1. Mal Arbeitslos- Hilfe wie kann ich das lange bleiben? PDU2, Existenzgründung

Begonnen von BabeJ, 10:37:50 Mi. 02.September 2015

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BabeJ

Hallo zusammen,



leider hat die Suche nicht funktioniert und beim selbst-suchen hab ich nichts befriedigendes gefunden.

Ich wurde die letzten Jahre sehr ausgebeutet, so dass ich einen Burn Out erlitt und krankgeschrieben war.

So jetzt ein halbes Jahr später, wurde ich gekündigt.

Mein erstes mal arbeitslos.

Ich benötige einfach eine Pause und möchte es so lang ausdehnen wie nur geht.

Ich habe am Freitag meinen ersten Termin beim Arbeitsamt mit dem Sachbearbeiter.



So, nun zu meinen Fragen. Was muss ich beachten, damit ich so lange wie möglich Bezüge bekommen kann? Was muss ich sagen? Soll ich mich als super motiviert verhalten oder eher als gesundheitlich noch nicht auf dem Dampfer? Aber muss ich dann auch ein Attest vorlegen?



Habe leider 2 gute Ausbildungen, viel Berufserfahrung, gute Zeugnisse und habe leider auch schon angegeben, dass ich mobil bin und ein Auto habe...*kopfschüttel*



Habe aber schon einige Ideen:

-Würde ganz gerne auch eine längere Zeit ins Ausland, nach Ibiza wo im Winter die Chancen auf Vermittlung sowieso schlecht aussehen.. das geht ja mit PDU2 ganz einfach, oder? Max. 6 Monate das Geld von Deutschland exportieren, ne?



-Davor könnte ich doch versuchen, mich selbstständig zu machen damit ich aus dem Schneider bin, oder? Businessplan ist kein Problem. Und dann müsste ich mich doch auch nicht bewerben und würde aber ALG + Existenzgründungszuschuss bekommen?



Oder könnte ich sagen, dass ich in 3 Monaten eine Stelle bei einer Fima annehmen kann (gehört einem Freund, das müssen die ja nicht wissen), aber die sagen mir dann kurz vorher ab, dann hab ich auch 3 Monate Ruhe gehabt, oder?



Vielen Dank im Voraus,



BabeJ

Onkel Tom

Zitat von: BabeJ am 10:37:50 Mi. 02.September 2015
Hallo zusammen,



leider hat die Suche nicht funktioniert und beim selbst-suchen hab ich nichts befriedigendes gefunden.

Ich wurde die letzten Jahre sehr ausgebeutet, so dass ich einen Burn Out erlitt und krankgeschrieben war.

So jetzt ein halbes Jahr später, wurde ich gekündigt.

Mein erstes mal arbeitslos.

Ich benötige einfach eine Pause und möchte es so lang ausdehnen wie nur geht.

Ich habe am Freitag meinen ersten Termin beim Arbeitsamt mit dem Sachbearbeiter.

...


Erst mal willkommen im Forum der Ausgebeuteten  ;)

Zitat

So, nun zu meinen Fragen. Was muss ich beachten, damit ich so lange wie möglich Bezüge bekommen kann? Was muss ich sagen? Soll ich mich als super motiviert verhalten oder eher als gesundheitlich noch nicht auf dem Dampfer? Aber muss ich dann auch ein Attest vorlegen?


Den Film "super motiviert" zu drehen und andererseits mit einem Burn Out zu kämpfen, kann nur
in die Hose gehen..

Empfehlen kann ich Dir folgendes..

Suche Dir ein guten Doc, der Dein Burn-Out erkennt und Dich entsprechend AU schreibt.
Bei der Diagnose kannst Du mit einer längeren Pause rechnen..
Dies bitte beim Facharzt, da sonst die ARGE sich gern so verhält, als ob Du "nur aus Gefälligkeit"
krank geschrieben bist.

Zitat
...
Habe leider 2 gute Ausbildungen, viel Berufserfahrung, gute Zeugnisse und habe leider auch schon angegeben, dass ich mobil bin und ein Auto habe...*kopfschüttel*
...

Das ist normal, wenn Mensch das Eingeweide des JC noch nicht kennt und dies gehört zur sogenannten
"Profilerstellung", wie es in der JC-Sprache heißt. Solange Du nur beruflich bezogene Dinge preis gibst, ist
das ok.

Un darin liegt der Haken, beim JC Berufliches und privates streng auseinander zu halten.

Es ist möglich, das Dich das JC wegen Deiner längerfristigen Krankschreibung über den
medizinischen Dienst der ARGE prüfen wollen.
Hierbei ist zu beachten, das Du keine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht
unterzeichnest. Denn dann wird oft "nur nach Aktenlage entschieden" und der Anteil
von Gutachten, die gegen den Arbeitsuchenden erstellt werden, ist hoch.

