Regimes die Hartz Gesetze inklusive aller Gängelungs- und Unterdrückungsmaßnahmen als demokratische Errungenschaften darstellen werden.
In dieser Wirtschaftsdiktatur gilt ja schon die Erhöhung des Flaschenpfandes als sozialpolitische Wohltat!
Klassenkampf statt Flaschenpfand! >:(
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

tleary

Das Beste war ja 2014 (?) die wochenlange Debatte im Bundestag, ob man nun Hartz-IV wirklich um volle 5 € erhöhen darf, oder ob man es sie sich nicht ganz sparen kann. - Wohlgemerkt: Die Diätenerhöhung der Abgeordneten für 2017 betrug 875 €/Monat, also 17.500 % mehr!
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

Hartzhetzer

Ideologische Operationen zur symbolischen Rettung der Arbeitsgesellschaft

Die Inquisition ist tot, es lebe das AMS

In Zeiten schwerer Systemkrisen verstärken sich meist die Anstrengungen zur ideologischen Rechtfertigung, ja zur Überhöhung jenes Zustands, der von Systemerhaltern zu bewahren versucht wird und der verunsicherten Masse Stabilität suggeriert.

ZitatDie kompensatorische Überaffirmierung der schwankenden oder schwindenden Realitäten kann dabei eine gewisse Funktion für das Verteidigen von realen politökonomischen Machtpositionen für bestimmte Stakeholder haben, tendiert aber mit fortschreitender Krise zur ideologischen Verselbstständigung in religiösen oder quasireligiösen Formen.

Die Hypothese wird im Folgenden auf das Arbeitsmarktservice (AMS) angewendet und dieses anhand seiner Praxis und Funktionalität bzw. Dysfunktionalität im Gesellschaftssystem als eine weitgehend ideologische Einrichtung zur virtuellen Verkultung der Arbeit im Angesicht ihres historischen Verschwindens betrachtet. Eine Gegenüberstellung der Funktionen von AMS und Inquisition in ihren jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen veranschaulicht dies, auch wenn im strengen Sinne weder ein Vergleich zwischen den beiden Institutionen noch zwischen Feudalgesellschaft und kapitalistischer Moderne intendiert ist. Tatsächlich spielte die Inquisition im weiteren Sinn eine vergleichbare ideologische Rolle bei der gesellschaftlichen Verarbeitung des Krisenkontexts am Ende der europäischen Feudalgesellschaften, wie sie das AMS im gegenwärtigen Krisenzusammenhang erfüllt: eine bis ins wahnhafte übersteigerte Verdrängung der realen Zustände mithilfe der Bereitstellung von Sündenböcken. Und beide Institutionen scheuen sich nicht, ihren ideologischen Zielen Menschenopfer zu bringen, in einem Fall im wörtlichen, im anderen zumindest im übertragenen Sinn. Im ersten Teil dieses Artikels wird der Zusammenhang zwischen Krisenentwicklung und wahnhafter Verselbstständigung der beiden Institutionen erörtert.

http://www.untergrund-blättle.ch/gesellschaft/asm_arbeitsmarktservice_arbeitsgesellschaft_4504.html
Die Nazis vollzogen auf ihre Weise, was die Sozialdemokratie sich immer erträumt hatte: eine »ordentliche Revolution«, in der alles ganz anders wird, damit alles so bleiben kann, wie es ist.

Zitat Schwarzbuch Kapitalismus Seite 278

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat5. Am 16.07.2018 von 12:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr / Demo vor dem Bundesverfassungsgericht
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Am Montag den 16.07.2018 treffen sich bekannte Hartz IV - Aktivisten, Demonstranten und Politiker in Karlsruhe direkt vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie wollen eine Bittschrift an die Richter / oder deren Vertreter übergeben.

Sie wollen ein Zeichen setzen, dass das Verfahren zu den Hartz IV - Sanktionen nicht länger aufschoben werden darf.
Details zu der Aktion hier: https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-demo-am-bundesverfassungsgericht
Thome Newsletter 26/2018 vom 15.07.2018
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2383/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

götzb

Spätesten bis Mo. den 31.12.2018 hat das BVG in dieser Sache entscheiden.

;D ?


Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

CubanNecktie

Du meinst wohl eher den 31.12.3018. Für eine Unrechtsentschärfung oder gar für ein Systemwechsel - da helfen keine Bittschriften mehr, sorry - ist so. Trotzdem sind die obigen Aktionen besser als gar keine Aktionen.
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dagobert

Zitat1.   Bundesverfassungsgericht will am 15. Januar 2019 über Sanktionen entscheiden
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Das BVerfG will voraussichtlich am 15. ggf. auch am 16. Januar 2019 über die Verfassungskonformität der SGB II – Sanktionen entscheiden.
Tacheles ist in dem Verfahren, neben weiteren Institutionen, sachverständiger Dritter und hat in der Funktion eine Vorankündigung durch das BVerfG erhalten.
Nachdem über Monate und Jahre beim BVerfG andere Entscheidungen vorrangig bearbeitet wurden, kommen nun die SGB II-Sanktionen dran. Das ist erstmal zu begrüßen.

In Vorbereitung des Verfahrens hat das BVerfG eine Reihe von Dritten um Stellungnahme gebeten, darunter die Wohlfahrts-, Sozialverbände und Gewerkschaften und Tacheles als betroffenenvertretende Organisation, genauso Juristenvereinigungen und juristische Fachbände und die Bundesregierung und ihre Vertreter.
Die dahingehenden Stellungnahmen gibt es hier zum Nachlesen:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/

Die Stellungnahme von Tacheles, in der wir darlegen, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten und unserer Auffassung nach komplett unzulässig sind, gibt es hier:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/

Jetzt heißt es abwarten, was das BVerfG zu den Sanktionen entscheidet. Es ist nicht zu erwarten, dass das BVerfG diese komplett kippt. Es ist aber zu erwarten, dass es Teile davon für unzulässig erklärt. Der erste spannende Punkt ist, ob das BVerfG anordnen wird, dass bestimmte Sanktionspraktiken, wie Ungleichbehandlung von Unter- und Über 25-Jährigen, Sanktionen in die KdU und Lebensmittelgutscheine nur auf Antrag sofort für unzulässig erklärt oder ob es dem Gesetzgeber Zeit lässt, dies nach zu bestimmenden Kriterien neu festzusetzen.

Das anstehende Verfahren eröffnet weiterhin Raum für die damals politisch verantwortlichen Parteien, sich klar von Hartz IV-System und der damit untrennbar verbundenen Sanktionspraxis zu verabschieden.

Hier nun die Einladung des BVerfG zum Nachlesen:
https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2018/BVerfG_24.10.2018.pdf
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2431/

Bei der Überschrift hat der Herr Thome sich vertan, denn genau das steht in dem Schreiben des BVerfG nicht drin. Aber immerhin geht's voran mit dem Verfahren.

Noch was zum Thema:
https://www.freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/hartz-iv-nachricht-fuer-alle-sanktionsopfer
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Unter "Stellungnahmen zum Vorlageverfahren wegen Sanktionen im SGB II beim BVerfG" steht u.a.:
ZitatDer DGB sieht keine Möglichkeit die Sanktionen zu rechtfertigen, weder verfassungsrechtlich, noch sozialpolitisch.
Auf Wunsch des DGB aus dem Netz genommen (Juni,2017)
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2207/

Gibt es vom DGB noch eine andere Stellungnahme außer die von dem ranzigen Hoffmann neulich?

Fundstück:
Zitat20.08.2018
Hoffmannn zu Hartz-IV-Sanktionen: "Generell abschaffen"
Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat gefordert, Sanktionen gegen jüngere Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. "Das geht in die richtige Richtung", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. "Allerdings sollten Sanktionen generell abgeschafft werden. Sie drücken Menschen in extreme Notlagen und spielen den Arbeitgebern in die Hände, die mit prekärer und schlecht bezahlter Arbeit Gewinne machen."
http://www.dgb.de/themen/++co++2f9c9870-a46a-11e8-b6a5-52540088cada

hmmm

dagobert

Zitat von: Fritz Linow am 22:44:51 Di. 20.November 2018Gibt es vom DGB noch eine andere Stellungnahme außer die von dem ranzigen Hoffmann neulich?
Ja, von der Rechtsabteilung.  ;D
ZitatFazit:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht keine Möglichkeit, die Sanktionsvorschriften der §§ 31, 31a, 31b und 32 SGB II zu rechtfertigen. Das soziokulturelle Existenzminimum wurde durch den Gesetzgeber für den Personenkreis, der nach dem SGB II anspruchsberechtigt ist, durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz konkretisiert und durch die Leistungen nach §§19ff SGB II konkret ausgestaltet. Ein weiterer Ermessensspielraum des Gesetzgebers besteht nicht. Oben wurde dargelegt, dass eine noch niedrigere Bezifferung der Leistungen, die das soziokulturelle Existenzminimum markieren, verfassungswidrig wäre. Der Gesetzgeber hat also die Leistung in Höhe des Mindeststandards, den die Verfassung vorsieht, beziffert.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für die Konkretisierung der Bedürftigkeit. Die Verfassung gibt unmittelbar weder Freibeträge für die Erwerbstätigkeit, noch Vermögensfreibeträge vor. Das Sanktionsregime der §5 31ff SGB II nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Bedürftigkeit. Sanktionen führen in jedem Fall, in dem Adressaten von Sanktionsbescheiden nicht über Vermögen verfügen, das nach dem SGB II nicht angerechnet wird, zu einer evidenten Unterdeckung des Bedarfes.

