Meine EGV und andere Probleme

Begonnen von Muetze, 11:23:18 Mi. 10.Juni 2015

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Muetze

Hallo Zusammen,

So, nach laengerer Zeit bin ich nun doch in die Mühlen des Amts geraten. Ich war vor zwei wochen, also ende mai im Jobcenter um ALG2 zu beantragen. Meine Eltern, die mich die letzten jahre noch durchfinanziert haben, haben genug. Verständlich. Ich hab die letzten Jahre auch etwas zu wenig auf dei Beine gestellt. Das als kleines vorgeplänkel.

Ich war also auf dem Amt und habe ALG2 beantragt und gleich vor Ort den Antrag ausgefüllt. Kam auch direkt zum SB der mit mir meine stärken und schwächen auslotete und mir einen Vermittlungsvorschlag machte. Habe mich auch sofort darauf beworben und meinem SB meine unterlagen per mail geschickt. Anschreiben / Lebenslauf / Bewerbung mit dem Hinweis auf privatsspähre alles sofort zu löschen und nicht zu irgendeinem anderen zweck als die überprüfung meiner eigenbemühungen zu sichten. Eine freundlich mail kam zurück das meine Unterlagen alle wunderbar sind und wie von mir gewünscht die mail sofort gelöscht wurde.

Ich hab vor Ort gleich mal Bewilligung der ortsabwesenheit beantragt, da mich mein Vater für 10 tage ins benachbarte Ausland eingeladen hat. Das war schon länger geplant und ich wollte ihn da nicht enttäuschen. Mein SB war auch sehr nett in dem Punkt und hat das bewilligt.

Die EGV wurde mir natürlich gleich vor Ort vorgelegt zur Unterschrift, ich nahm sie aber mit nach hause zur prüfung. Hier ist eine anonymisierte kopie derselben:



Was sagt ihr zu dieser EGV? Was mich etwas komisch aufstoßen lässt sind folgendes:

Auf Seite 1 steht: Gültigkeit bis X.11.2015 aber auf seite 2 aber dann das diese egv grundsätzlich ihre gültigkeit behält so lange ich hilfebedürftig bin.
Weiterhin: "Soweit eine Anpassung erforderlich ist, endet die Gültigkeit mit dem Abschluss der neuen EGV".

Und folgender passus(Seite 2 unten und seite 3 oben) macht mir auch bauchdrücken :
"Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen [...] eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich beide Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel der Integration  in den Arbeitsmarkt nur Aufgrund von Veränderungen oder Anpassungen dieser Vereinbarung erreicht bzw beschleunigt werden kann."

Ist das nicht eine blanko-vollmacht die EGV nach belieben zu ändern und trotzdem die Gültigkeit zu behalten? Oder interpretiere ich das falsch?

Ausserdem gefällt mir Passus mit der Ortsabwesenheit garnicht. Maximal 21 kalendertage im jahr, und 9 hab ich nun schon verbraucht durch meinen Aufenthalt bei meinem Herrn Papa. Ich lebe seit 3 jahren hier in Berlin, der großteil meiner Familie ist aber im Süden deutschlands und ich reise deshalb oft mal für ein paar tage nach bayern um verwandte, aber auch meine Freundin zu besuchen.

Ich will auch in naher Zukunft nach Bayern ziehen und dort nochmal "neu starten". Trotzdem bin ich zur zeit auf die hilfe vom amt angewiesen. Auch für die whg suche und jobsuche müsste ich öfter in den süden. Wie kann ich das am besten machen?

Ich habe auch für juli bereits ein praktikum in München in aussicht. Mit meinem SB hab ich das schon besprochen und er meinte dem steht grundsätzlich nichts im Wege. Wie sieht es denn in dem Fall mit der orts an- bzw abwesenheit aus? Muss ich meinen Bewerbungsbemühungen denn auch im Praktikumszeitraum nachkommen? Zur zeit strebe ich eine freiberufliche selbstständigkeit als webdesigner an (bitte kein hämisches lachen  ;-) ). Mein Praktikum ist bei einem Bekannten der freiberuflich als Webdesigner arbeitet und damit recht erfolgreich ist.