Weiter niemals dem JC die Diagnosebezeichnung nennen, weil es erstens zu Deinem
Privatgeheimnis gehört und zweitens ich schon einige Ratsuchende erlebt habe, die
diesen Fehler gemacht haben und die JC-Sachbearbeitung dies gegen den Erwerbslosen
ausgenutzt haben. SB glauben an Narrenfreiheit, was das Fertigmachen von
Erwerbslosen angeht, um sie in den Dumpinglohnbereich oder in die Leihbude zu pressen.

Weiter wird mann Dir eine Eingliederungsvereinbarung servieren wollen..
Diese nie sofort unterzeichnen, sondern erst zur Bedenkzeit mit nach Hause
nehmen.. 14 Tage Bedenkzeit sind legitim.

Nehme bitte zu den JC-Besuchen eine Person Deines Vertrauen mit, damit z.B. Nötigungs-
versuche außen vor bleiben. Schaue Dir dazu bitte den § 13 Abs.4 SGB X an.

Zitat
...
Habe aber schon einige Ideen:

-Würde ganz gerne auch eine längere Zeit ins Ausland, nach Ibiza wo im Winter die Chancen auf Vermittlung sowieso schlecht aussehen.. das geht ja mit PDU2 ganz einfach, oder? Max. 6 Monate das Geld von Deutschland exportieren, ne?
...

Ist doch wirklich nicht Dein Ernst oder ?

Wenn Du Ausgebeuteten schaden willst und anbei Berühmtheit a la "Florida-Rolf" erlangen willst,
kannst Du ja machen, ist aber trotzdem kakke und hättest Dich dann hier im Forum auch verlaufen.
Und ob Du dann die Presse aushälts, die Dich nur verwursteln wollen, bezweifle ich.

Zitat
...
-Davor könnte ich doch versuchen, mich selbstständig zu machen damit ich aus dem Schneider bin, oder? Businessplan ist kein Problem. Und dann müsste ich mich doch auch nicht bewerben und würde aber ALG + Existenzgründungszuschuss bekommen?
...

Das würde ich lassen, weil es enorm aufwändig und stressig ist mit Selbständigkeit
und ALG gleichzeitig klar zu kommen. Von "unternehmischer Freiheit" ist dann
Pustekuchen. Jede investition im Betrieb musst Du dann vorm JC rechtfertigen und
ärgerst Dich dann obendrein über Unkompetenzen von Sachbearbeitern vom JC.

Zitat
...
Oder könnte ich sagen, dass ich in 3 Monaten eine Stelle bei einer Fima annehmen kann (gehört einem Freund, das müssen die ja nicht wissen), aber die sagen mir dann kurz vorher ab, dann hab ich auch 3 Monate Ruhe gehabt, oder?
...

Vergiss es. Die ARGE nimmt keinerlei Rücksicht und ist nur daran interessiert, Dich so schnell
wie möglich wieder los zu werden.

Weiter wollen die das dann auch genauer wissen und anbei auch Dein Freund belästigen
wollen, das er Dich auch wirklich einstellt.

Was ist PDU2 ?
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatHabe aber schon einige Ideen:

-Würde ganz gerne auch eine längere Zeit ins Ausland, nach Ibiza wo im Winter die Chancen auf Vermittlung sowieso schlecht aussehen.. das geht ja mit PDU2 ganz einfach, oder? Max. 6 Monate das Geld von Deutschland exportieren, ne?

Aus diesem Grund war/ bin ich mir nicht ganz sicher, ob diese Anfrage hier ernst gemeint ist!
Klare Rechtslage: Stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, besteht auch kein Anspruch auf ALG.

BGS

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:17:52 Mi. 02.September 2015
ZitatHabe aber schon einige Ideen:

-Würde ganz gerne auch eine längere Zeit ins Ausland, nach Ibiza wo im Winter die Chancen auf Vermittlung sowieso schlecht aussehen.. das geht ja mit PDU2 ganz einfach, oder? Max. 6 Monate das Geld von Deutschland exportieren, ne?

Aus diesem Grund war/ bin ich mir nicht ganz sicher, ob diese Anfrage hier ernst gemeint ist!
Klare Rechtslage: Stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, besteht auch kein Anspruch auf ALG.

