Email Bewerbung Viren aus Versehen mitgeschickt

Begonnen von Der_mit_Gehirn, 14:06:19 Di. 26.April 2016

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dagobert

Zitat von: shitux am 21:18:53 Sa. 30.April 2016
E-Mails enthalten so gut wie immer personenbezogene Daten. Diese Daten müssen nach § 9 BDSG und dessen Anlage durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen geschützt werden. Am wirkungsvollsten ist eine Verschlüsselung der E-Mails. Wenn das " Gegenüber" damit nicht umgehen kann, ist es auf keinen Fall mein Problem.
Es gibt sogar ZAF die nichtmal einen Zip-Ordner öffnen können.  :D
(Konkret bekannt von der hiesigen Niederlassung einer größeren IGZ-ZAF, die auch berüchtigt ist für die Lieferung von Streikbrechern.)
Zitat von: shitux am 21:18:53 Sa. 30.April 2016Denn wer die Kosten für Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet die Anschreiben in einem Ausdruck  vorzulegen.
Steht wo?
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dejavu

Ja, was soll ich sagen... Ich halte auch überhaupt nichts von solchen Aktionen.
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

schwarzrot

Zitat von: shitux am 21:18:53 Sa. 30.April 2016
-   1 x im Monat die Nachweisliste ausdrucken und versenden um die Liste an das JC per Einwurf-Einschreiben ein zu reichen
# meine EGV beinhaltet die Möglichkeit diese Liste per Post zu schicken; kleiner und dennoch unscheinbarer Weg v.w. einer 1.ten Sanktion entgegen zu wirken  #
In der regel reicht die liste mit den AG, adresse, ansprechpartner und datum als bewerbungsbemühungsbeweis.
Kommt natürlich drauf an, wie blöd man war, was man in einer 'EGV' 'freiwillig' zusätzlich zugesichert hat.
Zitat
Denn wer die Kosten für Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet die Anschreiben in einem Ausdruck  vorzulegen.
Ist quatsch. Für sowas wäre genau die 'EGV' da, dort reinzuverhandeln, dass erstens pauschal pro bewerbung gezahlt wird (also ohne so einen schwachsinn wie, 'wenn die angemessenen kosten nachgewiesen werden', was das gegenteil von rechtssicherheit wäre), zweitens dass die liste als beweis reicht und die auch nicht 'monatlich' kontrollwahnmässig geschickt werden muss, sondern es reicht, die bei den 'gesprächsterminen' 'über die berufliche zukunft', vorzulegen.
Ausserdem sollte man zusehen, dass man nicht zigtausend sinnlosbewerbungen verschicken muss, richtwert sollten vier bewerbungen pro monat sein, alles andere ist/sind sinnloser aktivismus und 'job'center spielchen, der weder den betroffenen, noch den betrieben (die dann mit haufenweisen sinnlosbewerungen zugeschissen werden) nützt.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

shitux

dagobert:
ZitatSteht wo?
Ich meine es aus den fFachlichen Hinweisen Vermittlungsbudget/ Bewerbungskostenerstattung gelesen zu haben.
Finde die Passage  jedoch ( jetzt) nicht wieder. Sollte ich doch noch drüber stolpern, reiche ich es nach.Bis dahin bin ich  jetzt doch etwas vorsichtiger mit genannter Ansage.

schwarzrot:
Zitatzweitens dass die liste als beweis reicht und die auch nicht 'monatlich' kontrollwahnmässig geschickt werden muss, sondern es reicht, die bei den 'gesprächsterminen' 'über die berufliche zukunft', vorzulegen
Ein Teil in meinem Verwaltungsakt gegen den ich u.a. Widerspruch eingelegt habe.
Zitatrichtwert sollten vier bewerbungen pro monat sein, alles andere ist/sind sinnloser aktivismus und 'job'center spielchen, der weder den betroffenen, noch den betrieben (die dann mit haufenweisen sinnlosbewerungen zugeschissen werden) nützt.
Dem steht ein örtliches Sozial-Gerichtsurteil entgegen welches geurteilt hat, dass 8 Bewerbungen/ Monat zumutbar sind.
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

rebelflori

Zitat von: shitux am 11:29:37 So. 01.Mai 2016
Dem steht ein örtliches Sozial-Gerichtsurteil entgegen welches geurteilt hat, dass 8 Bewerbungen/ Monat zumutbar sind.
Ich kenne das so, dass das Vermittlungsbudget, meist auf 300 Euro begrenzt wird. 6 Euro gibt's für eine schriftliche Bewerbung. Dann weist du ja wie viel du dich bewerben musst.
Und mahl ehrlich bei ZAF Firmen bewerbe ich mich nur, wenn ich einen Vermittlungsvorschlag bekomme.

