Fragen bezüglich Alg2-Bezug nach Rückwanderung nach Deutschland

Begonnen von HeiBa, 09:38:56 So. 14.Februar 2016

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dagobert

Zitat von: HeiBa am 18:03:07 Fr. 02.Dezember 2016Gut, seitdem hat sie auch wirklich erstmal nichts mehr gehört. Bis letzten Monat, als sie dann plötzlich diese Einladung bekam:
Meldetermine haben bei einem JC-SB stattzufinden, nicht bei ZAF Mitarbeitern.

Zitat16
b) - Was sich unter der Überschrift in der Einladung vom 9. Mai 2012: ,,Arbeitgebertag - Vorstellungsgespräch bei Firma Activ GmbH" verbirgt, ist dem Senat unbekannt und anhand der Verwaltungsakten nicht zu klären. Eine Fa. H. GmbH konnte nicht ermittelt werden. Sollte es sich bei dem Besuch in den Diensträumen des Jobcenters - wie der Kläger behauptet - um eine Arbeitgebermesse handeln, in der sich Verleihunternehmer vorstellen und der Kläger sich dann dort auf bis dahin ihm unbekannte Arbeitsangebote bewerben müsste, gehört diese Veranstaltung nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetzestext des § 32 SGB II, der Meldeversäumnisse beim Grundsicherungsträger bzw. bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin sanktioniert, nicht aber eine unterbliebene Meldung bei potentiellen Arbeitgebern. Zwar kann der Besuch einer Arbeitgebermesse als Information über den aktuellen Arbeitsmarkt für Empfänger von Grundsicherungsleistungen durchaus sinnvoll sein. Diese muss aber im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II geregelt bzw. durch einen diese ersetzenden Verwaltungsakt durchgesetzt werden. §§ 59 SGB II, 309 SGB III eignen sich dafür nicht.
17
c) - Der Senat sieht sich bei diesem Informationsstand nicht in der Lage, eine abschließende Entscheidung über die Wirksamkeit der Meldeaufforderung zu treffen. Um Berufsberatung (Abs. 2 Nr. 1) dürfte es sich dabei nicht handeln, weil hierzu allein die professionelle Arbeitsvermittlung des Beklagten zuständig ist, nicht aber Verleihunternehmer. Theoretisch könnte der Meldezweck der Vermittlung (Abs. 2 Nr. 2) gemeint sein. Dieser erfasst in der Regel Vorbereitungshandlungen für einen Vermittlungsvorschlag nach § 35 SGB III (Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB III-Kommentar, 2. Aufl., § 309 Rdnr. 25). Hierzu könnte es passen, dass der Kläger aufgefordert wurde, Bewerbungsunterlagen mitzubringen. Dafür ist allerdings ein Besuch von Arbeitgeberinfoständen nicht erforderlich, weil der Vermittlungsvorschlag und das Arbeitsangebot nur von der Behörde, nicht aber durch Dritte erfolgen dürfen (BSG, SozR 3-4100 § 119 Nr. 21). Ferner muss der Leistungsberechtigte die Möglichkeit erhalten, vor der Vorstellung beim Arbeitgeber die Zumutbarkeit des Arbeitsangebots zu überprüfen. Sollte es sich bei der Firma Activ GmbH um einen Maßnahmeträger handeln, scheitert der Meldezweck nach Abs. 2 Nr. 3 daran, dass die Meldeaufforderung diesbezüglich nicht hinreichend bestimmt war (§ 33 SGB X). Anhaltspunkte dafür, dass die Meldezwecke nach Abs. 2 Nr. 4 u. 5 einschlägig sein könnten, sind nicht ersichtlich.
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014, L 7 AS 1058/13 B

Zitat von: HeiBa am 18:03:07 Fr. 02.Dezember 2016
Zu dem Zeitpunkt war sie gerade 3 Wochen aus dem Krankenhaus, in welchem sie davor 3 Mal operiert wurde, was wir dem JC zu dem Zeitpunkt auch gleich mitgeteilt hatten. Also ist sie einfach zu ihrem Hausarzt, hat sich für die Woche krank schreiben lassen und ich hab nach der Arbeit das Antwortschreiben der Einladung mit dem ärztlichen Attest im JC-Briefkasten eingeworfen.
Wann war der Termin?
Wann hast du das Antwortschreiben beim JC eingeworfen?
Von welchem Datum ist die Anhörung?

Es wäre hilfreich, Datumsangaben lesbar zu lassen, dann lässt sich der zeitliche Ablauf leichter nachvollziehen.
Anhörung schriftlich machen, keine weiteren mündlichen Kommentare.

Zitat von: HeiBa am 18:03:07 Fr. 02.Dezember 2016
Nun kam ein neuer Brief von ihm. Offenbar versucht er nun ein zweites Mal genau die Masche, die er bei mir schonmal versucht hat. Sie wäre ohne Entschuldigung nicht gekommen und soll deswegen zur Anhörung in 2 Wochen vorbei kommen und er erkennt nur Wegeunfähigkeitsbescheinigungen an, falls sie nicht kommen kann:
Damit werden die erst aufhören, wenn das jemand wegklagt.

