Leidensgeschichte und nun Problem mit ZAF - ALG1

Begonnen von Badaboom, 21:09:08 So. 13.März 2016

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Badaboom

Hallo, erstmal Respekt für das Forum. Vor ein paar Tagen gefunden und hat mir echt extrem viele Tipps gegeben, sodass ich mich heute entschlossen habe mich anzumelden ;)

Aber nun mal zu meinen Problem ( Muss etwas weit ausholen, aber ist ja eh Sonntag ;)

Alsooo, habe 2010-2013 eine Ausbildung in einem Handwerklichen Beruf gemacht. Danach 1 Jahr FOS (da es mein Ziel ist, studieren zu gehen).

Um mir etwas Geld anzusparen wollte ich 1 Jahr als Geselle arbeiten. Leider bin ich in einer "Firma" (Nur Chef + Ich) untergekommen wo vom 1. Monat her kein Gehalt auf mein Konto überging, sondern immer bar am Ende des Monats. Die ersten beiden Monate klappte das auch ganz gut, nur ab da kam es immer nur zu Teilzahlungen. Auf Anfrage warum es nicht auf mein Konto ginge, kam nur der Steuerberater kriegt da irgendwas nicht gebacken.

Nunja, Vertrag war auf 1 Jahr befristet. 3 Monate vor Vertragsende war es soweit das 3 Gehälter fehlten und mir noch Urlaubsendgeltung zu stand (1500€ brutto)(Habe das ganze Jahr bis auf 5 erzwungene Tage keinen Urlaub gemacht)
Habe dann den Vertrag einfach auslaufen lassen und auch kein Ärger bekommen mit der ARGE, bezüglich der Bedingungen.

Ende vom Lied, RA für Arbeitsrecht eingeschaltet. Auf Fristen wurde nicht eingegangen. Kam dann zu einem Vergleich vor Gericht, dem er auch zu stimmte. Danach wieder nichts. Titel bekommen und Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Brief mit einem Satz kam zurück : amtsbekannt pfandlos.
(Arbeitsbescheinigung für ALG 1 , musste auch eingeklagt werden)
Die Sache ist, er hatte ein paar Monate vor meiner Vertragsunterzeichnung, schon eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wie kann die ARGE mich zu so jemanden weiterleiten der "amtsbekannt pfandlos" ist ?)
Deswegen droht ihm jetzt auch noch eine Anzeige wegen Betrug und Insolvenzverschleppung, zumindest laut meiner Anwältin.

Das Problem, hatte keine Rechtsschutzversicherung, darf jetzt 1500€ RA - Anwaltsgebühren blechen + 60 € für den Gerichtsvollzieher. Prozesskostenbeihilfe wurde vom Amtsgericht nicht statt gegeben, obwohl Nachweis das ich keine Finanzen habe. (Wie auch wenn Miete etc. ansteht und ich 3 Gehälter nicht bekommen habe).

Jemand da noch Tipps, weil irgendwie gehts da auch nicht weiter ?.?


Nunja das Verhältnis bei ihm endete im Oktober 2015. Sodass ich mir einen neuen Job suchen musste. Kam einige Tage später in der Firma unter wo ich gelernt hatte (10.2015 - 12.2015)

Mir wurde ein Vertrag zugesichert, jedoch bekam ich den nie.
Habe dann 2 Tage vor Weihnachten 2015 eine Kündigung von jetzt auf jetzt bekommen, weil angeblich Betriebsurlaub anstehe und ich den nötigen Urlaubsanspruch ja noch nicht hätte. (Aber von jetzt auf jetzt kündigen ?Kündigungsschutz bei mündlichen Vertrag ?)

Mir wurde zugesichert, Ende Januar, spätestens Anfang Februar würde er mich aber wohl wieder einstellen.

Naja habe deswegen auch noch keinen ALG Antrag abgegeben, sondern mich nur Arbeitslos gemeldet.
Im Januar jedoch wurde mein Handyvertrag gesperrt, weil ich natürlich mega in der Miese bin, wegen dem vorherigen AG noch.
Habe also auch keine Rückantwort bekommen, wirklich selber hingehen wollte ich auch nicht, da ich das sehr unseriös fand das ich keinen Vertrag bekommen habe, obwohl mir einer zugesichert wurde, ich von einem auf den anderen Tag gekündigt wurde und mir auf der letzen Abrechnung auch Stunden fehlten.

