Neu und Nicht-Leistungsempfänger

Begonnen von Überspannungsschaden, 18:15:46 Mo. 12.Oktober 2015

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Überspannungsschaden

Hallo,
Ich habe vor vier Wochen mein Studium beendet und noch keine Stelle, daher war ich beim AA.
Resultat "Nicht-Leistungsempfänger": Kein ALG1 da letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zulange zurückliegt bzw. aus verschiedenen Gründen kein ALG 2. Dazu dummerweise (?!) eine  "Erklärung zur Inanspruchnahme der Vermittlung durch Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld" (wie kann ich ein Dokument anhängen)  unterschrieben.
Erster Termin mit dem Sachbearbeiter ist nächste Woche.
Freitag wurde mir ein Vermittlungsvorschlag zugesendet, dieser passt weder zu meinem Profil noch zu meiner Ausbildung.

Für mich ergeben sich einige Fragen:

Hat meine Unterschrift bezogen auf eine zukünftige EGV bzw. deren Nichtunterschrift irgendwelche Folgen?   
Gibt es außer der Anrechnungszeiten für die Rente in meinem Fall irgendwelche Druckmittel?
Hilft mit eine Statusänderung von arbeitslos auf arbeitsuchend bzw. ratsuchend weiter?
Bezüglich ratsuchend, was versteht das AA unter Vermittlungsangebot http://www.dgb.de/themen/++co++a8bfa82e-0b34-11e4-91c5-52540023ef1a Tabelle auf Seite 14

Rente: Für die Mindestversicherungszeit (Wartezeit, Altersrente regulär) von fünf Jahren sind die beitragsfreien Zeiten irrelevant?! HEGA 12/08 - 14 habe ich gelesen.
Betrifft mich als weit nach 1964 geborener die Variante nach 35 Beitragsjahren (da zählen Anrechnungszeiten dazu, richtig?!)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/211844/publicationFile/40673/08-2011_AloGeldII_DL.pdf  Tabelle Seite 7
Existiert dafür (35 Jahre) irgendeine Bestandsgarantie (die Rente ist sicher haha)?

Vermittlungsvorschlag: Welche Fristen gibt es da und welche Daten wurden/werden an das vorgeschlagene Unternehmen übermittelt? Macht es Sinn bis zum Gesprächstermin zu warten und das da anzusprechen?

Zitat]2 Haben Nichtleistungsempfänger ein Recht auf Beratungsleistungen, auf Arbeitsvermittlung und -förderung? Antwort: Nein aus
http://www.chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=x&topic=19760.25
Heißt, dass das AA alles vermeiden wird, was ihr Budget belastet. Wie Kostenübernahme für Zertifikate oder Kurse?!
Noch wichtiger, wie sieht es mit potentiell unerwünschten Maßnahmen aus GANZIL aus?

Allgemein bin ich auf der Suche nach Links bezogen auf die beschriebene Situation als Nicht-Leistungsempfänger


Gästin

kann die Akademische Arbeitsvermittlung oder die Stellenvermittlung an der Uni
helfen?