Zitat von: HeiBa am 18:03:07 Fr. 02.Dezember 2016
Sie hat dann heute mit der Arbeitslosenberatung telefoniert, die uns jetzt schon ein paar Mal beraten hat und die haben ihren nächsten Termin erst Mitte Januar und Beistand auch frühestens da wieder möglich.
Versuchs mal im Elo-Forum, die haben einen eigenen Beistandsbereich. Vielleicht findet sich ja jemand.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Zitat von: dagobert am 20:05:25 Fr. 02.Dezember 2016
Meldetermine haben bei einem JC-SB stattzufinden, nicht bei ZAF Mitarbeitern.


Natürlich haben sie die Einladung wieder bewusst schwammig formuliert. Es steht ja irgendein SB darauf, der die Einladung versendet hat (allerdings ein völlig anderer, als der, der nun behauptet, man wäre seiner Einladung nicht gefolgt. Nur war der Grund der Einladung eben, sich bei der Firma Randstad vorzustellen. Das Ganze fand auch am Nachmittag statt, nicht wie sonst bei Meldeterminen früh am Morgen.

Zitat von: dagobert am 20:05:25 Fr. 02.Dezember 2016


Wann war der Termin?
Wann hast du das Antwortschreiben beim JC eingeworfen?
Von welchem Datum ist die Anhörung?

Es wäre hilfreich, Datumsangaben lesbar zu lassen, dann lässt sich der zeitliche Ablauf leichter nachvollziehen.
Anhörung schriftlich machen, keine weiteren mündlichen Kommentare.


Der Termin war am Nachmittag des 15.11.
Krankgeschrieben war sie vom 14. bis zum 18.11.
Eingeworfen habe ich es am Nachmittag des 14.11.
Das Schreiben mit der Folgeeinladung ist datiert mit dem 28.11., bekommen haben wir es am 30.11.

Was meinst du mit Anhörung schriftlich machen? Nicht zum Termin gehen, sondern jetzt schriftlich äußern oder zum Termin gehen, aber nichts sagen?



Zitat von: dagobert am 20:05:25 Fr. 02.Dezember 2016

Zitat von: HeiBa am 18:03:07 Fr. 02.Dezember 2016
Nun kam ein neuer Brief von ihm. Offenbar versucht er nun ein zweites Mal genau die Masche, die er bei mir schonmal versucht hat. Sie wäre ohne Entschuldigung nicht gekommen und soll deswegen zur Anhörung in 2 Wochen vorbei kommen und er erkennt nur Wegeunfähigkeitsbescheinigungen an, falls sie nicht kommen kann:
Damit werden die erst aufhören, wenn das jemand wegklagt.

Das würde ich (vermutlich wie zigtausend andere Elo`s) auch gerne machen. Nur hab ich dann eben das Problem, dass die uns erstmal kürzen werden und bis das dann irgendwann in zig Monaten durchgeklagt ist und wir vielleicht Recht bekommen, noch größere Geldprobleme haben würden, als sowieso schon. Und darauf bauen diese JC scheinbar.

Rudolf Rocker

ZitatNatürlich haben sie die Einladung wieder bewusst schwammig formuliert.
Nö, die Einladung ist ziemlich eindeutig formuliert. Hast du den Beitrag von dagobert gelesen? (Das Urteil!)

ZitatWas meinst du mit Anhörung schriftlich machen? Nicht zum Termin gehen, sondern jetzt schriftlich äußern oder zum Termin gehen, aber nichts sagen?
Zum Termin gehen, keine Aussage machen und auf eine schriftliche Anhörung bestehen. (Hatten wir das nicht schon mal?)


ZitatDas würde ich (vermutlich wie zigtausend andere Elo`s) auch gerne machen. Nur hab ich dann eben das Problem, dass die uns erstmal kürzen werden und bis das dann irgendwann in zig Monaten durchgeklagt ist und wir vielleicht Recht bekommen, noch größere Geldprobleme haben würden, als sowieso schon. Und darauf bauen diese JC scheinbar.
Wenn du eine Sanktion bekommst ist die Kohle sowieso weg! Nur wenn du dagegen klagst, hast du überhaupt eine Chance, die Kohle zu bekommen!

HeiBa

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:10:46 Sa. 03.Dezember 2016
Nö, die Einladung ist ziemlich eindeutig formuliert.

Ja, der Grund der Einladung schon, nur ist oben rechts ja eben trotzdem ein Name eines SBs. Also werden sie sich nun wohl einfach im Nachhinein auf den Standpunkt stellen, dass sie ja zu einem SB eingeladen war.

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:10:46 Sa. 03.Dezember 2016
Zum Termin gehen, keine Aussage machen und auf eine schriftliche Anhörung bestehen.