Habe das leider bis letzte Woche so laufen lassen alles, weil es mir leider alles zu viel wurde.
Ich weiss, hätte zumindest die Arbeitsbescheinigung abgeben sollen, alleine schon wegem dem Versicherungsschutz. Jedoch dachte ich, wenn ich da hingehe, wollen die mich ja vllt doch wieder einstellen ?!? Kam ich nicht mitzurecht irgendwie.

Habe Anfang letzter Woche die Arbeitsbescheinigung mit frankiertem Rückumschlag an den Betrieb gesandt, weil ich auch keine Probleme mit der KK haben will. Kam jedoch noch nichts.

Weiter gehts : letzen Donnerstag schriftlich per Post eine Einladung gehabt bei meiner SB (hat Haare auf den Zähnen).
Habe ihr alles erklärt, das mein Wunsch am Ende letzten Jahres anfangen studieren zu wollen, damit jetzt endete das ich ca. 5000€ Schulden habe (Ra - Kosten + ausgebliebenen Lohn , Dispo gekündigt etc.)

Auf Anfrage was den mit meiner Firma sei, wo ich hätte wieder anfangen können, habe ich gesagt, habe keine Rückmeldung bekommen (ja war gelogen, i know)

Soll jetzt zusehen das ich wieder in Arbeit komme und nächste Woche Mittwoch/Donnerstag habe ich die Chance den ALG Antrag abzugeben ( nur an den Tagen ist da irgendwie auf) Hoffe die Arbeitsbescheinigung kommt vorher an, sonst muss ich mal anrufen da.

(SOOO srry jetzt geht es auch um das Thema Zeitarbeit)

Habe nen Batzen an VV mit RFB bekommen, für Zeitarbeitsfirmen. Eine VV für eine normale Stelle, jedoch 20km entfernt, Öffentliche Verkehrsmittel sehr schwer dahin, Auto ist seit letzen Monat kaputt, auch kein Geld das zu reparieren (Getriebe). Soll mich bei letzterem auch nur per Telefon bewerben. (Telefonzelle ?, da ja Handy gesperrt)

Internet + Festnetz wahrscheinlich das selbe bald, da ich nicht bezahlen kann.

Habe jetzt in den Forum so viele Tipps gelesen, alles nur schriftlich mit der Leihbude abzuwickeln, inkl. Datenschutz Klausel auf dem Bewerbungsschreiben. Keine Tel. Nr. & auch keine Email addresse angeben.

Wollte jetzt mal fragen, da ich ja ALG 1 Bezieher bin / werde ^^..darf ich auch die Masche einleiten, nach einem Termin zu einem VG erstmal die Fahrtkostenfrage zu klären ? Oder sagt mir die SB dann, das gillt für sie nicht, das müssen sich auch selber bezahlen da ALG1 ? Habe ihr ja die finanzielle Situation geschildert, und Antrag kann ich erst spätestens nächste Woche Mi. oder Do. abgeben.

Habe die Zeit seit meiner Kündigung im Dezember natürlich nicht verplempert, und mich bezüglich des Studierens ausgiebig informiert ( Auf hochschulbörsen gefahren etc. , da das auch mein eigentliches Ziel zum nächsten Wintersemester ist)

Mein Anliegen ist jetzt, auch wenn die nächsten Monate nur zur Überbrückung dienen, lieber nicht bei einer ZAF zu landen, sondern auf mein Ziel (studieren) hinzuarbeiten.Habe die ZAF´s schon immer kritisch angesehen.
(Von dem wollte SB natürlich auch nichts wissen, sondern zack zack bei ZAF bewerben zwecks Arbeit).

Bin mal auf die Jobbörse gegangen: (Kann ich ja sagen, wenn die das sehen das ich Online war, das ich halt mal bei meinem Vater im Intenet war oder?)
Handynr. scheint noch gespeichert zu sein, habe ihr jedoch beim Termin gesagt, ist aber nicht mehr nutzbar.
Ausserdem steht hinter einem VV einer ZAF direkt : Absage erhalten (obwohl noch keine Bewerbung hingeschickt) Muss ich mich dann überhaupt da noch bewerben?.
Ausserdem fand ich eine PDF Datei namens EGV, die mit mir aber nicht durchgegangen wurde und ich auch nichts unterschrieben habe. In der stand das ich alle Ergebnisse über die Jobsuche über die Jöbbörse mitteile, wenn ich jetzt aber kein Internet mehr habe, kann ich das doch auch postialisch machen oder?


