Clown im Altenpflegeheim

Begonnen von rebelflori, 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015

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rebelflori

Habe heute eine EGV unterschrieben, in der drin steht.

1. Unterstützung des Jobcenter
Clown im Altepfegeheim. (Ein Euro Job)

2. Fortzetzung der Unterützung des Jobcenter
Ab Anfang März ist die Aufnahme in die Qualifizierung Lagerlogistik geplant. Anfang Februar erhält Herr: Rebel einen Bildunggutschein für die Qualifizierung.
(Umschulung)

3. Bemühungen von Herr rebel
Clown im Altenpflegeheim

Übrigens habe ich mir denn 1 Euro Job selbstvorgeschlagen, aber trotzdem hätte ich die EGV auch nicht unterschreiben. Wenn nicht auch die Umschulung gestanden hätte. Die währe wieviele davor, einfach in die Ecke geschmissen worden und ich hätte auf denn VA gewartet.

Was will ich damit sagen etwas Hartnäckigkeit zahlt sich aus.  >:D Es ist machmal zwar etwas steinig, aber man kommt schon an sein Ziel.

Mache wollen einen machmal verunsicheren, was man macht. Aber man sollte immer gucken was für einem das beste ist.
Bei mir wollte mich zum Beispiel ein diesen November einfach, aufnehmen und umschulen. Habe aber gemerkt das es nocht die richtige Zeit dafür ist und habe einfach nöö. gesagt. Die meinten dann einfach, meinen sie ob  sie nochmal so einen Bildunggutschein bekommen. Das kann ich wohl jetzt mit ja beantworten. ;D Hätte er mir denn nicht geben. Hätte er mir seine Eingliederungsstrategie erklären müssen.

Rudolf Rocker

Ja nee ist klar!
Der Trick ist so alt wie das JC!
"Hmm, sie möchten eine Umschulung machen? Naja, da müssen wir erst mal sehen, ob sie überhaupt dazu in der Lage sind, das durchzuhalten. Dazu schlage ich ihnen erst mal diesen EEJ vor und dann sehen wir weiter."

Nach Ablauf des EEJ weiß der SB natürlich von nichts mehr, die EGV ist dann eh abgelaufen und in der neuen steht nichts mehr von Umschulung!
Herzlichen Glückwunsch, Du bist grade wunderbar verarscht worden! ::)

rebelflori

Zitat von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015
2. Fortzetzung der Unterützung des Jobcenter
Ab Anfang März ist die Aufnahme in die Qualifizierung Lagerlogistik geplant. Anfang Februar erhält Herr: Rebel einen Bildunggutschein für die Qualifizierung.
(Umschulung)
Glaube nicht das ich verarscht wurde, weil genau der Satz drin steht und in denn Zielen steht das gleich nochmal drin.
Auf die würde ich mich berufen.  ;D
Hätte ich mich nur auf die mündliche Zusage verlassen. Dann hätte er mich hochwahrscheinlich verarscht. Die müssen sich doch an ihre eigenen EGV halten.
Übrings wenn er mir im Februar nicht denn Bildungsgutschein gibt, macht mein SB vertragsbruch, weil das Teil läuft bis Mai.

Rudolf Rocker

ZitatAb Anfang März ist die Aufnahme in die Qualifizierung Lagerlogistik geplant.
Jaja, geplant! Steht irgendwo der Satz "das JobCenter verpflichtet sich..." oder sowas ähnliches?

Die haben sich mit Sicherheit eine Menge Hintertürchen offengelassen, um aus der Nummer wieder raus zu kommen.
Stell doch die EGV mal anonymisiert hier rein, dann können wir mal gucken!

schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:43:13 Di. 15.Dezember 2015
Ja nee ist klar!
:D

Kannst du die anonymisiert hier reinstellen?
Nicht, weil ich das nicht glauben würde, sondern um sie bei unserem elo-frühstück an die wand zu pinnen:
Freiwillig unterschriebene 'EGV' zum 'clown im altenheim' bringt das gesamte SGBII-system mal richtig auf den punkt, sowas hat seltenheitswert!

