Mahngebühren bei Strom in Höhe von 3,10 EUR nicht ohne weiteres zulässig

Begonnen von dagobert, 04:51:40 Mi. 06.Januar 2016

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dagobert

6. Mahngebühren bei Strom in Höhe von 3,10 EUR können nicht ohne weiteres verlangt werden
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Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat entschieden, dass ein Stromgrundversorger von einem säumigen Kunden keine Mahnkosten in Höhe von 3,10 Euro verlangen kann, wenn er dem Gericht nicht die Berechnungsgrundlage dafür darlegt.

Das Urteil könnte auch auf andere Energieversorger anwendbar sein. Eine PM mit Urteilslink der LAG Schuldnerberatung Hamburg gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/2015.12.11-Vattenfall-Mahnkosten-LAG-Schuldnerberatung.pdf



Quelle: Thome-Newsletter vom 06.01.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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