Die AÜG-Reform und das Hintertürchen

Begonnen von dagobert, 01:25:58 Di. 24.Mai 2016

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dagobert

ZitatDie AÜG-Reform und das Hintertürchen

Die Regierung will gegen Scheinwerkverträge vorgehen und dazu u.a. das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) reformieren. Sie will Gutes tun, bewirkt aber womöglich genau das Gegenteil, sollte sich am Gesetzentwurf nichts mehr ändern.

Worum geht es?

Bisher gibt es ein sog. fingiertes Arbeitsverhältnis zwischen dem entliehenen Arbeitnehmer und dem ausleihenden Arbeitgeber (Entleiher): Nämlich dann, wenn der Entleiher einen Arbeitnehmer von einem Verleiher ausleiht, ohne dass der die entsprechende Erlaubnis dazu hat. Dieses immense Risiko war für den einigermaßen redlich handelnden Unternehmer bisher ausreichend Abschreckung vor Scheinwerkverträgen.

Der neue Gesetzentwurf zum AÜG sieht nun ein Widerspruchsrecht vor (§ 9 Nr. 1 AÜG-E): Damit will man offenbar dem Arbeitnehmer etwas Gutes tun, falls er doch so gerne bei seinem bisherigen Arbeitgeber bleiben möchte – und eben kein fingiertes Arbeitsverhältnis eingehen will.

[...]

Als schlauer Entleiher macht man nun was?

Man lässt den Leiharbeitnehmer einfach bei Arbeitsantritt einen solchen Widerspruch erklären. Den verpackt man etwas vornehm bspw. als Bestätigung, dass der Arbeitnehmer in jedem Fall beim Verleiher bleiben wolle – und schon ist nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfes ein wirksamer Widerspruch gegen ein fingiertes Arbeitsverhältnis da.

Damit sind aber die Risiken für den Entleiher auch weg – und damit auch die Abschreckungswirkung vor einem Scheinwerkvertrag.

Wir sind gespannt, ob der Gesetzgeber (1.) das merkt und (2.) das noch ändert; immerhin hat er sich die Bekämpfung der Scheinwerkverträge auf die Fahne geschrieben.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-aueg-reform-und-das-hintertuerchen_081902.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

ZitatAusbeutung am laufenden Band
Gewerkschaften im Norden kritisieren das neue Leiharbeitsgesetz als Minimalkonsens: Der Missbrauch von Werkverträgen werde nicht gestoppt.

(blablabla)

Frontal Stimmung gegen das Gesetz der Sozialdemokratin Nahles machen wollen die Gewerkschaften im Norden aber nicht.

(blablabla)

http://www.taz.de/Kritik-am-neuen-Leiharbeitsgesetz/!5303659/

Es war nicht anders zu erwarten. Da es aber genug Leute gibt, die da ganze zum Kotzen finden, muss es doch möglich sein, trotzdem dagegen frontal Stimmung zu machen. Auch den letzten, die auf den DGB gewartet haben, müsste nun klar sein, auf wessen Seite der DGB steht und dass es höchste Zeit ist, sich zu vernetzen und Aktionen zu machen.

BGS

Weder die deutsche "Regierung", noch die deutschen "Gewerkschaften" wollten je irgendjemandem ausserhalb ihrer Kreise "Gutes tun".

Völlig unnötig, sie bleiben ja eh in "Amt und Wuerden".

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

Nicht ganz kurz, aber lesenwert:
ZitatWie Nahles die Rechte von Leiharbeitern stärkt
Von Peter Schüren

Andrea Nahles feiert die Reform des Arbeitnehmer- überlassungsrechts. Das Gesetz führt zu einschneidenden Verschlechterungen im Vergleich zum geltenden Recht. Für Sozialdemokraten eigentlich ein Anlass zur Empörung.

[...]

Wenn das neue Widerspruchsrecht eingeführt ist, wird das Unternehmen, das solches Fremdpersonal einsetzt, schon bei Arbeitsaufnahme von jedem Fremdmitarbeiter verlangen, dass er einen solchen Widerspruch abliefert. Mit diesem ,,Persilschein" ist der illegale Entleiher in Sicherheit. Es gibt kein Arbeitsverhältnis zum illegalen Entleiher, keine Lohnzahlungspflicht und zwangsläufig keine Strafbarkeit wegen Beitragshinterziehung mehr. Der illegale Entleiher stünde nach dieser ,,Reform" sogar besser da als ein legaler Entleiher, denn er haftet nicht einmal als Bürge für die Sozialversicherungsbeiträge – diese Haftung gibt es bei legaler Überlassung.