Zu klären wäre auch noch, ob du als 'weissclown', oder dummer august im EEJ eingesetzt werden sollst, oder ob du dir das aussuchen kannst.  ;)
Ausserdem, glaub' mal nicht, dass das leben als clown so einfach wäre!  ;D

UND ES SCHREIBT SICH 'DEN', NICHT 'denn'.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich könnte das ja noch verstehen, wenn er eine Umschulung zum Clown machen würde, aber für Logistik macht das keinen Sinn!

dagobert

Zitat von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015Hätte er mir denn nicht geben. Hätte er mir seine Eingliederungsstrategie erklären müssen.
Die Eingliederungsstrategie würde mich auch mal interessieren. Angesichts der geplanten Weiterbildung ist der EEJ mit Blick auf § 2 SGB II zumindest fragwürdig.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

rebelflori

Zitat von: dagobert am 15:34:49 Di. 15.Dezember 2015
Zitat von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015Hätte er mir denn nicht geben. Hätte er mir seine Eingliederungsstrategie erklären müssen.
Die Eingliederungsstrategie würde mich auch mal interessieren. Angesichts der geplanten Weiterbildung ist der EEJ mit Blick auf § 2 SGB II zumindest fragwürdig.
Eigentlich wahr das ich mit dem EEJ ja mein Plan und da ging es mir nur denn erhalt der Tagesstruktur bis Therapie und Umschulung anfängt. Deswegen habe das auch als Clown bezeichnet, weil die meisten machen das ja und verdrängen damit jobs.
Bei mir steht ganz klar, was anderes drin. Ich soll eher denn menschlichen Bereich abdecken. z.B. Spazieren gehen, 4 gewinnt spielen und wenn nötig halt einen Clown spielen.
Ich kann mich ja nicht jeden Tag von meinen PAPA wecken lassen.
Und fangt nicht an das ich dafür nicht fähig bin. Habe mal einen Test für die Abschlussprüfung gemacht und hatte 80% richtig.

Eine Hintertür ist wirklich drine, es wird die ganze Zeit von qualifizierung geschrieben. Das kann ja viel sein.
Aber die habe mit meiner Therapie, abgedeckt. Wenn er blöd kommt, wird schon mein Physiologe ein Attest schreiben.

@schwarzrot
Ich schicke dir die EGV mal heute Abend zu (aber nicht veröffentlichen), muss gerade meine Sachen fürs schwimmen zusammen suchen.

jensen-ex

Zitat von: rebelflori am 13:10:33 Mi. 16.Dezember 2015
Zitat von: dagobert am 15:34:49 Di. 15.Dezember 2015
Zitat von: rebelflori am 00:57:02 Di. 15.Dezember 2015Hätte er mir denn nicht geben. Hätte er mir seine Eingliederungsstrategie erklären müssen.
Die Eingliederungsstrategie würde mich auch mal interessieren. Angesichts der geplanten Weiterbildung ist der EEJ mit Blick auf § 2 SGB II zumindest fragwürdig.
Eigentlich wahr das ich mit dem EEJ ja mein Plan und da ging es mir nur denn erhalt der Tagesstruktur bis Therapie und Umschulung anfängt. Deswegen habe das auch als Clown bezeichnet, weil die meisten machen das ja und verdrängen damit jobs.
Bei mir steht ganz klar, was anderes drin. Ich soll eher denn menschlichen Bereich abdecken. z.B. Spazieren gehen, 4 gewinnt spielen und wenn nötig halt einen Clown spielen.
Ich kann mich ja nicht jeden Tag von meinen PAPA wecken lassen.
Und fangt nicht an das ich dafür nicht fähig bin. Habe mal einen Test für die Abschlussprüfung gemacht und hatte 80% richtig.

Eine Hintertür ist wirklich drine, es wird die ganze Zeit von qualifizierung geschrieben. Das kann ja viel sein.
Aber die habe mit meiner Therapie, abgedeckt. Wenn er blöd kommt, wird schon mein Physiologe ein Attest schreiben.

