Fragen bezüglich Alg2-Bezug nach Rückwanderung nach Deutschland

Begonnen von HeiBa, 09:38:56 So. 14.Februar 2016

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counselor

Gratulation! Die monatliche Überprüfung Deiner Kontoauszüge wäre auch unverhältnismäßig gewesen!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Sunlight

 ;) Geht doch und ich hatte auch nichts Anderes erwartet. Denn es gibt für die monatliche Kontoauszug-Vorlage
nicht die geringste Rechtsgrundlage.

ZitatHeiBa
Gleichzeitig haben wir eine Kopie des Lastschriftverfahrens zwischen uns und unserer Wohnungsgenossenschaft mitgeschickt als Beleg, dass die Miete automatisch am Monatsanfang abgebucht wird.

Das war guter Wille, denn hier für gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage. Das wäre nur bei Problemen
mit der Mietzahlung, Mietschulden gerechtfertigt. Wenn das Geld jemals für andere Dinge ausgegeben
worden wäre, als für Miete.

Immer schön wehrhaft bleiben und es dem JC bei Zumutungen ohne Rechtsgrundlage sehr schwer machen!  :)



HeiBa

Heute kam noch das Schreiben hier hinterher:





Das mit den Kosten einfordern ist natürlich wieder so ein Witz, weil sie das ja wieder nur gegen Belege machen und dafür hätte ich natürlich jetzt 3 Monate lang jede Fahrkarte, alle Kopierkosten, Einschreibenkosten, etc. aufheben und dokumentieren müssen, was ich natürlich nicht gemacht hab.
Ja, ärgerlich.

Sunlight

ZitatHeiBa
Das mit den Kosten einfordern ist natürlich wieder so ein Witz, weil sie das ja wieder nur gegen Belege machen und dafür hätte ich natürlich jetzt 3 Monate lang jede Fahrkarte, alle Kopierkosten, Einschreibenkosten, etc. aufheben und dokumentieren müssen, was ich natürlich nicht gemacht hab.
Ja, ärgerlich.

Allgemein gilt, dass man während eines schwebenden Verfahres alle Kosten/Quittungen aufheben sollte,
damit man sie am Ende dann einfordern kann, wenn dem entsprochen wird.

Rudolf Rocker


HeiBa

Nun bekam ich grad einen neuen Termin um über meine berufliche Situation zu sprechen, allerdings ist der erst in 6 Wochen und nicht wie gewohnt bei meinem bisherigen SB, sondern bei einer "Fallmanagerin". Könnte das etwas zu bedeuten haben?

Rudolf Rocker

Die üblichen good SB-, bad SB- Spielchen!
Geh aber nicht ohne Beistand dahin!

schwarzrot

Zitat von: HeiBa am 12:02:24 Di. 12.Juli 2016
nicht wie gewohnt bei meinem bisherigen SB, sondern bei einer "Fallmanagerin". Könnte das etwas zu bedeuten haben?

Ja natürlich, du ahnst es schon: Sie wollen, dass du dir gedanken machst, 'ob das was zu bedeuten hat'!!  ;)

'Fall-Manager' sind extra ausgebildet im fallen von hochhäusern, (manche) sollen angeblich für leute mit 'multiplen vermittlungshemmnissen' da sein.
Soweit die theorie.
Defacto halt mal wieder ein anderer blöder SB, der genau wie dein alter, ein auf 'wir wollen ihnen ja nur helfen' macht, obwohl es darum am wenigsten geht und dir mit sinnlosgesprächen 'über deine zukunft', die zeit stielt.