Die Behauptung in der Begründung des Gesetzentwurfs, das Widerspruchsrecht solle die illegal verliehenen Arbeitnehmer davor schützen, in ein Arbeitsverhältnis gezwungen zu werden, das sie nicht wollen, ist abwegig. Es hat seit 1972 keinen einzigen Fall in Deutschland gegeben, in dem ein illegal überlassener Arbeitnehmer erfolgreich gezwungen wurde, beim illegalen Entleiher zu bleiben, nachdem die illegale Überlassung festgestellt war. Praktisch ausnahmslos müssen sich Arbeitnehmer, die beim illegalen Entleiher bleiben wollen, dort einklagen.

In den allermeisten Fällen wäre ein solcher Widerspruch für den Arbeitnehmer auch deshalb ein ,,Eigentor", weil ein Verleiher, der seine Leute illegal überlässt, keinen legalen Arbeitsplatz für ihn hat. Er kann nur illegal ausleihen und hat keinen eigenen legalen Betrieb. Einen richtigen Arbeitsplatz gibt es nur beim Entleiher. Der Widerspruch führt dann für den Arbeitnehmer direkt in die Arbeitslosigkeit – für den Entleiher aber zur Straflosigkeit und Haftungsbefreiung.

Es hat seit 1972 ungezählte Fälle illegaler Überlassung gegeben, die aufgedeckt wurden. In diesen Fällen mussten die illegalen Entleiher viele Millionen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Ihre Führungskräfte wurden auch immer wieder wegen Beitragshinterziehung verurteilt oder die Verfahren gegen hohe Zahlung im Rahmen eines ,,Deals" eingestellt – diese Variante ist viel häufiger.

Das fingierte Arbeitsverhältnis zum illegalen Entleiher und die anknüpfende Strafdrohung wegen Beitragshinterziehung haben die stärkste Abschreckungswirkung von allen Sanktionen. Das kann jeder Ermittler vom FKS und Zoll aus der Praxis bestätigen. Wenn das jetzt durch das ansonsten funktionslose Widerspruchsrecht faktisch beseitigt wird, dann ist der illegale Fremdpersonaleinsatz sehr viel weniger gefährlich als bisher.

Wer hat diese Reform, von der im Koalitionsvertrag kein Wort steht, im BMAS ,,bestellt"? Sicherlich nicht die illegal verliehenen Arbeitnehmer.
vollständiger Artikel:
https://makroskop.eu/2016/06/wie-nahles-die-rechte-von-leiharbeitern-staerkt/

Zum Autor:
Prof. Dr. Peter Schüren ist Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster. Seine Forschungsschwerpunkte sind Fremdpersonal im Unternehmen und die Strukturen kollektiver Interessenvertretung.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatLeiharbeit und Werkvertrag
Mogelpackung bleibt Mogelpackung

[06.06.2016]Die Regierung hat das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag auf den Weg gebracht. Ab 2017 sollen strengere Regeln gelten. Die Verleihdauer bei der Leiharbeit wird auf 18 Monate begrenzt, ab 9 Monaten gilt Equal Pay. Doch unser Experte Jürgen Ulber sieht wenig Positives, denn viele der Regelungen ließen sich leicht von den Arbeitgebern aushebeln.
[...]
In der Branche gilt weitgehend das Motto: wer Ansprüche einklagt, wird entlassen.
[...]
Liegt Arbeitnehmerüberlassung vor und ist der Vertrag nicht ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichnet, kommt zukünftig kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzbetrieb zustande. Eine wirksame Sanktion gegen illegale Beschäftigung, aber aus Arbeitgebersicht eine Folge, die verhindert werden muss. Hierzu stellt das Gesetz ein neues Instrument zur Verfügung: zukünftig kann der Entleiher von den Folgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung dadurch befreit werden, dass der Leiharbeitnehmer dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses ,,freiwillig" widerspricht.
[...]
Und da das Gesetz den Verleiher nicht daran hindert, den Leiharbeitnehmer bei Ablauf den 9-Monatsfrist beim Entleiher durch einen anderen Leiharbeitnehmer zu ersetzen, liegt es im Belieben des Entleihers, ob ein Leiharbeitnehmer jemals einen Anspruch auf Equal-Pay erlangt. Im Hinblick auf die Stärkung der unternehmerischen Freiheit kann die Arbeitsministerin insoweit von einem erfolgversprechenden Vorhaben sprechen. Aus Sicht der Arbeitnehmer ist dieses Vorhaben allerdings nichts anderes als eine üble Mogelpackung.
vollständiger Artikel:
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2016/06/immer-noch-eine-ueble-mogelpackung.php
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rappelkistenrebell

Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Kuddel

ZitatLeiharbeit
Legalisiertes Lohndumping

Angeblich soll das Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit mit Lohndrückerei aufräumen. In Wirklichkeit zementiert es die Spaltung der Belegschaft. Gastbeitrag von Sahra Wagenknecht.


