Abo Jobbörse abbestellen. Wie macht man das?

Begonnen von Huhnsuppe, 20:47:32 Mi. 10.Juni 2015

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Huhnsuppe

Hallo Community,

seit etwa 2 Jahren bin ich als "Behinderter" in einer EGZ (Eingliederungszuschuß).
Ich beziehe praktisch gesehen vom Jobcenter keinerlei Leistung.

Nun mein kleines Problem:
Irgendwann vorher hatte ich wohl mal mein OK gegeben, mich mit in die Jobbörse aufzunehmen.
Seitdem kommen unverbindliche Angebote im 2-Wochen-Takt von potentiellen Arbeitgebern.

Das finde ich nicht wirklich schlimm, wenn man mal von den teils hahnebüchenen Versprechungen absieht... EGAL!

Die Zustellung dieser Angebote erfolgt  mit der PIN AG.
Und da fängt mein Unmut an, denn wir haben keine Briefkästen im Hausflur...

Die Deutsche Post hat einen Schlüssel zu unserem Mehrfamilienhaus und wirft die Briefe in die Briefschlitze der Wohnungen.

Die PIN AG hingegen kommt nicht ins Haus hinein und wirft sämtliche Post durch den Schlitz in der Haustür.
Somit liegt die Post für alle Nachbarn im Hausflur und wird dann von uns Bewohnern selbst verteilt.

Eigentlich auch kein Problem, wenn da nicht das Recht auf Privatsphäre wäre?

Ich hatte das Jobcenter schon vor längerer mit einem 3-Zeiler gebeten, mich aus der Jobbörse herauszunehmen.
Daraufhin kam aber keinerlei Reaktion, jedoch weiterhin die typisch erkennbaren Briefe von denen, die bei uns im Hausflur liegen.

Mir fällt gerade ein... Ist ein Amt nicht verpflichtet, auf jede Anfrage zu reagieren?

Was kann ich machen um die loszuwerden????
Mittlerweile wüßte ich nicht mal mehr einen Ansprechpartner beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur.

Es würde mich riesig freuen, wenn der ein oder andere von Euch einen Tipp hätte.

Riesen Grüße ans Forum :)

Andreas

"Der Tourist ist immer der andere" <Hermann Hesse>

dagobert

Hast du Login-Daten für die Jobbörse?
Falls ja, probier mal ob du dort Daten selber ändern kannst.
Suchprofil aufrufen, deaktivieren ... und vergessen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Betreff: Löschung meiner persönlichen sowie Bewerberdaten aus Internetprtal Jobböerse
der Bundesagentur für Arbeit.

Sehr geehrter SB.

Daher ich derzeit keinerlei Unterstützung bedarf, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, bitte ich
sie (letztmalig), alle meine Daten in der Jobbörse zu löschen.

Sollten sie meiner Bitte, was mit einem Antrag an Sie gleichkommt nicht folgen und weitere
Post dazu über den Zusteller Pin kommt, sehe ich mich gezwungen, gegen Ihr Handeln rechtliche
Schritte ein zu leiten.

Weiter bitte ich sie, mir den Eingang dieses Schreiben sowie die Löschung meiner Daten aus
der Jobbörse zu bestätigen.

Mit freudlichen Gruß..

...

Ich glaube, das dies verständlich ist und funzt  ;)

Eigenhändige löschung und viele Modifikationsmöglichkeiten über Netz ist nicht möglich..
Lass Dich nicht verhartzen !

Hochseefischer

So wie ich User Burns Torn verstehe, der im Elo-Forum schreibt und ehemaliger JC-Mitarbeiter ist, kann ein Jobbörsen-Benutzerkonto nicht gelöscht werden, weil es mit Verbis zusammenhängt, wenn man Leistungen bezieht. Ohne Jobbörsen-Konto ist der Bezug von Leistungen nicht möglich, so verstehe ich Burns Torn.