Das beste wird sein, du nimmst das ganze nicht sonderlich ernst und fragst viel, redest aber selbst wenig (so wie bei allen jokecenter-gesprächen eh am besten).
Und natürlich beistand mitnehmen (familienangehörige sind kein guter beistand und helfen nicht viel bei solchen gesprächen) Nimm jemanden vom widerstand mit!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

schwarzrot

Hier noch ein paar mehr infos, wie man mit so einem sinnlosen kram, wie 'fallmanagement' umgeht und ein paar hintergründe:

Zum 'fallmanager' kommt man, wenn der behandelnde SB behauptet, man hätte 'multiple vermittlungshemmnisse' (also wenn der mit seinen versuchen betroffene einzuschüchtern, in billigjobs, oder 'massnamen' zu pressen nicht so recht voran kommt, oder wenn man selber so blöd war, schuldenproblematik, drogen-, oder ehem. knastaufenthalt anzusprechen).
Politisch haben sich die macher von hartzIV ja gedacht, dass alle probleme nur durch die betroffenen entstehen (muss ja so sein, weil an das kapitalistische system, welches 'arbeitslosigkeit' erzeugt und braucht, traut man sich nicht ran), also dass man alles mit einem richtigen 'management' lösen kann und man dann schwupp, einen erfüllenden job findet, der ja bekanntlich auf der strasse liegt ('facharbeitermangel'-märchen).
Da die betroffenen erwerbslos, also zu doof sind, ihre eigenen probleme ('arbeitslosigkeit') zu lösen, braucht es 'manager', die dabei 'helfen' sollen.
Schafft ein 'vermittler' es also nicht, einen zu 'vermitteln', gibt es im amt kollegen, die etwas länger im haus sind, die das schaffen sollen.

Vorteilhaft dabei ist: 'Fallmanager' haben meisst einen unbefristeten arbeitsvertrag im hause, sind also nicht in gleicher weise erpressbar unter erfolgszwang und sollen(!) auch 'mehr zeit' für ihre patienten haben (etwas geringere fallzahlen).

Am besten ist, du stellst dich erstmal doof und lässt dir überhaupt das ganze mit dem 'fallmanagement' aus ihrem munde erklären (damit hast du dann dinge, an die du anküpfen kannst).
-> Lass den möglichst viel reden!
-> Wenn der fertig ist, fragst du, was er denn für zusätzliche 'hilfen' als 'experte' bieten kann.  ;)
-> Der 'fallmanager' ist ja etwas 'besseres' als ein 'normaler' SB  ;), lass dir den unterschied möglichst genau erklären und bau auf dem auf!
-> Lass dir erklären, warum sie meinen ein 'normaler' SB könne dir nicht helfen und warum ein 'fallmanager' dies könnte.   ;D
-> mach nicht den fehler dem 'fallmanager' erzählen zu wollen, du wärst bei ihm falsch!  ;)
-> mach nicht den fehler aus dem nähkästchen zu plaudern, sondern frage viel.
-> geh das ganze 'positiv' an, vielleicht gibt es in der wunderwelt des jokecenters ja noch ganz andere möglichkeiten, als die, die du bisher kennen gelernt hast! :D

Wenn du genau aufpasst, wird klar, wirkliche hilfen hat der 'fallmanager' auch nicht zu bieten.
Vielleicht hast du aber auch glück und gerätst an jemanden, der deinen 'normalen' SB etwas zurückfährt.
Wahrscheinlicher ist, dein 'fallmanager' gibt irgendwann zu, dass er auch keinen job herzaubern kann, dass für weiterbildungen grad kein geld da ist und schiebt dich wieder an deinen SB zurück.
Und sei es, weil er erkannt hat, dass du gar keine 'multiplen vermittlungshemmnisse' hast, sondern dein SB einfach nur etwas arbeit abschieben wollte.

Schau nach den bruchstellen in ihrer argumentation und erweitere diese.
Lass ihr system für dich arbeiten, statt dass du dich mit existenzängsten an ihrem system abarbeitest.

Ich war nach einem 'gespräch' mit einer 'fallmanagerin' ganz schnell wieder bei einem 'normalen' SB.  ;D
Und meine durchgeknallte 'normale' SB wurde, nachdem ich gegen ihre entscheidungen geklagt habe, ersetzt.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich habe die Vermutung das es hier um die gesundheitlichen Einschränkungen gehen könnte!
Auch da ist es wichtig, dem nicht zu erzählen, was er nicht zu wissen braucht.