Ja, hat sie darauf den irgendeinen rechtlichen Anspruch oder können die einfach sagen "nö, das machen wir per Einladung?" Also kann sie nun einfach eine schriftliche Erklärung verfassen, eine Kopie des Attestes dazu, was sie sich nochmal holt und das Ganze dann nächste Woche an der Theke abgeben und dazu schreiben, dass dies ihre schriftliche Anhörung ist, sie mündlich sich dazu nicht weiter äußern wird, sondern auf eine schriftliche Antwort besteht und an dem verlangten Termin wegen den Kindern sowieso nicht kann?

Und soll sie dann noch dazu schreiben, dass die erste Einladung sowieso nicht rechtens war und auf das Urteil verweisen? Ich muss leider morgen mittag schon wieder in die Berufsschule wegfahren und würde ihr da gerne vorher noch helfen, da ein Schreiben aufzusetzen.




Zitat von: Rudolf Rocker am 09:10:46 Sa. 03.Dezember 2016
Wenn du eine Sanktion bekommst ist die Kohle sowieso weg! Nur wenn du dagegen klagst, hast du überhaupt eine Chance, die Kohle zu bekommen!


Nein, du hast mich falsch verstanden. Ich meinte natürlich nicht, dass man es zur Sanktion kommen lassen sollte und sich dann nicht wehren sollte.
Ich meinte, dass die JC durch diese Tricks den Elo ja im Prinzip vor zwei Möglichkeiten stellen: Entweder zukünftig zu jedem Termin erscheinen, egal ob krank oder nicht oder die Wegeunfähigkeitsbescheinigung beibringen und damit sich dem Dorfarzt als Alg2-Empfänger offenbaren, dem noch dazu nicht mal das JC vertraut, da er sonst ja keine gesonderte AU-Bescheinigung bräuchte.
Der dritte Weg wäre natürlich der, einfach eine normale AU-Bescheinigung reinschicken, warten bis das JC kürzt und dann dagegen klagen, aber den Weg können sich wohl nur die wenigsten leisten.

Rudolf Rocker

ZitatJa, der Grund der Einladung schon, nur ist oben rechts ja eben trotzdem ein Name eines SBs. Also werden sie sich nun wohl einfach im Nachhinein auf den Standpunkt stellen, dass sie ja zu einem SB eingeladen war.
Na logisch steht da ein Name im Briefkopf!
Was hat das jetzt mit dem Meldegrund zu tun? Das Urteil von dagobert immer noch nicht gelesen?
Die Veranstaltung findet in den Diensträumen des JC statt und gehört nicht zu den zulässigen Meldezwecken nach § 309 Abs. 2 SGB III.
Also völlig Wurst, ob da ein Name im Briefkopf steht!


ZitatJa, hat sie darauf den irgendeinen rechtlichen Anspruch oder können die einfach sagen "nö, das machen wir per Einladung?"  Also kann sie nun einfach eine schriftliche Erklärung verfassen, eine Kopie des Attestes dazu, was sie sich nochmal holt und das Ganze dann nächste Woche an der Theke abgeben und dazu schreiben, dass dies ihre schriftliche Anhörung ist, sie mündlich sich dazu nicht weiter äußern wird, sondern auf eine schriftliche Antwort besteht und an dem verlangten Termin wegen den Kindern sowieso nicht kann?
Hatten wir schon mal besprochen, glaube ich.
SGB X§ 24 Anhörung Beteiligter
Daraus geht zwar nicht hervor in welcher Form die Anhörung stattzufinden hat, aber genau desshalb kann man auch eine Schriftliche verlangen.
Wie ich schon schrieb: Zum Termin gehen, keine Aussage machen (zur Anhörung) und auf eine schriftliche Anhörung bestehen.

counselor

Jemanden zum JC einzuladen mit dem Ziel,  eine Anhörung zu einem Meldeversäumnis zu veranstalten,  ist kein zulässiger Meldezweck. Habe ich selbst mal durchgeklagt.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

HeiBa

Gibt es dazu ein Urteil oder ähnliches, auf welches sie sich beziehen könnte?

Rudolf Rocker

Die "Folgeeinladung" hat im ersten Absatz tatsächlich den Charakter eines Anhörungsschreibens.
Weiter unten steht dann: "Ich möchte mit ihnen über ihre berufliche Situation sprechen". Auf Seite 2 dann der Hinweis auf die §§ 59 (SGB II) und 309 (SGB III).




Onkel Tom

Es stehen nun 3 Probleme paralell auf dem Plan.

1. Nachweisbarkeit seiner Mitwirkungspflichten..

Nun Heiba hast Du ja schon erlernen müssen das das Jobcenter nach folgender Phillosophie arbeitet :
"Mache den Anspruch auf SGB-Leistungen so unschmackhaft wie möglich".

Von der JC-Seite her steckt ein klares Ziel dahinter. Den ALG-II-Bezieher Gehorsamkeit und Unterwürfigkeit
an zu erziehen, spich "steuerbar" zu machen a la "Lass uns mal den Willi des Kunden brechen".
Weiter lässt sich das wunderbar mit ihren Sparwahn bezüglich "passiver Leistungen" verbinden und wenn
SB kreativ anbei ist, kann sie sich gut im Team profilieren und mit einer Arbeitsvertragsverlängerung rechnen.