Rudolf Rocker

Ja, so kenne ich das auch! Es gibt für Bewerbungskosten ein begrenztes Vermittlungsbudget pro Jahr. Wer das überschreitet bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen.
Daher habe ich auch ein anderes Urteil im Hinterkopf, bei dem diese 4 Bewerbungen/ Monat bestätigt wurden. Hab jetzt aber keine Quelle parat und keine Lust zu suchen!

schwarzrot

Zitat von: shitux am 11:29:37 So. 01.Mai 2016
Ich meine es aus den fFachlichen Hinweisen Vermittlungsbudget/ Bewerbungskostenerstattung gelesen zu haben.
Deren 'fachliche' hinweise sind kein muss. Die SB haben durchaus handlungsspielraum, den sie nutzen können, wenn sie nur wollen.
Zitat
Dem steht ein örtliches Sozial-Gerichtsurteil entgegen welches geurteilt hat, dass 8 Bewerbungen/ Monat zumutbar sind.

Ja juristisch 'zumutbar' ist leider für manche gerichte einiges (wobei allerdings gerichtsurteile von SGs immer einzelfallentscheidungen sind). Man sollte aber trotzdem bei den sinnlos'gesprächen', dem SB versuchen klarzumachen, dass es weder ihm noch einem selbst nützt, auf deubel-komm-raus sinnlosbewerbungen abzufeiern.
Die rechnung, 'viel hilft viel', ist mist, produziert nur sinnlose ablehnungen (->depressionen) und verstopft bei unternehmen die optik, geeignete bewerber zu finden.
Besser ist, zu schauen, ob man mit seinen jeweiligen kenntnissen wirklich für den angegebenen job passt und damit reduziert sich die anzahl der sinnvollen bewerbungsmöglichkeiten.

Es macht durchaus sinn, mit dem SB argumentativ zu streiten.
Bei mir kamen so mal 4, mal 5 bew. pro monat bei raus. Die liste reicht bei mir als bewerbungsbeweis.

Persönlich mache ich dem jokecenter auch immer klar, dass sie mich bei meinen bewerbungsbemühungen nicht zu bevormunden haben, d.h. es gibt keinen lebenslauf und bewerbungstextdiskussionen mit dem SB und im normalfall auch keinen grund die zu verlangen. Das amt hat für einen solchen eingriff keine rechtsgrundlage.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

shitux

Ich hatte ja angekündigt, dass ich zu meiner Aussage:
ZitatDenn wer die Kosten für Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget in Anspruch nehmen möchte, ist verpflichtet die Anschreiben in einem Ausdruck  vorzulegen.
folgendes tue:
ZitatIch meine es aus den fFachlichen Hinweisen Vermittlungsbudget/ Bewerbungskostenerstattung gelesen zu haben.
Finde die Passage  jedoch ( jetzt) nicht wieder. Sollte ich doch noch drüber stolpern, reiche ich es nach

Nu hab ich da was:
http://www.jobcenter-ge.de/lang_de/nn_507748/Argen/ArgeKiel/SharedDocs/Publikationen/F_C3_B6rderrichtlinien_202013,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/F%C3%B6rderrichtlinien%202013
Seite 4
Zitat
Kosten für Bewerbungen
Als Antragstellung gilt generell das Datum der Erstberatung
Bei   vollständiger   Bewilligung   reicht   bei   der   Übergabe   des   Antrags   an   das Maßnahmebüro  Team  (401)  die  Auflistung  der  angeschriebenen Betriebe mit  einer Bestätigung der  IFK  darüber,  dass  die  entsprechenden  Anschreiben  vorgelegen  haben, auf der Stellungnahme zum Antrag.
Bei Ablehnung oder Teilbewilligung müssen dem Antrag alle Bewerbungsanschreiben oder ersatzweise die Ablehnungen und Anlagen/ Antworten der Betriebe mit der Kopie des Bewerbungsschreibens beigefügt werden.

