Neuer Job is nichts - Wie komme ich da raus ohne Sperre

Begonnen von Samm1170, 15:28:13 Mo. 31.August 2015

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Samm1170

Guten Tag,

ich habe einen weiter entfernten Job angenommen und habe festgestellt das das nicht passt. ( Entfernung 200 Km - habe erst mal ein Appartment gemietet ). Der Umzug steht nicht mehr zur Debatte. Gearbeitet habe ich bisher 1 Kalenderwoche.
Im neuen Unternehmen "brennt" es aufgrund der hohen Auslastung und dementsprechend werden die mich nicht kündigen. Der Geschäftsführer hat meiner Ansicht nach selbst gemerkt das das nicht passt, braucht aber jemanden der die Arbeit wegschafft.
Jede Arbeitswoche kostet mich Geld ( Miete Appartment ) und aufgrund der Entfernung kann ich mich ebenfalls sehr schlecht um einen neuen Job in der Heimat bemühen.( Arbeitszeit 8-17 Uhr )
Die eigene Kündigung fällt aus weil es dann eine Sperrfrist seitens der Agentur gibt.
Was soll ich machen um da rechtlich sauber rauszukommen und eine Sperrfrist zu vermeiden ?
Habe nur 2 Ideen :

1. Krankschreiben lassen und hoffen das die mir die Kündigung schicken. Habe gelesen das dann die Krankenkasse bezahlt weil ich noch nicht lang genug arbeite da um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben - Mir prinzipiell noch egal.
2. Der Job steht und fällt mit dem eigenen PKW. Den könnte ich als "defekt" angeben und sagen das ich kein Geld habe für einen neuen ...

Was würdet Ihr machen ???
in hoc signo vinces

Rudolf Rocker

Wie sieht denn das rechnerisch aus, wenn Du mal alle deine Ausgaben mit den Einnahmen verrechnest?
Kommst Du da auf eine ungesunde Zahl? Am besten sogar irgendwas im Minus?
Dann könnte man versuchen über einen Unzumutbarkeit raus zu kommen.

Ich hab das vor ein paar Jahren selbst mal gemacht, als ich einen Job angenommen habe und das JC mir versprochen hat, bei den Unterkunftskosten behilflich zu sein. Als ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, wollte das JC davon nichts mehr wissen. Also reichte die Kohle nicht und ich hab mich krankschreiben lassen. Kurz darauf die Kündigung von Chef mit einer gelogenen Begründung.
Das JC wollte mir daraus auch noch einen Strick drehen, hat es dann aber nach einem Schreiben von meinem Anwalt und einem Verfahren gegen meinen ehemaligen AG vor dem Arbeitsgericht (bei dem er die Begründung schriftlich zurücknehmen musste) dann lieber gelassen!

Also ich würde auch die 1 favorisieren.

PS: Lohnfortzahlung gibt es, glaube ich, ab der fünften Woche.

Samm1170


Hmm..

das wird definitv ein kleines Minus, deswegen wollte ich halt nach absehbarer Zeit umziehen.
Das hat sich nun aber erledigt. Umzugsgeld bzw. Unterkunftsgeld vom AA gibt es nix. Hätte vorher zuviel verdient.....
Stelle habe ich mir allerdings selber gesucht, war kein Vermittlungsvorschlag.

Glaube das einfachste ist tatsächich zum Arzt zu gehen, Attest per Einschreiben mit Rückschein raus und mal zwei Wochen lang das Handy ignorieren.
Bezweifle das die sich ins Auto setzen um mich zu kontrollieren vor allem da die nichts bezahlen müssen.
Wie du schon geschrieben hast, gegen fadenscheinige Begründungen in der Kündigung kann man angehen.
Vielen Dank

Lohnfortzahlung nach 5 Wochen ist korrekt
in hoc signo vinces

Rudolf Rocker

Ich denke auch das das die beste Möglichkeit ist!