Stellt sich hier die Frage, ob Huhnsuppe überhaupt Leistungen vom JC erhält. Er nannte den EGZ. @Huhnsuppe: Kriegst Du den EGZ vom JC? Falls ja, müsste das Jobbörsen-Konto von Huhnsuppe auf einen Status wie "deaktiviert" gesetzt werden durch das JC. Aber gibt es überhaupt so einen Status?

Sunlight

ZitatLohnkostenzuschuss bei beruflicher Eingliederung

Um eine behinderungsbedingte Verringerung der Arbeitsleistung (Minderleistung) auszugleichen, wird von der Agentur für Arbeit zur beruflichen Integration ein Lohnkosten- bzw. Eingliederungszuschuss (EGZ) an Ihren Betrieb gezahlt. Zu unterscheiden sind dabei Lohnkostenzuschüsse für

    behinderte/schwerbehinderte Menschen und
    besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.

Bedeutet wohl, hier hat Huhnsuppe eine Arbeitsstelle, die aufgrund besonderer Umstände mit einem Zuschuß beim Arbeitgeber gefördert wird.
Warum sollte Huhnsuppe also noch Jobangebote benötigen? Wäre nur der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis enden würde.

ZitatHuhnsuppe
Nun mein kleines Problem:
Irgendwann vorher hatte ich wohl mal mein OK gegeben, mich mit in die Jobbörse aufzunehmen.
Seitdem kommen unverbindliche Angebote im 2-Wochen-Takt von potentiellen Arbeitgebern.

Wer macht denn so etwas? Nun gut, passiert!


ZitatHuhnsuppe
Die Zustellung dieser Angebote erfolgt  mit der PIN AG.
Und da fängt mein Unmut an, denn wir haben keine Briefkästen im Hausflur...

Die Deutsche Post hat einen Schlüssel zu unserem Mehrfamilienhaus und wirft die Briefe in die Briefschlitze der Wohnungen.

Die PIN AG hingegen kommt nicht ins Haus hinein und wirft sämtliche Post durch den Schlitz in der Haustür.
Somit liegt die Post für alle Nachbarn im Hausflur und wird dann von uns Bewohnern selbst verteilt.

Eigentlich auch kein Problem, wenn da nicht das Recht auf Privatsphäre wäre?

Vorgehen Verstoß gegen Datenschutz der Pin AG. Schon aus diesem Grund wäre es besser gewesen sich
nichts nach Hause schicken zu lassen.

ZitatHuhnsuppe
Ich hatte das Jobcenter schon vor längerer mit einem 3-Zeiler gebeten, mich aus der Jobbörse herauszunehmen.
Daraufhin kam aber keinerlei Reaktion, jedoch weiterhin die typisch erkennbaren Briefe von denen, die bei uns im Hausflur liegen.

Merkbefreit u. dickfällig, wie so oft. Wollen das aussitzen, glauben der Betroffene gibt irgendwann auf, weil er
seine Rechte nicht kennt. Ist auch oft so, weil LB sich mit dem Datenschutz selten beschäftigt. Wird vom JC
dermaßen "beschäftigt", dass dafür kein Raum bleibt.

ZitatHuhnsuppe
Was kann ich machen um die loszuwerden?Huh?
Mittlerweile wüßte ich nicht mal mehr einen Ansprechpartner beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur.

Macht doch nichts, wofür haben wir einen Bundesdatenschutzbeauftragten für Informationsfreiheit. Bitte sofort
Beschwerde an ihn schreiben. Du wirst sehen, wie schnell du keine Briefe mehr bekommst. Hier das Infomaterial:
Zitat
Zur Gewährleistung des Schutzes Ihrer Sozialdaten
stehen Ihnen u. a. folgende einklagbaren
Rechte zu:
■ das Recht auf Auskunft über Ihre eigenen
Daten und Akteneinsicht im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen,
■ das Recht auf Berichtigung falscher oder
unvollständiger Daten,
■ das Recht auf Löschung, hilfsweise Sperrung,
zu Unrecht gespeicherter oder nicht
mehr benötigter Daten,
■ das Recht auf Anrufung der Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit.
Ihre Rechte können weder durch Anordnung
des Jobcenters noch durch rechtsgeschäftliche
Vereinbarung ausgeschlossen oder
beschränkt werden.

www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Faltblaetter/DatenschutzImJobcenter.pdf?__blob=publicationFile

Zitat von: Onkel Tom am 00:41:27 Do. 11.Juni 2015
Bertriff: Löschung meiner persönlichen sowie Bewerberdaten aus Internetprtal Jobböerse
der Bundesagentur für Arbeit.