Das geplante Gesetz zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen soll angeblich mit der Lohndrückerei und Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Betrieben aufräumen. Tatsächlich können Unternehmen weiterhin reguläre Arbeitsplätze durch Leiharbeit und Werkverträge ersetzen, was die Löhne drückt und die Spaltung der Belegschaften zementiert. Und für Beschäftigte wird es durch das Gesetz womöglich noch schwerer, gegen den Missbrauch von Scheinwerkverträgen vorzugehen.

Die Überlassung von Arbeitnehmern soll nur vorübergehend erfolgen, so schreibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vor. Was vorübergehend bedeutet, wird im Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Nahles nun konkretisiert: Leiharbeit soll auf 18 Monate begrenzt werden, nach neun Monaten sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn erhalten. Diese Fristen sind aber nicht nur so lang, dass sie drei Viertel aller Leiharbeitsverhältnisse gar nicht betreffen. Sie können auch durch Tarifverträge endlos verlängert werden. Zudem beziehen sich die Fristen nicht auf den Arbeitsplatz, sondern auf den einzelnen Arbeitnehmer: Unternehmen können also unbegrenzt Leiharbeitskräfte beschäftigen, wenn sie diese spätestens alle 18 Monate austauschen. Mit einer Unterbrechung von drei Monaten soll jeder Leiharbeiter sogar wieder auf seinem alten Arbeitsplatz eingesetzt werden können. Statt durchzusetzen, dass für gleiche Arbeit am gleichen Ort auch der gleiche Lohn gezahlt wird, wird die Zwei-Klassen-Gesellschaft in den Betrieben mit diesem Gesetz weiter gefestigt.

Auch der Missbrauch von Werkverträgen wird durch das Gesetz eher erleichtert als unterbunden. Bislang konnten sich alle Beschäftigten bei illegaler Überlassung auf einen festen Arbeitsplatz im Einsatzbetrieb einklagen, zudem konnten Unternehmen wegen der Hinterziehung von Sozialbeiträgen strafrechtlich belangt werden. Dagegen sollen Unternehmen in Zukunft ohne Risiko illegale Arbeitnehmerüberlassung betreiben dürfen. Sie müssen nur ihre Beschäftigten schriftlich erklären lassen, dass sie an ihrem Arbeitsverhältnis im Entleihbetrieb festhalten.

Statt Unternehmen zu ermöglichen, von den Beschäftigten Freibriefe für schmutziges Lohndumping zu erhalten, sollte die Regierung lieber den Belegschaften ermöglichen, gegen den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen ein Veto einzulegen.
http://www.fr-online.de/gastwirtschaft/leiharbeit-legalisiertes-lohndumping,29552916,34398344.html

Wampel

ARD-PlusMinus zur Leiharbeitsreform:
ZitatLeih- und Werkvertragsarbeiter verdienen oft weniger als die Stammbelegschaft.
Das soll sich seit Jahren schon ändern.
Jetzt hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt.
Hält er, was er verspricht?
http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/kampf-um-leiharbeit-100.html
(ca. 7 min)

Nachtrag:
Ergänzend dazu: Interview mit Prof Däubler

https://www.youtube.com/watch?v=2mJ-37bjFnM
(ca. 12 min)

dagobert

ZitatKlare Regeln für Leiharbeit

Zur morgigen 1. Lesung des Gesetzentwurfs gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen fordert Annelie Buntenbach deutliche Verbesserungen:

,,Eine Million Leiharbeiter und hunderttausende Beschäftigte, die in ausbeuterischen Werkverträgen arbeiten, warten darauf, dass der Gesetzgeber dem Missbrauch einen Riegel vorschiebt. Klare Regeln sind notwendig.

Bei der Leiharbeit gehört dazu, dass Drehtüreffekte bei der Höchstüberlassungsdauer vermieden werden. Die Höchstüberlassungsdauer muss an den Arbeitsplatz gebunden sein. Darüber hinaus dürfen Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden – im derzeitigen Gesetzesentwurf fehlt an dieser Stelle neben der Konzernleihe auch die gelegentliche Leiharbeit.

Auch für Werkverträge brauchen wir klare Regeln. Menschen in Werkverträgen werden oft schlechter bezahlt und haben weniger Kündigungsschutz. So entstehen zwei Klassen von Beschäftigten im Betrieb. Entgegen der Aussage des Koalitionsvertrags, die Prüftätigkeit der Behörden zu erleichtern, herrscht bei den Kontrolleuren große Rechtsunsicherheit. Daher bedarf es einer präzisen Regelung zur Abgrenzung der Werkverträge. Derzeit finden sich nur allgemeine Oberbegriffe im Gesetz. Auf dieser Grundlage werden Kontrolleure – schon aus Angst vor Schadensersatz – weiterhin immer wieder davor zurückschrecken, überhaupt durchzugreifen".
http://www.dgb.de/presse/++co++a573fa18-7ff8-11e6-8daa-525400e5a74a
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Wer mal sehen will, wie Klabusterbeeren live und in Farbe aussehen, wird vielleicht bei der nächsten Anhörung der Sachverständigen zur geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am kommenden Montag fündig:

ZitatAÜG-Anhörung: iGZ vertritt Zeitarbeitsbranche
(...)
Neben dem stellvertretenden iGZ-Bundesvorsitzenden, Sven Kramer, werden Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, und Andrea Resigkeit, Leiterin iGZ-Hauptstadtbüro, vor Ort sein. Die Anhörung findet am 17. Oktober zwischen 12.30 Uhr und 14 Uhr statt und wird im Parlamentsfernsehen auf Kanal 2 übertragen.
http://ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/aueg-anhoerung-igz-vertritt-zeitarbeitsbranche

http://www.bundestag.de/

Materialien, Liste der Geladenen, schriftliche Stellungnahmen:

http://www.bundestag.de/blob/475452/8c5947b787e706353a0256d78e4193f6/materialzusammenstellung-data.pdf

18.10. Protokoll der Anhörung:

http://www.sozialpolitik-portal.de/uploads/sopo/pdf/2016/2016-10-17_Leiharbeit_u_Werkvertraege_Wortprotokoll.pdf

dagobert

Der IGZ diskutiert auch.  >:D

http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2016/praesentationen_potsdamer_rechtsforum_gesamt.pdf
Auf dass euch beim Lesen nicht schlecht wird.  ;D

Interessant fand ich allerdings die Seiten 84+85:
Am 23.11.16 wird sich das Bundesarbeitsgericht mal wieder mit den Zeitkonten befassen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Am 21.10. wird es beschlossen, und für die Chronik hier nochmal ein Radiointerview:

Zitat19.10.2016
Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen: "Von einer Million haben nur 250.000 Menschen was von dieser Regelung"
Radio Dreyeckland sprach über diesen Gesetzentwurf mit der linken Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann, die bei ihrer Fraktion insbesondere für Gewerkschaftsfragen zuständig ist. Trotz einzelner Verbesserungen sieht Jutta Krellmann vor allem eine Verschlechterung in der Neuregelung.
http://www.freie-radios.net/79510? 

dagobert

ZitatEin "kleingehäckseltes" koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen
Von Stefan Sell

Sie haben es getan. Nach einem sehr langen Prozess vom ersten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der am 16.11.2015 vorgelegt und schnell wieder zurückgezogen wurde, bis hin zu einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9232), über den dann - versehen mit einigen wenigen Korrekturen (vgl. Drucksache 18/10064 vom 19.10.2016) - heute im Bundestag abschließend abgestimmt wurde, so dass die Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum 1. April 2017 in Kraft treten werden.
Neue Regelungen zu Werkverträgen und Leiharbeit beschlossen, meldet der Deutsche Bundestag folglich Vollzug: ,,Ordnung auf dem Arbeitsmarkt": Das will die Koalition mit ihrer Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen erreichen, die der Bundestag am Freitag, 21. Oktober 2016, mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat. Die Opposition spricht dagegen von ,,Etikettenschwindel".
Zu den Inhalten der Gesetzesänderungen kann man der Mitteilung des hohen Hauses entnehmen: »Damit sollen ab April 2017 Leiharbeiter nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbelegschaften bekommen. Zugleich wird die Höchstverleihdauer auf 18 Monate begrenzt. In beiden Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich, wenn Tarifverträge etwas anderes regeln.« Und da sind wir schon mittendrin in der notwendigen Bewertung der gesetzgeberischen Bemühungen, die tatsächlich in der Gesamtschau als gescheitert betrachtet werden müssen - selbst wenn man nicht die Maßstäbe der Oppositionsparteien anlegt, sondern den starting point des Unternehmens, also den Koalitionsvertrag aus dem Dezember 2013. Dort findet man auf den Seite 49 und 50 die Ziele unter den Überschriften "Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern" sowie "Arbeitnehmerüberlassung weiterentwickeln".

Gemessen daran muss man zu dem Ergebnis kommen, dass man zwar mit den nun verabschiedeten gesetzlichen Regelungen formal den Auftrag des Koalitionsvertrags abgearbeitet hat, inhaltlich aber ist daraus ein Abarbeitungsgesetz geworden, das darunter leidet, dass hier zwei "Partner", die in unterschiedliche Richtungen laufen wollten, ein Gesetz gezimmert haben, was in der Abbildung der völlig konträren Sichtweise auf die (Nicht-)Regulierung der Leiharbeit zu einem Regelwerk geführt hat, das im besten Fall an den Betroffenen völlig vorbei geht, also keine Wirkungen entfalten kann. Es gibt aber auch handfeste Verschlechterungen.
weiterlesen:
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2016/10/227.html