Die Regelungen der §§ 31 bis 32 SGB II verstoßen daher gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.

Auch sozialpolitisch lassen sich die Vorschriften nicht rechtfertigen. Die Fiktion des arbeitsunwilligen Leistungsbeziehers bzw. der arbeitsunwilligen Leistungsbezieherin ist empirisch in keiner Weise belegt, im Gegenteil: Die oben zitierte Studie des IAB belegt, dass Arbeitslose ganz überwiegend eine hohe Motivation in Bezug auf ihre Integration in den ersten Arbeitsmarkt zeigen. In der geringen Zahl der Fälle, in der eine solche hohe Motivation nicht vorliegt, liegen die Ursachen in individuellen Problemlagen. Diese individuellen Problemlagen werden durch Sanktionen jedoch nicht behoben, sondern verschärft.

Tatsächlich bewirken Sanktionen zwar eine erhöhte Wahrscheinlichkeit der Beschäftigungsaufnahme. Dies wird jedoch erkauft mit erheblichen negativen Auswirkungen, die so stark zu sein scheinen, dass es nicht unwahrscheinlich erscheint, dass eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse zum Ergebnis kommen müsste, dass Sanktionen insgesamt volkswirtschaftlich schädlich sind.

Vor dem Hintergrund der dargelegten verfassungsrechtlichen Lage, der unzureichenden Forschungslage und der hohen Fehleranfälligkeit der derzeitigen Praxis ist der Deutsche Gewerkschaftsbund der Auffassung, dass als erster Schritt ein Sanktionsmoratorium in Kraft treten sollte.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht sich für eine stabile und verlässliche wirtschaftliche Grundsicherung für Arbeitslose aus. Dies kann positive Anreize für die Aufnahme von Beschäftigung oder Weiterbildungsmaßnahmen umfassen. Ein verlässliches Grundsicherungssystem ist integraler Bestandteil einer Politik, die gute Arbeit fördert. Das Sanktionsregime des SGB II ist mit diesem Ziel nicht zu vereinbaren.

http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/08/sanktionen_dgb.pdf
Farbliche Hervorhebungen von mir.

ZitatDGB will eigene Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II nicht veröffentlicht sehen [wir schon]
http://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/gericht-bringt-hartz-iv-sanktionen-vor-verfassungsgericht/

Scheint, als gäbe es da eine "klitzekleine" Uneinigkeit innerhalb des DGB.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Tiefrot

Dagobert meinte:
ZitatScheint, als gäbe es da eine "klitzekleine" Uneinigkeit innerhalb des DGB.

So klitzeklein ist diese Uneinigkeit nicht.
Meines Erachtens ist der DGB seit 2000 weitgehend gelb.
Anders kann ich mir deren Unterstützung für Hartz IV und die Folgen nicht erklären.
Jetzt kommen aus den noch klar denkenden Tiefen der Gewerkschaften Leute hervor,
die sich zu den Folgen äußern, und denen, die H4 damals mitgetragen haben,
geht jetzt der Arsch mit Grundeis.
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counselor

Der DGB ist sicher gespalten. Auf der einen Seite die SPD-Bonzen pro H4, auf der anderen Seite LiNKE-Mitglieder gegen H4.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Rudolf Rocker

2003, auf dem Höhepunkt der Sozialproteste hatte sich ja die Gewerkschaftsbasis auch gegen die DGB- Führung gestellt.
Wenn ich mich richtig erinnere hatte der DGB auch nicht zu der Großdemo in Berlin aufgerufen, viele der Einzelgewerkschaften dagegen schon.
Ansonsten gibt es innerhalb der Gewerkschaften allerdings einen unerträglichen Burgfrieden.

dagobert

Zitat von: Tiefrot am 10:28:56 Do. 22.November 2018
Dagobert meinte:
ZitatScheint, als gäbe es da eine "klitzekleine" Uneinigkeit innerhalb des DGB.
So klitzeklein ist diese Uneinigkeit nicht.
Sicher, die Gänsefüßchen stehen nicht zufällig da.  ;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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