Sperrfr.bei Kündig.durch Arbeitg.aufgrund gesundheit.Probleme auf meinen Wunsch

Begonnen von Don Quijote, 16:04:02 Di. 06.Oktober 2015

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Don Quijote

Hallo liebe Forengemeinde,
habe meinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen.
Die Arbeitsstelle habe ich angenommen um zu sehen ob die Belastung erträglich ist. O-Ton Arbeitsvermittler "Schauen sie ob sie die Arbeit machen können falls es nicht geht hören sie wieder auf".
Dies hab ich getan da sich mein Gesundheitszustand täglich verschlimmerte da ich aber gerne bei dieser Firma arbeiten würde wenn sie eine für mich gesundheitlich unbedenkliche Stelle hätten bat ich sie mir zu kündigen und mich gegebenfalls wieder einzustellen.
Nun hat die personalverantwortliche den Fehler gemacht zu schreiben dass die Kündigung auf meinem Wunsch erfolgte.
Die Arge weiß von meinen Einschränkungen die durch Fachärzte,Reha und medizinischen Dienst bestätigt wurden.
Nun wollen sie mir kein Geld zahlen weder vorläufig noch auf Darlehensbasis.
Hab kein Geld weder für Miete noch anderen laufenden Kosten vom Essen ganz zu schweigen.
Was kann ich tun um Geld zu erhalten ?

Euer Don Quijote

p.s.ich weiß dass es besser gewesen wäre einfach krank zu sein. 

schwarzrot

Dazu müssten wir wissen, was du schon dem amt an infos/kopien dagelassen hast!

Theoretisch darfst du kündigen, wenn arzt dir das empfiehlt mit attest.

Zitat von: Don Quijote am 16:04:02 Di. 06.Oktober 2015
O-Ton Arbeitsvermittler "Schauen sie ob sie die Arbeit machen können falls es nicht geht hören sie wieder auf".
Antwort von dir hätte sein müssen: 'können sie mir das bitte schriftlich geben?'.
Und ich vermute mal, du warst alleine im amt?

Zitat
p.s.ich weiß dass es besser gewesen wäre einfach krank zu sein.
Prima, da hast es verstanden.  ;)
Aber locker: du hast ja wenn nichts mehr zu retten ist 'nur' 3 monate 'sperre' (Alg I) bzw. 30% kürzung (Alg II).
Bei Alg I 'darfst' du während einer 'sperre', für den zeitraum Alg II beantragen, wenn du sonst kein geld hast.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Don Quijote

Habe dem Amt alles was sie gefordert haben,ausser dem Attest vom Arzt,überreicht.
Hoffe das mein Orthopäde dies Attest schnell unterschreibt obwohl sie schon Atteste haben,nur ist mein Arzt langsam genervt von der Arge.

Dies waren: Kündigung,Meldebescheinigung Krankenkasse,Gehaltsabrechnung und Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber.

rebelflori

Verstehe ich das richtig? Der Brief wo drin steht, das du aus persönlichen Gründen gekündigt hast liegt schon beim jobcenter?

Rudolf Rocker

@rebelflori: Hast Du etwas sinnvolles zu diesem Thread beizutragen? Wenn nicht, lass es bitte! >:(

rebelflori

Dachte nur das vielleicht noch mal im personal Büro nach fragen kann,
Ob die das nicht noch auf eine Kündigung ohne Angaben von Gründe umschreiben.
Bei mir hat sowas schon mal geklappt.
ABER ICH LASS DAS LIEBER SEIN.

Hochseefischer

He Rudi,

regste Dich wieder auf?  ;D

Lass doch bitte rebelflori hier auch Hilfestellung leisten. Finde ich nicht in Ordnung, dass Du ihm hier den Mund verbietest.

Ich kann mir vorstellen, dass der AG in der Arbeitsbescheinigung vermerkt hat, dass Don Quijote eine Eigenkündigung gewünscht hat. Ist das richtig, Don Quijote?

Don Quijote, bist Du älter als 25?

Don Quijote, das Attest Deines Arztes würde ich so schnell wie möglich besorgen und der Agentur für Arbeit zukommen lassen.

Don Quijote, hast Du einen Sperrzeitbescheid, oder wie immer der heißt, von der Agentur für Arbeit bekommen? Falls ja, dann in Widerspruch gehen und darin auf das Attest verweisen.