HeiBa

@schwarzrot, danke für deine Erklärung, das wird mir weiterhelfen.
So etwas in der Art habe ich mir auch schon gedacht. Ich bin ja bisher meinem SB etwas auf den Sack gegangen dadurch, dass ich seine EGV nicht unterschrieben hab, in der stand, dass ich alles tun müsste, um meinen Gesundheitszustand zu verbessern (was für ein kranker Schwachsinn! Wenn mir das möglich wäre, hätte ich das schon längst freiwillig getan!) und eben recht hartnäckig auf eine Rechtsgrundlage pochte für die Forderung, ihm in Zukunft wenn ich mal krank sein sollte, nur WUB ins Haus zu liefern.
Wenn das dann schon ausreicht, um Vermittlungshemmnisse zu haben, dann ist dieser Verein noch kaputter als ich schon vermutete.

Ich hab es mir inzwischen sowieso schon angewöhnt, gar nichts mehr von mir zu erzählen, sondern wie ein Schwachsinniger jede Kleinigkeit nachzufragen.  ;D
Ich hab mir ja wie gesagt jetzt meine alten Gutachten aus den letzten Jahren besorgt, hab dazu noch neue Untersuchungen, Röntgenbilder, etc. bei Fachärzten machen lassen und werd das Ganze dann diese Woche direkt an den Ärztlichen Dienst schicken.
Bis zu meinem Termin in 5 Wochen werd ich dann hoffentlich das neue Gutachten in den Händen halten und bin dann zumindest einigermaßen auf das Gespräch vorbereitet und kann viele, viele Fragen stellen, was das JC mir denn nun anbieten kann, um einen Weg zu finden, die nächsten 30 Jahre noch arbeiten und meine Familie selbständig ernähren zu können.
Computerkurse und 1Euro-Jobs werden da nicht sonderlich hilfreich sein.

HeiBa

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:29:22 Do. 14.Juli 2016
Ich habe die Vermutung das es hier um die gesundheitlichen Einschränkungen gehen könnte!
Auch da ist es wichtig, dem nicht zu erzählen, was er nicht zu wissen braucht.

Ich erzähl denen dort grundsätzlich gar nichts mehr. Deswegen sind sie wohl auch jetzt der Meinung, ich wäre ein Problemfall. Ich hatte diese Späße nämlich tatsächlich bisher bei jedem Gespräch im JC, dass SBs von mir meine komplette Krankengeschichte wissen wollten und bei welchen Fachärzten ich denn nun genau in Behandlung wäre. Ich hab die Auskunft dann immer freundlich verweigert und erklärt, dass das ja der Ärztliche Dienst alles erfahren wird.
Mein bisheriger SB meinte dann, dass er mir dann ja aber nicht helfen kann, wenn er mich nicht kennt und ja dafür da ist, mir zu helfen.  ;D ;D ;D ;D

Rudolf Rocker

ZitatMein bisheriger SB meinte dann, dass er mir dann ja aber nicht helfen kann, wenn er mich nicht kennt und ja dafür da ist, mir zu helfen.
Gegenfrage: "Ich wusste gar nicht, das sie Medizin studiert haben! Warum arbeiten sie den hier als SB und nicht als Arzt?" ;D

HeiBa

Nun wird unser mittleres Kind im September ja eingeschult. Im Bescheid, den die uns im März ausgestellt haben, steht aber nur 70 Euro Bildungsdingsbums für unser ältestes Kind drin.
Heißt das, was ich vermute? Nochmal zur Grundschule rennen, Schulbescheinigung ausstellen lassen, mit nem Antrag auf Bildung und Teilhabe zusammen ans JC schicken und drauf warten, was sie sich dann wieder für neuen Unsinn einfallen lassen?
Kann man separat noch irgendwas bezüglich Erstausstattung beantragen für Büchertasche usw? Wir haben immer noch keine Schulausrüstung, weil es vom Geld her einfach nicht geht. Mich kotzt das alles so derbe an.