Ist jetzt nicht so das ich nicht arbeiten möchte, nur halt keine ZAF und der Lehrberuf ist eigentlich auch garnichts mehr für mich, brauch ich der SB natürlich nicht mit kommen zwecks zumutbarer Besch.

Naja habe Donnerstag den Termin gehabt(Spät nachmittag), mir wurde gesagt innerhalb 3 Werktage bewerben. Dann dürfte morgen doch noch legitim sein die Bewerbungen wegzuschicken oder? Wollte mich halt erstmal ausgiebig in dem Forum schlau lesen.

So komme mal zum Ende, srry für die Mega lange Geschichte, wollte halt nur nichts evtl. "wichtiges" weglassen.
(Falls noch Infos von belangen sind, werde ich die natürlich nachreichen)

Schönen Sonntag erstmal noch =)

schwarzrot

Know your rights!

Bei AlgI hast du noch relativ viele möglichkeiten, dich nicht auf jeden scheiss bewerben zu müssen:
Zitat§ 140 Zumutbare Beschäftigungen

(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.

(2) Aus allgemeinen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn die Beschäftigung gegen gesetzliche, tarifliche oder in Betriebsvereinbarungen festgelegte Bestimmungen über Arbeitsbedingungen oder gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes verstößt.

(3) Aus personenbezogenen Gründen ist eine Beschäftigung einer arbeitslosen Person insbesondere nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Arbeitsentgelt erheblich niedriger ist als das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zugrunde liegende Arbeitsentgelt. In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit ist eine Minderung um mehr als 20 Prozent und in den folgenden drei Monaten um mehr als 30 Prozent dieses Arbeitsentgelts nicht zumutbar. Vom siebten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung nur dann nicht zumutbar, wenn das daraus erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld.

(4) Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen. Sind in einer Region unter vergleichbaren Beschäftigten längere Pendelzeiten üblich, bilden diese den Maßstab. Ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs ist einer arbeitslosen Person zumutbar, wenn nicht zu erwarten ist, dass sie innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit eine Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs aufnehmen wird. Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.

(5) Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die sie oder er bisher ausgeübt hat.
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/140.html

EGV nicht unterschreiben, es sei denn da steht wirklich was drin, was du unbedingt haben willst und ohne EGV nicht/schwer bekommst.
Nie allein zum amt. Lass dich in einer örtlichen (unabhängigen!) erwerbslosen-ini mal über deine lage briefen.
Deine tel.nr./mail im amt darfst du löschen lassen, es reicht briefpost.
Das schrottportal der 'arbeitsagentur' möglichst nicht benutzen, die kommerziellen jobsuchengines sind in der bedienung fast alle besser und legen keine schnüffelspuren für deinen SB.
Das profil auf anonym stellen, damit du keine direkten mails von selenverkäufern mehr bekommst.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Badaboom

Danke für die hilfreichen Tipps bis jetzt !
Eine EGV kann ich über die Jobbörse einsehen (PDF Datei), dort steht jedoch das die mit mir durchgegangen wurde etc..
Habe Sie aufjedenfall noch kein einziges Mal in "echt" gesehen und schon ja nichts unterschrieben.

Tagesgeschehen von heute:

habe (wie oben erwähnt)

letzte Woche Donnerstag(10.03.16) einen Termin bei meiner SB gehabt.
Habe mehrere VV`s mir RFB bekommen, natürlich zu 95% ZAF`s.

Habe mich dann am Wochenende hingesetzt und ein schönes Bewerbungsschreiben aufgestellt (wie im Forum gehandhabt/Datenschutzklausel,keine Tel & Email etc.. ;) . So weit so gut ...

Heute Morgen wollte ich mich also auf den Weg zur AfA machen und mir nen Antrag holen zwecks Bewerbungskosten, danach wollte ich die Bewerbungen wegschicken. (Soweit legitim oder?)
Mir wurde leider gesagt, der Server der AfA hat heute morgen Bundesweit nen Fehler gehabt und ich solle doch bitte bei der kostenlosen Nummer anrufen und telefonisch einen beantragen.
Habe dann auch angerufen, nur leider konnte man mir dort auch nicht helfen wegen des Serverproblems, sollte es neute Nachmittag nochmal probieren.
Weil es langsam auf 12 Uhr zuging, musste ich natürlich zusehen das die Briefe zur Post kommen, damit sie heute noch rausgehen.
Bekomme aufgrund des Serverproblems deswegen jetzt ja leider den Antrag erst nachdem ich die Bewerbungen schon losgeschickt habe, aber das ist ja nicht mein Verschulden oder ?!?