Aus der Ferne betrachtet, wirkt Deine Anfrage, "BabeJ"  etwas verwirrt oder auch nicht ganz koscher. Ich kann mich natürlich irren.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

xyu

pdu2= portable document U2  zur mitnahme des in deutschland bestehenden leistungsanspruchs zur arbeitssuche im ausland (bei "erfüllen der voraussetzungen").

wie leicht bzw. unter welchen voraussetzungen da dran zu kommen ist keine ahnung, ist höchst vermutlich auch nur ne "kann-leistung".

ansonsten zu dem was onkel tom geschrieben hat: der sache der ausgebeuteten schadet doch nicht der mensch, der ne individuell passende lücke sucht und nutzen möchte und natürlich kein interesse hat via bild-zeitung aufzufliegen.

auch "florida-rolf" hat der sache der ausgebeuteten nicht geschadet, sondern es war die bild-zeitung nebst knall auf fall nachziehender restlicher medienmeute und die populistisch agierende grün-alternativ-spezialdemokratische bundesregierung, die leider auf ein bewusstsein in großen teilen der klasse bauen konnte, in welchem sozialneid sich auch gerne mal "nach unten" richtet.
Auf initiative der ehemals maoistischen parteikaderin ulla schmidt wurde dann eine verschärfung der Richtlinien zur Zahlung von Sozialhilfe ins Ausland durchgedrückt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Florida-Rolf

Rudolf Rocker

ZitatSind Sie in Deutschland arbeitslosenversichert und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe, können Sie diesen Anspruch, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, für die Dauer von 3 Monaten nach Spanien "mitnehmen" und sich dort beim örtlichen Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend melden.
Sie müssen sich aber zuvor bei Ihrem deutschen Arbeitsamt abmelden und die Bescheinigung E 303 ausstellen lassen, die Sie dann bei der Arbeitslosenmeldung in Spanien vorlegen müssen. Auf diese Art können Sie für maximal 3 Monate in Spanien auf Arbeitssuche gehen. Beachten Sie aber, dass Sie vor Ablauf der 3 Monate, sofern Sie keine Arbeitsstelle in Spanien gefunden haben, unbedingt nach Deutschland zurückkehren müssen, um Ihren restlichen deutschen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung aufrecht zu erhalten. Ansonsten erlischt Ihr Restanspruch.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem "Leistungsinformationsystem" des Arbeitsamts.
http://www.spanien.diplo.de/Vertretung/spanien/de/05-palma/buergerservice/seite-arbeitslosengeld.html


Du stehst dann eben für diese 3 Monate dem spanischen Arbeitsmarkt zur Verfügung (bzw. dem Land in dem du dich befindest). Ob das von Vor- oder Nachteil ist, muss wohl jeder für sich selber entscheiden.
Ich weiß auch nicht welches die "bestimmten Vorraussetzungen" sind, kann mir aber gut vorstellen, das das ganze nicht so einfach ist!

Hab da noch ein tolles Merkblatt von der BA gefunden:
www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc?IdcService=GET_FILE&dDocName=L6019022DSTBAI389387&RevisionSelectionMethod=Latest

Scheint so als gebe es einen "Vorrang des nationalen Arbeitsmarktes" und der SB wird dann wohl die PDU2 nur genehmigen, wenn er seiner Meinung nach keine Vermittlungschancen innerhalb Deutschlands sieht.
Wenn Du bei der BA einmal den Wunsch geäußert hast, auch im Ausland arbeiten zu wollen, fangen die an dich Bundesweit zu vermitteln. Das heißt Du bekommst Vermittlungsvorschläge aus dem gesamten Bundesgebiet, inklusive des Stellenangebotes der ZAFten!


schwarzrot

Ja so ein antrag gibt es für ALGI-bezieher, sowie die möglichkeit, sich im EU-ausland, vor ort, nach stellen umzusehen.
Der haken ist in dem kürzel verpackt:

Zitatkönnen Sie diesen Anspruch, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, für die Dauer von 3 Monaten nach Spanien "mitnehmen" und sich dort beim örtlichen Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend melden.

Also ohne ausreichend landessprache und argumentation vor der SB, werden die jemanden wohl kaum zum 'urlaub auf malle' lassen.  ;)

Zitat
Wenn Du bei der BA einmal den Wunsch geäußert hast, auch im Ausland arbeiten zu wollen, fangen die an dich Bundesweit zu vermitteln. Das heißt Du bekommst Vermittlungsvorschläge aus dem gesamten Bundesgebiet, inklusive des Stellenangebotes der ZAFten!
Das tun sie sowieso (es sei denn man hat wichtige gründe, sich nicht bundesweit bewerben zu können (z.b. behinderung, etc.)).
Aber wenn man pech hat, vermitteln die dann eu-weit (und zwar nicht nur das gewünschte land).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Negative Kraft

Einen Antrag auf EU-Rente stellen? Bis zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit vergeht ja einige Zeit. Es liegt hier ja eine schwere Erkrankung vor die zum Verlust des Arbeitsplatzes führte.

Rudolf Rocker

ZitatDas tun sie sowieso (es sei denn man hat wichtige gründe, sich nicht bundesweit bewerben zu können (z.b. behinderung, etc.)).
Aber wenn man pech hat, vermitteln die dann eu-weit (und zwar nicht nur das gewünschte land).