Just B U

Hallo Heiba,

ich kann Dich so gut verstehen bzw. es nachempfinden, ich war selbst jahrelang in einer ähnlichen Situation, allerdings allein-erziehend.

Wenn Du Leistungen aus dem sogenannten "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT) beantragen / bekommen möchtest, dann - so war es zumindest bei uns- wollten das mobcenter alles und jeden Fizel mit einer Schulbescheinigung garniert haben.
Sonst haben die gar nichts gemacht bzw. bearbeitet oder gar bewilligt.

Und, ja, die wollen für jedes Kind und jeden Fizel den Du aus diesem" BuT" für das jeweilige Kind beantragst, (Schulessen, Klassenfahrt, Fahrkarte, etc....) eine Schulbescheinigung. Es sei denn, Du brauchst und beantragst alles zu einem Zeitpunkt.

Das Geld aus dem sogenannten  "Schulbedarfspaket" das sind insgesamt - sage und schreibe(!!!) - 100,- Euro für ein Schuljahr! wird in 2 Raten - automatisch und unabhängig von anderen von Dir beantragten Sachen aus dem BuT -  vom jc gezahlt.  Einmal 70,- Euro zum Anfang des Schuljahres und dann 30,- Euro zum Halbjahr.
Man soll das viele Geld ja auch nicht alles auf einmal aufn Kopp haun..... ::)

Zu der Frage bzgl. Schulbescheinigung: Ich würde eine von der Grundschule ausstellen lassen und im jc einreichen. Leider können die (erstmal zumindest) alles aussitzen, Du jedoch -  mangels finanz. Mittel -  nicht.

Bei uns war es sogar so, als mein Nachwuchs 15. wurde (da fing das jc dann an auch sie vorzuladen -> noch eine weitere Abteilung dieses Drecksladens wurde dann auch auf sie angesetzt) , dass ich in einem Schulhalbjahr 3 Schulbescheinigungen einreichen musste, da die einzelnen Abteilungen und deren Erfüllungsgehilfen anscheinend nicht in der Lage waren/sind, untereinander zu kommunizieren bzw. die Daten für alle sichtbar einzustellen (was weiß ich...)
Ich war dann so entnervt dass ich ein paar entsprechende Briefe u. a. an den GF geschrieben habe.

Zu Deiner Frage:
In dieser Stadt hier gab es immer so eine Art "Verein", ich glaube da wurden Spenden aus der Bevölkerung und vom Handel und anderen Firmen gesammelt und  "Bedürftige"  verteilt, gezielt auch eben in den Sommerferien für den Schulanfang, für den Schulbedarf, erst recht für die Schulanfänger.
Da konnte man halt alles beantragen, aber relativ entspannt.

Vielleicht mal bei Deiner Gemeinde oder nächstgrößeren Stadt nachfragen ob die von so etwas wissen bei Euch?

Kirche wäre auch noch ne Möglichkeit. Evtl. eEinfach mal anrufen.
Die Dummheit der Einen ist die Macht der Anderen.
Je dümmer u. desinteressierter die Einen desto mächtiger die Anderen.

Hätte man den christlichen Klerus mit der gleichen Vehemenz verteidigt, wie Teile der Linken das heute mit dem islamischen tun, hätte die Aufklärung nie stattgefunden.
Seyran

HeiBa

Vor einigen Monaten hab ich ja mit eurer Hilfe eine Klage gegen die Mietkautionsaufrechnung beim SG eingereicht.
Heute kam eine Antwort, die ich mal einstellen will.










dagobert

1.
Im Regelsatz ist keine Mietkaution vorgesehen.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=14048.0
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28051.0
2.
BSG, hatten wir weiter vorn schon mal:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28833.0

Ggf. auch mal Mietkaution in die SuFu eingeben, da kommt eine Menge ...  ;)

Hinweis:
Wenn du die Argumentation aus älteren Gerichtsentscheidungen übernehmen möchtest, solltest du mal kurz abchecken ob die dort genannten §§ noch stimmen (das SGB II wird immer wieder geändert). Alternativ kannst natürlich auch Zitate mit Quellenangabe verwenden.


