Neue SB oder was steckt dahinter..?

Begonnen von Narhap, 17:41:32 Mo. 16.Mai 2016

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Narhap

Hallo Community,

hatte erst kürzlich einen Termin bei meinem SB, dem ich auch gefolgt bin und verlief auch ganz in Ordnung wie sonst...

Ich habe nun einen Brief mit einem Termin erhalten, allerdings an einer anderen ..ich nenns mal Niederlassung... der Agentur und der Info das ich meine Bewerbungsunterlagen inkl. Lebenslauf mitbringen soll. SB wird jemand anderes sein zu dem Termin als mein üblicher.

Ist das denn normal dass kurz vor Ende meiner 1-jährigen Arbeitslosigkeit so ein Termin gemacht wird  oder worauf kann ich mich da einstellen? Mein SB meinte damals zu Anfang, dass die Unterlagen gut aussehen und den Eindruck macht das ich mich da auch stets informiere.

Ein Kollege wurde irgendwann zu Anfang seiner Arbeitslosigkeit zu einem dieser Bewerbungskursen für 2-3 Monate angemeldet...bei der Niederlassung wo ich meinen Termin demnächst hab.

Diese Einladung macht mich sehr nachdenklich was das denn soll...jemand evtl. eine Ahnung?

mfg

Rudolf Rocker

Wird eine dieser zusätzlichen Bespaßungsaktionen für Erwerbslose sein, die so großzügig mit EU- Mitteln finanziert werden!

Narhap

Rudolf Rocker, flott wie immer.. ;)

Was haben die für Bespaßungsaktionen? Eine Maßnahme auf den letzten Drücker für Bewerbungsschreiben? Da bin ich fit und wenn es sowas ist, haben die kp von Organisation, bin nach Ende ALG1 eh von denen Weg.

Rudolf Rocker

Was steht denn in der Einladung für ein §, bzw. was nennen die in der RFB?

Narhap

Einladung nach § 309 Abs. 1, in Verbindung mit § 159 SGB III.

Die RFB ist das übliche, kann eine Sperrzeit von 1 Woche bekommen wenn ich dem Termin nicht nachkomme..

BGS

Zitat von: Narhap link=topic=328009.msg318685#msg318685 date=1 463420703

....nach Ende ALG1 eh von denen Weg.

Das einzig Richtige..


MfG

BG
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

Rudolf Rocker


Onkel Tom

Wahrscheinlich diese  Einladung zur Vorbereitung in den ALG-II-Bezug.
Infos rund um weitere Entrechtungen als H4-Bezieher und Profilerstellung
mittels Masnahme.. ( Ausschnüffelei von Erwerbslosen )

Und die sind soo furchtbar neugierig, das wenig sagen mehr ist..

Man nehme wenn, dazu nur berufliches mit.. Privates bleibt besser zu hause  ;)


Lass Dich nicht verhartzen !

Narhap

Ein Kollege von mir ist seit etwa dem selben Zeitpunkt arbeitslos und hat bisher keinen Termin dort bekommen. Hatte bisschen früher bei seinem SB einen Termin als ich vor kurzer Zeit. Hm, verbockt hab ich bisher eigtl. nichts.

Wird es bei mir denn soweit kommen das die mich für ALG-II in betracht ziehen?
Mein Ansprechpartner bei der Bank meinte bei einem Termin das es bei mir wahrscheinlich nicht dazu kommt, da ich aufgrund eines Erbes wohl etwas viel Reserve habe und das erstmal aufbrauchen müsste...also wäre ich dann von der ARGE völlig befreit, richtig? Oder erwartet einen dann noch was anderes?




schwarzrot

Zitat von: Narhap am 02:36:39 Di. 17.Mai 2016
Hm, verbockt hab ich bisher eigtl. nichts.
Um eine 'einladung' zu einem 'beratungsgepräch' von denen zu bekommen, musst du nix 'verbockt' haben. Die wollen dir ja nur 'helfen', möglichst schnell wieder einen 'job' zu bekommen.  ;)

Und nicht alles was das amt tut, ergibt einen sinn, ämter sind ja keine personen, wie du und ich.