ZitatBeschlussempfehlung und Bericht

http://www.arbrb.de/media/BT_Drs_1810064.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Beitrag zum Thema auf ZOOM mit einigen weiterführenden Links (die zu kopieren ich grad zu faul bin).
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?f=21&t=5369&start=30#p40864
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

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Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat"Gesetzesnovelle zu Leiharbeit ist ein Rückschritt"

Interview mit Professor Dr. Peter Schüren zur Gesetzesnovelle zu Leiharbeit und Werkverträgen, die am 1. April 2017 in Kraft treten soll.
http://www.waz.de/wirtschaft/arbeitsrechtler-professor-schueren-sieht-gesetzesnovelle-zu-leiharbeit-als-rueckschritt-id209007859.html
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Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Die ruhmlosen Caritas-Katholen empfehlen ziemlich unverhohlen wegen der Änderung des AÜG die Anwendung von Werkverträgen oder gleich ganz die Ausgliederung von Teilbereichen:

Zitat(...)
Zahlreiche Leistungen der Servicegesellschaften können im Rahmen von Werkverträgen erbracht werden, und in vielen Tätigkeitsbereichen ist eine Umstellung auf Werkverträge problemlos realisierbar - erfahrungsgemäß zum Beispiel für Reinigungs- und Cateringleistungen.
(...)
Wenn Mitarbeiter der Servicegesellschaft und Mitarbeiter der Einrichtung in einem sogenannten Mischbetrieb arbeitsteilig zusammenarbeiten, können keine wirksamen Werkverträge geschlossen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in der Küche einer Senioreneinrichtung sowohl Mitarbeiter der Servicegesellschaft als auch Mitarbeiter der Senioreneinrichtung eingesetzt werden. Die Mitarbeiter der Servicegesellschaft erhalten ihre Weisungen von den Mitarbeitern der Senioreneinrichtung und müssen sich auch mit anderen Mitarbeitern absprechen. In einem solchen Fall sollte eine unternehmerische Entscheidung getroffen werden, ob die gesamte Küche im Rahmen eines Betriebsüberganges auf die Servicegesellschaft übertragen wird oder ob künftig alle Mitarbeitenden bei der Senioreneinrichtung angestellt werden.
(...)
https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2017/artikel/reform-der-leiharbeit

counselor

Da sieht man,  dass die Katholen ihren Glauben nicht leben.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

dejavu

Gültig ab 1. April? Das Datum passt. Die Verbesserungen die Leiharbeiter direkt betreffen sind überwiegend unwirksam, eine Verschlechterung ergibt sich daraus allerdings nicht.
Ärgerlicher ist Folgendes:
ZitatDie bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10.07.2013 - 7 ABR 91/11), die maßgeblich auf den Schutz der Stammbelegschaft abstellt, ist somit veraltet. Keine gute Nachricht für Betriebsräte, die einen Abbau der Stammbelegschaft verhindern wollen.
(von der Templin-Thiess Seite)
Besonders sauer stößt auch dies auf:
Zitat..., durch Tarifvertag der Einsatzbranche kann die Höchstüberlassungsdauer über den Zeitraum von 18 Monate erhöht werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf keine Höchstgrenze vor. Weiter können nicht-tarifgebundene Unternehmen im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages durch Betriebsvereinbarung die Höchstüberlassungsdauer auf maximal 24 Monate anheben.
Wird schwierig sein herauszufinden, wo überall Schlechterstellungen für LAN vereinbart werden, so entsteht ein unübersichtlicher Flickenteppich.
Das Handeln von Betriebsräten in nichttarifgebundenen Unternehmen steht ja kaum im Fokus der Öffentlichkeit.
Damit wird ein Einstieg in eine Betriebsratsgeseuerte rechtliche Beliebigkeit geschaffen, ein "Ausschleichen" des Gesetzgebers sozusagen.
Davon mal ab, wie oben schon angedeutet, 9 Monate? 18 Monate? Pure Augenwischerei.

Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Fritz Linow

Zitat von: dejavu am 10:10:42 Sa. 08.April 2017
Besonders sauer stößt auch dies auf:
Zitat..., durch Tarifvertag der Einsatzbranche kann die Höchstüberlassungsdauer über den Zeitraum von 18 Monate erhöht werden. Hierfür sieht der Gesetzentwurf keine Höchstgrenze vor. Weiter können nicht-tarifgebundene Unternehmen im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages durch Betriebsvereinbarung die Höchstüberlassungsdauer auf maximal 24 Monate anheben.

IGM hält 48 Monate für brauchbar:

Zitat
19.04.17
IG Metall sagt Ja: Leiharbeit bis zu 48 Monaten

In der Metall- und Elektroindustrie können Zeitarbeiter künftig deutlich länger beschäftigt werden. Gesamtmetall und IG Metall haben sich darauf verständig, die Höchstverleihdauer von 18 Monaten auf bis zu 48 Monate anzuheben, berichtet die HAZ.