Seid dem ich mit ELO-Beratung zu tun habe, stelle ich fest, das die Anzahl böswilliger SB oder Vorgehen
dessen tendenziell zugenommen haben.

Wenn ich hier nun zu lesen bekommen "einschicken" und "Hausbriefkasten", frage ich mich, ob Dein Misstrauen
zum JC ungesund, sprich zu gering ist ?

Gewöhne Dir bitte an, das alles, was Du vom JC willst oder es um AU etc. geht, IMMER die Warteschleife im
JC durch zu halten und deine Einreichungen auf ein Duplikat als eingegangen abstempeln und unterzeichnen
zu lassen ! Auf der Fotokopie Die Zeile "Eingereicht am:" schreiben und darunter hat SB das Datum, JC-Stempel
und Signatur zu setzen. Diskutieren zwecklos weil Du die Bestätigung zwecks Deiner Nachweispflicht zu
bekommen hast.

Der bequeme Weg zum Postbriefkasten oder Hausbriefkasten beim JC kann man sich gern erlauben, wenn das
JC durch den Einwurf SGB-Leistungen reduzieren kann, wie z.B. Jahresheizkostenabrechnung mit Guthaben
oder die Meldung, ab xy einen Job an zu treten.

Zu Punkt 1 noch Fragen, wie Mensch auf der sicheren Seite kommt ?

2. Anbahnungsversuche eines Arbeitsverhältnis in den Räumlichkeiten des JC, sprich "Interne Jobmessen"

Diese Masche ist schon Asbach Uralt und treibt teils ganz merkwürdige Blüten..
Wie in Deiner Einladung hervorgeht ist zwar die Rede davon, das sich ein Zeitarbeitshai für Deine Arbeitskraft
interessiert und zudem es sich um eine FA mit Sondervertrag mit der BA (Kuschelbeziehung) handelt, ist klar,
den Erwerbslosen in offene Messer der Ausbeutung treiben zu wollen.

Was Du jedoch noch nicht weißt, wie wird diese Sauerei vom JC zellebriert und genau darauf kommt es an.
Welcher SB das begleitet, bis wie weit und wie sie genau vorgehen.
Das Urteil bezieht sich auf "außer Haus Anbahnungen" und unbegleiteter Raumüberlassungen des JC an
ZAF etc.. Es wird also erst dann sichtbar wen das Urteil begünstigt, wenn Mensch die Sache erlebt hat.

Von daher ist der Ratschlag perfekt, hin zu gehen, die Sachlage (Ablauf) chekken und dann entsprechend
zu reagieren.
Ohne zu wissen, weil man nicht da war, kann es anhand von möglichen Falschbehauptungen des JC
schwierig werden..
Das Thema hatten wie hier im Forum vor ein paar Jahren schon mal und ich konnte anbei nicht ins
Detail, was "Abläufe" angeht, weil sonst hätte ich öffentliche Hausaufgaben für den SB darin gemacht,
das sie davon hätte profitieren können..

Es kommt also sehr darauf an, wie die ganze Sache (Arbeitsvertrag) zustande kommen soll..

Ich finde solche dubiosen Jobmessen etc. auch zum kotzen, bin jedoch immer erschienen, um zu schauen,
"Wie kann ich diesen Machenschaften ans Bein pinkeln"..

Somit konnte ich mit einer positiven Grundstimmung erscheinen und Freude daran finden, mit dem Problem
das Spiel zu spielen "Du Ausbeuter oder SB willst mich veramschen ? Und ich falle auf Eure Allüren nicht
rein und trixe zurück" Gedanklich ein köstlicher Sport.. Unterdrückt möglichen Frust vor und bei der Jobmesse
und der Kaffee danach schmekt um so besser, wenn man sich gedanklich daran ergötzt, wie man eine
Verarschung durch Gegenverarschung zu nichte gemacht hat..

Schade, das Du nicht in HH wohnst.. Sone Einladungen mit dem §309 habe ich echt zum Fressen gern, weil es
mich dann als Begleiter im Sinne des Beistandsparagraphen § 13 Abs. 4 legitimiert und dazu beitragen kann,
des Veranstaltungskonzept im Bezug Profit die Suppe zu versalzen. Besser ein Erwerbsloser davor gerettet
als keiner.  ;D

3. Zur AU..

Es existiert eine AU einer Länge von 3 Tagen ? Und das von einem normalen Hausdoc.. Na toll  >:(
Wundere Dich also nicht darüber, das das JC mit ihrem "Bettlägerischkeitsbescheinigung-Mist" kommen.
Der Erwerbslose, der dieses Urteil dazu provoziert hat, hatte es drauf, mit Kurzzeit-AU, JC-Termine zu
entkommen..

Der Begriff Bettlägerischkeitsbescheinigung ist eine Erfindung der BA und schreckt anbei dein Doc davon ab,
krankschreiben zu wollen, weil mittlerweile durch reguläres legitimes Überprüfungs-Tamtam der Doc
im Bezug "Wohlgefälligkeiten" angegriffen werden könnte. Schade um das notwendige Vertrauensverhältnis
zwischen Doc und sein Patient..