schwarzrot

Zitat von: Überspannungsschaden am 18:15:46 Mo. 12.Oktober 2015
Resultat "Nicht-Leistungsempfänger": Kein ALG1 da letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zulange zurückliegt bzw. aus verschiedenen Gründen kein ALG 2.
Mein vorschlag: Hier im forum mit offenen karten zu spielen. Falls du ein angsthase bist: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass (solange du nicht deine stadt/wohnviertel/'job'center nennst ein SB dich identifizieren kann (mal davon abgesehen, sich hilfe und tips zu holen ist (noch) nicht strafbar).
Zitat
Dazu dummerweise (?!) eine  "Erklärung zur Inanspruchnahme der Vermittlung durch Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld" (wie kann ich ein Dokument anhängen)  unterschrieben.
Ja, dumm, dass du das unterschrieben hast!
Dokument anhängen: Screenshot machen, diesen bei einem freien bilderhoster uploaden und dann das icon über deinem textfeld mit dem bilderrahmen anklicken, die url des upgeloadeten bildes zwischen den [img]deine_bild_url![/img]-tag packen, fertig.
Zitat
Erster Termin mit dem Sachbearbeiter ist nächste Woche.
Freitag wurde mir ein Vermittlungsvorschlag zugesendet, dieser passt weder zu meinem Profil noch zu meiner Ausbildung.
Seit einem jahrzehnt gibt es kein recht mehr auf vermittlungs'vorschläge', die irgendwas mit deiner bildung, neigung, oder fähigkeiten zu tun haben.
Bei AlgI-beziehern gibt es ein paar monate das recht, angebote, die weit unter dem letzten lohn liegen, abzulehnen. (->§ 140 'Zumutbare Beschäftigungen' )
Falls der vorherige lohn schon scheisse wahr, pech gehabt!
Leider waren damals nicht genug gegen die hartzIV einführung, also haben alle, die nun erwerbslos werden, den dreck zu fressen.  :(
Zitat
Hat meine Unterschrift bezogen auf eine zukünftige EGV bzw. deren Nichtunterschrift irgendwelche Folgen?  
Eine nichtunterschrift unter eine EGV hat u.u. einen wutschnaubenden und zu drohungen greifenden SB zur folge, sonst nix.
Eine 'freiwillige', oder übertölpelte unterschrift unter einen vertrag, hat zur folge, das der gilt. Und vermutlich wirst du keinen richter finden, den du von der sittenwidrigkeit des vertrages, oder nicht erfolgter information darüber überzeugen kannst.
Zitat
Gibt es außer der Anrechnungszeiten für die Rente in meinem Fall irgendwelche Druckmittel?
Hilft mit eine Statusänderung von arbeitslos auf arbeitsuchend bzw. ratsuchend weiter?
Wären fragen gewesen, die du vielleicht den SB hättest fragen sollen? (a: nicht dass ich wüsste, b: du verzichtest 'freiwillig' auf einen haufen rechte und hilfst dem staat, auf deine kosten geld zu sparen.)

Zur hoffnung, dass du dadurch, dass du kein geld vom jokecenter annimmst um deren 'massnahmen' und 'vermittlung' drumrumkommst, haben vielleicht andere lust zu antworten.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Überspannungsschaden

Zitat von: schwarzrot am 17:11:48 Di. 13.Oktober 2015
Mein vorschlag: Hier im forum mit offenen karten zu spielen. Falls du ein angsthase bist: Es ist sehr unwahrscheinlich, dass (solange du nicht deine stadt/wohnviertel/'job'center nennst ein SB dich identifizieren kann (mal davon abgesehen, sich hilfe und tips zu holen ist (noch) nicht strafbar).
ATM wieder Zuhause wohnend (könnte schlimmer sein) usw.
Wenn die wenigstens die Krankenversicherung übernommen hätten... aber krass wie schnell man durch das ,,Soziale Netz" gefallen ist.

Zitat von: Gästin am 15:14:35 Di. 13.Oktober 2015
kann die Akademische Arbeitsvermittlung oder die Stellenvermittlung an der Uni
helfen?
Hast du mit der Akademische A. Erfahrung, helfen die kompetent weiter? Die an der Uni wurde irgendwann weggekürzt