@schwarzrot
Ich schicke dir die EGV mal heute Abend zu (aber nicht veröffentlichen), muss gerade meine Sachen fürs schwimmen zusammen suchen.

Horch mal,

ich gebe jetzt auch schon seit Jahren den "Clown im Altenpflegeheim".

Es scheint, es ist manchmal ganz lustig (für die Anderen jedenfalls).
So it goes.

Kurt Vonnegut

Just B U

Hallo allerseits,

...ein Frohes Neues Jahr Euch allen"



Und, ich habe zum Thema mal eine Frage:

was GENAU, welche Tätigkeit(en), welcher "Job",  steckt hinter der Bezeichnung "Clown im Altenheim" bzw. ist damit gemeint?    
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

Just B U

Nachtrag:

also ich finde nur dass hier als rudimentäre Erläuterung:

ZitatEigentlich wahr das ich mit dem EEJ ja mein Plan und da ging es mir nur denn erhalt der Tagesstruktur bis Therapie und Umschulung anfängt. Deswegen habe das auch als Clown bezeichnet, weil die meisten machen das ja und verdrängen damit jobs.
Bei mir steht ganz klar, was anderes drin. Ich soll eher denn menschlichen Bereich abdecken. z.B. Spazieren gehen, 4 gewinnt spielen und wenn nötig halt einen Clown spielen.
Ich kann mich ja nicht jeden Tag von meinen PAPA wecken lassen.
Und fangt nicht an das ich dafür nicht fähig bin. Habe mal einen Test für die Abschlussprüfung gemacht und hatte 80% richtig.

habs aber immer noch nicht erfasst was denn nun ein "Clown im Altenheim" demnach tut....

Ist damit der Tätigkeitsbereich eines Betreuungsassisteten gemeint?
Welches im Übrigen eine - wenn auch relativ kurze - Fach-Ausbildung erfordert?
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

Rudolf Rocker

ZitatIst damit der Tätigkeitsbereich eines Betreuungsassisteten gemeint?
Welches im Übrigen eine - wenn auch relativ kurze - Fach-Ausbildung erfordert?

Und in diesem Fall kein EEJ sein dürfte, weil nicht zusätzlich.
Ebenso müsste dann Tariflohn zur Anwendung kommen oder wenigstens der Mindestlohn.

Ich vermute allerdings, dass es sich eher um eine Umschreibung einer Pflegehelferstelle handelt, für die ja ebenfalls die Kriterien "nicht zusätzlich" und "Tariflohn/ Mindestlohn" gelten.

rebelflori

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:36:42 Sa. 02.Januar 2016
Ist damit der Tätigkeitsbereich eines Betreuungsassisteten gemeint?
Welches im Übrigen eine - wenn auch relativ kurze - Fach-Ausbildung erfordert?

Ja zum Teil sind das so welche Aufgaben dabei, die sind übrings nicht gemeinnützig sind. Das ist mir durch aus bewusst.
Die dienen dazu wenn ich keinen Bildungsgutschein bekommen sollte, denn Maßnahmenträger auf denn Mindestlohn zu verklagen.  ;D

Aber es sind auch so welche Aufgaben dabei, z.B. dass ich beim Sport, bei denn alten Leuten mitmachen darf, eine Krankenkassenkarten die vergessen wurde abholen oder Weihnachtsbaum schmücken mit Bewohner.
Also gemeinnützig im groben Sinne sind.

Eigentlich habe ich das schon ganz gut getroffen, ich glaube das liegt auch etwas daran. Das ziehmlich offen erklärt habe, wenn ich denn Bildungsgutschein nicht bekomme. Die stress bekommen.