Das Thema könnte hier jetzt zur Bleiwüste ausarten, weil es hier auch um sehr viel Details geht, von daher
hier nun Tipps, wie Mensch dem vorbeugen kann..

1. Benutze niemals beim Doc Worte, die die BA erfunden hat. "Bettlägerischbescheinungen gibt es im Ärztekreis
nicht ! Es gibt eine Verordnung, wo der Patient dann Krankentransport oder häusliche Hilfe bekommen kann, doch
das hat ein ganz anderen Namen.. Probiere es beim Doc aus und anhand seiner Gesichtszüge wirst Du
bemerken, was Doc von solch JC-Schei.. hält. Der BA geht es auch darum, subtil die Beziehung Doc und
Erwerbsloser zu stören..

2. Bei einer AU vom Fachdoc traut sich das JC weniger ran und tue dir bitte den Gefallen, wenn AU, dann bitte
(viel)länger als nur 3 Tage... Gerade "Schnupfen-AU" werden gern vom SB angegriffen..

Es erspart Dir (viel) Ärger..  ;D
Lass Dich nicht verhartzen !

HeiBa

Nicht 3 Tage. Sie war die komplette Woche krank geschrieben, vom 14. bis zum 18. Allerdings würde sie ihr Arzt auch die nächsten Monate am Stück krank schreiben weil sie wie gesagt erst wenige Wochen zuvor nach 9 Tagen im Krankenhaus und 3 verschiedenen OPs wieder nach Hause kam und definitiv in absehbarer Zeit keine körperliche Arbeit verrichten kann. Das wurde dem JC auch nach ihrer Entlassung direkt mitgeteilt.

Und davon ganz abgesehen wäre die Argumentation "WUB wegen Kurzkrankschreibung" sowieso nur schlüssig wenn das JC sich überhaupt auf diese Krankmeldung beziehen würde. Der SB behauptet aber ja gerade, überhaupt nie eine Krankmeldung bekommen zu haben.


Dass das mit dem Hausbriefkasten keine schlaue Lösung war ist mir ja auch klar. Nur war sie eben von Montag bis Freitag krank geschrieben und Dienstag war der Termin. Sie selbst konnte ja schlecht 15 km zum JC fahren, um dort den Nachweis abzugeben dass sie nicht zum JC fahren kann. Also böieb nur der Weg dass ich es abgebe. Ich hatte aber eben Frühschicht und konnte es daher erst abgeben, als das JC schon geschlossen war. Da war der Hausbriefkasten also der einzige Weg.

Onkel Tom

Naja, ich hoffe, das es auf die 5 Tage AU Folge-AU gibt, das es im Falle des Falles
glaubwürdig macht, das es sich nicht um "Schnupfen-AU" handelt.

Im weiteren kann Erkrankter seiner Unterstützung eine Bevollmächtigung darüber
geben, das Untertstützer die Vollmacht hat, Papiere ein zu reichen und
Empfangsbestätigungen entgegen zu nehmen..

Gerade wenn das JC Zikken im Bezug AU macht, ist es ganz sinnvoll AU vom
Bevollmächtigten einreichen zu lassen. Manche JC verlangen dann den Ausweis
des Erkrankten und des Bevollmächtigtem selbst.
Dies ist jedoch unproblematisch, da Bevollmächtigter lediglich den Boten macht.

Weiter bleibt noch die Notlösung "Vorab per FAX" mit Sendebestätigung und
folgendem Einwurfeinschreiben..
Lass Dich nicht verhartzen !

HeiBa

Meine Frau hat nach ihrem letzten Schreiben (diesmal mit Eingangsstempel persönlich am Schalter abgegeben), dass sie für den Termin um 8 Uhr keine Kinderbetreuung hat, inklusive schriftlicher Stellungnahme zur Anhörung, bisher keine Rückmeldung bekommen. Zum Termin nächste Woche wird sie wie gesagt nicht hingehen, da sie nicht kann. Mal sehen, wie das weiter geht.



Ich hab nun inzwischen aber wieder etwas von der Agentur gehört wegen dieser blöden BAB-Sache.

Das hier war ja das letzte Schreiben, dass ich deswegen bekommen habe:


http://www.chefduzen.de/index.php?topic=327798.msg324296#msg324296


Daraufhin hab ich auf Anraten der Arbeitslosenberatung beim JC und bei der Agentur jeweils einen Antrag auf Übernahme der Kosten beantragt und hab mich dabei unter anderem auf § 65a SGB I bezogen.
Vom JC kam bisher noch keine Antwort, dafür von der Agentur und zwar die hier:











Hab nochmal versucht, mit der Arbeitslosenberatung zu sprechen, was ich da jetzt am Dümmsten machen soll, die haben aber bis Januar keinen Termin. Dann ist mir eingefallen, dass ich für dieses ganze Hin- und Her wegen Ausbildung, BAB, etc. ja mal einen netten Anwalt hatte, der in der Sache aber seitdem ich mit Beratungsschein bei ihm war, nie wieder in irgendeiner Art und Weise tätig wurde. Dem hab ich die ganzen Schreiben nun mal zukommen lassen und ihn gebeten, sich mit der Agentur in Verbindung zu setzen, da mir einfach die Zeit dafür fehlt und hab ihm nochmal erklärt, dass mir die finanziellen Möglichkeiten fehlen, die 25 Euro für das verlangte Attest selbst zu zahlen.