Sehr geehrter SB.

Daher ich derzeit keinerlei Unterstützung bedarf, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, bitte ich
sie (letztmalig), alle meine Daten in der Jobbörse zu löschen.

Sollten sie meiner Bitte, was mit einem Antrag an Sie gleichkommt nicht folgen und weitere
Post dazu über den Zusteller Pin kommt, sehe ich mich gezwungen, gegen Ihr Handeln rechtliche
Schritte ein zu leiten.

Weiter bitte ich sie, mir den Eingang dieses Schreiben sowie die Löschung meiner Daten aus
der Jobbörse zu bestätigen.

Mit freudlichen Gruß..

...

Ich glaube, das dies verständlich ist und funzt  ;)

Eigenhändige löschung und viele Modifikationsmöglichkeiten über Netz ist nicht möglich..


Genau, sollte die Deaktivierung nicht möglich sein, das JC nicht reagieren, ist das mit einer Beschwerde beim
Bundesdatenschutzbeauftragten umgehend abzustellen.





Onkel Tom

Mein Vorschlag bezieht sich nur auf die Daten, wo die Leiharbeitshaie
und sonstige Blutsauger zugriff drauf haben (Bewerberdatenbank).

Viel Glück  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Sunlight

Zitat von: Onkel Tom am 11:54:57 Do. 11.Juni 2015
Mein Vorschlag bezieht sich nur auf die Daten, wo die Leiharbeitshaie
und sonstige Blutsauger zugriff drauf haben (Bewerberdatenbank).

Viel Glück  ;)

Interpretieren wir das mal:

ZitatJobbörse der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit ihrer Jobbörse einen einfachen und effektiven Weg, Stellen zu suchen und zu finden.

Ich lese, für die normale Stellesuche ohne Account, weil ja Zwangsbewerbungen gefordert werden. Obwohl, die meisten
Stellenangebote sind "Müll" Die Zwangsstellen des Jokecenters kommen aus der Jobböse, deshalb
wird das Profil anonymisiert eingesetzt.

ZitatDarüber hinaus besteht die Möglichkeit sein eigenes Bewerberprofil in der Jobbörse zu veröffentlichen, um damit Arbeitgeber auf sich aufmerksam zu machen.

Das ist eine "Kann"-Bestimmung, weil Niemand dazu gezwungen werden kann, seine Daten in die Jobbörse zu setzen.
Datenschutzrechtlich nicht möglich! Folglich muss der Account auf Verlangen entweder gelöscht, oder deaktiviert werden,
muss!

PS: Datenschutz der Jobbörse - Auszug:

Zitat3. Erforderlichkeit der Einwilligung und Widerrufsmöglichkeit

Um Ihnen den persönlichen Service des Portals www.arbeitsagentur.de zur Verfügung stellen zu können, ist Ihre Einwilligung nötig. Erst mit Ihrer Einwilligung dürfen Ihre Daten zu dem jeweils angegebenen Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Einwilligung ist auf den betreffenden Web-Seiten angebracht und wird protokolliert. Die Einwilligung erfolgt durch Betätigen einer Schaltfläche. Wir weisen Sie ausdrücklich daraufhin, dass Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. In diesem Fall werden Ihre Daten unwiderruflich gelöscht.

Ergo, kann das durch Widerruf gelöscht werden. Passiert das nicht freiwillig, ist auch das möglich ...
Zitat
Betreff: Daten und Account-Löschung bei der Jobbörse

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie im Rahmen des §35 BDSG auf, sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten, aus Ihren Beständen zu löschen
und mir umgehend nach Löschung eine schriftliche Bestätigung zu senden.