Samm1170

Hallo nochmal,

ich bin jetzt seit mehreren Tagen krank und es kommt null Rektion seitens des Arbeitgebers.
Habe das blöde Gefühl das die das aussitzen bis mich keiner mehr krank schreibt bzw. die KK Theater macht.
Nach dem Motto "Irgendwann muss er ja mal wiederkommen"... >:D

Es gab vor Vertragsschluss eine mündliche Vereinbarung das der AG mir etwas zusteuert bei den Unterkunftskosten, wovon er nachher nichts mehr wusste.
Die Beweispflicht bei Eigenkündigung meinerseits gegenüber dem AA wird aber bei mir liegen wenn ich da auf Unzumutbarkeit gehe.
Vermute ist denen sch...egal ???

Doofe Situation..... hat jemand evtl. eine Idee dazu ??

P.S. Habe noch zwei Vorstellungsgespräche die kommenden Tage. Wenn das klappt, kündigen, Kündigungsfrist krank und Klappe zu !
Sonst gehen mir die Ideen aus
in hoc signo vinces

Samm1170

Ich habe übrigens mit der Krankenkasse gesprochen heute wegen Lohnfortzahlung.
Die waren da ziemlich relaxt. AG hat es aber in 2 Wochen nicht geschafft mich dort offiziell dort anzumelden. Habe ich dann selber gemacht.
in hoc signo vinces

Rudolf Rocker

Ewig warten wird der wohl nicht.
Schon deswegen, weil er innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Aber die Probezeit sind ja auch schon ein paar Monate.

Über die Unzumutbarkeit rauszukommen, wir vermutlich einen Anwalt, ein Sozialgericht und einen langen Atem benötigen.
Wenn da was beim VSG klappt, wäre das wohl die sicherste Sache, da raus zu kommen.
Ich drück Dir mal die Daumen!

Samm1170

Kündigung gekommen Formulierung "fristlos,hilfsweise zum Monatsende".
Dagegen müsste ich dann ja erst mal klagen so wie ich das sehe um das fristlos da rauszubekommen oder ?
Krankheit ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Das AA wird nur eine ordentliche akzeptieren.
in hoc signo vinces

Rudolf Rocker

Das war noch Probezeit, oder?

Zitat§ 622, Abs. 3, BGB:
    ,,Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden".

Fristlos ginge wohl nur, wenn Du die AU nicht abgegeben hast und/oder dich in der Firma nicht krank gemeldet hast.
Gründe für die Kündigung müssen in der Probezeit nicht angegeben werden.

Samm1170

1. AU - Einschreiben mit Rückschein
2. Au - Einschreiben ( Postbote unterschreibt Einwurf )

Krankmeldungen telefonisch als auch per Email

Probezeit ist korrekt.

Kündigung hat er mir vorab per Mail gesendet. Kommt noch mit der Post..
Gehe Montag erst zur IGM, dann zum AA
in hoc signo vinces

Rudolf Rocker

Eigentlich müsste die Kündigungsfrist zwei Wochen betragen.
Bei fristloser Kündigung, muss er (soweit ich weiß) auch in der Probezeit eine Begründung angeben!

dagobert

Zitat von: Samm1170 am 11:58:43 Fr. 11.September 2015
Kündigung hat er mir vorab per Mail gesendet.
Zählt nicht. Rechtlich uninteressant.
ZitatKommt noch mit der Post..
Erst ab dann zählt die Kündigungsfrist.

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:26:31 Fr. 11.September 2015
Eigentlich müsste die Kündigungsfrist zwei Wochen betragen.
Richtig.
ZitatBei fristloser Kündigung, muss er (soweit ich weiß) auch in der Probezeit eine Begründung angeben!
In der Kündigung noch nicht, erst auf Anforderung, aber spätestens vorm Arbeitsgericht muss der AG damit rüberkommen. Wenn er dann keine tragfähige Begründung hat, fliegt er mit der fristlosen Kündigung auf die Schnauze.

http://www.kanzlei.de/archiv/frlk-htm (Punkt 4)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Samm1170

- Kündigung kam per Einschreiben erst am 16. - somit kann er den 30.09. vergessen und rutscht auf den 15.10.
  Damit ist er auch in der LFZ drin.
- Gegen die fristlose Form geht die Rechtsschutzversicherung nun an bzw. der Vorschlag aan ihn wird sein das er das "fristlos" ändert und ich den 30.09   akzeptiere.

Mal sehen wie er reagiert.
in hoc signo vinces

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

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