Wie schwarzrot schon schrieb: bei einer Sperre kann man ersatzweise ALG II beantragen, bei Ü25ern wird der Regelsatz jedoch um 30% gekürzt. Miete und Krankenkasse werden übernommen. Bei U25ern (deswegen meine Frage nach dem Alter) wird der Regelsatz leider um 100% gekürzt, Miete und Krankenkasse werden übernommen.

Viele Grüße

HSF

dagobert

Geht es hier um Alg1 oder Alg2?

Zitat von: Don Quijote am 16:04:02 Di. 06.Oktober 2015
Die Arbeitsstelle habe ich angenommen um zu sehen ob die Belastung erträglich ist. O-Ton Arbeitsvermittler "Schauen sie ob sie die Arbeit machen können falls es nicht geht hören sie wieder auf".
Schriftlich hast du das wohl nicht, oder?

Zitat von: rebelflori am 17:04:34 Di. 06.Oktober 2015
Verstehe ich das richtig? Der Brief wo drin steht, das du aus persönlichen Gründen gekündigt hast liegt schon beim jobcenter?
Wenn dem so ist, dürfte die Sperre / Sanktion ziemlich sicher sein.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Don Quijote

@ Rebelflori die Arge hat dort angerufen.

@ hochseefischer
Zu 1: Die Arge hat dort angerufen
     2: ja bin älter als 25
     3: das Attest müsste ich morgen bekommen

Und es geht um ALG I


schwarzrot

Zitat von: Hochseefischer am 18:12:04 Di. 06.Oktober 2015
Lass doch bitte rebelflori hier auch Hilfestellung leisten. Finde ich nicht in Ordnung, dass Du ihm hier den Mund verbietest.

Speziell im hilfebereich ist es total scheisse, wenn leute hier falsche tips geben.
Deshalb sollte man sich dreimal fragen, ob man wirklich im hilfethread was hilfreiches beizutragen hat.

Ich finde auch, rebflori sollte sich (aus erfahrungen in der vergangenheit) besser aus den hilfethreads raushalten. Allerdings war der beitrag von rebflori diesmal richtig (genau deshalb wollte ich ja von Don wissen, ob das kündigungsschreiben schon im amt abgegeben wurde  ;) )
Was er aber leider schon bestätigt hat.  :(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatHe Rudi,
regste Dich wieder auf?
Kennst mich doch! ;D

Nein, ich bezog mich darauf das rebelflori hier etwas falsches geschrieben hat und Du dann auf diesen Fehler auch schon eingestiegen bist. Es geht hier nicht um das JC und nicht um ALG II.
Der TE schrieb aber deutlich das er mit der ARGE zu tun hat.
Also war mir klar, das von rebelflori hier nur noch falsche Tipps kommen konnten, weil er nicht mal wusste, ob es um ALG I oder ALG II geht!
Außerdem wissen wir das rebelflori sich häufiger in einem Zustand befindet, in dem er sich lieber in Hilfethreads nicht äußern sollte.
Das weiß rebelflori aber auch selber.

Hochseefischer

Rudi,

nö. ich ging davon aus, dass der Themenersteller ALG I haben will.

Zu rebel: er ist ja grad (?) in einer Tagesklinik, ich hoffe, er macht Fortschritte und ist dann besser bei der Sache  ;)

Rudolf Rocker

Zitatnö. ich ging davon aus, dass der Themenersteller ALG I haben will.
Sorry, mein Fehler!
Zitat
Zu rebel: er ist ja grad (?) in einer Tagesklinik, ich hoffe, er macht Fortschritte und ist dann besser bei der Sache
Ich mein das ja nicht böse, aber der TE hat absolut nichts davon, wenn er falsche Tipps bekommt und wir dann seitenweise drüber diskutieren müssen.
Eben grade weil rebelflori in der Vergangenheit öfters mit Tipp aufgeschlagen ist, die voll daneben gingen!
So, jetzt aber Schluss mit OT und weiter im Thema!

dagobert

Zitat von: Don Quijote am 18:24:21 Di. 06.Oktober 2015
Zu 1: Die Arge hat dort angerufen
[...]
Und es geht um ALG I
Bei Alg1 ist Agentur für Arbeit (AfA), auch Arbeitsagentur genannt, für dich zuständig.
Die ARGE gibt es nicht mehr, heute heißt der Laden Jobcenter und ist zuständig für Alg2.