Habe später nochmal angerufen und mir wurde gesagt, das mir der Antrag zugeschickt wird, sie jedoch nicht entscheiden kann ob der statt gegeben wird, das macht meine SB..

Nunja zuhause angekommen, sehe ich 2 Briefe im Briefkasten.
2 ZAF´s .....
Bei einer habe ich mich erst garnicht nicht beworben weil bei der Jobbörse (Online) dahinte stand " Absage erhalten" was wollen die jetzt noch ?!? Solle angeblich nen Termin ausmachen, weil die erfahren haben durch die AfA das ich arbeitssuchend bin. (Poolbildung?)

Der andere Brief war eine Einladung "in Absprache mit der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie einen Termin für ein Bewerbungsgespräch am 21.03.2016 blablabla Bringen sie mit blablabla

Die Sache ist jetzt, genau da habe ich heute morgen erst meine Bewerbung hingeschickt..
Wäre hier jetzt der nächste Schritt erstmal anzufragen (schriftlich) ob sie mir die Fahrtkosten erstatten ? (Stand ja nichts drin im Brief)
Soll man hier schon angeben das man sonst zur AfA muss oder das lieber weglassen um es in die Länge zu ziehen ?

Wäre lieb wenn mir jemand ne kleine Reihenfolge geben kann nach der man hier verfährt, komme da leicht durcheinander ^^...

gruß

Rudolf Rocker

ZitatWäre lieb wenn mir jemand ne kleine Reihenfolge geben kann nach der man hier verfährt, komme da leicht durcheinander
Geht mir auch so, wenn ich deinen Text lese! ;D
Ich glaube es währe einfacher, eine kurze konkrete Frage zu stellen, als den gesamten Tagesablauf zu schildern und die eigentliche Frage irgendwo im Text zu vestecken!

ZitatEine EGV kann ich über die Jobbörse einsehen (PDF Datei),
Seid wann machen die sowas? ???

ZitatHabe später nochmal angerufen und mir wurde gesagt, das mir der Antrag zugeschickt wird, sie jedoch nicht entscheiden kann ob der statt gegeben wird, das macht meine SB

Eigentlich werden die Anträge für die Übernahme der Bewerbungskosten erst nach der Bewerbung gestellt. (Im Gegensatz zu den Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Die müssen vorher gestellt werden.)

ZitatSoll man hier schon angeben das man sonst zur AfA muss oder das lieber weglassen um es in die Länge zu ziehen ?
Fahrtkosten müssen vor dem Termin beantragt werden. Hinterher gibt es nichst mehr. Wenn die Firma keine Fahrtkosten erstattet, laß dir das schriftlich geben und reich das zusammen mit dem Antrag ein.

Badaboom

 :D :D :D :D :D :D ja wo du Recht hast...

Bin nur grad etwas aufgebracht, nen Brief da einen hier.. dort anrufen etc.. :DD

Aber muss sagen hast mir eig. alles soweit gut beantwortet

Nur irgendwie meinte die Tante am Telefon auch was von hätte ich vorher stellen müssen ?!Bezüglich der Bewerbungskosten..
Mal gucken was kommt, hab ja den postialischen Weg gewählt..

Aber
 O0 Thx ^^

schwarzrot

Zitat von: schwarzrot am 04:46:50 Mo. 14.März 2016
Nie allein zum amt. Lass dich in einer örtlichen (unabhängigen!) erwerbslosen-ini mal über deine lage briefen.
...
Das schrottportal der 'arbeitsagentur' möglichst nicht benutzen, die kommerziellen jobsuchengines sind in der bedienung fast alle besser und legen keine schnüffelspuren für deinen SB.
Es wäre wirklich sinnvoller, wenn du dich überhaupt erst mal in einer elo-ini briefen lassen würdest!
Du scheinst von dem ganzen ALG-arbeitsagentur'spielchen' nicht den leisesten schimmer zu haben. Da können wir uns hier die finger wund schreiben, in einem gespräch vor ort in einer ini ginge das eindeutig besser...