Auch steht es nirgends im gesetz, dass du denen deinen lebenslauf vorlegen, oder deine anschreiben zeigen musst, das ist sache zwischen dir und den AG (ausnahme, sie haben gründe zu meinen, du hättest dich nicht beworben, oder du hast in einer EGV, vorlage zugesichert. Normalerweise reicht eine ausgefüllte liste, mit AG, adresse, ansprechpartner, datum, die 'bewerbungsbemühungen' zu beweisen.)
Zitat
Wird es bei mir denn soweit kommen das die mich für ALG-II in betracht ziehen?
Mein Ansprechpartner bei der Bank meinte bei einem Termin das es bei mir wahrscheinlich nicht dazu kommt, da ich aufgrund eines Erbes wohl etwas viel Reserve habe und das erstmal aufbrauchen müsste...also wäre ich dann von der ARGE völlig befreit, richtig? Oder erwartet einen dann noch was anderes?
Wenn du keinen antrag auf AlgII stellst, freut sich der staat, dass er an dir geld sparen kann. Niemand ist gezwungen ALgII zu beantragen.  ;D
Erwarten tut dich dann, dass du selbst zusehen kannst, wie du klarkommst. Die krankenkasse musst du dann auch selber bezahlen (arbeitgeber + arbeitnehmerbeitrag!), es gilt ja 'versicherungspflicht'.

'Vermögen' darfst du 150eus pro lebensjahr haben.
Du kannst dein restvermögen fest anlegen, so dass es erst mit der rente ausbezahlt wird, dann ist zusätzlich mehr möglich. Bringt natürlich nur was, wenn du dann noch ne richtige rente bekommst. Bei 'grundsicherung im alter' ist alles weg über 2000eus.
Auch wohneigentum ist möglich, muss aber 'angemessen' sein und selbst genutzt werden.
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/schonvermoegen-bei-hartz-iv-und-sozialhilfe.html
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php

Find das aber gut, dass du dem staat nicht auf der tasche liegen willst und überlegst, freiwillig auf AlgII zu verzichten.
Der staat weiss besser, was er rmit dem geld anfangen kann, z.b. den Banken geben, oder eine E-auto subvention für reiche, oder mal etwas neues militärgerät. Es gibt ja so viel, wo der staat etwas zusätzliches geld von kleinsparern gebrauchen kann.
  :D
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Narhap

Danke sehr für die Info schwarzrot  :)

Würde ich mit ALG-II denn dann irgendeinen Zuschuss für mein Nebengewerbe bekommen können? Wäre so eine Chance es evtl. Hauptberuflich machen zu können... Oder ratet ihr mir das weiterhin ab das während des ALG-I / ALG-II zu machen? (Alter Thread) http://www.chefduzen.de/index.php?topic=29136.0

Da ich damals den ganzen Beratungsstellen ziemlich auf den Leim gegangen bin, dass ich sehr wahrscheinlich den Gründungszuschuss bekomme, wenn ich es denn vor meiner Arbeitslosigkeit anmelde...Und dann wurde es beim Amt schlicht abgelehnt, ich würde ja schnell ;D eine neue Arbeit bekommen...
Auf erneute Anfrage bei meinem SB vor einiger Zeit hieß es auch nur, da ändert sich nichts, hm.

Rudolf Rocker

ZitatOder ratet ihr mir das weiterhin ab das während des ALG-I / ALG-II zu machen?
Ja, ich rate nachwievor davon ab!
Und Zuschüsse zum Nebenerwerb sind mir im ALG II- Bereich nicht bekannt.

Narhap

Okay, danke sehr wie immer für deine Hilfe Rudolf Rocker :)

Finds einfach unverschämt, dass andere Stellen (Existenzgründerberater, Steuerberater) einem Hoffnung machen für den Zuschuss und sich das Amt nicht mal interessiert, Businessplan wollte niemand sehen. Von den Beratern kommt auch nur die Aussage, nochmal Nachfragen, aber ergab ja nichts neues. Die Beratung hat zum Glück nichts gekostet...

Sunlight

Zitat von: Narhap am 10:07:37 Di. 17.Mai 2016
Danke sehr für die Info schwarzrot  :)

Würde ich mit ALG-II denn dann irgendeinen Zuschuss für mein Nebengewerbe bekommen können? Wäre so eine Chance es evtl. Hauptberuflich machen zu können... Oder ratet ihr mir das weiterhin ab das während des ALG-I / ALG-II zu machen? (Alter Thread) http://www.chefduzen.de/index.php?topic=29136.0

Da ich damals den ganzen Beratungsstellen ziemlich auf den Leim gegangen bin, dass ich sehr wahrscheinlich den Gründungszuschuss bekomme, wenn ich es denn vor meiner Arbeitslosigkeit anmelde...Und dann wurde es beim Amt schlicht abgelehnt, ich würde ja schnell ;D eine neue Arbeit bekommen...
Auf erneute Anfrage bei meinem SB vor einiger Zeit hieß es auch nur, da ändert sich nichts, hm.