Eigentlich habe ich das auch nur angefangen, weil mir vorher das Geld gefehlt hat, um mir selbst eine Monatskarte zukaufen. Hätte ich das übrig gehabt, hätte ich nie diesen Job angefangen. Wenn ich nun mal den großen Teil der Zeit zu Hause zum sitze, fange ich halt an zusaufen oder Depressionen zu bekommen.
Ob das alles 100 % richtig, ist mir übrings egal. Mir ist leider kein besser weg eingefallen.

dagobert

Zitat von: rebelflori am 17:55:33 Sa. 02.Januar 2016
Ja zum Teil sind das so welche Aufgaben dabei, die sind übrings nicht gemeinnützig sind. Das ist mir durch aus bewusst.
Die dienen dazu wenn ich keinen Bildungsgutschein bekommen sollte, denn Maßnahmenträger auf denn Mindestlohn zu verklagen.  ;D
Falscher Ansprechpartner, du musst dich ans JC halten.
ZitatDer 14. Senat des Bundessozialgerichts hat das beklagte Jobcenter in der Sitzung am 13. April 2011 verurteilt, an den Kläger den Betrag von 149,28 Euro, auf den der Kläger den Revisionsantrag be­grenzt hatte, zu zahlen. Dem Kläger steht gegen den Beklagten ein öffentlich rechtlicher Erstattungs­anspruch zu. Bei der Arbeitsgelegenheit, die vom Kläger wahrgenommen worden ist, fehlte das Merkmal der Zusätzlichkeit. Maßgebend für den durch diese nicht zusätzliche Tätigkeit bedingten Vermögensvorteil bei dem Beklagten ist, dass dieser durch die Schaffung der Arbeitsgelegenheit und die Zuweisung des Klägers an den Maßnahmeträger die Arbeitsleistung veranlasst hat.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2011&nr=11953&pos=0&anz=13
ZitatDie vom Kläger erbrachte Leistung muss sich der Träger der Grundsicherung zurechnen lassen, auch wenn vorliegend die Arbeitsgelegenheit von der Stadt Mannheim als Maßnahmeträger durchgeführt und mit den durchgeführten Umzugsarbeiten eine Aufgabe der Stadt Mannheim erfüllt worden ist. Mit der Schaffung der Arbeitsgelegenheit und der Zuweisung des Hilfebedürftigen in die Maßnahme hat der Beklagte die Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse veranlasst und an den Maßnahmeträger "vermittelt". Alle wesentlichen Entscheidungen, die das Rechtsverhältnis zwischen Maßnahmeträger und Hilfebedürftigen betreffen, sind vom Träger der Grundsicherung zu treffen, während dem Maßnahmeträger nur die Entscheidung darüber verbleibt, ob er den Hilfebedürftigen zu den vom Träger der Grundsicherung festgesetzten Konditionen einsetzen will
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12164
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

Ich hab das noch ganz Dunkel in Erinnerung, das sich das mit dem Verklagen auf Lohn erledigt hat, sobald irgendetwas freiwillig unterschrieben wurde. In irgendeinem Thread haben wir das mal diskutiert.

rebelflori

Danke, ich werde mir überlegen ob ich was draus mache oder noch 4 Wochen warte bis eigentlich der Bildungsgutschein dasein müsste.

Onkel Tom

In der Tat, es war nicht so gut, sich auf so ein Kuddelmuddel einer EGV ein zu lassen.

Damit hast Du Dich in die Hände des SB gespielt und wie Rudi schon andeutete, kannst
Du es vergessen, im Versagen des Beschäftigungsträger auf eine Lohnersatzklage zu
spekkulieren.

Lohnersatzklagen aus Arbeitszeiten in einer Arbeitsgelegenheit zu wuppen ist nicht nur
schwierig, sondern aussichtslos, wenn das JC nachweisen kann, das Du mit dem Antritt
eines EEJ einverstanden bist oder warst.

Mich würde Deine EGV auch interessieren und vermute, das es der SB um was ganz
anderes geht.

1. Dich in einer Stelle parken, wo Du nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik stehst.
2. Informationen über den EEJ-Anleiter zu Deiner Person zu bekommen, die die spätere
Bearbeitung deines Falles für den SB erleichtert. (Beurteilungspraxis gemäß § 61 SGB II)

Und an dem 2.Punkt wird sich alles entscheiden, ob aus diesen gegenwärtigen "Kann-
Leistungen" oder Versprechungen Realität wird.
Sprich entweder wirst Du alles im EEJ geben und der Erwerbslosenindustrie wohlgefällig
sein oder kannst alles weitere Deiner Hoffnungen begraben..