Mein plan ist also in den nächsten 3-4 Monaten Berlin zu verlassen, wie geh ich denn nun am besten mit dem Amt um? Soll ich die EGV unterschreiben? Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich dem Orstanwesenheitspassus? Ist die  Gültigkeitsklausel koscher so wie sie in der EGV steht?

Zur zeit bekomme ich noch keine Zuwendungen, da ich wegen Bareinzahlungen auf meinem Konto noch Erläuterungen schuldig bin. Ausserdem möchte man wissen ob die Unterstützung durch meine Elterns Schenkungen oder Darlehn sind/waren. Bis wann das genau geht und ich solle doch Nachweise nachreichen *seufz*

vielen dank für Hilfe im vorraus,
mit besten Grüßen,
Mütze!
The Way gives birth to the one. The One gives birth to the two. The two gives birth to the three and the three gives birth to the thousand.

Rudolf Rocker



Die Sache mit der OA ist mir auch aufgefallen!
Soweit ich weiß ist gibt es an Wochenenden und Feiertagen keine Ortanwesenheitspflicht.
Genauso dieser Passus zur OA bei Aufstockern:
Wenn Du in einer Firma arbeitest, die auf Montage fährt könntest Du Deiner Ortanwesenheitspflicht nicht nachkommen.


Außerdem ist das keine individuell auf Dich ausgestellte EGV sondern nur ein aus Textbausteinen zusammengezimmertes Konstrukt das Dir keinerlei Vorteile aber jede Menge Nachteile bringen wird.


ZitatZur zeit bekomme ich noch keine Zuwendungen, da ich wegen Bareinzahlungen auf meinem Konto noch Erläuterungen schuldig bin. Ausserdem möchte man wissen ob die Unterstützung durch meine Elterns Schenkungen oder Darlehn sind/waren. Bis wann das genau geht und ich solle doch Nachweise nachreichen *seufz*
Ich fürchte, das wirst Du Dich noch auf ein bißchen Ärger mit dem JC einstellen müssen, weil die jetzt wissen wollen wovon Du bisher gelebt hast.
Bist Du schon über 25 Jahre alt?
Bei unter 25jährigen gelten noch mal besondere Regeln!
Wie warst Du denn bisher krankenversichert?

Sunlight

 "EGV auf keinen Fall unterschreiben"
Eins der "ELaborate" unter das man nicht seine Unterschrift setzt.  kotz

ZitatRudolf Rocker
Außerdem ist das keine individuell auf Dich ausgestellte EGV sondern nur ein aus Textbausteinen zusammengezimmertes Konstrukt das Dir keinerlei Vorteile aber jede Menge Nachteile bringen wird.

Eben, deshalb darf sie auf keinen Fall unterschrieben werden.

ZitatRudolf Rocker
Ich fürchte, das wirst Du Dich noch auf ein bißchen Ärger mit dem JC einstellen müssen, weil die jetzt wissen wollen wovon Du bisher gelebt hast.

Ich auch, Zuwendungen von Verwandten Darlehn und müssen zurückgezahlt werden.   Darlehnsvertrag!  :evil:

Muetze


Ja ich bin schon über 25, also keine spezialregeln für mich. Ich glaube das ist eher gut. Aber ja, ich hab mich relativ lange aushalten lassen von den Eltern. Bin auch nicht stolz drauf. Ich leb auch recht spartanisch, hab mich da in meiner studentenlaufbahn dran gewöhnt. Möcht ich aber selbst auch ändern.

Krankenversicherung hab ich immer normal bezahlt. War damals mitversichert, dann als student bei der gleichen KK geblieben und seit dem geb ich an, dass ich von den eltern unterstützt werde und zahle monatlich meinen Betrag.

Soll ich dem SB einfach sagen dass ich die egv nicht unterschreibe? Das könnte man mir doch als verletzung meiner mitwirkungspflicht auslegen oder? Ich könnte auch versuchen einen eigene zu verfassen. Aber ich bin auch kein Jurist, wer weiss in welche nesseln ich mich setzen würde...

Eigentlich soll ich mich diese Woche noch melden auf dem Amt wegen Rückmeldung und die unterschriebene EGV mitbringen.

Danke schonmal fürs antworten,
Mütze!
The Way gives birth to the one. The One gives birth to the two. The two gives birth to the three and the three gives birth to the thousand.