Mit dem Ruhen des Verfahrens bis zur BSG-Entscheidung wäre ich einverstanden, wenn die Aufrechnung solange ausgesetzt wird.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Ja, das mit der Argumentation hatten wir ja schon recht ausführlich in die Klage mit reingeschrieben.
Das Gericht geht darauf aber im Moment gar nicht weiter ein, sondern wollen das Verfahren einfach erstmal ruhen lassen.

Ich hab auch überlegt, zu antworten, dass die Aufrechnung gestoppt werden soll, solange das Verfahren ruht. Die Frage ist halt, ob die darauf eingehen.

Rudolf Rocker

ZitatDie Frage ist halt, ob die darauf eingehen.
Schreib denen doch einfach das Du mit der Ruhendstellung einverstanden bist unter der Vorraussetzung, das die Aufrechnung ausgesetzt wird.
Dann wirst Du sehen, ob sie darauf eingehen oder nicht! ::)

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 11:14:44 So. 25.September 2016Schreib denen doch einfach das Du mit der Ruhendstellung einverstanden bist unter der Vorraussetzung, das die Aufrechnung ausgesetzt wird.
Yep.
Und dann noch einen Passus hinzufügen in der Art, dass die bereits existierende Kostenentscheidung des BSG einen deutlichen Hinweis darauf gibt, wie die ausstehende Entscheidung ausfallen wird. Quasi als Wink mit dem Zaunpfahl kleinen Fingerzeig.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

So, hier bin ich mal wieder.  :)
Erstmal entschuldigt, dass ich so lange nicht mehr im Forum war, aber ich hab seit dem Beginn meiner Ausbildung kaum mehr Zeit (und das mein ich im positiven Sinne). Ich bin wirklich sehr glücklich mit der Ausbildung und auch mit dem Betrieb. Es könnte eigentlich nicht besser laufen. Die letzten Wochen war ich in der Berufsschule im Block, jetzt bin ich wieder zuhause und arbeite wieder.

Es gibt auch mal wieder ein paar Neuigkeiten in Sachen JC, etc.

Ich fang mal klein an.  :)

Ich habe ja bereits im September meine Unterlagen für den BAB-Antrag abgegeben, nachdem die Agentur für Arbeit zugegeben hat, dass ich doch ein Anrecht auf BAB hab (nach meiner ersten Ablehnung). Hab also vor ca 5-6 Wochen alles bei der Agentur abgegeben, bzw meine Frau. Seitdem langes Warten und heute bekam ich dann dieses Schreiben hier:





Das Lustige ist, dass das Schreiben heute erst bei mir eingegangen ist, Montag und Dienstag Feiertag ist, ich danach jeden Tag bis späteren Nachmittag arbeite und das Ganze bis Freitag vorlegen soll. Kostenlos macht ein Arzt sowas ja auch nicht und auch allgemein sehe ich den Sinn nicht so Ganz. Woher sollte mein Hausarzt wissen, ob mein Beruf, den ich gerade erlerne, medizinisch unbedenklich ist?
Zumal es ja auch die Agentur für Arbeit war, die mein medizinisches Gutachten versemmelt hat, da sie meine medizinischen Unterlagen monatelang nicht beachtet hat, bzw. innerhalb der Behörde einfach vergessen hat. Hätten sie meine eingereichten Unterlagen dem medizinischen Dienst ausgehändigt, wüssten sie jetzt ganz genau Bescheid über meinen Gesundheitszustand.
Wie dem auch sei, was haltet ihr denn davon? Sollte ich dem nachkommen?