Ähhm, nein! Es sei denn man hat eine entsprechende EGV unterschrieben! Ich werde z.B. nicht bundesweit vermittelt!
Und EU weit geht auch nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Ich hatte nämlich auch mal angegeben mich ins europäische Ausland bewerben zu wollen. Meine Priorität lag dabei auf Skandinavien. Ich bekam dann andauernd anrufe von einem Vermittler der mich nach Rumänien(!) vermitteln wollte. Der hat aber immer sofort betont, das das alles freiwillig wäre!
Außerdem fangen sie normalerweise bei ALG I nicht gleich mit der "großen Runde" an. Wenn Du aber angibst, dich auch europaweit bewerben zu wollen, gehen die davon aus, das du auch bereit bist, dich deutschlandweit zu bewerben.
Naja, hin oder her. Als "Vermeidungsstrategie" ist sowas mmn denkbar ungeeignet. (Das wollte ich eigentlich damit sagen!)

Ich sehe die Chancen für eine PDU2 sehr gering, wenn man nicht schon einen potentiellen Arbeitgeber an der Angel hat. Hat man sowas, bekommt man sogar Sprachkurse von der BA finanziert.

BGS

Hier ward mal wieder die "Bescheinigung E 303" erwähnt, den vergeblichen Kampf darum linkl. aller damit verbundenen Lügen und falschen Versprechungen seitens norddeutscher "Amtsleiter" und deren Verteter -vor Beiständen- erspare ich mir, zu vertiefen.

Wer nicht schon rechtzeitig vor seiner  letztendlich erzwngenen  Emigration wirklich gut Bescheid weiß über das Zielland und die Landessprache des Landes, in das man ziehen möchte, zumindest einigermaßen sprechen kann, der sollte abwarten, lernen und lernen + verstehen, daß deutsche Bürokraten heimlich alles tun werden, um einen vor der erhofften Auswanderung endgültig in die Knie zu zwingen. Leider ist dies eine meiner Erfahrngen: behalte es bloß für Dich, falls Du gehen möchtest.

Vergesst alle Angebote vom "Arbietsamt Auslandsvermittlung" blablabla. Die dortigen Arschgeigen haben keinen Schimmer und deswegen sitzen sie wo sie sitzen.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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schwarzrot

 ::)
Zitat von: Rudolf Rocker am 20:15:54 Mi. 02.September 2015
Ähhm, nein! Es sei denn man hat eine entsprechende EGV unterschrieben!
Das ist quatsch:
Zitat§ 140
Zumutbare Beschäftigungen


(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.

...

Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht.
...
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html

ZitatIch werde z.B. nicht bundesweit vermittelt!
Hast du glück gehabt (oder 'wichtiger Grund'), oder guten SB, oder einer, der sich mit dir nicht (mehr) anlegen möchte, oder alles zusammen.
Zitat
Und EU weit geht auch nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Ich hatte nämlich auch mal angegeben mich ins europäische Ausland bewerben zu wollen. Meine Priorität lag dabei auf Skandinavien. Ich bekam dann andauernd anrufe von einem Vermittler der mich nach Rumänien(!) vermitteln wollte.
Genau was ich meinte. Und ein job in Frankreich wäre dann ev. nicht mehr so 'freiwillig' gewesen.
ZitatDer hat aber immer sofort betont, das das alles freiwillig wäre!
Außerdem fangen sie normalerweise bei ALG I nicht gleich mit der "großen Runde" an.
Ich sehe die Chancen für eine PDU2 sehr gering, wenn man nicht schon einen potentiellen Arbeitgeber an der Angel hat.
Ist auch quatsch.
So schwer ist die erlaubnis im ausland sich 3 monate einen job suchen zu dürfen mit ALGI nicht. Habe selbst schon leute kennengelernt, die das durften.
Sprache natürlich vorausgesetzt und man sollte schon fundiert argumentieren können, dass im zielort die chancen besser sind.

Das amt macht das in der hoffnung, einen erwerbslosen zu werden.   ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatDas amt macht das in der hoffnung, einen erwerbslosen zu werden.
Den Satz verstehe ich nicht? Fehlt da ein "los"?

ZitatSo schwer ist die erlaubnis im ausland sich 3 monate einen job suchen zu dürfen mit ALGI nicht. Habe selbst schon leute kennengelernt, die das durften.
Sprache natürlich vorausgesetzt und man sollte schon fundiert argumentieren können, dass im zielort die chancen besser sind.

Ich glaube über diesen Punkt können wir hier noch zehn Jahre weiter diskutieren. Ebenso über die Vorgabe der BA vorrangig in den nationalen Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Das dürfte bedeuten, das jemand, der ankündigt, er möchte im Ausland nach Arbeit suchen, zunächst besonders intensiv in Deutschland vermittelt wird.
Da es dem TE aber um eine "Vermeidungsstrategie" geht, denke ich das wir die Diskussion an dieser Stelle abbrechen sollten.
Mir würde es reichen, wenn wir einen Konsens darin finden, das diese Idee als "Vermeidungsstrategie" eher kontraproduktiv ist.