Darauf bekam ich dann diese "hilfreiche" Antwort:






Einen Tag später bekam ich nun ein Schreiben von ihm, dass die Sozialrechtssache nun abgeschlossen ist und er seine Kosten bei der Kasse einreichen wird...



HeiBa

Wenn ich keinen Vorteil daraus hätte, BAB zu bekommen, da es meiner Frau wieder zu 100 % vom JC angerechnet und von den Leistungen abgezogen werden würde, frage ich mich gerade, warum ich mir den ganzen Stress mit der Agentur eigentlich antue.
Mal ganz nüchtern betrachtet, könnte mir/uns doch gar nichts passieren, wenn ich nun einfach auf dieses BAB verzichet oder doch? Ich selbst bekomme ja keine Leistungen vom JC, sondern nur meine Frau und die Kinder. Also könnten sie meine Frau doch auch nicht sanktionieren, wenn ich angeblich meinen Mitwirkungspflichten bei der Agentur nicht nachkomme oder doch?

Onkel Tom

Zitat von: HeiBa am 15:22:22 So. 11.Dezember 2016
...
Mal ganz nüchtern betrachtet, könnte mir/uns doch gar nichts passieren, wenn ich nun einfach auf dieses BAB verzichet oder doch? Ich selbst bekomme ja keine Leistungen vom JC, sondern nur meine Frau und die Kinder. Also könnten sie meine Frau doch auch nicht sanktionieren, wenn ich angeblich meinen Mitwirkungspflichten bei der Agentur nicht nachkomme oder doch?

Du würdest dann bald ein Brief bekommen wo es dann heißt: "Stellen Sie den Antrag auf BAB..
Sollten Sie dies bis zum xy nicht nachkommen, kann ihr ALG teilweise oder ganz versagt werden.

Wie gehabt, das JC wird sich dann auf Deine Mitwirkungspflichen verweisen und zum Monatswechsel
kann dann das ALG auf dem Konto fehlen, spich Rennerei zum JC, um Knete zu bekommen.

Ob sie dann an das Geld der anderen in der BG gehen, weiß ich nicht..

Lass Dich nicht verhartzen !

HeiBa

Naja, der Witz ist ja, dass ich selbst vom JC keine Leistungen erhalte.
Den Antrag auf BAB hab ich ja auch gestellt, bereits im September. Allerdings verschleppt die Agentur den Antrag, indem sie immer neue Dinge fordert.

Und mal ganz direkt ausgedrückt: Wenn ich kein Geld übrig habe und weder JC noch Agentur für die Kosten aufkommen wollen, kann ich meinem Hausarzt auch keine 25 Euro für ein sinnloses Attest zahlen.
Wenn die Agentur mir zum wiederholten Mal keinen ärztlichen Fragebogen mitschickt, kann ich auch nicht dem MD meinen Gesundheitszustand mitteilen.
Mit fehlender Mitwirkungspflicht hat das meiner Meinung nach nichts zu tun, zumal ich mich wie gesagt frage ob sie meiner Frau überhaupt Geld kürzen können für MEINE angebliche fehlende Mitwirkungspflicht, wenn ich selbst gar keine Leistungen beziehe.

dagobert

Zitat von: HeiBa am 19:43:09 So. 11.Dezember 2016zumal ich mich wie gesagt frage ob sie meiner Frau überhaupt Geld kürzen können für MEINE angebliche fehlende Mitwirkungspflicht, wenn ich selbst gar keine Leistungen beziehe.
Du scheinst immer noch nicht begriffen zu haben, dass Jobcenter regelmäßig nicht rechtmäßig arbeiten.
Die "können" sehr wohl, ob sie auch "dürfen" interessiert die einen Scheißdreck.
https://www.elo-forum.org/alg-ii-sanktion-kuerzung-sperre/178325-algii-gesperrt-weil-kindesvater-meinen-sohn-kenne-tun.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Doch, das hab ich kapiert, aber hier haben wir doch einen etwas speziellen Fall, da ich keine Leistungen vom JC beziehe.
In dem Link, den du postest, sperrt das JC einer Frau ihr AlgII wegen ihrer angeblich fehlenden Mitwirkungspflicht.

Aber genau das haben wir in meinem Fall ja eben nicht. Die Frage ist also, kann das JC Person X die Leistungen kürzen/einstellen oder ähnliches, wegen der angeblich fehlenden Mitwirkung von Person Y, die gar keine Alg II-Leistungen erhält?