HeiBa

Dann haben wir ja auch noch dem SG geschrieben, dass wir mit einer Ruhung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BSG einverstanden sind, sofern auch die monatlichen Raten bis dahin ausgesetzt werden.
Nun bekamen wir vom SG darauf gar keine direkte Antwort, sondern nur folgendes Schreiben des JC ans SG als Kopie geschickt:






Ein paar Tage darauf bekamen wir dann vom JC einen neuen Bescheid, in welchem folgendes steht:





Das Seltsame daran ist, dass der monatliche Betrag sich nur um 2 Euro geändert hat, was wohl aufgrund der geänderten Nebenkosten sein dürfte. An sich sollten wir ja aber zumindest den bisher abgezogenen Darlehensratenbetrag mehr an Geld bekommen oder verstehe ich da was falsch?

Rudolf Rocker

Zu Schreiben Nr.1:
Wenn das JC ein ärtzliches Attest von Dir haben will, gleich erst mal fragen auf welcher Rechtsgrundlage und zweite Frage: Übernehmen die die Kosten für den Attest?
Außerdem können die dir keine Frist für irgendwas setzen, was gar nicht vorhanden ist. Das würde ich denen auch gleich schriftlich klar machen.

Ich kenne es allerdings so, das man vor Beginn einer Ausbildung eine arbeitsmedizinische Untersuchung machen muss (?). Vielleicht meinen die sowas?


Zu Schreiben 2:
Kann ich nichts zu sagen, da ich die Bewilligungsschreiben nicht kenne.
Ich weiß aber, das die bei diesen Aufrechnungsgeschichten häufig daneben hauen!
Ich sollte mal 600 € zurückzahlen. Nachdem ich den Rechtsschutz eingeschaltet hatte kam nach einem Widerspruch ein Bescheid in dem mir mitgeteilt wurde, das ich nach neuen Berechnungen nun 150 € zurückbekommen würde!
Würde ich einen Anwalt einschalten!
Bist Du mittlerweile in einer Gewerkschaft? Dann DGB Rechtsschutz!

dagobert

Zitat von: HeiBa am 19:20:34 Fr. 28.Oktober 2016Das Seltsame daran ist, dass der monatliche Betrag sich nur um 2 Euro geändert hat, was wohl aufgrund der geänderten Nebenkosten sein dürfte. An sich sollten wir ja aber zumindest den bisher abgezogenen Darlehensratenbetrag mehr an Geld bekommen oder verstehe ich da was falsch?
Was hat sich denn bei den Nebenkosten geändert?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Es wurde bei uns ein Hausmeisterdienst eingesetzt, der einmal im Monat den Rasen mäht, etc. Dadurch haben sich unsere Nebenkosten um ich denke ca 15 Euro erhöht. Gleichzeitig hat uns das JC eben geschrieben, dass die Aufrechnung beendet wurde. Das waren ca 40 Euro im Monat. Nach meiner Logik sollten wir doch dann ab 1.11. ca 55 Euro mehr überwiesen bekommen oder? Stattdessen bekommen wir aber 2 Euro mehr.


Bezüglich beider Sachen wollte meine Frau mal zur Arbeitslosenberatung, die waren aber diese Woche nicht erreichbar. Vielleicht sind sie nächste Woche wieder da, aber dann ist halt auch schon Mittwoch. Mittwoch bis Freitag muss ich dann wieder arbeiten, kann also sowieso nicht zum Arzt gehen um mir irgendwas ausstellen zu lassen. Nun soll ich ja aber bis Freitag das Ganze dort einreichen und werde auf Mitwirkungspflichten hingewiesen.
Für mich hat das aber nichts mit Mitwirkungspflicht zu tun, weil ich ja nicht mal darüber aufgeklärt wurde, warum ich das Ganze einreichen soll und aufgrund welcher Rechtsgrundlage. Außerdem wäre meiner Meinung nach die Agentur sowieso leichter als ich in der Lage diese Frage zu klären, da sie 3 verschiedene medizische Gutachten aus den letzten Jahren in ihrem Haus liegen haben und monatelang all meine ärztlichen Unterlagen der letzten Monate hatten, die sie schlichtweg verpennt haben! Von daher wäre meiner Ansicht nach die Agentur so langsam erstmal in der Mitwirkungspflicht.

