ZAF weigert sich Arbeitskleidung zu stellen

Begonnen von Rappelkistenrebell, 10:58:59 Mo. 04.Januar 2016

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Rappelkistenrebell

Moin
diese Anfrage für einen ier nicht registrierten aber mitlesenden Kollegen:

Er sollte heute seinen ersten Arbeitstag haben bei einem Kundenbetrieb.Auch bei der ZAF neu eingestellt. Von denen hat er nur Arbeitsschuhe erhalten und sollte im Lager arbeiten. Im Kundenbetrieb wurde ihm weitere Arbeitskleidung verweigert und natürlich wollte er nicht in seiner normalen Kleidung arbeiten.Also ging er weder unverrichteter Dinge. Die ZAF will ihn beim Arbeitsamt anschwärzen. Er sagt der Vertrag wäre nicht zustande gekommen,da keien einzige Arbeitsstunde geleistet worden wäre. Geld für einen Anwalt hat er nicht. Er ist aber Hartz 4 Opfer des brd Regimes und ich habe ihn zur Not auch zur Klage geraten.

- Meine grundsätzliche Frage: Die ZAF hat doch alle Arbeitskleidung zu stellen. Nicht nur Schuhe,sondern auch Arbeitshosen und Oberteile. oder etwa nicht?  ?(
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Rudolf Rocker

Soweit ich weiß, hat der AG nur sicherheitsrelevante Arbeitskleidung zu stellen, da wo sie notwendig ist.
Also Sicherheitsschuhe, Helme, Handschuhe, Gehörschutz, Warnbekleidung, Schutzbekleidung... die komplette PSA (Persönliche Schutzausrüstung) eben.
Was in den einzelnen Berufen vorgeschrieben ist erfährt man bei den Berufsgenossenschaften.
Als Lagerarbeiter gibt es meines Wissens aber keine spezielle Schutzbekleidung außer S3- Schuhen.

rebelflori

Leider sieht es so, aus wie Rudi beschrieben hat.

Er hätte einen Antrag für Arbeitskleidung beim Jobcenter stellen können.
Am besten fragt man nach wieviel man ausgeben darf.  ;) Bei mir meinte die 40- 50 Euro pro Hose.
Tipp für nächstes mal.

P.s.
Noch was vergessen. Fahrkosten, Überganggeld und Klamottengeld sollte man am besten vor Vertragsabschluss beantragen. Danach würd es schwerer. Hochwahrschein wird er nach Vertagsabschluss nur das Klamottengeld bekommen.

Rudolf Rocker

Einen Zuschuss für Arbeitsbekleidung gibt es, wenn ich das Richtig in Erinnerung habe, nur wenn man besondere Arbeitskleidung braucht. Zum Beispiel als Koch oder Bäcker.
Als Lagerarbeiter brauchst du nur eine alte Hose und eine alte Jacke.
Wird wohl mehr als unmöglich sein, dem JC plausibel klarzumachen, das man dafür einen Antrag stellen muss.

BGS

Oder man geht so lange in alten, abgetragenen, zerrissenen Klamotten zum Logistiklager bis die Firmenleitung das nicht mehr ansehen mag und neue Arbeitsklamotten spendiert ;D

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

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schwarzrot

Mal ganz von den ZAF-sachen abgesehen (man sollte sich seinen arbeitsvertrag durchlesen, ob z.b. arbeitskleidung gestellt wird. Weiterhin fragt sich der geneigte leser, ob dein kollege denn nicht in einer gewerkschaft ist? Da gibts notfalls rechtlichen beistand, oder zumindest infos zu diesem thema, genosse.  ;))

Darüber hinaus hält das 'job'center hilfen bereit:
Zitat von: Rudolf Rocker am 17:15:40 Mo. 04.Januar 2016
Einen Zuschuss für Arbeitsbekleidung gibt es, wenn ich das Richtig in Erinnerung habe, nur wenn man besondere Arbeitskleidung braucht.
Nee, stimmt nich ganz. Antrag auf 'Leistungen zur Eingliederung' (Förderung aus dem Vermittlungsbudget, §44 SGBIII) kann man immer stellen, auch wenn man argumentiert, dass man z.b. wg. langen jahren H4 kaum noch entsprechende heile kleidung für das berufsleben hat.
Natürlich geht das argumentieren leichter, wenn man spezielle berufskleidung braucht. Eine freundin von mir (Fachverkäuferin) hat darüber u.a. ein neues kostüm bezahlt bekommen.

Daneben gibt es antrag auf 'einstiegsgeld' (§16b SGBII).
Beide müssen vor dem unterzeichnen des arbeitsvertrags gestellt werden.
Der vorteil von letzterem ist, dass man es vollkommen frei verwenden kann.