@BGS:
Was ist den die "Bescheinigung E 303"?

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 21:39:30 Mi. 02.September 2015

Den Satz verstehe ich nicht? Fehlt da ein "los"?
Yup.
ZitatIch glaube über diesen Punkt können wir hier noch zehn Jahre weiter diskutieren. Ebenso über die Vorgabe der BA vorrangig in den nationalen Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Das dürfte bedeuten, das jemand, der ankündigt, er möchte im Ausland nach Arbeit suchen, zunächst besonders intensiv in Deutschland vermittelt wird.
Wenn du etwas nicht weisst, hör auf zu mutmassen. Du hilfst damit niemanden.
Fakt ist, E 303 ist nicht so schwer.
Zitat
Da es dem TE aber um eine "Vermeidungsstrategie" geht, denke ich das wir die Diskussion an dieser Stelle abbrechen sollten.
Mir würde es reichen, wenn wir einen Konsens darin finden, das diese Idee als "Vermeidungsstrategie" eher kontraproduktiv ist.
Ich schreibe hier (auch) für leute, die diese möglichkeit bisher nicht wussten.
Ob BabeJ nicht eh ein troll ist, bin ich mir nicht so sicher, das ist aber auch nicht so wichtig.
Zitat
@BGS:
Was ist den die "Bescheinigung E 303"?
Ok, lass dir das von BGS erklären (ich kenn das teil nicht unter 'PDU2').
Und mach bitte nächstes mal nicht solche fehler wie oben.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

BGS

Das Formular "E303" erhalten, falls ich es richtig verstanden habe, in Deutschland gemeldete Empfänger von ALG I auf Antrag. Wenn sie das Formular während ihrer Arbeitssucche in der EU / im EWR vorlegen, gibt es dann für drei Monate deutsches ALG nach den aktuellen deutschen Bedingungen.

Natürlich kein zusätzlichen Wohngeld oder andere deutsche Bezüge.

Umzug kann bezahlt werden nach Vorlage eines Arbeitsvertrags.

In den Ämtern war "E 303" früher relativ unbekannt. Selbst bei der ZAV (Zentrale Auslandsvermittlung) in Hamburg.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Rudolf Rocker

ZitatUnd mach bitte nächstes mal nicht solche fehler wie oben.
Hast du dir die Infos von der BA mal angesehen, die ich verlinkt habe?
Meine Angaben beziehen sich auf  diese Infos.
Also wenn Du hier jemandem unterstellen willst keine Ahnung zu haben, wende dich bitte an die BA! >:(

Onkel Tom

Ach so, kann mann PDU2 durchaus mit E330 vergleichen ?

Wenn ja, ist der Absatz von BabeJ ja doch nicht trollig und entschuldige mich dafür,
seine Vorstellung ins negative Licht gerückt zu haben.

Ich hätte mal besser den "Arno Dübel" erwähnen sollen, statt "Florida Rolf".
Bei Rolf war es die Meute, die ihn erwischte. Bei Arno war es eine Meute, mit der
Arno mitspielte.

Die Presse kann sich ja auch nur dann gegen Erwerbslose austoben, wenn sie dazu
geeignete Opfer haben, sie entsprechend negativ in der Öffentlichkeit dar zu stellen.

Die Presse ist somit auf Menschen angewiesen, die das Spiel mitmachen oder sich
nicht gegen die Meute wehren können.

Arno fand das erst ganz cool "berühmt" zu werden und machte erstmal alles mit, was
den schrägen Vögeln der Presse so einfiel.

Als Dankeschön wurde er vom JC in Jobs "vermittelt" die wirklich nur schwer zu
besetzen sind, wie den ganzen Tag im Tierheim Hundezwinger zu reinigen oder bei
einem Reifenrecycler Autoreifen sortieren etc.

Naja, hat auch wirklich lange gedauert, bis ihm seine Einschläge bewusst wurden
und dann auch diesbezüglich eeendlich verstummte.
Von daher kann mann nicht immer nur die Schuld an die Presse geben.

Aber gut, dieses Thema ist hier auf Grund eines Missverständnis überflüssig und
geht jetzt hier in OT..

Schöner wäre es nun von BabeJ zu lesen, was er oder sie nun von den Vorschlägen
und Beiträgen hält.

Edit : Sorry, in meinen ersten Absatz hat sich ein Fehler eingeschlichen und habe
diesen entsprechend korregiert..
Lass Dich nicht verhartzen !

karpfen

Zitat von: schwarzrot am 21:25:03 Mi. 02.September 2015
::)
Zitat von: Rudolf Rocker am 20:15:54 Mi. 02.September 2015
Ähhm, nein! Es sei denn man hat eine entsprechende EGV unterschrieben!
Das ist quatsch:

da hat schwarzrot recht!

dieser passus ob nun bundesweit vermittelt wird oder nur in bestimmte regionen außerhalb des eingenen wohnortes oder regional  wird in verbis vermerkt, taucht aber in den eingliederungsvereinbarungen kaum bis gar nicht mehr auf.

echt lange her, daß ich das zum letzten mal in einer eingliederungsvereinbarung gesehen habe und ich krieg solche dinger ja nun in der beratung regelmäßig zu gesicht ...
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Onkel Tom

Den Passus in der EGV, das Arbeitsuchender verpflichtet ist, sich bundesweit
zu bewerben oder vermitteln zu lassen, habe ich auch schon ewig nicht mehr
gesehen..