Da du wiederholt nach Selbstständigkeit fragst, hier vielleicht mal Info-Material zum Lesen:

Zitat
Gründungszuschuss
Förderart:    Zuschuss
Förderbereich:    Existenzgründung & -festigung
Fördergebiet:    Bund
Förderberechtigte:    Existenzgründer/in
Ansprechpartner:    zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)

    Übersicht
    Richtlinie
    Checkliste

Gründungszuschuss
Ziel und Gegenstand
Der Gründungszuschuss unterstützt den Einstieg arbeitsloser Menschen in die Selbständigkeit.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht.
Voraussetzungen
Gründer müssen arbeitslos sein und ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung beenden.
Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens wird vorausgesetzt. Fachkundige Stellen können unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute oder Gründungszentren sein.
Gründer müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen.
Der zeitliche Umfang der selbständigen Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen.
Art und Höhe der Förderung
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt.
Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Antragsverfahren
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit abgerufen werden. ........

Gründungszuschuss

ZitatEinstiegsgeld
Ziel und Gegenstand
Das Einstiegsgeld dient der Unterstützung arbeitsloser Menschen beim Einstieg in die Selbständigkeit oder bei der Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen.
Voraussetzungen
Die abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.
Das monatliches Arbeitsentgelt für die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit muss mehr als 450 EUR betragen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für höchstens 24 Monate.
Die Höhe der Förderung bemisst sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft des Arbeitsuchenden.
Neben dem Einstiegsgeld können auch Darlehen sowie Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern an Selbständige gewährt werden. Zuschüsse sind bis zu einer Höhe von 5.000 EUR möglich, Darlehen auch darüber hinaus. Zudem können geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist.

Einstiegsgeld


ZitatInhaltsverzeichnis
Starthilfe für Ihre Gründung .............................. 6
1. Zum Start in den Start ................................. 7
Warum nicht? ,,Karriere" als Mittelständler ............ 7
In 10 Schritten zur Gründung ............................ 8

2. Die Entscheidung .............................................. 11
Dreh- und Angelpunkt: Die Gründerperson ..................... 11
Sind Sie ein ,,Unternehmertyp"? ................................. 12
Hürden kennen – Hürden nehmen ............................... 13
Wer hilft? Beratung ................................................ 14
Gewusst wie: Know-how für Gründerinnen und Gründer ............... 15
Zeit und Kraft genug? Probleme und Lösungen für Gründerinnen ..... 16
Ideen mit Diplom: Gründungen aus Wissenschaft und Hochschule .... 17
Patentierung ................................................................. 18
Einziger Ausweg oder Chance? Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ........ 19
Unternehmen ,,Kunst": Kreative und Kulturschaffende ......................... 21
Aus Erfahrung gut: Ältere Gründerinnen und Gründer .......................... 22
Willkommen: Gründungen durch Migranten ..................................... 23

3. Der Gründungsweg .............................................................. 24
So oder so: Wege zum eigenen Unternehmen .................................. 24
Bei null anfangen: Neugründung .................................................. 25
Überschaubar: (nebenberufliche) Kleingründung ................................ 26
Einer nach dem anderen: Unternehmensnachfolge/Betriebsübernahme ................. 28
Konzept gegen Gebühr: Franchising .......................................................... 29

4. Der Businessplan ............................................................................. 30
Von der Idee zum Erfolg: Der Businessplan ................................................... 30

5. Die Finanzierung ............................................................................. 35
Lohnt sich der Aufwand? Rentabilitätsvorschau ............................................. 35
Was soll der Spaß kosten? Kapitalbedarf ..................................................... 37
Wer soll das bezahlen? Finanzierung ......................................................... 39
Ergänzung und Alternative zum Darlehen: Beteiligungskapital ............................ 42
Öffentliche Starthilfen: Förderprogramme .................................................. 44
Geld gegen Vertrauen: Sicherheiten und Bürgschaften ..................................... 45
Mieten statt kaufen: Leasing ................................................................. 48

6. Die Formalitäten ............................................................................ 49
Passend für jeden Zweck: Rechtsform ....................................................... 49
Welche Rechtsform passt zu Ihnen? .......................................................... 50
Nomen est omen: Der Name des Unternehmens ............................................ 56
Alles mit rechten Dingen: Anmeldungen und Genehmigungen ............................. 58
Klare Verhältnisse: Verträge und Verhandlungen ............................................ 61