Bitte beachten, die Begrifflichkeiten durcheinander zu würfeln sorgt nur für Verwirrung.  ;)
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatNun hat die personalverantwortliche den Fehler gemacht zu schreiben dass die Kündigung auf meinem Wunsch erfolgte.
Ich hatte das auch mal, das mein Arbeitgeber in der Kündigung eine falsche Begründung angegeben hat.  Dadurch sah es so aus, das ich an der Kündigung schuld gewesen wäre. Das führte dann zu einer Sanktionsandrohung seitens des JCs.
Ich hab dann vor dem Arbeitsgericht geklagt und recht bekommen. Der Arbeitgeber musste mir eine korrekte Kündigung austellen und das JC konnte mich nicht sanktionieren.

So ähnlich würde ich es Dir auch vorschlagen.
Davor würde ich aber den Arbeitgeber schriftlich dazu auffordern, Dir (mit Fristsetzung 14 Tage) eine korrekte Kündigung auszustellen, da du anderenfalls Klage vor dem AG einreichen wirst.

Don Quijote

Leider habe ich die Ärztliche Bescheinigung noch nicht erhalten,da mein Orthopäde wirklich überlastet ist da er sich für seine Patienten Zeit nimmt was heutzutage leider nicht mehr selbstverständlich ist für Kassenpatienten sehe ich gerade weil ich ein Termin beim Augenarzt brauche.
Habe hier im Forum etwas gestöbert und bin auf etwas gestoßen.
Es geht um die Zumutbarkeitsklausel nun mein Verdienst ist bzw. wäre gleich hoch wie mein ALG I.
Die Frage ist kann ich mich auch darauf berufen ? Werden die Fahrtkosten von Gehalt rausgerechnet denndann wäre das Gehalt niedriger. 
Ursprünglich wurde mir die Übernahme der Fahrtkosten versprochen leider nicht schriftlich was mir da schon seltsam vorkam.

Euer Windmühlenfighterlehrling 

Rudolf Rocker

Warum berufst Du Dich nicht einfach darauf, das Dir eine Kündigung mit falscher Begründung ausgestellt wurde und eben auf Deine gesundheitlichen Einschränkungen.
Irgendwelche Atteste müssen ja vorhanden sein, soweit ich das hier im Thread verstanden habe!


Rudolf Rocker

Im ersten Beitrag lese ich aber folgendes:
ZitatNun hat die personalverantwortliche den Fehler gemacht zu schreiben dass die Kündigung auf meinem Wunsch erfolgte.

Wenn das so in der Kündigung steht und falsch ist, kommt das zum Tragen, was ich oben bereits geschrieben habe:
Richtigstellung durch den AG fordern, ansonsten Klage!

Wenn die Angaben so stimmen, was Du ja schreibst, hast Du ein Problem: Es fehlt der Hinweis auf die gesundheitlichen Einschränkungen!

Don Quijote

Ok das mit dem schreiben war ein Fehler von mir denn in der Kündigung steht nichts,aber ich vermute dass es entweder telefonisch nachgefragt oder in dem Beschäftigungsnachweis steht .


LG Don Quijote

Rudolf Rocker

Hmm, ja: Vermuten oder wissen ist genau der kleine aber feine Unterschied, der die Sache so kompliziert macht.
Es muss ja irgendwas schriftliches von der BA bei dir vorliegen, mit dem sie begründen, warum sie eine Zahlung verweigern wollen.
Wenn Du dieses Schreiben mal anonymisiert hier einstellen könntest, würde das die Sache vielleicht etwas einfacher machen.

Don Quijote

@Rudolf Becker ich war vorhin beim Briefkasten und da war ein Schreiben der AfA mit einem vrläufigen Bescheid und der Zahlung ab 01.12.2015
Über die Zeit vom 08.09.15 - 30.11.2015 erhalten sie ein gesondertes Schreiben steht da.
Nehme mal an dass da die Begründung dann steht.