Vermutlich liegt es daran, das das JC damit Erfahrungen sammeln durfte, das
viele solcher Vermittlungen vom Kostenaufwannd her in Unverhältnismäßigkeit
ausartet, was sich jedoch meist im Nachhinein entpuppt..

Wat ein Wunder, wenn z.B. eine ZAF aus Frankfurt Leute bundesweit Leute
kontaktieren und dem zur Bewerbung aufgeforderten dann mit Nidriglohn und
und nicht über 6 Monate Beschäftigung wegen Ablauf der Probezeit "beglücken"
wollen.
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatÄhhm, nein! Es sei denn man hat eine entsprechende EGV unterschrieben!
Das ist quatsch:

Ach so, ich dachte schwarzrot hatte mein Zitat zu dem PDU2 Kram gemeint!
Nee, ja doch. Das war quatsch!

Warum ich mich nicht bundesweit bewerben muss liegt an einer Diskussion mit meiner SB und meiner TL, die im Zuge meines Widerspruches gegen meine EGV- VA stattgefunden haben.
Da ging es um diesen Passus in dem EGV -VA das das JC einen bei der Jobsuche unterstützt, unter anderem auch mit den Fahrtkosten zu Vorstellunggesprächen, soweit diese beantragt, nachgewiesen und angemessen sind.
Da war mein Argument dann, das sowas ja sowieso im SGB geregelt ist und das ich das zu unbestimmt finde, weil da nicht steht bis zu welcher Höhe die Fahrkosten erstattet werde.
Daraufhin meinte die TL dann das es da wohl eine Höchstgrenze gäbe. Die SB zog dann eine alte, vergilbte Ansammlung von Blättern aus ihrem Schrank, pustete den Staub ab, wischte ein paar Spinnenweben beiseite blätterte vorsichtig in den Seiten; so als befürchtete sie, die Blätter könnten unter ihren Fingern zu Staub zerfallen.....Rudiiii komm auf den Punkt.....
Jedenfalls fand sie tatsächlich eine Höchstgrenze für die Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen von 240 € im Jahr.
Daraufhin meinte ich dann, wenn ich also einen VV bekomme, für eine Firma in München, dann kann ich da zum Vorstellungsgespräch hinfahren und habe mein gesamtes Jahresbudget aufgebraucht.
Und wenn ich dann danach noch ein Vorstellungsgepräch in Köln habe, bekomme ich dafür keine Fahrtkostenerstattung mehr, auch wenn es ein VV ist? Das hat denen zumindest so sehr zu denken gegeben, das sie es scheinbar (zumindest bei mir) nicht ausprobieren wollen!

schwarzrot

Ah, prima, muss ich nicht so viel schreiben. (Danke Rudi!)  ;D
Zitat von: Onkel Tom am 14:12:21 Do. 03.September 2015
Den Passus in der EGV, das Arbeitsuchender verpflichtet ist, sich bundesweit
zu bewerben oder vermitteln zu lassen, habe ich auch schon ewig nicht mehr
gesehen..
Sie haben wohl kappiert, dass das nicht in die EGV muss, weil es ganz einfach im gesetz steht.
Zum grund, warum sie nicht mehr so oft bundesweit die leute nerven, hatte Onkelchen den richtige riecher:
Zitat
Vermutlich liegt es daran, das das JC damit Erfahrungen sammeln durfte, das
viele solcher Vermittlungen vom Kostenaufwannd her in Unverhältnismäßigkeit
ausartet, was sich jedoch meist im Nachhinein entpuppt..
Yup!  ;D

Zitat von: Rudolf Rocker am 22:26:54 Mi. 02.September 2015
ZitatUnd mach bitte nächstes mal nicht solche fehler wie oben.
Hast du dir die Infos von der BA mal angesehen, die ich verlinkt habe?
Meine Angaben beziehen sich auf  diese Infos.
Also wenn Du hier jemandem unterstellen willst keine Ahnung zu haben, wende dich bitte an die BA! >:(
Das oben bezog sich darauf, dass du meintest: Bundeweit wird nicht vermittelt, 'Es sei denn man hat eine entsprechende EGV unterschrieben!'
Es steht im gesetz ganz klar was sache ist, da brauch man nicht lange rumdiskutieren.

