Gebührenerlass Personalausweis

Begonnen von misterk, 22:59:54 Do. 05.November 2015

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

misterk

moin,

habe kein passendes unterforum gefunden, von daher mal hier, es geht ja schliesslich um die guten "ämter"

musste neuen brd gmbh ausweis beantragen, fingerabdruck natürlich abgelehnt

kosten 28.80 EUR, das sind fast 10% meiner regelleistung als bedarfsgemeinschaft (zahlbar bei abholung)

bisherige kosten 5.99€ passbilder

gefunden habe ich folgendes:

§ 1 Abs. 6 PAuswGebV ("Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis"):

Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.


wie jetzt ? eine "Kann" regelung, kommt es darauf an wie das amt gelaunt ist oder wie ist das zu verstehen

danke im vorraus

Pappel-Max

Ich denke das dir die Antwort nicht schmecken wird .... siehst du hier :

VG Potsdam · Urteil vom 7. März 2013 · Az. VG 8 K 1064/12

https://openjur.de/u/657386.html




gruß Pappel-Max





Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden.
Aristoteles (384-322 v.Chr.)
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

schwarzrot

Zitat von: misterk am 22:59:54 Do. 05.November 2015
wie jetzt ? eine "Kann" regelung, kommt es darauf an wie das amt gelaunt ist oder wie ist das zu verstehen

danke im vorraus

Wenn du hier öfter mitliesst, weisst du, dass 'kann' im gesetzestext für behörden immer 'pflichtgemäßes ermessen' ist. D.h. es SOLL NORMALERWEISE so gemacht werden, Davon KANN ABER in BEGRÜNDETEN EINZELFÄLLEN abgewichen werden.

Der hebel für gearschte betroffene ist meisst, einen 'rechtsfähigen bescheid' über die ablehnende begründung zu verlangen.

Da dieses für die SB im amt, zusatzarbeit mit risiko ist, entscheiden sie in dem moment meisst doch, dass diese 'kann' dinge, plötzlich dann doch möglich sind.  
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

ZitatOb eine Rechtsnorm eine gebundene Entscheidung vorsieht oder der Behörde einen Ermessensspielraum einräumt, lässt sich regelmäßig an der Formulierung im Gesetz selbst festmachen. In einigen Fällen räumt das Gesetz ausdrücklich ,,Ermessen" ein. Üblicher sind dagegen offene Formulierungen wie ,,in der Regel", ,,kann", ,,darf", ,,ist berechtigt", ,,soll" oder ,,ist befugt".
Bei gebundenen Entscheidungen hingegen werden Formulierungen wie ,,ist", "hat", ,,muss", "...wird festgestellt, dass..." "darf nicht" oder einfach der Indikativ verwendet (,,Wird die Probezeit verkürzt, so genügt eine Beurteilung."). Diese Auslegung ist jedoch nicht in jedem Fall zwingend.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen

misterk

habe sie in der weihnachtszeit mit einer kleinen story rumbekommen und habe den perso kostenlos erhalten  :evil:
wollten anfangs aber natürlich einen auf blöd machen

dagobert

Zitat4. Befreiung von Personalausweisgebühr bei Sozialleistungsbezug
======================================================
Das VG Berlin hat entschieden, dass ein Bezieher von Soziallleistungen im Einzelfall einen Anspruch auf eine Befreiung von der Personalausweisgebühr haben kann. Das VG sagt, normalerweise sei es Leistungsempfängern zumutbar die Kosten für Personalausweise anzusparen. Liege der Leistungsbezug aber – wie im entschiedenen Fall – erst kurze Zeit zurück, komme unter Umständen ein vollständiger Gebührenerlass in Betracht. Das wird übertragbar sein auf Aufrechnung von Darlehen und Kostenersatz durch das JC, nicht in kompletter Höhe übernommene Miet- und Heizkosten ....  Hier wäre massenweises Beantragen angezeigt. Hier PM des VG: http://tinyurl.com/jfkqmwt
Quelle: Thome-Newsletter vom 20.05.16

Zitat3. Urteilsbegründung zur Befreiung von Personalausweisgebühr bei Sozialleistungsbezug
=======================================================
Im letzten Newsletter hatte ich vom Urteil des VG Berlin berichtet, in dem es um die Befreiung der Gebühren bei SGB II-Bezug ging, wenn wegen kurzer Bezugsdauer noch nichts angespart werden konnte. Dazu kann ich jetzt das Urteil veröffentlichen, das gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/23-k-0329-15-160421-urteil-anonymisiert.pdf
Quelle: Thome-Newsletter vom 27.05.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Mir wurde die Gebühr während meines Hartz IV Bezugs vom Einwohneramt erlassen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

  • Chefduzen Spendenbutton