Sind beides zwar 'kann'-mittel. Aber in der regel sind die im JC so froh einen los zu sein, dass sie das positiv bescheiden, soweit noch mittel da sind (ablehnunsbescheid ist für die mehr arbeit, das gilt aber nur, wenn man nicht mal mit dem SB 'redet', man muss sowas schriftlich machen).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Danke @schwarzrot.
Stimmt, einen Antrag kann man natürlich immer stellen. Mehr als ablehnen können sie ja nicht. Es gibt also nichts zu verlieren.
Gut, im hier vorliegenden Fall ist der Zug nun schon aus dem Bahnhof (falls kein Eiszapfen an der Oberleitung hängt), aber für die anderen MitleserInnen ist es gut zu wissen wie es geht!

schwarzrot

Ja, war mehr als info für rappel, dich und weitere leser des threads, oder für den kollegen oben, wenn er den nächsten arbeitsvertrag vor sich hat:

Speziell das 'einstigsgeld' ist ein recht heisser tip: dass kann bis zur höhe des ALGII gehen (in der regel jedoch so etwa 100eus, p. monat), meisst bis zum ende der probezeit.
Alles was man tun muss, einen zettel 'ich stelle hiermit einen antrag auf einstiegsgeld' im jokecenter abgeben (bestätigung der abgabe verlangen!), bevor man einen arbeitsvertrag unterzeichnet.

In der regel informieren die sachbearbeiter leider über sowas nicht.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

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rebelflori

Zitat von: BGS am 18:08:04 Mo. 04.Januar 2016
Oder man geht so lange in alten, abgetragenen, zerrissenen Klamotten zum Logistiklager bis die Firmenleitung das nicht mehr ansehen mag und neue Arbeitsklamotten spendiert ;D
Genau so läufst ab, übrings zahlt man auch nichts, für denn Einheitsscheiß.

@rudi Das klappt auch im Lager, mir wurden die bezahlt. ;D

Rudolf Rocker

Zitat@rudi Das klappt auch im Lager, mir wurden die bezahlt.
Wie schwarzrot schon schrieb. Sind eben "Kann"- Leistungen.

dagobert

Zitat von: Rappelkistenrebell am 10:58:59 Mo. 04.Januar 2016
Die ZAF will ihn beim Arbeitsamt anschwärzen.
Werden die dann wohl auch tun.
ZitatEr sagt der Vertrag wäre nicht zustande gekommen,da keien einzige Arbeitsstunde geleistet worden wäre.
In Bezug auf die ZAF-Tarife (BAP bzw. IGZ) stimmt das, in Bezug auf Arbeitsamt/JC ist das eine Arbeitablehnung bzw. Aufgabe einer Stelle. Da kommt sehr wahrscheinlich Ärger auf ihn zu.
ZitatGeld für einen Anwalt hat er nicht. Er ist aber Hartz 4 Opfer des brd Regimes und ich habe ihn zur Not auch zur Klage geraten.
Gegen wen soll er klagen?
Gegen die ZAF? Bringt nichts.
Gegen das JC? Wenn die Sanktion kommt, kann er das tun. Im vorliegenden Fall bringt das aber nur was, wenn er auf Zeit spielt und das BVerfG möglichst bald die Sanktionen kippt.
Zitat- Meine grundsätzliche Frage: Die ZAF hat doch alle Arbeitskleidung zu stellen. Nicht nur Schuhe,sondern auch Arbeitshosen und Oberteile. oder etwa nicht?  ?(
No. Rudi, rebelflori und schwarzrot haben recht.
Es gibt zwar einige ZAF, die Arbeitskleidung stellen, aber die machen das eher um "ihre" Sklaven schneller erkennen zu können. Pflicht ist das nicht.

Zitat von: Rudolf Rocker am 12:06:41 Mo. 04.Januar 2016
Als Lagerarbeiter gibt es meines Wissens aber keine spezielle Schutzbekleidung außer S3- Schuhen.
Je nachdem was er machen soll evtl. noch Handschuhe, das war's dann aber auch.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rappelkistenrebell

Vielen Dank für die zahlreichen Empfehlunge. Ich hoffe das hilft weiter.
Vor allem den Tip mit den Übergangsgeld sowie auch die Möglichkeit vor der vertragsunterzeichnung sich vom Arbeitsamt angemessene Arbeitskleidung finanzieren zu lassen sind sicherlich hilfreich.
Ich hatte heute früh nochmal Mailkontakt mit den Kollegen: Er schrieb er hätte in seinem Arbeitsvertrag drin stehen gehabt, daß er bundesweit eingestezt werden könnte und daß er 150 Überstunden ansammeln muß und er zur Merharbeit verpflichtet ist. ?(
Soweit ich weiß ist den den Menschenhändlern verboten das Arbeitszeitkonto zu mißbrauchen für eine "einsatzfreie Zeit". Da gibt es auch Gerichtsurteile zu. Wie sieht das dann praktisch aus?Arbeitskraft schriftlich anibieten,auch per Mail,und schriftlich der Lohnabrecnung widersprechen?
Muß denn der Vetrag unterschrieben werden bei einem Passus über einen bundesweiten Einsatz? Die Leihbuden sind ja zumeist mafiöse Ketten und bundesweit ist sicherlich immer irgendwo eine Hiwi-Helferstelle offen..... >:(
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Rudolf Rocker