Weiterhin, in dem 'ratgeber' der Ba liesst du wieder sachen raus, die so da nicht stehen:
Zitat von: Rudolf Rocker am 18:52:58 Mi. 02.September 2015
Ich weiß auch nicht welches die "bestimmten Vorraussetzungen" sind, kann mir aber gut vorstellen, das das ganze nicht so einfach ist!

Hab da noch ein tolles Merkblatt von der BA gefunden:
www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc?IdcService=GET_FILE&dDocName=L6019022DSTBAI389387&RevisionSelectionMethod=Latest

der SB wird dann wohl die PDU2 nur genehmigen, wenn er seiner Meinung nach keine Vermittlungschancen innerhalb Deutschlands sieht.
In dem ratgeber steht dagegen nur was von 4 wochen wartefrist (die schnell vorbei ist) und diese kann sogar noch verkürzt werden, wenn dringende gründe dagegen sprechen.
Die wollen nur verhindern, dass leute holter-di-polter sich aufmachen im ausland zu suchen (und natürlich so tun, als gäbe es im schönen doofland, jobs wie sand am meer).  ;)
Defacto werden die in aller regel total happy sein, wenn du erwähnst, dass du im ausland suchen willst (hab ich konkret schon erlebt).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatDefacto werden die in aller regel total happy sein, wenn du erwähnst, dass du im ausland suchen willst (hab ich konkret schon erlebt
Naklar! Das sind die immer wenn Du vesuchst, irgenwas in Eigenregie auf die Beine zu stellen!
Nur wenn es dann um die Frage der finanziellen Unterstützung geht, hört das mit dem Happy sein aber mal sowas von schnell auf!
(Das ist meine persönliche Erfahrung!)
Ganz anders, wenn Du einen potentiellen Arbeitgeber hast, der bei Deinem SB anruft und sagt: "Also den Herrn Rocker, den würde ich ja ganz gerne einstellen. Aber eine wichtige Einstellungsvorraussetzung ist, das er einen Lehrgang als Piepenpalle nachweisen kann" Und schwupps... kannst Du bei Deinem SB sogar noch nach seinemFeierabend aufschlagen und er leitet mit ungeahntem Eifer alles in die Wege, damit der Lehrgang stattfinden kann. (Das ist meine persönliche Erfahrung!)

Im Grunde genommen ging es mir hauptsächlich darum dem TE klarmachen zu wollen, das es wenig Sinn macht darauf zu hoffen über eine PDU2 für drei Monate den Klauen der BA zu entfliehen. Du könntest damit von Regen in die Traufe kommen!

Mittlerweile scheint es auch so, das der TE entweder schreiend weggelaufen ist, als er den Thread gesehen hat oder ihm ist schlicht und ergreifend der Kopf weggeplatzt, als versucht hat unsere Antworten zu lesen.

BGS

Welcher einigermaßen vernünftige "Arbeiitgeber" hat und hatte es jemals nötig, sich mit "Lohnzschüssen, Geldern / Hilfen" vom "Arbeitsamt" etc. abzugeben?

Sollen solche "Firmen" meinetwegen so schnell, wie möglich dicht machen!

Scheinbar wird  inzwischen von einigen Ausgebeuteten jedes noch so dumme Scheinargument unserer Ausbeuter akzeptiert und das eigene Gehirn ausgeschaltet.

Toll.

Niemand möge bitte jemals die sogenannten "Argumente" von Niedriglohnkonzernen wie Mc Doof und so weiter sich zu eigen machen.

MfG

BGS

P.S.: Der TE ist ein Troll, da er nicht mal antwortet auf einen erinzigen der vielen Beiträge.  :(
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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Rudolf Rocker

ZitatWelcher einigermaßen vernünftige "Arbeiitgeber" hat und hatte es jemals nötig, sich mit "Lohnzschüssen, Geldern / Hilfen" vom "Arbeitsamt" etc. abzugeben?
Sollen solche "Firmen" meinetwegen so schnell, wie möglich dicht machen!
Scheinbar wird  inzwischen von einigen Ausgebeuteten jedes noch so dumme Scheinargument unserer Ausbeuter akzeptiert und das eigene Gehirn ausgeschaltet.

Ist das auf meine Aussage bezogen?
Kann ich dir sagen, warum Arbeitgeber sowas machen: Weil sie es können.
Ich würde als Arbeitgeber genau das gleiche machen. Da mache ich denen noch nicht mal einen Vorwurf!
Da kritisiere ich eher die politischen Entscheidungsträger, die solche Förderungen überhaupt zulassen obwohl bekannt ist, das der Nutzen eher zweifelhaft ist.
Aber komischerweise werden diese Leute ja alle vier Jahre wiedergewählt!
Und was meinen Fall betrifft, so war der Arbeitgeber ein Bekannter von mir, der sich Selbstständig gemacht hat, grade Hilfe brauchte und mich vor dem Elend einer sechsmonatigen Sinnlosmaßnahme gerettet hat.
Dafür bin ich ihm auch sehr dankbar.
Man sollte vielleicht mal ein bißchen reflektieren bevor man solche Scheißsätze raushaut wie:
ZitatNiemand möge bitte jemals die sogenannten "Argumente" von Niedriglohnkonzernen wie Mc Doof und so weiter sich zu eigen machen.
Zumindest falls der Satz auf meine Aussage bezogen ist.
Allgemein gehalten würde ich dir da aber zustimmen!