Die Zeitung beruft sich auf den neuen "Tarifvertrag zum Einsatz von Leih- und Zeitarbeitnehmern", der ihr vorliege.

Der Bundestag hat im Herbst 2016 neue Regeln für die knapp eine Million Zeitarbeiter beschlossen. Um Leiharbeit als Dauerzustand zu verhindern, wurde grundsätzlich eine Höchstverleihdauer von anderthalb Jahren vorgeschrieben. Das Gesetz enthält jedoch eine Öffnungsklausel für die Tarifparteien.

Die neue Regelung für die Metallindustrie sehe vor, dass Arbeitgeber und Betriebsräte auf der Firmenebene eine Verleihdauer von bis zu 48 Monaten vereinbaren könnten, sagte Rio Antas aus der Tarifabteilung des IG-Metall-Vorstands der HAZ. "Das ist aber nur möglich, wenn die Arbeitnehmervertreter dem freiwillig zustimmen."

Eine Höchstverleihdauer von vier Jahren sieht die IG Metall als Ausnahme an, um betrieblich über den tarifvertraglich geregelten Rahmen hinaus bessere Beschäftigungsbedingungen zu sichern.
https://www.produktion.de/nachrichten/unternehmen-maerkte/ig-metall-sagt-ja-leiharbeit-bis-zu-48-monaten-342.html

Fritz Linow

Da die "Absenkung" der Höchstüberlassungsdauer von 18/24 auf 48 Monate einigen medialen Wind verursacht, stellt die IGM Hannover heute klar:

ZitatKurzinformation zu den ,,Veröffentlichungen" neue TV Regelungen Leiharbeit in der Metallindustrie

20.04.2017 | Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestern wurde in Print- und Rundfunkmedien derart berichtet, dass der Eindruck entsteht, die bisherigen Regelungen des TV LEIZ (Leih- und Zeitarbeit) mit den Beschäftigungsgrenzen 18/24 Monaten werden durch eine Regelung mit 48 Monaten generell abgelöst.

Dies ist eindeutig nicht der Fall!

Richtig ist:

- es finden TV Verhandlungen zu Leiharbeitsregelungen zur Zeit statt
- es gibt noch kein unterschriebenes Ergebnis.

Wir werden euch in Kürze dazu detaillierter informieren.
http://www.igmetall-hannover.de/aktuelles/meldung/kurzinformation-zu-den-veroeffentlichungen-neue-tv-regelungen-leiharbeit-in-der-metallindustrie/

Hoffentlich unterschreiben sie das nicht, haha.


dagobert

Zitat von: Fritz Linow am 16:38:45 Do. 20.April 2017Hoffentlich unterschreiben sie das nicht, haha.
Optimist.

ZitatUnsere IG Metall stimmt Einsatz im Entleihbetrieb bis zu vier Jahren zu!

Kein Wort zu gleichem Geld für gleiche Arbeit ab dem ersten Einsatztag!

Kein Wort zur Beteiligung von KollegInnen in Leiharbeit bei der Beteiligung an der Entscheidungsfindung von Betriebsräten in den Entleihbetrieben.


LeiharbeiterInnen dürfen seit dem 1. April 2017 im Prinzip nur noch für 18 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden, so die Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Nun hat mit der Metall- und Elektroindustrie die erste Branche eine Ausnahme von diesem Gesetz vereinbart. In der Metall- und Elektroindustrie können Leiharbeiter künftig bis zu 48 Monate in einem Betrieb eingesetzt werden – statt 18 Monaten, wie es das seit dem 1. April in Kraft getretene Gesetz vorsieht.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat des entleihenden Unternehmens abschließt.

Der nun vereinbarte Tarifvertrag ist laut labournet.de noch nicht unterschrieben. Das soll erst geschehen, wenn ein weiterer Tarifvertrag über Branchenzuschläge in der M+E Industrie fertig verhandelt ist.
http://www.igmetall-zoom.de/

http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?f=30&t=5468
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?f=30&t=5490

ZitatHöchstüberlassungsdauer in der Metall und Elektroindustrie geknackt: IG Metall stimmt Zeitarbeit bis zu vier Jahren zu
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/leiharbeit-gw/hoechstueberlassungsdauer-der-metall-und-elektroindustrie-geknackt-ig-metall-stimmt-zeitarbeit-bis-zu-vier-jahren-zu/