Sollten Sie meine persönlichen Daten nach dieser Aufforderung nicht löschen, mache ich von meinem Auskunftsrecht Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der Datensätze gemäß §35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.

Einer Weitergabe meiner Daten an Andere widerspreche ich und widerrufe erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung. Für die Erledigung setze ich Frist auf den 00.00.0000

Nach Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde
gem. § 38 BDSG einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Hochseefischer

Sunlight, Du verwechselst da was. Es gibt zwei Arten von Benutzerkonten in der Jobbörse:

a) Benutzerkonten, die mit Verbis/dem Leistungsbezug verknüpft sind. Diese erstellt die Agentur für Arbeit/das Jobcenter und sind meines Wissens zu Folge nicht löschbar, so lange der Leistungsbezug besteht.

b) Benutzerkonten, die ein Besucher der Jobbörse für sich selber freiwillig anlegt.

Aus a) und b) kann geschlussfolgert werden, dass ein Leistungsbezieher mindestens 1 Benutzerkonto hat, maximal aber unendlich viele weitere Benutzerkonten in der Jobbörse.

Hochseefischer

Zitat von: Sunlight am 08:15:06 Do. 11.Juni 2015
ZitatLohnkostenzuschuss bei beruflicher Eingliederung

Um eine behinderungsbedingte Verringerung der Arbeitsleistung (Minderleistung) auszugleichen, wird von der Agentur für Arbeit zur beruflichen Integration ein Lohnkosten- bzw. Eingliederungszuschuss (EGZ) an Ihren Betrieb gezahlt. Zu unterscheiden sind dabei Lohnkostenzuschüsse für

    behinderte/schwerbehinderte Menschen und
    besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.

Bedeutet wohl, hier hat Huhnsuppe eine Arbeitsstelle, die aufgrund besonderer Umstände mit einem Zuschuß beim Arbeitgeber gefördert wird.

Vielleicht gibt es ja auch noch andere Behörden, die so einen EGZ zur Verfügung stellen? Wie z. B. das Integrationsamt?

dagobert

Zitat von: Hochseefischer am 07:05:58 Do. 11.Juni 2015
Falls ja, müsste das Jobbörsen-Konto von Huhnsuppe auf einen Status wie "deaktiviert" gesetzt werden durch das JC. Aber gibt es überhaupt so einen Status?
Es gibt bei den Suchprofilen folgende Möglichkeiten:
-Vollständige Anzeige meiner Kontaktdaten
-Anonyme Anzeige meiner Kontaktdaten
-Nicht veröffentlicht

Letzteres wäre für potentielle AG nicht sichtbar, also deaktiviert.
Alternativ könnte man auch das gesamte Benutzerkonto löschen, falls das nicht wegen dem EGZ blockiert wird.
Zitat von: Hochseefischer am 16:34:47 Do. 11.Juni 2015
b) Benutzerkonten, die ein Besucher der Jobbörse für sich selber freiwillig anlegt.

Aus a) und b) kann geschlussfolgert werden, dass ein Leistungsbezieher mindestens 1 Benutzerkonto hat, maximal aber unendlich viele weitere Benutzerkonten in der Jobbörse.
Das Maximum liegt (glaube ich) bei 3 selbst verwalteten.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

@dagobert, das Problem beim Status "Nicht veröffentlicht" ist, dass die JC-Mitarbeiter so ein Konto noch immer sehen und auf die Idee kommen könnten, weiterhin an Huhnsuppe VV's zu schicken.

dagobert

Um VV's geht's doch gar nicht.

Zitat von: Huhnsuppe am 20:47:32 Mi. 10.Juni 2015
Nun mein kleines Problem:
Irgendwann vorher hatte ich wohl mal mein OK gegeben, mich mit in die Jobbörse aufzunehmen.
Seitdem kommen unverbindliche Angebote im 2-Wochen-Takt von potentiellen Arbeitgebern.
Das ist der Werbemüll den die AG selber veranlassen. Das geht nicht mehr wenn das Profil auf "nicht veröffentlicht" gesetzt wird.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

Was genau ist mit "unverbindlichen Stellenangeboten" gemeint? Etwa die "Stelleninformationen?