Diese Anködertaktik ist in den Sesselbelüftungshäusern des JC gang und gäbe.
SB hat symbolisch in der einen Hand die Peitsche um Dich irgendwie unter zu bringen
und in der anderen Hand ein Zuckerbrödchien, in dem Du auch nur eventuell reinbeißen
darfst, wenn Du genau so funktionierst, wie es Dein künftiger EEJ-Anleiter will.

Zur EGV-Unterzeichnung wusstest Du nicht, was und wen Du zur Erreichung Deiner
Ziele vor der Nase hast und ob denen Deine Nase passt..

Ist denn auch schon klar, wo Du Deine "Quallifizierung" machen sollst und in den
Bereich Logistik geschult werden sollst ?

Edit : Ich kann verstehen, solche Wege zu versuchen, wie Du sie dir vorstellst, aber
das ein Ein-Euro-Jobber dadurch direkt oder später in einem Arbeitsverhältnis kommt,
das auch noch vom JC-Getüddel befreit ist verschwindend gering. Ich vermute, das
es nur einer von Hundert so erleben darf.

Die zu geringe Erfolgsquote zur "intregration in Arbeit" über den Weg des EEJ ist der
Erwerbslosenindustrie bewusst, doch greifen sie dann auch gern nach Manipulationen,
die teilweise auch üble Folgen für den EE-Jobber haben kann.
Lass Dich nicht verhartzen !

rebelflori

Zitat von: Onkel Tom am 16:28:54 Mo. 04.Januar 2016
Mich würde Deine EGV auch interessieren und vermute, das es der SB um was ganz
anderes geht.

1. Dich in einer Stelle parken, wo Du nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik stehst.
2. Informationen über den EEJ-Anleiter zu Deiner Person zu bekommen, die die spätere
Bearbeitung deines Falles für den SB erleichtert. (Beurteilungspraxis gemäß § 61 SGB II)
Ihm glaube geht nur das rum mich aus seinem Büro zu bekommen, weil er genau weiß was für ein Problem ich habe. (Ist ein längere Geschichte, ich habe gerade auch keine Lust meine SB zu verteidigen.)
Glaube was ich im November gemacht habe. Hast du auch nicht so oft im Jobcenter gesehen.
Da hatte ich ja schon mal einen Bildungsgutschein für die Umschulung in der Hand. Weist du noch denn thread, kurz bevor ich das 2-mal in die Tagesklinik gegangen bin. Da hatte ich doch etwas Angst dass ich einen Rückfall bekomme und habe ihn ungenutzt zurückgeben.

Dann habe ich ihm erklärt. Das meinte Therapie im Februar 2016 anfängt und diese Umschulung im März anfangen möchte.
Und um die Zeit bis zur Therapie und Umschulung zu überbrücken( und die Fahrkarte).
Habe ich denn EEJ angefangen, aus mehr gründen nicht.
Habe ja auch 98 % meines Freundeskreis aufgeben, und langweilig zu hause zu habe ich einfach nicht schön. Habe ja nur 2 mal die Woche was zu tun. 1 Selbsthilfegruppe gehen 2. Tischtennis spielen.



Bei sollen Überlegungen sollte man dann doch schon mal eine EGV abschließen, sonst weiß der nächstes Jahr gar nichts mehr davon. ;) Kann mich nicht mal beschweren, dass er nicht verhandelt hat.

Fange jetzt nicht an, wieso wahrst du eigentlich bei deinem Sb, als du in der Tagesklinik warst.


Zitat von: Onkel Tom am 16:28:54 Mo. 04.Januar 2016
Ist denn auch schon klar, wo Du Deine "Quallifizierung" machen sollst und in den
Bereich Logistik geschult werden sollst ?

Ja, das weiß ich wahr schon im November da und habe mir das Teil besichtig. Außer dem meinte eine Freundin das, dass ein ganz guter Bildungsträger ist.
Die hat schon mal da gearbeitet. Die können wie aber erst in die Umschulung buchen, wenn sie die Nummer haben. Werde die Tage auch mal anrufen wie weit die sind.