7. Das Kaufmännische Einmaleins ............................................................. 64
Welche Einnahmen und Ausgaben habe ich? Buchführung .................................. 65
Ist mein Unternehmen zahlungsfähig? Liquiditätsplanung .................................. 67
Welche Kosten habe ich? Kostenrechnung .................................................... 69
Welche Preise soll ich nehmen? Preiskalkulation ............................................ 69
Sind alle Rechnungen bezahlt? Forderungsmanagement ..................................... 70
Wie erfolgreich arbeitet mein Unternehmen? Erfolgsrechnung ............................. 72
Habe ich gut geplant? Soll-Ist-Vergleich ....................................................... 73
Wie hoch ist mein Gewinn? Jahreserfolgsrechnung .......................................... 74

8. Die Absicherung ............................................................................... 76
Sicherheit für alle Fälle: Betriebliche Versicherungen ........................................ 76
Und selbst? Persönliche Absicherung für Unternehmer ....................................... 78

9. Das Unternehmen führen ..................................................................... 80
Kunden und Konkurrenz immer im Blick: Marketing .......................................... 80
Rechnen Sie mit dem Finanzamt: Steuern ..................................................... 83
So gut wie Ihre Mitarbeiter: Personal .......................................................... 85
Der Bessere gewinnt: Qualitätsmanagement .................................................. 90
Gemeinsam stärker: Kooperationen nutzen ................................................... 91
Ressourcen schützen: Betrieblicher Umweltschutz ........................................... 92
Mit klarem Blick: Krisen vermeiden ............................................................ 93
Wenn Sie Ihr Unternehmen wieder aufgeben ................................................. 95

10. Service ........................................................................................ 97
Weitere BMWi-Serviceangebote für Gründerinnen und Gründer ............................ 97
Broschüren und Infoletter (Auswahl) ............................................................ 97
Online-Informationen (Auswahl) ................................................................ 97
Infotelefone (Auswahl) ........................................................................... 98
Internetadressen .................................................................................. 99
Adressen .......................................................................................... 105
Fachbegriffe kurz und bündig .................................................................. 112
Zufrieden? Ihre Meinung ist uns wichtig! ..................................................... 116


"Starthilfe – der erfolgreiche Weg in die Selbstständigkeit"



Zitat
  10 Gründungsschritte

    Schritt für Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Stationen
    auf dem Weg zu Ihrem Start-up.

10 Gründungsschritte - Existenzgruender.de


Rudolf Rocker

@sunlight:

1. Ich mag es überhaupt nicht, wenn mir mir jemand eine PN schickt und darin behauptet, das ich keine Ahnung habe!  >:(
  Wenn Du Probleme mit dem hast was ich hier schreibe, dann tue das bitte auch im öffentlichen Forum kund!
2. Die Probleme mit Nebenerwerb und ALG I/II hatte ich im anderen Thread schon deutlich gemacht und hier darauf verzichtet, das Ganze nochmals zu wiederholen!
Ich habe die Geschichte mit Nebenerwerb + ALG II wie gesagt selber durchgemacht und dabei sehr schlechte Erfahrungen gemacht.
3. Du verlinkst hier zum Thema Einstiegsgeld:

ZitatVoraussetzungen
Die abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit muss auf Dauer die Abhängigkeit von Hilfeleistungen beenden können.
Das monatliches Arbeitsentgelt für die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit muss mehr als 450 EUR betragen.
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit muss hauptberuflichen Charakter haben.
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=cdf6c10fa2d2b87624a5726ed9b9c731;views;document&doc=9807
Meine Frage: Was hat das Ganze jetzt mit einem Nebenerwerb zu tun?

Des weiteren schrieb ich es ja bereits im anderen Thread: Existenzgründung ohne Eigenkapital aus dem ALG- Bezug heraus ist ein enormes Risiko!
Die BA hat ja diesen Ich-AG-Förderschwachsinn auch nicht eingestellt, weil es so gut funktioniert hat!

Sunlight

Habe nur allgemeine Entscheidngshilfen zur Selbstständigkeit eingestellt. Es bleibt Jedem selber überlassen,
was er daraus macht. Einer macht schlechte Erfahrungen damit, den Anderen führt es aus der
Arbeitsosigkeit/Hilfsbedürftigkeit, Jeder so, wie er entscheidet.
Manchmal entwickelt sich aus dem Gedanken einer Nebentätigkeit doch ein Haupterwerb. Mit dem richtigen
Businessplan, der richtigen Idee hat es auch schon aus der Hilfsbedürftigkeit geführt.
Aber wie geschrieben, nur Entscheidungshilfen, nur Infomaterial!