Sunlight

ZitatRechtsraum

Nach ganz überwiegender Auffassung ist die Eingliederungsvereinbarung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, für den die allgemeinen Bestimmungen nach dem § 53 SGB X und des BGB gelten. Der § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist keine Rechtsgrundlage dafür, eine bereits abgeschlossene und weiterhin geltende Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt zu ergänzen, zu ändern oder zu ersetzen.[4] Da die Eingliederungsvereinbarung kein einseitiger Verwaltungsakt ist, kann gegen sie kein Widerspruch erhoben werden. Sofern sie nicht sittenwidrig ist und ihr Zustandekommen nicht erzwungen wurde, ist sie rechtsverbindlich. Eine Eingliederungsvereinbarung ist nach § 58 SGB X nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt. Der Vertrag ist ferner nichtig, wenn ein Verwaltungsakt mit entsprechendem Inhalt nichtig oder materiell rechtswidrig wäre oder wenn sich die Behörde eine nach § 55 SGB X unzulässige Gegenleistung versprechen ließe.

Da es sich um einen Vertrag handelt, hat die leistungsberechtigte Person die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag/Änderungsvorschlag zur unterbreiteten Eingliederungsvereinbarung zu machen. Zu diesem Zwecke kann sie sich auch eine Bedenkzeit erbitten. Ein eigener Vorschlag kann nicht als Weigerung verstanden werden.

Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt kein Sanktionstatbestand vor. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung, nach einer hinreichenden Verhandlungsphase, sollen nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II die zu bestimmenden Rechte und Pflichten durch einen Verwaltungsakt verbindlich geregelt werden. Der Verwaltungsakt kann von seinem Adressaten mit Widerspruch und Klage (Anfechtungsklage) vor dem Sozialgericht angefochten werden. Aufgrund der relativ kurzen Laufzeit des Verwaltungsakts einerseits und der relativ langen Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten andererseits ist in der Praxis für einen effektiven Rechtsschutz auch ein Eilverfahren (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung) erforderlich. ...

Quelle: wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung#Rechtsraum

Hervorhebung durch mich. Da diese EGV für die ist,
kannst du, wenn du Lust dazu hast, Gegenvorschlag dem SB machen. Wenn nicht, VA abwarten, Widerspruch einlegen und EA beim SG einreichen.
Aber diesen "Müll" keinesfalls unterschreiben.


Rudolf Rocker

Ich würde auch nicht unterschreiben, sondern in aller Ruhe auf die EGV per Verwaltungsakt warten!
Das hat den großen Vorteil, das Du gegen einen VA Widerspruch einlegen und klagen kannst. Bei einer Unterschrift wird das Ganze dann deutlich komplizierter.

Kläre mit dem JC bitte keine wichtigen Dinge per Telefon, sondern nur schriftlich. Ebenso lass Dir alle mündlichen Zusagen schriftlich geben. Sonst haben sie keinen Wert.
Zu Terminen beim JC immer einene Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X mitnehmen. (Sollte nicht Mitglied der BG sein).

Sunlight

Wichtig, von allem  Kopien für deine Unterlagen machen und sie vom JC bestätigen lassen per Stempel.
Es verschwinden mit Vorliebe Unterlagen und dann muss das Einreichen nachgewiesen werden können.
Wenn per FAX, dann mit Sendebericht als Nachweis.

Onkel Tom

Zitat von: Muetze am 11:23:18 Mi. 10.Juni 2015
Hallo Zusammen,
...
Und folgender passus(Seite 2 unten und seite 3 oben) macht mir auch bauchdrücken :
"Sollte aufgrund von wesentlichen Änderungen [...] eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich beide Vertragsparteien darüber einig, dass eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel der Integration  in den Arbeitsmarkt nur Aufgrund von Veränderungen oder Anpassungen dieser Vereinbarung erreicht bzw beschleunigt werden kann."

Ist das nicht eine blanko-vollmacht die EGV nach belieben zu ändern und trotzdem die Gültigkeit zu behalten? Oder interpretiere ich das falsch?
...


Schön, das Du ein gesundes Misstrauen hast  :D

Streiche diesen Passus sowie den folgenden bis zum Kasten der Rechtsfolgenbelehrung komplett durch
und reiche die EGV ohne Unterschrift ein.