Regel nummer 3: mit dem amt nie telefonieren, du kannst später nix beweisen!
Selbes trifft zu, wenn du alleine im amt bist und 'mit denen redest'.

Wenn sowas wie 'serverausfall' angeblich stattfindet (oder was auch immer die sich grade ausdenken), dann schriftliche bestätigung verlangen, ansonsten kann das klappen, muss aber nicht.

Regel nr.4: Wenn du einen VV erhalten hast, kopf ausschalten und bewerben. Egal ob das passt, 'abgelehnt' da steht, oder sonstwas.
Einzige ausnahme: Es ist kein bestimmter konkreter job genannt ('unbestimmtheit'), oder du kannst mit §140 beweisen, dass der VV nicht passt.
Bei allem anderen hast du schnell ne 'sperre' und dann erst mal laufereien und generve, egal ob du später einen richter findest, der für dich entscheidet.

Weiterhin zu deinen 'tricks', die sind mit vorsicht zu geniessen (ich würde zumindest eine e-mail adresse angeben, weil:
Zitat§ 159 Ruhen bei Sperrzeit

(1) Hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn
   1.    die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe),
   2.    die bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldete (§ 38 Absatz 1) oder die arbeitslose Person trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine von der Agentur für Arbeit unter Benennung des Arbeitgebers und der Art der Tätigkeit angebotene Beschäftigung nicht annimmt oder nicht antritt oder die Anbahnung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere das Zustandekommen eines Vorstellungsgespräches, durch ihr Verhalten verhindert (Sperrzeit bei Arbeitsablehnung),
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/159.html

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:11:45 Mo. 14.März 2016
Eigentlich werden die Anträge für die Übernahme der Bewerbungskosten erst nach der Bewerbung gestellt. (Im Gegensatz zu den Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen. Die müssen vorher gestellt werden.)

Jein: Normalerweise erhält man einen abgestempelten bogen, in die die bewerbungsadresssen eingetragen werden.
Das gilt dann auch als 'beweis' der 'eigenbemühungen'. Notfalls(!) solltest du aber auch die anschreiben vorweisen können.
Ob sie das dann hinterher bezahlen, steht auf einem anderen blatt (sowas könnte man in einer EGV verhandeln, dabei sollte man aber aufpassen, dass wirklich garantierte pauschalen pro bewerbung drin stehen).

Mit den fahrkostenanträgen stimmt das dann wieder. Ist ne nervige 'schnitzeljagd' im amt, zeit mitbringen und ev. mehrere fahrtkostenangebote (bei bewerbungen weiter weg).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Huch, stimmt! Das ist bei ALG I ein bißchen anders als bei ALG II:
ZitatWichtig: Bewerbungskosten werden nicht rückwirkend vom Arbeitsamt erstattet. Dies bedeutet, dass zunächst der Antrag auf die Erstattung der Bewerbungskosten gestellt wird, das Datum auf dem Antrag ist entscheidend.
http://www.alg-i.de/erstattung-bewerbungskosten.html

dagobert

Zitat von: Badaboom am 16:22:45 Mo. 14.März 2016
Eine EGV kann ich über die Jobbörse einsehen (PDF Datei), dort steht jedoch das die mit mir durchgegangen wurde etc..
Habe Sie aufjedenfall noch kein einziges Mal in "echt" gesehen und schon ja nichts unterschrieben.
Solange du die EGV nicht unterschrieben hast, ist das Ding komplett uninteressant.

Zitat von: Rudolf Rocker am 17:11:45 Mo. 14.März 2016
ZitatWäre lieb wenn mir jemand ne kleine Reihenfolge geben kann nach der man hier verfährt, komme da leicht durcheinander
Geht mir auch so, wenn ich deinen Text lese! ;D
Ich glaube es währe einfacher, eine kurze konkrete Frage zu stellen, als den gesamten Tagesablauf zu schildern und die eigentliche Frage irgendwo im Text zu vestecken!
Seh ich auch so.
Das macht es einfacher, das Wichtige vom weniger Wichtigen zu unterscheiden.
Zitat von: Rudolf Rocker am 17:11:45 Mo. 14.März 2016

ZitatEine EGV kann ich über die Jobbörse einsehen (PDF Datei),
Seid wann machen die sowas? ???
Scheint schon länger üblich zu sein, hab ich schon öfter von gelesen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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