LG Don

dagobert

Zitat von: Don Quijote am 17:06:16 Mi. 07.Oktober 2015
Habe hier im Forum etwas gestöbert und bin auf etwas gestoßen.
Es geht um die Zumutbarkeitsklausel nun mein Verdienst ist bzw. wäre gleich hoch wie mein ALG I.
Die Frage ist kann ich mich auch darauf berufen ?
Wenn du damit den § 140 SGB III meinst: Das hättest du vorher machen müssen, also die Stelle gar nicht erst antreten.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Jupp, das sehe ich auch so wie dagobert.
Zitat
Über die Zeit vom 08.09.15 - 30.11.2015 erhalten sie ein gesondertes Schreiben steht da. Nehme mal an dass da die Begründung dann steht.
ALG I ist nicht so mein Spezialgebiet, desshalb sag ich da auch nichts zu, aber:
Gibt es da nicht auch eine Anhörung, bevor es zu einer Sperre kommt?

Ich würde an Deiner Stelle mal ganz fix einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Die Informationslage ist ja doch ein bißchen dürftig, hier.

Ach: Wer ist eigentlich dieser Rudolf Becker? ;D

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 19:27:06 Mi. 07.Oktober 2015
Gibt es da nicht auch eine Anhörung, bevor es zu einer Sperre kommt?

Diese 'anhörung' habe ich damals gleich bei der arbeitslosmeldung bekommen, sollte ich zu meinen unterlagen ausfüllen (steht nicht 'anhörung' drüber, sie tun so, als würden die netterweise nur die gründe erfahren wollen, warum man gekündigt hat).

In jedem fall gibts aber bei sperre einen bescheid (auf den man widerspruch einreichen kann, leider wie immer ohne aufschiebende wirkung).

Zitat von: Don Quijote am 17:06:16 Mi. 07.Oktober 2015
Es geht um die Zumutbarkeitsklausel nun mein Verdienst ist bzw. wäre gleich hoch wie mein ALG I.
Neues thema, oder worum geht es hier?
Zitat
Die Frage ist kann ich mich auch darauf berufen ?
Bei ALGI muss man (wenn man vorher gut verdient hat!) am anfang nicht jeden (schlechtbezahlten!) miesjob annehmen (genaues steht in dem gesetzesteil, den du vermutlich gefunden hast), ist dein ALGI aber gleich hoch wie AlgII, hift dir sowas überhaupt nicht.
ZitatWerden die Fahrtkosten von Gehalt rausgerechnet denndann wäre das Gehalt niedriger.  
Ursprünglich wurde mir die Übernahme der Fahrtkosten versprochen leider nicht schriftlich was mir da schon seltsam vorkam.
Meinst du jetzt deinen alten job? Und was hat das mit der kündigung am hut?
Das amt hat die möglichkeit 'arbeitsaufnahme' zu fördern (ist aber 'KANN' bestimmung).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich glaub, das bezieht sich auf seinen alten Job!
Das ist aber mmn. sowieso ein abgefahrener Zug, weil das Ganze vor Antritt des Jobs geklärt werden müsste (wie dagobert ja schon geschrieben hat) und irgendwelche nicht beweisebaren, mündlichen Aussagen von SB haben sowieso keinen beweiswert.

Don Quijote

Habe nun endlich das ärztliche Attest bekommen und auch gleich bei der AfA eingereicht mal sehen was kommt laut Aussage des Sachbearbeiters war es das einzige was noch fehlte.Hoffe dass dies stimmt.
Soll ich trotzdem vorsorglich gegen den vorläufigen Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen ?

Euer Don 

Don Quijote

Hallo liebe Forengemeinde,
Der Sperrbescheid wurde nun aufgehoben ich danke für die Anregungen die ihr mir gabt,werde nun wohl nicht mehr alleine hingehen.
Bin ja schon etwas älter und bei uns galt ein Mann ein Wort was wohl heutzutage Wunschdenken ist und man alles schriftlich haben muss früher genügte der Handschlag zumindest privat.


Euer Don 

BGS

Zitat von: Don Quijote am 15:54:25 Do. 15.Oktober 2015
... und bei uns galt ein Mann ein Wort was wohl heutzutage Wunschdenken ist und man alles schriftlich haben muss früher genügte der Handschlag zumindest privat.
Euer Don 

Weiterhin die besten Wünsche auf Deinem Weg und alles Gute. Das oben Genannte gilt hier im hohen Norden noch, selbst beim Polararbeitsamt.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

admin

Zitat von: Don Quijote am 15:54:25 Do. 15.Oktober 2015
Der Sperrbescheid wurde nun aufgehoben   ich danke für die Anregungen...
Freut mich, daß geholfen werden konnte.
Alles Gute und stets ausreichend Kraft (und Freunde)
wünscht
admin

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