Kannst die Klauseln zur Ortsabwesenheit ebenfalls streichen um auf Nummer sicher zu gehen  ;)

Alles andere lass bitte so, damit Du später noch Möglichkeit dazu hast, die EGV per Verwaltungsakt zu
kicken. Faule SB reagieren so und bist ja nicht für deren Hausaufgaben zuständig... (Hintertürchien)

Alles weitere später, wenn die SB Dir eine EGV-VA verpasst hat  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Sung

Die Urlaubsregelungen in deiner EGV sind die allgemein üblichen. Ich zitiere mal aus dem ALG2-Ratgeber von Harald Thomé:

ZitatBezieherInnen von ALG II dürfen wie ALG I-BezieherInnen 21 Kalendertage im Jahr in den "Urlaub" fahren. Genauer gesagt heißt das "Freistellung von der Verfügbarkeit". 21 Kalendertage schließen auch Sonntage, Feiertage und Samstage ein.

Sunlight

ZitatOnkel Tom
Streiche diesen Passus sowie den folgenden bis zum Kasten der Rechtsfolgenbelehrung komplett durch
und reiche die EGV ohne Unterschrift ein.

Wozu die Steichorgie, wenn  sowieso ein EGV/VA angestrebt wird, der mit Widerspruch und EA vor dem SG angegriffen werden soll? Sinnlose Tintenvergeudung! SB wird so eine bearbeitete EGV auch nicht annehmen und einen EGV/VA erstellen.
Wenn diese EGV tatsächlich nur aus Textbausteinen bestehen würde, ihr es an jeder gesetzlich geforderten Bestimmheit fehlen würde, wäre sie rechtswidrig.
Da wir leider die EGV nicht anonymisiert vorliegen haben, können wir letztendlich nicht beurteilen, welche Bestandteile noch
fehlen. Sind bei der Beurteilung auf das Posting des Threaderstellers angewiesen. Es immer schön, wenn man das anonymisiert vorliegen hat und
sicherer bei der Beurteilung einer solchen EGV. Man kann  sofort sehen, welche Bestandteile fehlen und ob sie rechtswidrig ist.


Muetze

So, da bin ich wieder. Jetzt war ich also doch erstmal auf dem Amt. Hab die EGV nicht unterschrieben bisher. Muss allerdings auch noch gewissen nachweise einreichen. Unter anderem Stellungnahmen zu den Bareinzahlungen und wovon ich gelebt habe. Also soweit ich mich erinnern kann hab ich glaub ich keinen Dahrlehnsvertrag mit meinen Eltern ausgehandelt. Hab auch noch nie davon gehört das jemand das mit seinen Eltern gemacht hat. Können die dafür wirklich einen Nachweis verlangen?

Im JobCenter hab ich den fehler gemacht mir von einem SecurityMensch den Weg weisen zu lassen und landete an einer völlig falschen stelle. Hab ich natürlich erst nach einer Stunde wartezeit erfahren. Gut, lehrgeld zahlt man immer. Wenigstens gab es keine Wartenummern oder Stühle, durfte die Zeit also in einer Schlange verbringen und konnte ein paar Muskelübungen machen. Ich weiss ja nicht, wenn man schon so warte-schlangensysteme aufbaut bei denen absehbar ist das die leute 30mins(+) warten müssen, wären doch stühle angebracht, oder?

Gut, nachdem ich also an der falschen stelle zur nächsten falschen stelle geschickt worden bin, landete ich irgendwann wieder beim Empfang wo ich mich dann tatsächlich zurückmelden konnte. Mein SB war allerdings nicht zu erreich, also fuhr ich heim. Ich war ehrlich gesagt auch ein wenig entnervt. Später rief der SB an (Ja...ich hab meine telefonnummer hinterlassen beim allerersten Besuch ...  :( ... ein fehler vielleicht).

Er wollte vor allem wissen ob ich die EGV auch abgegeben habe. Hab verneint, und meinte ich hätte da noch fragen. Na, nun hab ich nächsten Dienstag einen Termin zur Frageklärung und zur Abgabe der EGV.