Die Stelleninformationen werden mir zu Folge von den SB's erstellt. Mir hat ja selber mal ein SB so eine Stelleninformation in die Hand gedrückt.

Oder anders gesagt: ein AG kriegt nicht einfach so die Kontakdaten eines potentiellen Bewerbers in der Jobbörse raus, der AG muss die Agentur bzw. das JC antriggern und denen mitteilen "Heh, erstellt mir für diesen potentiellen Bewerber einen VV". Vielleicht bastelt der SB dann aber nicht einen VV, sondern eine Stelleninformation für den potentiellen Bewerber. Erst nachdem dies geschehen ist, kann der AG die Kontaktdaten des potentiellen Bewerbers in der Jobbörse sehen.

Sunlight

Das immer noch Angebote kommen ist Datenschlamerei! Beschwerde an den Bundesdatenschutzbeauftragten
Alles muss mensch sich nicht gefallen lassen. Huhnsuppe hatte ja schon versucht das abzustellen, vergeblich.
Nach der Beschwerde kommt Bewegung in die Sache! Wenn da ein SB geschlafen hat, Pech gehabt. Dann gibt
es eben was auf die Mütze, beendet den Tiefschlaf. Habe ich kein Erbarmen mit, die haben auch keins.

Zitat von: dagobert am 16:59:45 Do. 11.Juni 2015
Um VV's geht's doch gar nicht.

Zitat von: Huhnsuppe am 20:47:32 Mi. 10.Juni 2015
Nun mein kleines Problem:
Irgendwann vorher hatte ich wohl mal mein OK gegeben, mich mit in die Jobbörse aufzunehmen.
Seitdem kommen unverbindliche Angebote im 2-Wochen-Takt von potentiellen Arbeitgebern.
Das ist der Werbemüll den die AG selber veranlassen. Das geht nicht mehr wenn das Profil auf "nicht veröffentlicht" gesetzt wird.

Sehe ich auch so, MÜLL! Aufgrund von Datenschlamperei!

ZitatHochseefischer
Die Stelleninformationen werden mir zu Folge von den SB's erstellt. Mir hat ja selber mal ein SB so eine Stelleninformation in die Hand gedrückt.

Da gibt es zwei Kreise, einen den alle sehen und einen, den nur SB sehen, intern. Der hat dann
ausgesprochen "reizende" Angebote.  kotz

dagobert

Zitat von: Hochseefischer am 17:06:52 Do. 11.Juni 2015
Was genau ist mit "unverbindlichen Stellenangeboten" gemeint?
Ich vermute dass das diese sog. "Aufforderung zur Bewerbung" ist, die können die AG in der Jobbörse selber veranlassen. Das sollte Huhnsuppe aber vielleicht mal klarstellen was er da wirklich bekommt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hochseefischer

Zitat von: dagobert am 17:32:34 Do. 11.Juni 2015
Ich vermute dass das diese sog. "Aufforderung zur Bewerbung" ist, die können die AG in der Jobbörse selber veranlassen.

Ich kriege die "Aufforderungen zur Bewerbung" nur per Mail, nicht per Post.

ZitatDas sollte Huhnsuppe aber vielleicht mal klarstellen was er da wirklich bekommt.

Jupp, sehe ich auch so.

Sunlight

ZitatHochseefischer
Was genau ist mit "unverbindlichen Stellenangeboten" gemeint? Etwa die "Stelleninformationen?

Unverbindliche Stellenangebote sind ohne Rechtsbehelfsbelehrung.
Stelleninformationen, die zum Profil passen, oder auch nicht.
Eben jeder Müll, der gerade da ist.

Hochseefischer

Zitat von: Sunlight am 17:39:08 Do. 11.Juni 2015
Unverbindliche Stellenangebote sind ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Das ist mir klar.