ZitatWenn die Leiharbeiter in der Leiharbeit per Tarifvertrag eingemauert werden und ein schlechtes Gesetz mit gewerkschaftlicher Hilfe noch schlechter wird
[...]
Und mal grundsätzlich gedacht: Ist es nicht eigentlich der Sinn tarifvertraglicher Regelungen, dass damit die Arbeitnehmer besser gestellt werden und gerade nicht schlechter? Man muss sich klar machen: Hier wird durch einen Tarifvertrag eine Abweichung ermöglicht, bei dem sich die betroffenen Leiharbeitnehmer schlechter stellen als würde es nur die gesetzliche Begrenzung auf 18 Monate geben.
[...]
»Diesen Abschluss hätte ich von christlichen Gewerkschaften erwartet, aber nicht von der IG Metall. Wenn das Gesetz am Ende besser ist als der Tarifvertrag, dann fragt sich der mündige Gewerkschafter, wozu er eine Gewerkschaft braucht, die solche Tarifverträge abschließt«, kommentierte die niedersächsische Bundestagsabgeordnete und IG-Metall-Gewerkschaftssekretärin Jutta Krellmann (LINKE)
https://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/04/leiharbeit.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

ZitatZementierte Spaltung
Gewerkschaft und Unternehmer wollen längere Beschäftigungsdauer für Zeitarbeiter


Eine Meldung, wonach sich die Industriegewerkschaft Metall und der Unternehmerdachverband Gesamtmetall in einer Vereinbarung für Leiharbeiter auf eine Anhebung der maximalen Verleihdauer von bisher 18 Monaten auf künftig bis zu 48 Monate geeinigt hätten, ließ am Mittwoch viele Gewerkschafter aufhorchen. So berichtete die »Hannoversche Allgemeine Zeitung« (HAZ) unter Berufung auf IG-Metall-Kreise, dass eine entsprechende neue bundesweite Regelung für die Metall- und Elektroindustrie auf betrieblicher Ebene zwischen Geschäftsführung und Betriebsräten in trockenen Tüchern sei. Eine solche Verlängerung setze jedoch voraus, dass die zuständigen Betriebsräte dem »freiwillig zustimmen«, berichtete das Blatt und bezog sich dabei auf eine Erklärung des Tarifexperten Juan-Carlos Rio Antas von der IG-Metall-Vorstandsverwaltung in Frankfurt am Main.

Während am Mittwoch von der IG Metall offiziell auf Anfrage kein Statement zu bekommen war, bestätigte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander gegenüber »nd« den Abschluss einer entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen den Tarifparteien auf Bundesebene. Auf die Inhalte habe man sich bereits im Februar geeinigt. Alles werde nun in den kommenden Wochen voraussichtlich zügig in regionale Tarifverträge mit den jeweiligen, für die Tarifpolitik federführenden IG-Metall-Bezirken einfließen. Bei diesen Regelungen gehe es darum, der jüngsten Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) durch den Gesetzgeber auf tarifvertraglicher Basis Rechnung zu tragen, so Zander. In diesem Gesetz ist festgelegt, dass ein Leiharbeiter maximal 18 Monate lang an denselben Betrieb ausgeliehen werden darf.

Nun seien IG Metall und die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche dabei, den Tarifvertrag über Branchenzuschläge für die Löhne der Leiharbeiter neu auszuhandeln. Gesamtmetall sei sich mit der Gewerkschaft einig, dass ohne konkreten Sachgrund künftig eine Verleihdauer von maximal 48 Monaten möglich sein soll, wenn dies freiwillig zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung vereinbart wurde. Bestünden Sachgründe, etwa in Form konkreter Projekte, so solle - ebenfalls auf freiwilliger Basis - eine über 48 Monate hinausgehende Verleihdauer möglich sein, so Zander. Nach seinen Angaben sind derzeit in der Metall- und Elektroindustrie bundesweit gut 200 000 Zeitarbeiter eingesetzt. Bei insgesamt 3,8 Millionen Beschäftigten entspreche dies einem Anteil von etwa fünf Prozent.

Unterdessen mehren sich unter Gewerkschaftern auch kritische Stimmen, die in einer heraufgesetzten Verleihdauer einen weiteren Vorstoß zur Verewigung von Leiharbeit und damit zur Zementierung der Spaltung der abhängig Beschäftigten durch die Prekarisierung von Arbeitsbedingungen sehen. »Damit wird Leiharbeit immer mehr verewigt«, befürchtet ein ehemaliger VW-Betriebsrat aus Wolfsburg auf nd-Anfrage. Auch Alexander Schalber von der Initiative IG Leiharbeit kritisierte die Neuregelung: »Arbeitsministerin Andrea Nahles hat die von vielen Kritikern vorgetragenen Defizite im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz missachtet. Dies wird nun von der Industrie dankend in Anspruch genommen«, so Schalber.