Grundsätztlich sollte man einen AV erst mal genau überprüfen. Ganz besonders, wenn man bei einer ZAF anfängt.
Dazu würde ich den auch durchaus erst mal mit nach Hause nehmen und in aller Ruhe durchlesen/ überprüfen lassen.
Bei der Aussage: "Ich nehme den AV mit nach Hause und lese mir das erst mal durch." dürfte es dann auch schon zu ersten Unmutsäußerungen des ZAF- Disponenten kommen, aber man hat ein Recht darauf Verträge vor der Unterschrift zu prüfen/ prüfen zu lassen.

ZitatEr schrieb er hätte in seinem Arbeitsvertrag drin stehen gehabt, daß er bundesweit eingestezt werden könnte
Kommt auch darauf an was da in der Stellenausschreibung drinn stand. Wenn es eine Montagetätigkeit ist, könnte das ein durchaus zulässiger Passus sein.
Wahrscheinlich ist es aber ein Freifahrtschein für die ZAF um den Sklaven dahin schicken zu können, wo er grade eingesetzt werden kann.
Dazu müsste der AV dann eigentlich auch die Höhe der Spesen, wer übernimmt die Reise- und Unterkunftskosten, usw. regeln.

Zitat...150 Überstunden ansammeln muß und er zur Merharbeit verpflichtet ist.
@dagobert: Hattest Du da nicht mal was zu geschrieben?

schwarzrot

Zitat von: Rappelkistenrebell am 11:14:46 Di. 05.Januar 2016
Er schrieb er hätte in seinem Arbeitsvertrag drin stehen gehabt, daß er bundesweit eingestezt werden könnte und daß er 150 Überstunden ansammeln muß und er zur Merharbeit verpflichtet ist. ?(
Soweit ich weiß ist den den Menschenhändlern verboten das Arbeitszeitkonto zu mißbrauchen für eine "einsatzfreie Zeit". Da gibt es auch Gerichtsurteile zu. Wie sieht das dann praktisch aus?Arbeitskraft schriftlich anibieten,auch per Mail
Nee, nix per mail: Die gilt vor gericht nicht als beweis und im gegensatz zum briefkasten ist keiner verpflichtet täglich in seinen mail-ordner zu blicken (und selbst bei briefen muss bewiesen werden, dass die angekommen sind).
Mail wird erst zum anscheinsbeweis, wenn angeschriebener zurückgemailt hat (also ein beweis vorliegt, dass die mail angekommen (internet!), gelesen und beantwortet wurde.
Zitat
,und schriftlich der Lohnabrecnung widersprechen?
Muß denn der Vetrag unterschrieben werden bei einem Passus über einen bundesweiten Einsatz? Die Leihbuden sind ja zumeist mafiöse Ketten und bundesweit ist sicherlich immer irgendwo eine Hiwi-Helferstelle offen..... >:(
Wenn du glück hast, kommt er aus der nummer raus, wg. sittenwidrigkeit des vertrages. Allerdings (§10 SGBII 'Zumutbarkeit'):
Zitat(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
   1.    sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
   2.    sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
   3.    der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
   4.    die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
   5.    sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.
Ich würd ihm empfehlen, sich beim amtgericht einen beratungsschein zu holen, sobald das amt seine 'anhörung' zusendet und damit zum anwalt, oder halt schnell in eine gewerkschaft eintreten (ich vermute mal, der kollege ist in keiner, was als malocher blöd ist).

Vielleicht hat er ja auch ne nette ZAF (hahaha!) erwischt, die nicht petzt und das amt weiss davon nix, oder er hat nen netten SB... Muss ja nicht immer das schlimmste eintreten. :D
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Rudolf Rocker

Er hat den AV aber unterschrieben, oder? (Und damit sein Einverständnis erklärt!)

dagobert

Zitat von: Rappelkistenrebell am 11:14:46 Di. 05.Januar 2016
Ich hatte heute früh nochmal Mailkontakt mit den Kollegen: Er schrieb er hätte in seinem Arbeitsvertrag drin stehen gehabt, daß er bundesweit eingestezt werden könnte und daß er 150 Überstunden ansammeln muß und er zur Merharbeit verpflichtet ist. ?(
Zum bundesweiten Einsatz müsste sich dann im Arbeitsvertrag auch eine Regelung zu Fahrtzeiten und Fahrtkosten finden. Ersteres ist in den Tarifverträgen nur sehr schwammig geregelt, Letzteres überhaupt nicht. Fehlt eine solche Regelung, könnte das gegenüber JC ein Angriffspunkt sein.

