Wahrheitspflicht bei Behörden und Kommunen

Begonnen von dagobert, 21:38:39 Mi. 10.Juni 2015

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dagobert

ZitatBeantwortung der Mündl. Anfrage der CDU zur Wahrheitspflicht bei Behörden und Kommunen

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Mai 2015,

[...]
1. Müssen Behörden und Kommunen wahrheitsgemäße Angaben gegenüber der Öffentlichkeit und Einzelpersonen machen?

2. Wenn ja zu Frage 1: Was ist die rechtliche Grundlage hierzu?

Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.

Die Verwaltung ist nach Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz an Recht und Gesetz gebunden.

Für die Abgabe unwahrer Aussagen unterliegen Behördenbedienstete denselben Strafandrohungen wie Privatpersonen (z. B. §§ 153 ff Strafgesetzbuch bei Falschaussagen vor Gericht, §§ 186, 187 bei übler Nachrede bzw. Verleumdung).

3. Besteht tatsächlich kein rechtlicher Anspruch auf Richtigstellung unwahrer Aussagen von Behörden?

Ob ein Anspruch auf Richtigstellung besteht, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Hinsichtlich der angesprochenen gerichtlichen Entscheidungen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=133686&_psmand=33
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

4. Urteil des SG Gießen: Auskunft eines Sozialleistungsträgers muss richtig und unmissverständlich sein
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Eigentlich ist es selbstverständlich, die systematische Hartz IV- Entrechtung hat es aber immer weniger selbstverständlich gemacht. Das SG Gießen hat in einen aktuellen Urteil klargestellt, Auskünfte eines Sozialleistungsträgers   müssen richtig und unmissverständlich sein und sind sie es nicht, haftet die Behörde dafür (SG  Gießen, Urt. v. 08.07.2015 - S 14 AL 13/15). Dazu ein Artikel in der Gießener Lokalzeitung: http://tinyurl.com/p37p24v, das ganze noch auf Juris: http://tinyurl.com/ocv2w5n



Quelle: Thome-Newsletter vom 02.08.15
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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