Meint ihr ich soll die Unterschrift verweigern? Ich hab neben dem JobCenter auch anderen Ärger am Hals, ich muss also nicht unbedingt vor das SG ziehen wegen der EGV. Ich mein, das wird doch so passieren, wenn ich nicht unterschreibe, einen VA bekomme und dan widerspruch einlege? Ich möchte ja in ein paar Monaten umziehen und wenn nötig muss ich mich ja sowieso nochmals beim Jobcenter im neuen Bundesland melden. Da fängt ja das prozedere eh wieder von vorne an, oder?

Lohnt sich also eine weigerung für die 2-4 Monate? Andererseits hab ich das Gefühl mit einer Unterschrift geb ich ich irgendwie die zustimmung mich "schlecht behandeln" zu lassen. Das die OA klausel standart ist, wusst ich schon, aber ich hab damit wirklich ein problem, da ich tatsächlich und wirklich gerade in einem anderen Bundesland nach Wohnung und Job suche. Das ist jetzt auch garkeine Ausrede um Urlaub zu machen, sondern entspricht tatsächlich den Tatsachen. Mein SB weiss das auch, da ich ihm schon angekündugt habe ein Praktikum zu machen in München.

Muss ich eigentlich während des Praktikums auch meinen Bewerbungsbemühungen nachkommen?

beste Grüße,
Mütze ... vom Heuschnupfen zur Zeit gebeutelt.

ps: Sunlight, dein letztes Posting versteh ich nicht ganz. Ich hab doch meine EGV anonymisiert hochgeladen?

The Way gives birth to the one. The One gives birth to the two. The two gives birth to the three and the three gives birth to the thousand.

Hochseefischer

Zitat von: Sunlight am 11:43:09 Fr. 12.Juni 2015
ZitatHochseefischer
Streiche diesen Passus sowie den folgenden bis zum Kasten der Rechtsfolgenbelehrung komplett durch
und reiche die EGV ohne Unterschrift ein.

Was macht das Wort "Hochseefischer" in diesem Zitat? Ich habe mich bisher nicht an diesem Thread beteiligt. Das Zitat stammt von Onkel Tom  ;)

Sunlight

Zitat von: Hochseefischer am 16:17:33 Fr. 12.Juni 2015
Zitat von: Sunlight am 11:43:09 Fr. 12.Juni 2015
[quote]Onkel Tom
Streiche diesen Passus sowie den folgenden bis zum Kasten der Rechtsfolgenbelehrung komplett durch
und reiche die EGV ohne Unterschrift ein.

Was macht das Wort "Hochseefischer" in diesem Zitat? Ich habe mich bisher nicht an diesem Thread beteiligt. Das Zitat stammt von Onkel Tom  ;)
[/quote]

;D Sorry, habe es geändert.

Sunlight

ZitatMuetze
ps: Sunlight, dein letztes Posting versteh ich nicht ganz. Ich hab doch meine EGV anonymisiert hochgeladen?

Ich sehe jedenfalls nichts und eigentlich frißt das Forum keine hochgeladenen EGV!  ;D

Hochseefischer

Zitat von: Sunlight am 16:33:38 Fr. 12.Juni 2015
;D Sorry, habe es geändert.

Ok, danke.

Du musst aber bedenken: wenn jetzt andere User diesen Thread lesen, dann wundern diese User sich über meinen letzten Post hier, denn in meinem letzten Post steht ja in Deinem Zitat das Wort "Hochseefischer" drin, während Du in Deinen Post aus "Hochseefischer" "Onkel Tom" gemacht hast. Das verwirrt andere User.

Diese nachträglichen Änderungen an eigenen Posts, die auch gerne andere User machen (betrifft ja nicht nur Dich) konterkarieren die Logik eines Threads. Ich mache so was eigentlich nie. Ich schreibe stattdessen einen neuen Post im Thread und erkläre darin die neue Sachlage. So wird die Logik in dem Thread gewahrt.

Aber ist nicht so wichtig.

Sunlight


Onkel Tom

Die Streichorgie und Rückgabe ohne Unterschrift stellt ein Gegenvorschlag dar und
dient später vor Gericht, das eine EGV nicht grundsätzlich verweigert wurde.
Eine Reaktion ist besser, als nix zu tun und wertet des Erwerbslosn Anliegen
vor dem Kadi etwas auf.

Weiter kann Mensch auf diese Weise gut den Dissenz aufrecht erhalten ( alles BGB )

;D
Lass Dich nicht verhartzen !

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