BGS

Keins meiner Worte bezog sich auf Dich persönlich bzw. Deine Stellungnahme RR. Und wo habe ich z. B. Sinnlosmaßnahmen verteidigt?

Dafür gibt es keinen Grund.

Ein anständiger "Arbeitgeber" macht seine Firma zu, wenn sie nicht mehr läuft. Falls gar nix mehr gehen sollte.

Wo gibt es in D. noch im Auftrag ihrer Wähler verantwortlich handelnde "politische Entscheidungsträger"?

Nichts für Ungut, doch wer in Deutschland bleibt, muß genauso die Folgen dafür tragen, wie jemand der alles auf die Karte Emigration gesetzt hat...

Wie wäre es mit mehr Solidaritäz? Ach hier ist es nicht immer einfach. Im Gegenteil.

Zur Mcdonaldisierung der Welt ist alles gesagt, wieso sollte sich das jetzt explizit RR bezogen haben?

Die Zeiten sind zunehmend ermüdemd + schwierig für uns Alle. Und das war schon lange  so geplant. Leider. Bretton Woods war der Anfang.

MfG

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

rebelflori

Die Subventionen ist so eine Sache. Da müssten einfach ein paar regeln her. z.B. bis 5 Arbeitnehmer darfst man 3 Arbeiter Subventionen abgreifen in 5 Jahren.
Dann würde das auch funktionieren. Aber das ist ja nicht gewollt.

Rudolf Rocker

@BGS: Sorry, sorry, sorry! Ich hatte das auf meinen Beitrag bezogen!

@dagobert: Sieht so aus. Vermutlich ein Bild- Journalist der eine Schlagzeile à la "in diesem Forum helfen sie Sozialschmarotzern!" haben wollte.

@rebelflori: Geringfügig wurde da in den letzten Jahren was geändert. Das ist aber alles auch Ermessenssache des JC.
Mal ein konkretes Beispiel: Die unbezahlten Praktika/ Probearbeiten wurden früher für zwei Wochen genehmigt. Dann konnte der Arbeitgeber aber noch mal um zwei Wochen verlängern, wenn er sich nicht sicher war. Hast Du sowas abgelehnt wurde sofort sanktioniert. (Sieht das SG zwar anders, ist hier aber erst mal egal). Das führte dann dazu, das grade in Firmen, wo es keiner besonderen Kenntnisse bedarf (Rasenmäher schieben und Unkraut zupfen im GaLa- Bau) massenweise "Praktikanten" rumliefen.
Das JC hat dann irgendwann diese "Umsonstpraktika" auf eine Woche begrenzt, ich persönlich habe sie für mich auf einen Tag begrenzt und bin bisher auch nicht mehr sanktioniert worden, weil ich ein Praktikum abgelehnt habe.
Aber im Großen und Ganzen hat sich da nichts geändert.

rebelflori

Aber mal 14 Tage Praktikum(Entleihbetrieb), bei einer ZAF ist für das JC schon ok.
Mein Kumpel meinte das er dass seinem sb gesagt hat,  aber der wird eh nieh denn Mund aufmachen.
Außer dem nervt mich das,dass mache Betriebe einfach damit rechnen einen Praktikanten nach denn nächsten zu bekommen.

Rudolf Rocker

Ja wie ich schon sagte wird das bei den JC sehr unterschiedlich gehandhabt.
Die einen würden dich auch für die nächsten 10 Jahre in ein unbezahltes Praktikum schicken, Hauptsache die Statistik stimmt und die anderen wollen nicht unbedingt ihr gesamtes Budget für Fahrt- und Übernachtungskosten raushauen.
Und wer schon länger hier mitliest, der weiß das das ablehnen eines unbezahlten Praktikums keine Ablehnung einer zumutbaren Tätigkeit ist. (Meines Wissens gibt es dazu auch noch keine anderlautende Entscheidung eines Gerichtes, oder?)
Ich meine das die Entscheidung des LSG NRW vom 02.05.2008 Az.: L 7 B 321/07 AS ER da noch der Maßstab ist.

BGS

Wie eventuell andernorts angedeutet, gibt es auf dieser Welt auch heute Firmen, die es strikt ablehnen Praktikanten auszubeuten bzw. Zuschüsse für solche, für sogenannte "Langzeitsarbeitslose" etc. überhaupt in Erwägung zu ziehen.

MfG

BGS
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