Verfassungsschutz gegen kritische Medien

Begonnen von admin, 17:05:17 Do. 30.Juli 2015

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Kuddel

ZitatNetzpolitik.org:
Aktennotiz belastet Heiko Maas
Ein Vermerk stärkt die Behauptung, dass das Justizministerium in der Netzpolitik-Affäre Einfluss auf die Ermittlungen genommen hat. Das hatte Maas mehrfach verneint.


Welche Rolle spielte Justizminister Heiko Maas (SPD) im Fall von netzpolitik.org? Ein dem Spiegel vorliegender interner Vermerk der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestärkt den Verdacht, dass Maas in der Affäre um die Ermittlungen gegen die Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister wegen des Verdachts auf Landesverrat die Unwahrheit gesagt hat.

Maas hatte im Zuge der Affäre mehrfach beteuert, dass sein Ministerium dem damaligen Generalbundesanwalt Harald Range in der Affäre keine Weisung erteilt habe. Diese Aussage hatte der Justizminister auch vor dem Rechtsausschuss des Bundestages wiederholt.

Range hatte Maas widersprochen: Die Politik habe bei den Ermittlungen Einfluss auf die Justiz genommen. Maas' Staatssekretärin Stefanie Hubig habe ihm in einem Telefonat die Weisung erteilt, den Auftrag für ein externes Gutachten zurückzuziehen und die Ermittlungen wegen Landesverrats einzustellen. Darüber hinaus habe sie ihm gesagt, falls er sich weigern sollte, würde ihn das seinen Job kosten. Dieser Darstellungen hatten wiederum Maas und Hubig widersprochen.

ZitatLandesverrat nach §94 StGB
Journalisten und der Vorwurf des Landesverrats


Nach deutschem Strafrecht §94 StGB ist Landesverrat ein Verbrechen, das sich gegen die äußere Sicherheit und Integrität des Staates richtet. Das Kerndelikt ist dabei die Spionage. Landesverrat begeht, wer einer fremden Macht oder ihren Mittelsmännern ein Staatsgeheimnis mitteilt, es öffentlich bekannt macht oder sonst irgendwie weitergibt. Der Landesverrat muss zum Ziel haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik herbeizuführen.

Unter Staatsgeheimnissen versteht man gemäß §93 StGB Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen. Landesverrat wäre beispielsweise die Bekanntmachung militärischer Strategien.

Die nun aufgetauchte Aktennotiz stärkt in Teilen die Version von Range. Darin vermerkt ein Oberstaatsanwalt der Generalbundesanwaltschaft den Inhalt eines Telefonats zwischen dem damaligen Generalbundesanwalt und dem Justizministerium, das am 3. August 2015 stattfand. "Nach Angaben von Herrn Generalbundesanwalt wies Frau Staatssekretärin Dr. Hubig ihn an, er habe die Erstellung des Gutachtens sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzunehmen. Falls er dieser Weisung nicht nachkäme, werde er unverzüglich entlassen", heißt es in dem Vermerk laut Spiegel.

In der Folge habe Range seine Mitarbeiterin angewiesen, den Sachverständigen zu kontaktieren und das Gutachten zu stoppen. Zuvor hatte der von Range bestellte Gutachter der Generalbundesanwaltschaft in einer ersten Einschätzung mitgeteilt, dass die Blogger zumindest in einem Fall ein Staatsgeheimnis veröffentlicht haben könnten. Der Vermerk ist offenbar die Grundlage der Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft, wonach Maas und seine Staatssekretärin ihre Rechtsauffassung anders als öffentlich behauptet in dem Verfahren gegen die beiden Blogger sehr wohl mit einer Weisung durchsetzten.

Die Generalbundesanwaltschaft hatte Anfang August 2015 ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats gegen Beckedahl und Meister eingeleitet. Die Journalisten hatten über Pläne des Verfassungsschutzes berichtet, Onlinenetzwerke stärker zu überwachen. Dazu stellten sie vertrauliche Unterlagen ins Netz. Daraufhin hatte der Verfassungsschutz Anzeige erstattet.
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2016-09/netzpolitik-heiko-maas-ermittlungen-verdacht-harald-range

Kuddel

ZitatDer damalige Generalbundesanwalt Harald Range erklärte damals öffentlich, Justizminister Maas behindere die Ermittlungen und übe Druck aus, da die Strafverfolgung von Journalisten politisch nicht opportun gewesen sei. Range verlor daraufhin sein Amt. Wenige Tage später wurden die Ermittlungen eingestellt.

Maas und Vertreter seines Ministeriums bestritten stets, dass es entsprechende Weisungen an den Generalbundesanwalt gegeben habe. Diese Aussage wiederholte der Minister auch in einer nicht öffentlichen Sitzung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages.

Der ZEIT liegen nun interne Akten der Bundesanwaltschaft vor, die Zweifel an dieser Darstellung wecken. Demnach wurde von mehreren Staatsanwälten protokolliert und dokumentiert, wie Maas den Generalbundesanwalt über seine Staatssekretärin Stefanie Hubig mehrfach und unter Androhung der sofortigen Entlassung massiv bedrängt haben soll, die Ermittlungen gegen die beiden Blogger einzustellen. Selbst das externe Gutachten eines Rechtswissenschaftlers, das in den Veröffentlichungen der Blogger einen Verrat von Staatsgeheimnissen sah, habe der Justizminister verhindern wollen.
http://www.zeit.de/digital/2017-02/netzpolitik-org-heiko-maas-dokumente-bundesanwaltschaft

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