Rudolf Rocker

Und dann auch noch Infomaterial vom BMWi!
Das ist ungefähr so, als würde hier jemand eine Frage zum Thema ALG II stellen und ich würde einen Link zur BA setzen! ::)

Onkel Tom

@sunlight

Deine Hilfsbereitschaft in Ehren aber die Mischung  Selbständigkeit  und ALG-II passt nur ganz schlecht
zusammen weil :

1. Als "Unternehmer_in" musst Du dich voll auf dein Unternehmen konzentrieren und schauen, wie du
dich damit über Wasser halten kannst. Dazu ist die sogenannte "Unternemischer Freiheit" von enormer
Bedeutung. Hinzu kommt viel Bürokram hinzu..

2.Alles, aber wirklich alles, was das JC oder der BA-Leistungsservice finanziell fördert, wollen die als
Gegenleistungen genauere Infos zum Verlauf deines Unternehmens  haben.
Viele Freelancer springen so schnell wie möglich von solchen Fördermitteln ab, da sie sonst schon ein
sogenannten Office-Manager  beschäftigten müssten. (Viel Zeitraub für Lullu..)

3.Zum derben Schluss beschneiden diese Fördermittel die unternehmische Freiheit und welches
Unternehmen will schon ellenlang mit seim Arge-SB daüber feilschen, welche Investitionen und
laufende Betriebskosten angemessen sind ?

Das vom BA-Leistungsservice beim ALG-II-Bezieher erkaufte Mitbestimmungsrecht ist im warsten
Sinne "Erfolgsinkompatibel"..

Für den Threadstarter wäre es sinnvoll, an seinem Taschenrechner zu gehen..

;)


Lass Dich nicht verhartzen !

Rudolf Rocker

ZitatZum derben Schluss beschneiden diese Fördermittel die unternehmische Freiheit und welches Unternehmen will schon ellenlang mit seim Arge-SB daüber feilschen, welche Investitionen und laufende Betriebskosten angemessen sind ?
Mein reden! ;D
Grade wenn es um die abzusetzenden Kosten geht fallen den SB lustige Sachen ein! Selbst beim Finanzamt kann man Firmenwagen, glaube ich, voll absetzen. Beim JC fängt dann die Diskussion an, das man den Firmenwagen ja auch privat nutzen würde und desshalb könne man den ja auch überhaupt nicht von den Kosten absetzen. Da müsste man dann ein Fahrtenbuch führen und dann könnte man die Kilometer die man geschäftlich fährt dort eintragen. Dieses Fahrtenbuch müsste man dann aber alle drei Monate beim SB vorlegen, usw. usw.
Drucker, Patronen und Papier das Gleiche: Nutzen sie doch auch Privat! Das können sie nicht absetzen!
Nee, da wirst du irre mit! Wenn schon Selbstständig, dann so, das Du von JC gleich weg bist!

Onkel Tom

Satiere..

Kommt eine selbständige Dentallaboranntin zum Jobcenter..
Ich muss diesen Monat noch 2 Rosenbohrer bestellen.
SB dazu: Ok, da muss ich Sie jetzt als Gärtnerin eintragen.

Satiere off..
Lass Dich nicht verhartzen !

Narhap

Da kann ich jetzt  langsam Anfangen das Gewerbe zu starten... :P

@Sunlight, danke für die Mühe, aber die Infos etc. hab ich mir letztes Jahr bereits geholt, hatte auch paar Gespräche mit Beratern für Existenzgründung.

Für mich war es Wichtig den Zuschuss der ARGE zu bekommen um das Nebengewerbe fortzuführen, da ich die monatlichen Kosten davon kenne und als frischer Bub aus der Ausbildung auch schön mein ALG-I ausrechnen konnte :rolleyes: Einnahmen wären erst mit der Zeit gekommen, man muss sich erst ja alles aufbauen und naja....
..über den Freibetrag brauchen wir wohl nicht zu sprechen.
Ja das sind alles Einschränkungen was Ihr beschreibt...also hab ich mir doch viel Stress mit denen gespart ;D

EDIT: Wenn es aber um Saktionen gehen würde, würde es im Schreiben doch so stehen statt der Kram mit dem Bewerbungsunterlagen, oder..?


schwarzrot

Zitat von: Narhap am 19:49:56 Di. 17.Mai 2016
EDIT: Wenn es aber um Saktionen gehen würde, würde es im Schreiben doch so stehen statt der Kram mit dem Bewerbungsunterlagen, oder..?