Ich möchte das erstmal offen lassen, ob dies so rechtens und/ oder gerechtfertigt ist. Auch ist diese Dienstanweisung  6.2013.
Ich selber bin auch nicht unbedingt Kieler.
Jedoch lese ich aus dieser Anweisung das die Vorlage dieser ganzen Unterlagen nur dann not tut wenn ich Bewerbungskosten erstattet bekommen haben will.
Ich könnte natürlich den ganzen Kram durch fechten v.w. "  Verpflichtungen die sich aus der EGV ergeben". Und selbst dann wäre man vor einem SG-Gericht immer noch nicht gerettet. Mal ganz davon abgesehen, dass mein Drucker kein Drucker aus dem  Profi-Office-Bereich Gerät ist. Auch horrenden die Kosten vorstrecken um dann monatelang hinter der Kohle herlaufen ist nicht so mein Ding.

Und, bevor ich mir diesen ganzen Kladderradatsch antue- dann lieber kurz hinsetzen an den PC und ab dafür. Zumal ich eh mir eine eigene (selbst konfigurierbare) Website-Basic für 2€/ Monat gönne.

Es wäre ja auch nicht schändlich- wenn man sich ausschliesslich per Mail bewerben tuuuuut- eine werbefinanzierte Website zu haben. Jede Bewerbung per MAil wäre dann erstmal voll gepoppt mit Werbung. Chance recht groß das solche Mail´s als Spam im Nirvana verschwinden. ;-)

Aber Klaro, JedeR eigene Meinung und Vorgehensweise dazu.



Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

Equal Pay

Ich war gerade auf Xing unterwegs und habe etwas gelesen was zu dem alten Thema hier passt :P

ACHTUNG ! VIRUS ATTACKE AUF PERSONALDIENSTLEISTER

Guten Tag Zusammen,

auch wir haben gestern eine verseuchte Bewerbung per Mail mit einem ordentlichen Text in tadellosem Deutsch, bezogen auf eine Stelle in der Jobbörse der Arbeitsagentur erhalten.

Als Anhang waren ein professionelles Bewerbungsfoto einer Dame und eine ZIP-Datei.

In der ZIP-Datei waren 2 PDF-Dateien namens Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf.

Zum Glück hat unsere Virusabwehrsoftware die Mail als Spam identifiziert.

Die PDF-Dateien waren zwar als PDF genannt, aber waren Jscript (Javascript).

Ich weiß aktuell außer uns noch von 3 weiteren Personalsdienstleistern, dass ähnliche Virus-Mails im Umlauf sind. Leider wurde sogar eine Firma zum Opfer und deren sämtliche Ordner wurden verschlüsselt. Sie wurden aufgefordert eine 5-stellige Summe zu zahlen.

Was möglicherweise hilft:
+ mit der IT-Abteilung oder mit ihrem IT-Dienstleister sprechen und die Spamfilter sehr hoch setzen lassen
+ Spam Ordner gezielt nach solchen Mails suchen und diese in so genannter "Quarantäne" nach Viren durch einen aktuellen Virenscanner durchchecken. (sprechen Sie vorher unbedingt mit Ihrem IT-Experten !!!)
+ An den Versender der Mail selbst eine Mail senden und bitten, die Unterlagen auf mehrere Mails verteilt, aber unverschlüsselt erneut zu senden. ( Wenn keine Reaktion erfolgt, wissen Sie bescheid, was war!)
+ Virusscan ihrer sämtlichen Computer und Server mit einer tagesaktuellen Virussoftware
+ täglich mindestens eine komplette Sicherung Ihrer Dateien nachdem Sie sie nach
Virus gescannt haben.

Wünsche allen eine erfolgreiche und virenfreie Restwoche!

Quelle: https://www.xing.com/communities/posts/achtung-virus-attacke-auf-personaldienstleister-1011894820

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