Und anders gefragt: Was soll ich denn nun tun, um meiner angeblichen Mitwirkungspflicht nachzukommen? Ich weiß ja nicht, wie es bei euch aussieht, aber bei mir sind 25 Euro, die ich mal schnell für ein Attest zum Fenster rauswerfen und nie mehr zurück bekommen soll, verdammt viel Geld. Wenn ich dieses Attest hole und wie gewünscht (obwohl ich dadurch keinen Cent mehr im Monat habe) bei der Agentur abgebe, würde mir dieses Geld definitiv zum Leben fehlen.


Onkel Tom

Ok, da Du (nachweißlich) den Antrag auf BAB gestellt hast, muss sich das JC auf deren Entscheidung
gedulden.. Fehlen jedoch noch Unterlagen, die Du nachreichen sollst, hast Du wieder den schwarzen
Peter in der Hand. Ist alles zusammen, hast Du alles bezüglich Mitwirkungspflicht getan..

Zitat von: HeiBa am 08:01:06 Mo. 12.Dezember 2016
...
Und anders gefragt: Was soll ich denn nun tun, um meiner angeblichen Mitwirkungspflicht nachzukommen? Ich weiß ja nicht, wie es bei euch aussieht, aber bei mir sind 25 Euro, die ich mal schnell für ein Attest zum Fenster rauswerfen und nie mehr zurück bekommen soll, verdammt viel Geld. Wenn ich dieses Attest hole und wie gewünscht (obwohl ich dadurch keinen Cent mehr im Monat habe) bei der Agentur abgebe, würde mir dieses Geld definitiv zum Leben fehlen.


Was hälst Du von einem Zweizeiler an das JC, das Du nicht in der Lage bist, die 25 Euro vor zu
strecken und dies im Voraus haben möchtest ?
Sich dazu nun im Kreise zu bewegen, macht wenig Sinn und Nerven kaputt..

25 Euronen ist bei H4 viel Knete, aber es bezüglich auf die Spitze zu treiben, ob Mensch es auslegen
kann oder nicht, könnte dem JC ein Ansatz dazu liefern, prüfen zu wollen, wie Ihr mit der Knete über
den Monat umgeht / klar kommt.

Dann haste wieder Rennereien, sollst Kontoauszüge vorlegen und im schlimmsten Fall wird dann die
KDU nur noch direkt zum Vermieter bewilligt etc.
Dies kommt einer Teilentmündigung gleich und wenn das JC zur KDU nicht richtig funzt, bekommst Du
es erst dann mit, wenn unangenehme Briefe deines Vermieter eintrudeln..

Sich wehren gegen diese H4-Schikanen finde ich vollkommen ok, aber dies sollte Mensch  auch in einem
vernünftigen Rahmen halten, damit das JC nicht gleich richtig fieß wird.
Denen ist es wurscht, da ein SG ja auch erstmal ne Weile braucht, um dir recht zu geben.

Wenn die richtig dickfällig werden, wird es ätzend..
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: HeiBa am 08:01:06 Mo. 12.Dezember 2016
Doch, das hab ich kapiert, aber hier haben wir doch einen etwas speziellen Fall, da ich keine Leistungen vom JC beziehe.
In dem Link, den du postest, sperrt das JC einer Frau ihr AlgII wegen ihrer angeblich fehlenden Mitwirkungspflicht.

Aber genau das haben wir in meinem Fall ja eben nicht. Die Frage ist also, kann das JC Person X die Leistungen kürzen/einstellen oder ähnliches, wegen der angeblich fehlenden Mitwirkung von Person Y, die gar keine Alg II-Leistungen erhält?
Da hast du nicht richtig gelesen.
Die Frau hat 4 Kinder, und das JC hat alle Leistungen eingestellt.

Zitat von: Onkel Tom am 14:53:04 Mo. 12.Dezember 2016
Was hälst Du von einem Zweizeiler an das JC, das Du nicht in der Lage bist, die 25 Euro vor zu
strecken und dies im Voraus haben möchtest ?
Und das nachweislich, falls die Sache doch noch vorm SG diskutiert werden muss.

Zitat von: Onkel Tom am 14:53:04 Mo. 12.Dezember 2016
Sich dazu nun im Kreise zu bewegen, macht wenig Sinn und Nerven kaputt.
[...]
Sich wehren gegen diese H4-Schikanen finde ich vollkommen ok, aber dies sollte Mensch  auch in einem
vernünftigen Rahmen halten, damit das JC nicht gleich richtig fieß wird.
Denen ist es wurscht, da ein SG ja auch erstmal ne Weile braucht, um dir recht zu geben.

Wenn die richtig dickfällig werden, wird es ätzend.
Eben.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Den Antrag auf Kostenübernahme an das Jobcenter habe ich bereits vor ca 2 Wochen gestellt, gleichzeitig mit dem Antrag an die Agentur für Arbeit. Vom Jobcenter kam bisher keine Antwort, von der Agentur die, die ich reingestellt hab.