Frage: Essen austeilen ist doch nicht gemeinnützig oder ??


dagobert

Zitat von: rebelflori am 22:10:05 Di. 05.Januar 2016
Frage: Essen austeilen ist doch nicht gemeinnützig oder ??
Gemeinnützig ist das möglicherweise, zusätzlich (= kann 2 Jahre warten) aber mit Sicherheit nicht.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatFrage: Essen austeilen ist doch nicht gemeinnützig oder ??
Und was machst Du, wenn es nicht gemeinnützig ist? Alles selber aufessen? ;D

rebelflori

Kann durch auspassieren, aber dann muss ich alle schaffen. Oh mein gott, das sind ja 30 Stück.
Und dann mache ich mir mein Bett und lege mich schlaffen.
Ist doch ein guter Plan. ;D ;D

Onkel Tom

Naja, ich gehe erstmal davon aus, das Du den EEJ statt 2 Monate gleich 10
Monate am Hintern hast.
Lese mal bitte in Deiner EGV die letzten 2 Absätze vor der Rechtsfolgenbelehrung
genauer..
Wenn Du verstehst, wirst Du merken, das letztendlich das JC bezüglich EGV mit
Dir den Hampelmann spielen kann.
Kommt dazu noch eine Haftungsklausel, hättes Du gleich Dein finanzielles Todesurteil
unterschreiben können.

Diese Klauseln zielen nicht nur darauf, dich sanktionieren zu können, sondern auch
die Masnahmekosten anteilig bezahlen zu müssen, falls es Dir diesbezüglich an den
Kragen gehen sollte.

Meist ist anbei von bis zu 30% Schadensersatz die Rede und gerade zum EEJ sollte
Mensch sich auf sone EGV garnicht einlassen.

Trotzdessen viel Glück, unbeschadet duch zu kommen  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

Ich fürchte auch, das das JC hier am längeren Hebel sitzt!
Du willst von denen eine Umschulung und sie werden dir diese Umschulung wie eine Karotte bei einem Esel an einen langen Stock binden und dir vor die Nase halten.
Und immer wenn Du dann nicht nach ihrer Pfeife tanzt, werden sie dir drohen die Umschulung zu versagen.

rebelflori

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:34:26 Do. 07.Januar 2016
Du willst von denen eine Umschulung und sie werden dir diese Umschulung wie eine Karotte bei einem Esel an einen langen Stock binden und dir vor die Nase halten.
Und immer wenn Du dann nicht nach ihrer Pfeife tanzt, werden sie dir drohen die Umschulung zu versagen.
Das ich eine will, habe ich nieh behauptet. Habe nur gesagt das es sinnvoll währe um mein Leben zuordnen. :P
Plan B wäre übrings auch interessant, ich glaube mag zu gerne spielen. >:D >:D >:D(meine escalation im EEJ)

shitux

Onkel Tom:
ZitatDamit hast Du Dich in die Hände des SB gespielt und wie Rudi schon andeutete, kannst
Du es vergessen, im Versagen des Beschäftigungsträger auf eine Lohnersatzklage zu
spekkulieren.

Das ist nicht ganz korrekt so. Oftmals erkennen Betroffene erst bei Antritt und/ oder Ausübung der Tätigkeit ob Zusätzlichkeit vorliegt oder nicht. Auch nachher kann sich immer noch heraus stellen das der Job unzulässig war und kann dann immer noch auf Wertersatz klagen. Allerdings sind dann die Fristen sehr, sehr eng.
Das kann aus diversen Gründen sogar ziemlich oft passieren:

1) JC-Mitarbeiter erfüllen nicht die  gesetzlichen Anforderungen über den EEJ eindeutig zu erklären
2) Massnahmeträger oder hier in einem Altenheim übersehen gerne selber die Grenzen der Zusätzlichkeit
3) Selbst Essen und Getränke reichen kann zu einer pflegerischen Handlung werden, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen vorliegen. Ein- und Ausfuhrkontrolle wäre nur ein Beispiel.