Sunlight

Zitat von: Hochseefischer am 17:42:57 Do. 11.Juni 2015
Zitat von: Sunlight am 17:39:08 Do. 11.Juni 2015
Unverbindliche Stellenangebote sind ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Das ist mir klar.

Sorry,hatte noch was nachgeschrieben.

ZitatStelleninformationen, die zum Profil passen, oder auch nicht.
Eben jeder Müll, der gerade da ist.

Huhnsuppe

Mensch Leute,

RIIIIESEN Dank für die Mühe, die Ihr Euch mit meiner Frage macht. Da bin ich wirklich dankbar!!!

Aus Zeitgründen konnte ich die Beiträge erst mal nur querlesen und werde mich am Wochenende intensiv damit beschäftigen.
Aber auf den ersten Blick kamen hier schon gute Anregungen, finde ich.

Mit "unverbindliche Angebote" ist natürlich gemeint, dass keine Rechtsfolgebelehrungen beigefügt sind.
Das wurde schon richtig erkannt.

Auf die Frage wie die EGZ zustande kam, folgendes:
Ich war bei einem Maßnahmeträger als ABM/EGV (oder wie auch immer) beschäftigt und bekam plötzlich vom Träger das Angebot, als EGZ´ler dort für 3 Jahre zu arbeiten. Genau bis zu dem Tag, an dem mein Schwerbehindertenausweis ungültig wird.

Ich habe beim Träger unterschrieben und seit diesem Tage nichts mehr vom Jobcenter gehört.
Na ja... Bis auf diese unsäglichen "unverbindlichen Angebote" ohne Rechtsfolgebelehrungen, die in unserem Hausflur liegen.
(Ob diese Info in irgendeiner Form wichtig ist, kann ich nicht beurteilen)

Wie gesagt: Das Wochenende werde ich mal richtig nutzen, um mir eine Übersicht über Eure Strategie-Vorschläge zu verschaffen.
Im Lösen solcher Probleme bin ich leider etwas ungeübt und die eine oder andere Frage werde ich dann mit Sicherheit noch haben, denke ich.

Bis  später und nochmals tollen Dank !!!

Andreas :)
"Der Tourist ist immer der andere" <Hermann Hesse>

karpfen

Zitat von: Hochseefischer am 16:34:47 Do. 11.Juni 2015
Sunlight, Du verwechselst da was. Es gibt zwei Arten von Benutzerkonten in der Jobbörse:

a) Benutzerkonten, die mit Verbis/dem Leistungsbezug verknüpft sind. Diese erstellt die Agentur für Arbeit/das Jobcenter und sind meines Wissens zu Folge nicht löschbar, so lange der Leistungsbezug besteht.

b) Benutzerkonten, die ein Besucher der Jobbörse für sich selber freiwillig anlegt.

Aus a) und b) kann geschlussfolgert werden, dass ein Leistungsbezieher mindestens 1 Benutzerkonto hat, maximal aber unendlich viele weitere Benutzerkonten in der Jobbörse.

so ganz stimmt das nicht, was du da schreibst, hochseefischer.

es ist ein konto, welches unterteilt ist in verschiedene bereiche. den für den unter dem jobcenter-leidenden sichtbaren bereich, der - sofern angelegt - dann an das via ver.bis angelegte stellenprofil angegliedert wird. es ist ein konto, auf das es verschiedene zugriffsmöglichkeiten gibt. das jobcenter/die arbeitsagentur haben kompletten zugriff und können auch in dem vom betroffenen selbst angelegtem teil änderungen vornehmen. dabei sollte der betroffene darauf achten, daß die änderungen auch mit ihm abgestimmt sind.
in dem für den betroffenen von außen nicht sichtbaren teil stehen z. b. die gesprächsnotizen, die während bzw. nach jedem termin verfasst werden, drin. vermittlungsvorschläge finden sich sowohl im für den betroffenen sichtbaren als auch in dem für ihn nicht sichtbaren teil..
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Hochseefischer

Moin karpfen,

Zitat von: karpfen am 15:08:14 Fr. 12.Juni 2015
so ganz stimmt das nicht, was du da schreibst, hochseefischer.