HeiBa

Die Frage wegen dem Bescheid hat sich erledigt. Ich hab nicht richtig geschaut. Der Bewilligungsbetrag ist natürlich gleich geblieben. Auf den folgenden Seiten steht dann aber die Änderung, dass die 10 % davon nicht mehr einbehalten werden. Bekamen ab November also den vollen Betrag nun ausgezahlt.

HeiBa

Ich hab ja neulich das Schreiben von der Arbeitsagentur mal eingestellt, in dem ich aufgefordert wurde, von meinem Arzt bestätigen zu lassen, dass ich die Ausbildung, die ich schon seit 1.9. mache, auch gesundheitlich ausüben kann, um meinen BAB-Antrag fertig zu bearbeiten.
Vorher haben sie den Antrag ja erst abgelehnt, auf meinen Widerspruch dann erklärt, dass mir doch BAB zusteht und ich verschiedene Formulare ausfüllen lassen soll vom Vermieter und vom Chef, etc.
Nachdem ich alles gemacht habe, kam nun neulich das Schreiben.
Wie geraten hab ich dann zurückgeschrieben, dass sie mehrere ärztliche Gutachten von mir haben, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Verlangen des Attestes beruht und wer das überhaupt bezahlt.
Nun bekam ich die Antwort, die ich mal einstelle:









Da ich die Woche sowieso Spätschicht habe und damit wenigstens keinen Arbeitsausfall hätte, bin ich heute morgen mal zu meinem Arzt gegangen und hab ihn gefragt, ob er mir das bescheinigen würde. er sagte, dass er das machen würde, dass er dafür aber 25 Euro berechnen müsse.
Kurz gesagt: Ich hab die 25 Euro den Monat einfach nicht mehr übrig, selbst wenn ich wollte.

Jetzt überleg ich natürlich, wie ich weiter vorgehen sollte.
Ich hab vom BAB so gesehen ja keinen Vorteil, weil das, was ich bekommen sollte, meine Frau sowieso vom JC wieder abgezogen bekommt.
Die ärztlichen Unterlagen, die ich fürs letzte Gutachten, was dann nie gemacht wurde, eingereicht hab und die mir dann die Arbeitsagentur wieder zurück geschickt hat, hätte ich auch noch da, aber natürlich ist dieser medizinische Fragebogen schon ausgefüllt, veraltet, etc.
Ich hab auch nur diese Woche noch die Möglichkeit, irgendwie zu reagieren, weil ich danach für 14 Tage in der Berufsschule bin und die Arbeitsagentur mir ja die Frist bis 2.12. gesetzt hat.

Rudolf Rocker

Moin HeiBa,
Da hat sich die BA mit dem Schreiben ja richtig Mühe gegeben! ;D
Im Grunde brauchen die doch nur ein Schreibem vom Arzt, in dem steht: "Ist in der Lage diesen Beruf auszuführen." Oder nicht?
Daher ist es mir rätselhaft, wozu die eine Schweigepflichtsentbindung benötigen.

ZitatIch hab vom BAB so gesehen ja keinen Vorteil, weil das, was ich bekommen sollte, meine Frau sowieso vom JC wieder abgezogen bekommt.
Da bin ich mir nicht so sicher. Du deckst damit ja Ausgaben ab, die dann wieder gegengerechnet werden müssen.

HeiBa

Moin Rudi.


Genau. Der Haken ist, dass mein Arzt dafür 25 Euro berechnet, die ich momentan nicht zahlen kann und die Agentur darauf besteht, dass sie für diese Kosten nicht zuständig sind.
Die Schweigepflichtsentbindung wollen sie wohl, so wie ich das verstehe, für die bisherigen Gutachten des medizinischen Dienstes, die ihnen angeblich nicht mehr vorliegen.

Rudolf Rocker

Das Gutachten vom MD lag denen nicht vor, weil Du den MD nicht von der Schweigepflicht entbunden hast. ;)

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