Dokument anhängen (nur der Text) :
Zitat
Erklärung zur Inanspruchnahme der Arbeitsvermittlung durch Nicht-Leistungsempfänger
----
Ich bin darüber informiert worden, dass ich nur arbeitslos im Sinne des Gesetzes (§§ 138 ff. SGB III)
bin und somit Zeiten der Arbeitslosigkeit dem Rententräger gemeldet werden, wenn ich die folgen-
den Fragen Nr. 1 bis Nr. 3 bejahe (bzw. Nr. 3c aus wichtigem Grund verneine).
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass für Nichtleistungsempfänger auch die Meldepflichten im Leistungsverfahren
nach den $$ 309 und 310 Sozialgesetzbuch III und die Anzeige- und Bescheinigungspflichten im Leistungsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit nach §311 Sozialgesetzbuch entsprechend gelten.
________________________________
Ja/Nein Fragen
________________________________
1. Ich bin beschäftigungslos (stehe also nicht in einem Beschäftigungsverhältnis)
---
2.Ich bin bemüht, meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen).
Im Rahmen der Eigenbemühungen bin ich bereit, alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Hierzu gehören u. a. die Wahrnehmung der Verpflichtungen aus der mit meinem Arbeitsvermittler abzuschließenden
Ziel-/Eingliederungsvereinbarung (z.B. Bewerbungen, Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte )
---
3.Ich stehe den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung (Verfügbarkeit).
Im Rahmen der Verfügbarkeit bin ich bereit, die gesetzlich vorgeschriebenen Zumutbarkeitskriterien einzuhalten.
---
4. Insbesondere bin ich bereit,
a. auch Arbeitsstellen anzunehmen, wenn durch die örtliche Entfernung folgende Fahrzeiten entstehen
2,5 Stunden Fahrt bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden am Tag.
2 Stunden Fahrt bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden am Tag.
---
b. auch berufsfremd und vertraglich befristet zu arbeiten (auch bei Zeitarbeitsfirmen, soweit gesetzlich zumutbar)
---
c. ab dem vierten Monat meiner Arbeitslosigkeit auch bundesweit eine Beschäftigung aufzunehmen. Wenn nein, bitte begründen:
Ich bin verheiratet oder lebe in eheähnlicher Gemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Ich erziehe und/oder betreue aufsichtsbedürftige Kinder und Jugendliche.
Ich betreue pflegebedürftige Angehörige (bitte Nachweis Pflegestufe vorlegen).
----
Sonstige wichtige Gründe:
---
Ich bin darüber informiert worden, dass 'ich mich zu den Auswirkungen bei der Rentenversicherung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers beraten lassen kann!
---
Sollte ich die Voraussetzungen für Arbeitslosigkeit nicht erfüllen (ich erhalte dann einen entsprechenden Bescheid) möchte ich dennoch bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet bleiben und die Dienstleistung Vermittlung der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.
________________________________
Ende der Fragen
________________________________
Über die rechtliche Bedeutung der genannten Punkte wurde ich durch die beigefügte Anlagen informiert und bestätige deren Kenntnisnahme hiermit.

Ort:
Datum
Unterschrift

schwarzrot

Zitat von: Überspannungsschaden am 20:32:40 Di. 13.Oktober 2015
[ATM wieder Zuhause wohnend (könnte schlimmer sein) usw.
Kommt drauf an.
Bist du unter 25?
Vor dem nächsten mal und besonders bevor du wieder irgendwas bei dieser 'beratung' im amt od. jokecenter unterschreibst: Informier dich vorher über deine rechte!
Zitat
Wenn die wenigstens die Krankenversicherung übernommen hätten... aber krass wie schnell man durch das ,,Soziale Netz" gefallen ist.
Seit der HartzIV-'sozial'gesetzgebung ist es leider gang und gäbe, dass man in toitschen arbeits'agenturen' und 'job'centern verarscht wird.
Ziel bei denen ist NICHT dir zu helfen, sondern möglichst viel geld zu sparen.
Leider hast du selbst deine rechte schon weitgehend abgetreten, durch deine unterschrift.
Eine EGV würde ich zusätzlich in keiner weise 'freiwillig' unterschreiben.
E.v. könnte man versuchen deinen bisher unterschriebenen mist wg. falschinformation zu kündigen/widerrufen, oder für nichtig erklären zu lassen.
Da würde ich dir aber empfehlen, eine (unabhängige!) sozialberatung zu konsultieren.

Leider warst du wohl zu diesem 'beratungsgespräch' allein im amt, oder?
Zitat
Zitat von: Gästin am 15:14:35 Di. 13.Oktober 2015
kann die Akademische Arbeitsvermittlung oder die Stellenvermittlung an der Uni
helfen?
Hast du mit der Akademische A. Erfahrung, helfen die kompetent weiter? Die an der Uni wurde irgendwann weggekürzt
Der akademische dienst bei der 'agentur' oder jokecenter ist manchmal nicht ganz so schlimm, wie der rest der bude (zumindest war das früher so).
Aber richtig helfen werden die auch nicht, es sei denn, du weisst schon vorher, was du fordern kannst.
Sieh zu, dass du wieder in den leistungsbezug kommst.
Vor allem wenn du eine weiterbildung anstrebst, ist dein jetziger status kontraproduktiv, weil du bisher die nichts kostest, werden die auch kaum den jetzigen zustand verändern wollen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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