Wie dem auch sei, wir kommen wirklich nicht weiter. Da ich nicht glaube, dass ich die 25 Euro jemals wiedersehen würde und mir die 25 Euro definitiv weh tun würden, geh ich jetzt den für mich einfacheren Weg und gebe nochmal all meine medizinischen Unterlagen der letzten Jahre beim MD der Agentur ab. Allerdings sende ich die nicht wie in dem Schreiben geforderte, an die Agentur, die sie dann "in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Dienst auswertet", sondern ich gebe sie direkt in der Agentur ab in einem Schreiben, das an den Ärztlichen Dienst adressiert ist, und auf das ich nochmal "Nur vom Ärztlichen Dienst zu öffnen" schreibe. Da schreib ich dann meinen gesundheitlichen Stand rein, leg ne Schweigepflichtsentbindung mit rein, die ich 4 Wochen gültig mache und der Weiterleitung meiner Daten an den Leistungsträger widerspreche und dieser SB gebe ich parallel dazu in der Agentur nochmal ein Schreiben ab, dass ich die ärztlichen Unterlagen beim Ärztlichen Dienst abgegeben habe.

Dann hab ich soweit meine Schuldigkeit getan und dann kann es mir halt im blödesten Fall nur noch passieren, dass ich dann nochmal zu einer ärztlichen Untersuchung rein bestellt werde und da evtl nicht auf die Arbeit kann, wenn die Schicht blöd liegt. Aber daran kann ich momentan erstmal auch nix ändern.

dagobert

Zitat von: HeiBa am 08:37:58 Di. 13.Dezember 2016sondern ich gebe sie direkt in der Agentur ab in einem Schreiben, das an den Ärztlichen Dienst adressiert ist, und auf das ich nochmal "Nur vom Ärztlichen Dienst zu öffnen" schreibe.
Warum schickst du das dann nicht direkt an den ÄD?
Ich bin schon mehrmals über Foreneinträge gestolpert, wo für den ÄD bestimmte Umschläge von JC-SB geöffnet wurden.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

@ Heiba

Ich fände es auch besser, wenn du Unterlagen vom Doc etc. einreichen musst, dies nur
direkt dem ÄD zu übergeben. Vergiss nicht, das es inhaltlich um deine "Privatgeheimnisse"
handelt und nicht im jeden Hirn eines SB zu suchen hat..

Die einzige Stadt, die mir diesbezüglich als "Datenschutzrechtlich korrekt" einfällt, ist Berlin
und Wuppertal. Bei denen gibt es in der Akte ein zusätzliches Bürokondom, wo Umschläge
mit der Makierung ARZTSACHE verschlossen deponiert werden.
Ansonsten kann es passieren das SB Deine Annamese / Diagnostik in Erfahrung bringen
könnte.

Ich habe schon jemand zum JC begleitet, dessen SB die Psychologische Diagnostik bekannt
war.. War echt ätzend, wie SB sich dies zu Nutzen machte. Ich schlug dem Betroffenen vor,
dagegen vor zu gehen, aber er hatte leider nicht die Energie, das durch zu ziehen..

Ich würde den hier ersichtlichen leichteren Weg nehmen und diese verkakk... 25 Ocken in
den Topf werfen.

;)
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 23:31:21 Di. 13.Dezember 2016Ich würde den hier ersichtlichen leichteren Weg nehmen und diese verkakk... 25 Ocken in
den Topf werfen.
Direkt gefolgt von einem Kostenerstattungsantrag an das JC.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

Wie gesagt, ich habe diesen Antrag gestellt, aber das JC hat sich bisher nicht mehr gemeldet und so wie ich unser JC kenne, werden sie sich damit auch Zeit lassen, so lange sie können und es anschließend grundsätzlich erstmal ablehnen.

Das Problem mit dem ÄD hatte ich ja bereits im Sommer diesen Jahres, als das JC ein medizinisches Gutachten von mir erstellen wollte. Da wurde mir auch gesagt, ich solle die Untelragen dem SB aushändigen. Ich wollte es an den ÄD schicken, aber im gesamten Internet gab es keine Adresse vom ÄD meiner "Stadt". Ich hab dann bei der Hotline der Arbeitsagentur angerufen und die haben mir gesagt, dass ich das an den Ärztlichen Dienst adressieren muss mit irgendeiner dubiosen Postleitzahl, die man im Internet gar nicht findet. Ich hab das dann damals so gemacht, mit dem Ergebnis, dass meine Unterlagen 3 Monate ungeöffnet in der örtlichen Arbeitsagentur lagen, ohne an den ÄD übergeben zu werden.
Deswegen will ich diesmal den anderen Weg versuchen und es direkt in der Agentur abgeben mit dem Hinweis auf dem Kuvert "nur vom ärztlichen Dienst zu öffnen".
Schlimmer als letztes Mal kanns ja kaum noch laufen.

Onkel Tom

Naja, wichtig ist halt, das SB nicht Dinge erfährt, für dessen sie keinerlei Fachkompetenzen
hat, damit zu hantieren oder um zu gehen.
Nachdem der ÄD Dich begutachtet hat, wird aus den Erkenntnissen ein Schriftstück für den
SB gefertigt, in der es nicht mehr um Diagnosen geht, sondern in wie weit Du arbeitsfähig
bist und wo die Grenzen Deiner Fähigkeiten wie z.B. Belastbarkeit liegen.
Lass Dich nicht verhartzen !

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