Vielleicht macht es sinn, wenn du dir überhaupt erstmal die §31-32 SGBII , bzw bei ALGI den § 159 SGBIII anschaust, um eine sinnvollere vorstellung zu bekommen, wofür du überhaupt nur 'sanktioniert' werden kannst?
Solange du diffuse ängste vor 'sanktionen' hast (bei AlgI nennt sich das 'sperrzeit', nicht 'sanktion' und ARGE es gibt schon länger nicht mehr: Benutzt du vor deinem Sb die falschen bezeichnungen, machst du ihm prima klar, dass du keine ahnung hast), bist du für einen SB eine leichte beute.

Normalerweise kommt auch vor einer geplanten 'sanktion'/'sperrzeit' eine schriftliche 'anhörung' ins haus.
Wäre sehr aussergewöhnlich, wenn der SB ohne vorwahnung eine mündliche 'anhörung' versucht (in diesem fall, nichts mündlich aussagen und darauf bestehen, die anhörung und vorwürfe schriftlich zu bekommen. Bei mündlichen dingen hast du grosse beweisprobleme!
Sachen die wichtig sind, sollte man mit dem SB immer schriftlich machen).
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagobert

Zitat von: Sunlight am 12:27:05 Di. 17.Mai 2016
Da du wiederholt nach Selbstständigkeit fragst, hier vielleicht mal Info-Material zum Lesen:
Da fehlt noch ein Link  ;):
https://www.elo-forum.org/existenzgruendung-selbststaendigkeit/
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Narhap

Wollte euch mal am laufenden halten...

Habe einen neuen SB bekommen, um mir kurz vor Ende noch einmal unter die Arme zu greifen... :rolleyes:  ;D
Treffen uns alle 4 Wochen zum Gespräch. Plant mich voraussichtlich in so ein Training für Vorstellungsgespräche zu stecken (bringt doch nichts wenn man erst gar nicht zu solchen eingeladen wird, wegen mangelnder Berufserfahrung wie man so schön hört), wenn es bis zum nächsten Termin nix mit Arbeit wird. X(
Soll zuästzlich für meine Liste noch aufführen, wie ich mich beworben hab (Persönlich, telefonisch usw.)...solle mal anderes machen als nur schriftlich und per mail...kann die mir etwas aufbrummen wenn ich das trotzdem nicht ändere?

Onkel Tom

Da kann man sehen, wie destruktiv das JC gegen junge Unternehmen agiert !!

Eindeutig geht es deiner SB darum, die Kontrolle über dich nicht zu verlieren.
SB meint nun, dich in einem "Bewerbungs-Arschtrittkurs" zu stopfen.
Du hast wenn ja noch mehr Ärger und wahnsinnigen Zeitraub an den Hacken.

So ein Anleiter eines Bewerbungstraining nimmt kaum Rücksicht darauf, wann
Du von deinem Unternehmen fern bleiben kannst, um dich zu trietzen und deine
persönlichen Stärken und Schwächen im Auftrage des SB aus zu schnüffeln.

Weiter hat Dich die SB durch Zuweisung in diesen Arschtrittkurs aus der
Arbeitslosenstatistik gestrichen. Das ist ihr Anreiz dazu, so ein Mist zu bauen..

Versuche SB davon zu überzeugen, das dein Bewerbungskonzept ausgeschlafen
ist, solch Bewerbungstraining überflüssig ist und mit deinen Verpflichtungen
zu deiner Selbständigkeit kollidiert beziehungsweise gefährdet.

Eine ausgefeilte Bewerbungsmappe beweist Dein Anliegen. Ein Bewerbungstraining
kannst Du nun genau so gebrauchen, wie ein Messer im Rücken..

SCHEIß ARGE-TERROR  >:( >:( >:(

Edit: Wie Du dich bewirbst, liegt ganz allein in deinem Ermessen, es sei denn du hast
eine EGV unterzeichnet, die diesbezüglich deine Entscheidungsfreiheit beschneidet.

Deswegen niemals eine EGV sofort unterzeichnen, sondern zwecks Bedenkzeit
mit nach Hause nehmen. 14 Tage Zeit ist legitim und wenn SB meint, die EGV nach
4 Tagen etc. haben zu wollen, lässt sich ihre Überrumpelungstaktik erkennen und
du brauchst darauf nicht zu reagieren.

Es ist dann besser so, das Du das SB-Büro mit den Worten verläßt "Sie werden
innerhalb von 14 Tagen von mir hören". Feddisch.

Bestens ist jedoch, das Du Dich mit so ein Mist nicht abkaspern musst in dem Du
auf ALG pfeifen könntest.