Aber es stimmt doch, dass Verbis mit einem Jobbörsen-Account verknüpft ist, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dieses Jobbörsen-Konto erstellt hat? So jedenfalls verstehe ich User Burns Torn aus dem Elo-Forum.

Sunlight


Hochseefischer

Zitat von: Sunlight am 17:00:49 Fr. 12.Juni 2015
Hast du  einen Link?

Hier ein Zitat aus einem Thread von User BurnsTorn aus dem Elo-Forum:

ZitatDie Jobbörse ist im Grund nur eine zugriffsbeschränkte XML-Schnittstelle auf das "Kunden"-Profil in VerBIS. Kurz gesagt: Dein Jobbörse-Profil ist ein in anderer Nutzermaske dargestellter Teil des VerBIS-Profils. Und genau das kann, solange du im Leistungsbezug stehst, nicht gelöscht werden.

Das geht schon EDV-technisch nicht! Bzw. das geht natürlich, aber dann findet man "dich" nicht mehr, wenn man deine Kunden- bzw. BG-Nummer im System eingibt. Du bist für die Verwaltung als "Kunde" ohne Profil nicht mehr existent, man kann dann keine Vermerke mehr speichern, keine EGVs und Dokumente hochladen, kein 4PM-Profiling durchführen, kein Absolventenmanagement eingeben etc.

Ohne Ausnahme haben daher alle ALGII-Bezieher ein Jobbörse-Profil, eben weil sie ein VerBIS-Profil haben. (Die meisten "Kunden" wissen gar nicht, dass sie es haben, weil es eben anonym veröffentlicht ist und sie sich selbst gar nicht in der Jobbörse finden bzw. nicht wissen können, dass die anonymen Daten ihrem Profil zugeordnet sind).

Ein Profil in VerBIS - und damit auch in der Jobbörse - wird aber grundsätzlich von JEDEM "Kunden" angelegt, der ALG II beantragt bzw. erhält. Der relevante Paragraph wurde dir mitgeteilt: § 51b SGBII. Was den Datenschutz anbelangt gilt: Du kannst maximal auf die anonyme interne Veröffentlichung des Jobbörse-Profils bestehen. Zu löschen ist das Profil nicht, wenn du weiter Leistungen erhalten willst. Denn wie gesagt: Es ist Teil des VerBIS-Profils. Und das ist das EDV-Grundprogramm der Arbeitsverwaltung.

https://www.elo-forum.org/alg-ii/141440-bewerberprofil-leistungsrelevant.html#post1791824


Sunlight

Das ist besser:


Sozialdatenschutz im Zusammenhang mit der Erfassung sensibler Daten und Veröf-fentlichung von Bewerberdaten in der JOB-BÖRSE

http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9797?download=

Denke, das dagoberts Aussage zutrifft.

Zitat von: dagobert am 16:59:45 Do. 11.Juni 2015
Das geht nicht mehr wenn das Profil auf "nicht veröffentlicht" gesetzt wird.

Da die auf Hinweise bis jetzt nicht reagiert haben, Beschwerde an Bundesdatenschutzbeauftragten, damit das Profil
auf "Nicht veröffentlicht" gesetzt wird.

Hier findet sich Einiges zu Verbis:

https://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf/arbintfrau?folder_id=770

Unter Anderem ...

Kundin bzw. Kunde beginnt geförderte Berufspraxis/ Selbständigkeit (EGZ, EGG, BEZ, ESG, §16e SGB II)
Auf PDF Seite 16:

http://redmine.piratenfraktion-berlin.de/dmsf_files/9784?download=

Zitat von: dagobert am 17:32:34 Do. 11.Juni 2015
Das sollte Huhnsuppe aber vielleicht mal klarstellen was er da wirklich bekommt.

Denke ich auch, sonst "heiteres" Raten!



Onkel Tom

Auch wenn Mensch sich nur anonym in der Jobbörse rein stellen lässt,
gibt es für einige dicke Sklavenhändler, den Namen und Anschrift sowie die
Telefonnr. des Bewerbers zu sehen.

