Frage Leistungsanspruch nach Eheschließung

Begonnen von Luposen, 18:47:10 Mi. 10.Februar 2016

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Luposen

Hallo Leute,

ich war ewig nicht hier... Hoffe, Ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen.

Folgende Situation haben wir:
Meine Freundin (U25) bezog ALG2 und wohnte als meine Mieterin in meinem Haus (getrennte Einliegerwohnung). Alles schick soweit.
Dann haben wir am 11.12.2015 geheiratet und sie ist zu mir gezogen, die Einliegerwohnung habe ich dann weiter vermietet.
Sie hat dem Jocenter direkt nach der Eheschließung mitgeteilt, daß sie geheiratet hat und keinen weiteren Anspruch mehr hat. Hat auch den Fortsetzungsantrag für Ihr ALG2 nicht ausgefüllt - wofür auch.
Ich verdiene zum Glück genug, einen Anspruch würde sie eh nicht haben.

Jetzt verlangt das Jobcenter von Ihr (mich schreiben die ja nicht an), daß Sie Nachweise, genauer gesagt Anlagen WEP, EK, VM, SV sowie Einkommensnachweise von mir einreicht. Ich sehe das einfach nicht ein, das geht die schlicht nichts an! Bis zum Tage der Eheschließung am 11.12.15 bestand ihr Rechtsanspruch, danach hat sie schriftlich geäußert, sie nehme keinerlei Leistungen mehr in Anspruch. Also liege ich richtig, wenn ich bzw meine Frau das zurückweisen und denen schriftlich mitteilen, daß die das nichts angeht?

Hat das Jobcenter einen Anspruch auf teilweise Rückzahlung der Leistungen für den Dezember 2015? Ich denke mir, daß sie zu Recht bis zum 11.12 die Leistung bekommen hat. Bis zur Eheschließung war ich ihr gegenüber ja nicht unterhaltsverpflichtet. Getrennte Wohnungen usw... Können die jetzt die Leistungen ab dem 11.12 zurückfordern? Sprich die Tagessätze? Und was ist mit der Miete? Muß die dann auch teilweise zurückgezahlt werden?

Die kamen ihr mit dem bekannten § 60SGB 1, der ja anfängt mit "Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält" - und das habe ich denen bereits um die Ohren geknallt. Schließlich erhält meine Frau keine Sozialleistungen mehr und hat auch keine beantragt.

Danke schon mal!

Onkel Tom

Moin.

Im Prinzip kannst Du das Pferd Informationelles Selbstbestimmungsrecht besteigen.
Du siehst es ganz richtig, das deine Frau vom JC nicht dazu missbraucht werden darf
Deine Sozialgeheimnisse aushorchen zu lassen.

Zu dem Monat Dezember 2015 wird nicht Tagesanteilig berechnet und zurück gefordert

Das JC verbeißt sich auf den ganzen Monat Dezember, was üblich ist..
Sie rechnen auf den 1. des Monats zurück, was Leuten, die ein neuen Job starten
teilweise ganz schön bitter kommt, weil meist nur noch soviel Freibetrag berücksichtigt
wird, das der erste Arbeitsmonat sich finanziell wie ein Ein Euro Job entpuppt.

Würdet ihr nun hergehen, die Dezemberknete zurück zahlen zu wollen, was will das JC
dann noch mit Deinen Sozialdaten ?? Dafür gäbe es dann auch kein Grund mehr..

Solltet Ihr euch dazu entschließen, den Dezemer komplett rück zu erstatten, kannst
Du den §60 mit dem §65 abwaaatschen  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

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