Zeitkonto: Alles über 105 (kein Zahlendreher!) Stunden muss auf Verlangen des LAN ausgezahlt werden, nachzulesen im Tarifvertrag (BAP / IGZ).

ZitatMuß denn der Vetrag unterschrieben werden bei einem Passus über einen bundesweiten Einsatz?
Da gibt es unterschiedliche Auffassungen. Steht sowas drin, sollte man das Thema Fahrtkosten und Fahrtzeiten ansprechen, da vergeht den ZAF oft die Lust an einer Einstellung.

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:44:46 Di. 05.Januar 2016
Zitat...150 Überstunden ansammeln muß und er zur Merharbeit verpflichtet ist.
@dagobert: Hattest Du da nicht mal was zu geschrieben?
Kann sein.

Ich frag mal die SuFu (ohne weiter zu sortieren):
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=26599.0
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27450.msg301172#msg301172
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=21405.msg286615#msg286615
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28057.0
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
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rebelflori

Zitat von: Rudolf Rocker am 13:34:01 Di. 05.Januar 2016
Er hat den AV aber unterschrieben, oder? (Und damit sein Einverständnis erklärt!)
Wie bist du denn drauf? Es gibts doch auch schwammig geregen, vergesse oder sogar sittenwidrig Klauseln. Aber das kann nur ein anwalt genau sagen ob es sich lohnt.
Aber schwarzrot hat, ja erklärt wie der gerichtskostenbeihilfe bekommt. Am besten sehr früh hingehen, sonst hat man da nochmal hien laufen.

schwarzrot

Zitat von: rebelflori am 23:05:48 Di. 05.Januar 2016
Es gibts doch auch schwammig geregen, vergesse oder sogar sittenwidrig Klauseln.

Alles richtig, aber versuch dich doch bitte wieder aus den hilfethreads rauszuhalten.  ;)

Klar gibt es immer schwammige, oder juristendeutschsätze in verträgen, bei denen man als malocher nicht merkt, was dahinter lauert.
Trotzdem hat Rudi ja nicht unrecht: Nicht umsonst sollte man einen arbeitsvertrag (speziell bei einer ZAF!) nicht sofort unterschreiben, sondern erstmal zur 'prüfung' mitnehmen.

An der reaktion der ZAF merkt man dann meisst auch recht schnell, ob man ne kack-ZAF (meisst mit windigen verträgen), oder eine bessere erwischt hat: Manche kack-ZAFten wollen einem gar verbieten (z.b. mit solchem schwachsinn wie 'urheberrecht') den vertrag vor unterzeichnung mitzunehmen.  ;D

Vorteil ist ausserdem, die 'prüfung' des vertrages ist kein 'sanktions'grund, sondern dazu hat man ein recht.
Ausserdem überlegt sich so eine ZAF dann meistens, ob sie einen wirklich braucht, die suchen bekanntlich pflegeleichte ja-sager und nicht leute, die ihre rechte kennen.  ;)
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Rudolf Rocker

ZitatEr hat den AV aber unterschrieben, oder? (Und damit sein Einverständnis erklärt!)
Sorry, das bezog sich auf das Einverständnis zum bundesweiten Einsatz. Hatte ich vergessen, dazuzuschreiben.

Bei anderen Sachen kann man auch nach der Unterschrift noch klagen, da hat rebelflori recht. Hab ich ja selber auch schon gemacht.
Zum Beispiel wenn der Arbeitgeber im AV einen niedrigeren Lohn bestimmt, sich dann aber herausstellt, das der AG im Arbeitgeberverband ist und somit Tarifgebunden.
Wenn Passagen gegen geltendes Recht verstoßen natürlich auch.
Gut aufgepasst, rebelflori. Dafür gibt es ein *

Rappelkistenrebell

Vielen Dank für die hilfreichen Tips soll  ich ausrichten ;)
In der Gewerkschaft ist der Bekannte nicht. Weil sie die Tarifverträge mit den Zeitarbeits-Menschenhändlern unterschrieben haben, ist er damals bei VerDi ausgetreten.
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dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 10:57:32 Mi. 06.Januar 2016
ZitatEr hat den AV aber unterschrieben, oder? (Und damit sein Einverständnis erklärt!)
Sorry, das bezog sich auf das Einverständnis zum bundesweiten Einsatz. Hatte ich vergessen, dazuzuschreiben.
Selbst da kann man die Sklavenhändler evtl. noch ärgern.
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?t=1714
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
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