Viel Glück darauf, das Du von Deinem Unternehmen existieren kannst und auf ALG
verzichten könntest.

:)
Lass Dich nicht verhartzen !

Narhap

Hey Onkel Tom, danke für die Antwort.

Bewerbungsunterlagen sollte ich zum Termin mitbringen. Es war natürlich okay (alter SB hatte da nichts auszusetzen, mein neuer SB wollte paar Sachen anders geschrieben haben -> ist doch Geschmackssache meiner Meinung nach, man formuliert immer wie man etwas selber schreiben würde und liest man die Formulierung bei jemanden dann ein wenig anders, ist doch klar das man es am liebsten so hätte wie man es selber schreibt... :rolleyes: )

Der SB erwähnte nur was vom Vorstellungsgesprächtraining...für mich wäre es dann wirklich nur das Gespräch und nicht Bewerbung an sich (wenn doch, find ichs sehr intelligent sowas ans Ende eines ALG1-Empfängers zu setzen  :o

Und was ich mich noch frage, woran macht die ARGE sowas aus? Habe einen Kollegen der ist aus dem selben Grund und selben Zeitraum Arbeitssuchend wie ich. Er hat aber bisher noch keine Einladung bekommen, so wie ich zum letzten Termin letzter Woche. Wir beide hatten erst letzten Monat fast zeitgleich einen Termin bekommen...Der einzige Unterschied ist, dass er mal für  3 Wochen noch bei einer Leihfirma war (auch schön: hatte Mitarbeitergespräch weil die Chefs froh mit ihm waren, da sagte er nur dass er sich über etwas mehr Geld freuen würde, die haben ihn nach feierabend abgemeldet und ein sch*** Arbeitszeugnis ausgestellt). Vllt bekommt er deswegen den Termin etwas später...wenn gar nicht, versteh ich nicht warum man uns unterschiedlich behandelt.

Wenn ich so eine EGV bekommen würde, aber nicht Unterschreibe, was dann?
Oder wie setzt man sich dagegen zur wehr?

schwarzrot

Zitat von: Narhap am 18:06:19 So. 29.Mai 2016
Bewerbungsunterlagen sollte ich zum Termin mitbringen. Es war natürlich okay (alter SB hatte da nichts auszusetzen, mein neuer SB wollte paar Sachen anders geschrieben haben -> ist doch Geschmackssache meiner Meinung nach, man formuliert immer wie man etwas selber schreiben würde und liest man die Formulierung bei jemanden dann ein wenig anders, ist doch klar das man es am liebsten so hätte wie man es selber schreibt... :rolleyes: )
Ist ein beliebter trick der SBs: Nicht das kapitalistische system ist schuld, dass menschen arbeitslos werden (wie es eigentlich wirklich ist), sondern es liegt angeblich 'am arbeitslos' gemachten. Oder an deiner bewerbung, oder an deiner 'mangelnden qualifikation'. Oder daran, dass du nicht genug ausbeutbar bist, nicht genügend energie in das finden eines neuen jobs steckst.
Indem dein SB es schafft, deine gedanken auf ein nebenkriegsschauplatz zu bringen, schafft er es, dich zu kontrollieren.
Zitat
Der SB erwähnte nur was vom Vorstellungsgesprächtraining...für mich wäre es dann wirklich nur das Gespräch und nicht Bewerbung an sich (wenn doch, find ichs sehr intelligent sowas ans Ende eines ALG1-Empfängers zu setzen  :o
Du suchst schon wieder nach einem sinn, wo kein sinn existiert.
Zitat
Und was ich mich noch frage, woran macht die ARGE sowas aus?
Würfeln?
Oder dein SB hält dich für ein leichteres opfer, als der SB deines kollegen ihn?
Vielleicht hatte dein SB halt auch nur einen schlechten tag und meinte, er müsse für dich was tun?
ZitatHabe einen Kollegen der ist aus dem selben Grund und selben Zeitraum Arbeitssuchend wie ich. Er hat aber bisher noch keine Einladung bekommen, so wie ich zum letzten Termin letzter Woche. Wir beide hatten erst letzten Monat fast zeitgleich einen Termin bekommen...Der einzige Unterschied ist, dass er mal für  3 Wochen noch bei einer Leihfirma war (auch schön: hatte Mitarbeitergespräch weil die Chefs froh mit ihm waren, da sagte er nur dass er sich über etwas mehr Geld freuen würde, die haben ihn nach feierabend abgemeldet und ein sch*** Arbeitszeugnis ausgestellt). Vllt bekommt er deswegen den Termin etwas später...wenn gar nicht, versteh ich nicht warum man uns unterschiedlich behandelt.
Weil du halt pech hast?
Oder weil dein kollege besser weiss, was er will und er sich von seinem SB nicht an der nase rumführen läst?
Zitat
Wenn ich so eine EGV bekommen würde, aber nicht Unterschreibe, was dann?
Dann unterschreibst du die halt nicht. Fertig.
http://www.luisa-milazzo.de/wordpress/eingliederungsvereinbarung/
Zitat
Oder wie setzt man sich dagegen zur wehr?
Indem man die, nachdem man diese zwei wochen 'zur prüfung' mitgenommen hat, einfach nicht unterschreibt.
Und falls der SB einen verwaltungsakt mit selbigen schmus erlässt, dagegen widerspruch einlegt.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