Auch ist bisher kein Urteil bekannt, ob solche EEJ im Altenheim tatsächlich grundsätzlich zusätzlich sein können, weil man schon eine gewisse Psychologie für den Job benötigt. Es wäre also gar nicht uninteressant wenn so was mal gerichtlich geklärt werden würde.
In dem Zusammenhang erinnere ich an das Kindergarten-Urteil, wonach nicht jede/R befähigt sein kann und muss dort zu schuften.

Es ist allerdings genauso richtig, dass eben auch ein Gericht geurteilt hat, wer eine EGV unterschrieben hat ist drin mitgefangen damit.
Ob sich das allerdings so halten lässt sei mal dahin gestellt, denn rechtswidrige Job´s bleiben nun mal rechtswidrig.

Selbst wenn man einem EEJ freiwillig zugestimmt hat, entbindet es weder das JC noch den Träger vom Gesetz.

Unbestritten benötigen Betroffene wahrscheinlich schon gute Hilfe um das durch zu boxen.

Auf die anderen Geschichten ala " Sie beweisen uns erstmal das Sie pünktlich und auf Dauer zuverlässig sind" kann man sich nicht einlassen. Wer weiß schon ob nach 9 oder 12 Monaten überhaupt noch Kohle für eine Umschulung, Weiterbildung und sonstiges vorhanden ist.
Auch Demenz soll bei solchen Sachen schon ziemlich oft vorgekommen sein.



Aber- was ist dabei jetzt rumgekommen? Wir haben März. Weiß jmd was dazu?
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

HeiBa

Punkt 2 erinnert mich leider gerade sehr stark an eine ähnliche Verarsche, die das JC (oder war es noch das Arbeitsamt) vor ca. 10-12 Jahren mal bei mir gemacht hat und worauf ich leider sehr böse reingefallen bin.
Nachdem ich damals einige Monate arbeitslos war, wurde mir plötzlich eine "Lager-Umschulung" angeboten, für die ich auch eine Vereinbarung unterschrieben habe. Es stellte sich heraus, dass eine große rote Supermarktkette ein paar km von meinem damaligen Wohnort entfernt eine neue Logistikzentrale baut, wo ich meine "Umschulung" starten sollte. Beim "Vorstellungsgespräch" saß ich dann anonym in einem großen Raum mit ca 50 anderen "Vorstellern" und wurde darüber aufgeklärt, dass diese "Umschulung" 2 Monate lang gehen sollte und die, die bestehen, anschließend eine Festanstellung bei der großen roten Supermarktkette bekommen würden. Blöd wie ich war, hab ich den Unsinn geglaubt und bin am Montag darauf dort angetreten. Dort saß ich dann Tag für Tag in einem Raum an Computern mit den anderen 50 Schafen und habe allen möglichen Blödsinn gemacht, nur nichts über Lagerlogistik gelernt. Nach etwa 6 Wochen sollten wir einen Sehtest machen, bei dem herauskam, dass ich eine Brille benötigen würde, die ich mir natürlich selbst kaufen müsste, um diesen Job zu bekommen (waren glaub ich 150 Euro). Am Ende gab es noch eine Woche lang "Gabelstaplerausbildung". Diese Ausbildung war lustigerweise gar keine offizielle Ausbildung und das Zertifikat, das man anschließend bekam, war auch kein offizielles Zertifikat, sprich Gabelstaplerschein, sondern hat nur zum Fahren innerhalb dieser Firmenhalle berechtigt...
Nachdem man diese "Prüfung" erfolgreich bestanden und das "Zertifikat" stolz in der Hand hielt, wurde man von einem Vertreter der Firma darüber aufgeklärt, dass alle Teilnehmer bestanden haben (wobei eigentlich, es gab gar keine Prüfung?) und man in der Woche darauf anfangen könnte. Man müsse nur noch den Vertrag unterschreiben. Befristet auf 6 Monate, danach würde man dann mal weiter sehen und für einen Lohn von 6,50 Euro in der Stunde...
Nur mal als Vergleich, mein beruflicher Mindeslohn lag damals bei 12 Euro nochwas, heute bei 15 Euro nochwas.

