Kein poststempel: Wegen Pin-ag, zugang von jobcenterpost unmöglich zu beweisen?

Begonnen von schwarzrot, 18:46:45 So. 12.Juli 2015

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schwarzrot

Es wird immer doller: Neulich bekam ich einen brief vom'job'center, angeblich mitte letzen monats geschrieben.
Der Brief kam bei mir an am 2. diesen monts an, unterlagen einzureichen, mit fristsetzung zum nächsten tag, sonst 'kalte sanktion' ohne anhörung (drohung mit §60 und 66 SGBI)

Nun setzen sie noch einen drauf, mit einem brief der gestern ankam, angeblich noch ein paar tage vor dem obigen geschrieben, mit fristsetzung zum 26. letzten monats!

Was mich total ärgert, auf den briefen ist nicht mal die andeutung eines poststempels.
D.h. es ist nicht möglich zu beweisen, dass sie briefe zusenden nachdem ihre fantasiefristen längst abgelaufen sind.

Ich finde das eine riesensauerei! Wie es scheint hilft die 'pin'-AG dem jobcenter bei mauschelleien. Es ist (spatestens) seit Wallraff ja bekannt, dass 'job'center ihre schreiben rückrdatieren um geschäftigkeit und schnelligkeit beim bearbeiten ihrer akten vorzutäuschen.
Auch möglich, dass sie in ihrer 'poststelle' die schreiben erst mal ein paar wochen liegenlassen, oder das 'Pin'-AG (wegen dem poststreik?) mit ihreen auslieferungen nicht nachkommt.

Wäre alles kein problem, wenn, wie es bei normalen postdiensten üblich, einen poststempel auf dem brief gäbe. Aber klar, was das kostet, da müsste ja eine extra maschine angeschafft werden, die das stempelt. Und die ganze tinte erst, kein wunder dass man bei 'pin'-AG gerne darauf verzichtet.  >:(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ist denn nicht eigentlich das JC in der Nachweispflicht das der Brief rechtzeitig angekommen ist?
Kann ja sein, das der Zusteller den Brief drei Wochen bei sich zu Hause liegen hatte, weil er mit dem Zustellen nicht hinterher kam. Hat es ja alles schon gegeben.

schwarzrot

Im prinzip schon, nur hilft das nicht wirklich, weil sie durch ihren §66 einfach ihre zahlung einstellen und man dann bis ein gericht entscheiden würde (so in etwa zwei jahren?), nix mehr zu beissen hat.  :(

Wie gesagt, das problem würde ja gar nicht existieren, wenn die möchtegern post, 'pin'-AG sich einfach mal einen poststempel anschaffen würde.
Das zusteller u.u. ihre postarbeiten erstmal wochen bei sich rumliegen lassen, bzw. ihre lohndrückerfirma mit der zusendung nicht nachkommt, ist ein zweites problem.

Nicht umsonst waren postler früher mal beamte, damit man mindestens halbwegst sicher sein konnte das so ein gebaren dort nicht vorkommt.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Hochseefischer

schwarzrot, ich kann Deinen Ärger sehr gut verstehen.

Hilft hier vielleicht der § 37 SGB X?

Zitat(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__37.html

Was das Unterstrichene im Zitat betrifft: nehmen wir mal an, Dein JC hat einen Brief an Dich am 22.6 verschickt, ohne Einschreiben mit Rückschein oder per PZU. Dann müsste das JC davon ausgehen, dass der Brief Dich am 24.6 erreicht hat (3-Tages-Fiktion, gezählt ab dem 22.6). Wenn Du den Brief aber erst 2 Wochen später erhältst, kann Dir das JC nicht nachweisen, dass Du den Brief am 24.6 erhalten hast. Weil es den Brief eben nicht per Einschreiben mit Rückschein oder per PZU verschickt hat: Das JC hat keinen Nachweis darüber, dass Du den Brief schon am 24.6 erhalten hast.

Aber ob das ein Trost für Dich ist? Wenn das JC in der Zwischenzeit die Zahlungen eingestellt oder dies per Brief angekündigt hat, dann musst Du ne eA beim SG erwirken.

dagobert

Evtl. mal bei der Bundesnetzagentur beschweren. Wird für den aktuellen Fall zwar nichts mehr nützen, bewirkt aber vielleicht Änderungen in der Zukunft.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Home/home_node.html

ZitatVerbraucher können bei der Bundesnetzagentur Maßnahmen anregen, die die Qualitätsvorgaben der Post-Universaldienstleistungsverordnung sicherstellen sollen.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/verbraucher-node.html;jsessionid=C48F5A31E3CE5DAEE99DA399EED57425



Hab grad mal nachgeschaut, "unser" privater Briefdienst hier hat das Datum drauf.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Hildchen

was das Rückdatieren betrifft, wäre das hier in HH nicht so einfach.
Die Schreiben vom JC haben ganz unten auf der Seite das Druckdatum drauf.
Ich glaube nicht, dass sich die Schergen die Arbeit machen, den Drucker umzudatieren.

Rudolf Rocker

Moin Hildchen,

das ist mir bisher noch nie aufgefallen, aber hier ist das auch so!
Ganz unten steht eine Zahlenreihe, das Datum und ein Barcode.

Die Frage aber bleibt, ob das Schreiben nach dem Druck auch sofort in die Post gegangen ist und ob es bei der Pin- AG noch irgendwelche Umwege gegangen ist!

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