mousekiller

Zitat von: schwarzrot am 03:28:21 Mo. 30.Mai 2016
Indem man die, nachdem man diese zwei wochen 'zur prüfung' mitgenommen hat, einfach nicht unterschreibt.
Und falls der SB einen verwaltungsakt mit selbigen schmus erlässt, dagegen widerspruch einlegt.

Ist eine gefährliche Vorgehensweise. Eine EGV ist - höchstrichterlich festgestellt - Verhandlungssache. Wenn jedoch der Gegenüber nicht reagiert, hat er vor Gericht weniger gute Karten, da man davon ausgehen kann, dass alles okay sei.
Besser: Gegenvorschläge schriftlich formulieren und nachweisbar schriftlich einreichen.
WENN der SB dann einen VA im gleichen Wortlaut erläßt, kann man gut argumentieren, dass man ja den Versuch der Verhandlung unternommen hat.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

schwarzrot

Zitat von: mousekiller am 06:50:11 Mo. 30.Mai 2016
Ist eine gefährliche Vorgehensweise.
Sorry, das ist totaler quatsch: 'Gefährlich' ist da gar nix.
Zitat
Besser: Gegenvorschläge schriftlich formulieren und nachweisbar schriftlich einreichen.
Klar, kann man machen, ist natürlich besser. Aber es gibt inzwischen einen haufen leute, die dem SB mittlerweile sagen, seine 'EGV' kann sie mal. Und die leben (unsanktioniert/ohne sperre) immer noch.
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WENN der SB dann einen VA im gleichen Wortlaut erläßt, kann man gut argumentieren, dass man ja den Versuch der Verhandlung unternommen hat.
Ja, stimmt. Leider klagen nur gefühlt ca. 0,5 prozent gegen ihren VA.
Und in der regel bekommt man erst einen klagetermin, nachdem die 'EGV-VA' längst abgelaufen ist und dann wird dir am ende PKH nicht gegeben, weil 'nicht beschwert'/kein überprüfungsbedarf mehr.
So helfen sich die gerichte, die eh in den HartzIV-klagen ertrinken und das sind dann meisst klagen gegen sanktionen oder rückforderungen, nicht 'nur' feststellungsklagen gegen blödsinnige 'EGV-VA's.
Selbst erlebt.

Das ich aber geklagt habe, hat es dann doch gebracht, seitdem sind die im jokecenter vorsichtiger, auch ohne finales urteil.  ;)
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Ich hab die EGV auch nicht unterschrieben und zum überprüfen mit nach Hause genommen. Dann kam die EGV- VA und ich habe Widerspruch eingelegt. Dem Widerspruch ist vom JC stattgegeben worden und ich hatte dann einen Termin mit SB und TL, bei dem wir eine Stunde lang über die EGV verhandelt haben und dabei kam auch eine ganz gute EGV bei raus. Diese hab ich dann aber auch nicht unterschrieben, sondern zum überprüfen mit nach Hause genommen! Dann kam wieder eine EGV per VA und ich habe erneut Widerspruch eingelegt. Diesem Widerspruch wurde ebenfalls stattgegeben und jetzt habe ich seit drei Jahren keine EGV und keine EGV- VA mehr gesehen! ;D

Das mit dem Verhandeln sollte man nur machen, wenn man die Materie auch einigermaßen verhandlungssicher verstanden hat. Wenn nicht (und das ist ja grade bei Neulingen der Fall), kann man sich damit auch böse in die Nesseln setzen, weil man sich freut, die Anzahl der Bewerbungsbemühungen von 8 auf 4 runterverhandelt zu haben, aber die dicken Klopper übersehen hat und sich jetzt freiwillig damit einverstanden erklärt.

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