Ich hab dann damals nachgehakt, dass uns doch vor der "Umschulung" eine Festanstellung zugesagt wurde und ich aufgrund dessen diese "Umschulung" gemacht hätte, woraufhin er meinte, ich solle doch bitte gleich gehen, da ich offensichtlich nicht motiviert bin, in der großen roten Supermarktkette eine Anstellung zu finden.
Ich also nach Hause und in der Woche drauf prompt eine Anhörung vom Arbeitsamt bekommen, warum ich die versprochene Stelle abgelehnt hätte...

Das muss ja nicht heißen, dass das bei dir auch so läuft, aber behalte das vielleicht mal im Hinterkopf und frag lieber doppelt und dreifach nach, woraus genau deine Umschulung besteht.  ;)

Rudolf Rocker

ZitatAber- was ist dabei jetzt rumgekommen? Wir haben März. Weiß jmd was dazu?
Ich glaube, er hat schlicht den EEJ angetreten und nichts weiter dagegen unternommen.
ZitatOftmals erkennen Betroffene erst bei Antritt und/ oder Ausübung der Tätigkeit ob Zusätzlichkeit vorliegt oder nicht.
Das stimmt. Offiziell wird ja auch oft eine andere Tätigkeit angegeben, als die, die dann tatsächlich ausgeführt wird.



Onkel Tom

ZitatOftmals erkennen Betroffene erst bei Antritt und/ oder Ausübung der Tätigkeit ob Zusätzlichkeit vorliegt oder nicht.

Ja dann ist es schon interesannt, wenn Betroffene dazu, seid ihrem Antritt
genau darüber dokumentiert haben, was denn so alles angefallen ist.

Die meisten Betroffenen vernachlässigen jedoch diese Hausaufgaben und
geben sich nach der Eingewöhnungsphase damit zufrieden, das vom EEJ
oder JC gegenwärtig kein Druck ausgeübt wird..

::)
Lass Dich nicht verhartzen !

rebelflori

Zitat von: shitux am 00:37:19 Di. 22.März 2016
1) JC-Mitarbeiter erfüllen nicht die  gesetzlichen Anforderungen über den EEJ eindeutig zu erklären
2) Massnahmeträger oder hier in einem Altenheim übersehen gerne selber die Grenzen der Zusätzlichkeit
Klar, passiert das.
Die wollte mich schon als Putzmann missbrauchen. Ganz ehrlich die eine hälfe war super sauber, die andere war dreckig. >:D
Ich muss mich doch nicht vorher Chefin rechfertigen wieso das dreckig ist.

Ich sollte beim Hausmeister Stühle rucken. Und der hat ganz schnell gemerkt das, dass ich nur so welche Aufgaben über die Führungsebene mache.

Zitat von: shitux am 00:37:19 Di. 22.März 2016
3) Selbst Essen und Getränke reichen kann zu einer pflegerischen Handlung werden, wenn bestimmte medizinische Voraussetzungen vorliegen. Ein- und Ausfuhrkontrolle wäre nur ein Beispiel.
Das darf kein EEJ.
Genau so wenig mache ich Betten oder fülle denn Pflegewagen auf. Auch das Abführmittel ins Getränk rühren ist nicht meine Aufgabe.

Das einigste was ich mache was ich nicht darf ist, essen austeilen. Aber das wird auch dann, weg fallen wenn es mir besser geht und ich noch mehr mit denn Bewohnern rede und spiele. ;)



Manchmal muss man auch seine eigenen Wunden lecken bevor man, irgendwas neues Anfangen kann und anderen helfen kann, fange meine Umschulung erst zum 01.09 an.
Denn Eignungstest habe ich mit 92 % bestanden und da war ich sogar noch im Tunnelblick meiner Depression.

rebelflori

Solange die mich machen lassen was ich will und die nett zu mir sind. Werde ich auch nicht gegen jemanden kämpfen. Hätte ja auch sofort mit denn Freuden für die Bewohner anfangen können. Aber dann wäre zu viel zu hause liegen geblieben. Machmal muss man sich auch mal selbst strukturierten.

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