Weiter befindet sich ein Buttom, wo der AG zur Bewerbung auffordern kann.

Alles weitere besorgt der Compi. Stellenangebot an Arbeitsuchenden, Rückfragebogen
an AG und Vorgangsinfo an den SB.

Bis 2009 galten Stellenangebote mit RFB noch als "geprüft". Nun ist es wurscht ob mit
oder ohne RFB. Hinter einem "Tischler gesucht", kann sich auch ein "Hausierer für
Fensterverkauf" verbergen. BA reagiert nur auf Beschwerde, wenn überhaupt.

Wie gehabt, ohne Eintrag in der Jobbörse auch weniger Spam und dubioser Angebote  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Huhnsuppe

ZitatZitat von: dagobert am Gestern um 17:32:34
Das sollte Huhnsuppe aber vielleicht mal klarstellen was er da wirklich bekommt.


Denke ich auch, sonst "heiteres" Raten!

Oh... Ich dachte, dass hätte ich mit meinem Beitrag #19 getan?

Kleiner Nachtrag:

Mal ganz blöd nachgefragt:
Ich sehe gerade, dass auf diesen Angeboten, die per Post kommen, mein "Zeichen" steht.

Ist es nicht sinnvoll, direkt zum Jobcenter zu gehen und das "vor Ort" zu klären?
So jedenfalls meine vielleicht etwas naive Theorie die aus dem Gedanken entstand, dass mir das hier immer komplizierter erscheint. *grübel*

Obwohl - Wenn ich bedenke, was das an Wartereien, an Diskussionen und nicht zuständigen Sachbearbeitern bedeuten könnte, wird mir jetzt schon schlecht. Da ist der verloren gegangene Urlaubstag vermutlich noch das kleinste Übel...



"Der Tourist ist immer der andere" <Hermann Hesse>

dagobert

Zitat von: Huhnsuppe am 21:33:56 Fr. 12.Juni 2015
ZitatZitat von: dagobert am Gestern um 17:32:34
Das sollte Huhnsuppe aber vielleicht mal klarstellen was er da wirklich bekommt.


Denke ich auch, sonst "heiteres" Raten!

Oh... Ich dachte, dass hätte ich mit meinem Beitrag #19 getan?
Nein, hast du nicht. Die Frage ist was du da genau bekommst, wer löst die Dinger aus, ein SB oder der potentielle AG?
Eigene Zugangsdaten hast du wohl nicht?

Zitat von: Huhnsuppe am 21:33:56 Fr. 12.Juni 2015
Ist es nicht sinnvoll, direkt zum Jobcenter zu gehen und das "vor Ort" zu klären?
Kannst du auch versuchen.
Wenn du in einer Optionskommune wohnst solltest du besser zur Agentur für Arbeit gehen. Die Options-JC haben meines Wissens keinen Zugriff auf die Jobbörse.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

karpfen

Zitat von: Hochseefischer am 16:52:54 Fr. 12.Juni 2015
Moin karpfen,

Zitat von: karpfen am 15:08:14 Fr. 12.Juni 2015
so ganz stimmt das nicht, was du da schreibst, hochseefischer.

Aber es stimmt doch, dass Verbis mit einem Jobbörsen-Account verknüpft ist, wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dieses Jobbörsen-Konto erstellt hat? So jedenfalls verstehe ich User Burns Torn aus dem Elo-Forum.

sie sind untrennbar miteinander verbunden!

ich lese das genauso wie du von user burns torn aus dem elo-forum.
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Hochseefischer

Ich möchte eine von dagoberts Fragen genauer formulieren:

Zitat von: dagobert am 00:42:20 Sa. 13.Juni 2015
Nein, hast du nicht. Die Frage ist was du da genau bekommst*, wer löst die Dinger aus, ein SB oder der potentielle AG?
Eigene Zugangsdaten hast du wohl nicht?

* Wie heißt der Betreff in den unverbindlichen Stellenangeboten, die Du bekommst?

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