»Diesen Abschluss hätte ich von christlichen Gewerkschaften erwartet, aber nicht von der IG Metall. Wenn das Gesetz am Ende besser ist als der Tarifvertrag, dann fragt sich der mündige Gewerkschafter, wozu er eine Gewerkschaft braucht, die solche Tarifverträge abschließt«, kommentierte die niedersächsische Bundestagsabgeordnete und IG-Metall-Gewerkschaftssekretärin Jutta Krellmann (LINKE): »Leiharbeiter werden zur Verhandlungsmasse zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern gemacht. Unter den Augen und mit Zustimmung der IG Metall wird die Zwei-Klassen-Belegschaft weiter zementiert«, so die Gewerkschafterin. »So verbessert man die Arbeits- und Lebensbedingungen abhängig Beschäftigter auf gar keinen Fall«, ist Krellmann überzeugt.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1048568.zementierte-spaltung.html

Fritz Linow

Von wem so alles Kritik an der IG Metall kommt:

ZitatDie Christliche Gewerkschaft Metall übt Kritik am Tarifabschluss in der Zeitarbeit.

Stuttgart, 20.4.2017. Den vorgesehenen Tarifabschluss für Leiharbeitnehmer, den die IG-Metall in Niedersachsen gut zwei Wochen nach der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit dem Arbeitgeberverband unterzeichnen will, soll eine Beschäftigung von bis zu 48 Monaten im Betrieb ermöglichen. Adalbert Ewen, der Bundesvorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) bezeichnet das als einen Bärendienst für die von den Gewerkschaften vehement eingeforderten weiteren Verbesserungen der Situation in der Zeit- und Leiharbeit.

Adalbert Ewen: ,,die vom Gesetzgeber ermöglichte Verlängerung der Beschäftigungszeit von höchstens 18 Monaten in einem Betrieb durch Betriebsvereinbarung  so radikal auszuweiten, wirkt wie Hohn für alle diejenigen, denen das gesetzgeberische Ergebnis völlig unzureichend erschien. Damit wird ein absolut falsches Signal gesetzt, weil Nachahmerregelungen vorprogrammiert sind. Im Nachhinein hat es sich als absolut richtig erwiesen, dass die CGM in der Zeitarbeit kein Tarifpartner mehr für nur marginale Verbesserungen sein wollte. Wir sind weit weg vom Ziel einer wirklichen Angleichung der Arbeitsverhältnisse zu ,,normal Beschäftigten."

Die CGM fordert, dass spätestens dann, wenn die Höchstdauer der gesetzlichen Ausleihfrist erreicht ist, auch die Festanstellung erfolgen muss.
http://www.cgm.de/cms/index.php?section=news&cmd=details&newsid=1294




Rudolf Rocker

ZitatDie CGM fordert, dass spätestens dann, wenn die Höchstdauer der gesetzlichen Ausleihfrist erreicht ist, auch die Festanstellung erfolgen muss.
Na sowas!  ;D

dagobert

Zitat48 Monate Befristung – neuer TV Leiharbeit der IG Metall
Wird Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von der IG Metall verschlimmert ?

Mit einer ausführlichen Stellungnahme reagiert die Kölner IG Metall auf die mediale Berichterstattung zum Tarifvertrag LeihZ für die Metall- und Elektroindustrie. Fazit: Der neue TV LeihZ für die Metall- und Elektroindustrie verschlimmert nichts in der Situation der Leiharbeitnehmer. Aber er verbessert auch kaum etwas. Er passt letztlich nur den Tarifvertrag an das neue AÜG an und nutzt dabei die kleinen Verbesserungen, die in diesem Gesetz enthalten sind!
http://koeln-bonn.dgb.de/themen/++co++782709b2-2672-11e7-ba50-525400e5a74a
http://koeln-bonn.dgb.de/themen/++co++eb9916a6-2672-11e7-8a6f-525400e5a74a?t=1
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Best of Presseerklärung der IGM zur Leiharbeit vom 26.4.17:

ZitatDie Leiharbeit zu regeln bleibt unsere Aufgabe

Die Materie ist komplex. Und die IG Metall steht fest an der Seite aller Leihbeschäftigten.

Die Verbesserung für die Beschäftigten in der Leiharbeit bleibt ein zentrales Ziel der IG Metall.

Auch in Zukunft bleibt es unser erklärtes Ziel, die Leiharbeit zurückzudrängen oder zumindest die konkreten Arbeitsbedingungen für diese Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit ihnen zu verbessern.
http://www.igmetall-bbs.de/aktuelles/meldung/die-leiharbeit-zu-regeln-bleibt-unsere-aufgabe/

Seit wann drängt die IGM die Leiharbeit zurück?

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

Am besten ist der hier:

ZitatUnd schließlich machen Tarife und Betriebsvereinbarungen Leiharbeit teurer und damit weniger attraktiv für den Arbeitgeber.

Fritz Linow

Auch Sklavenhändler sehen Probleme beim neuen AÜG, keine Schnupperarbeit mehr und so weiter:

ZitatExperten warnen: Diese 5 Fallen bringt das Zeitarbeits-Gesetz
https://www.linkedin.com/pulse/experten-warnen-diese-5-fallen-bringt-das-dr-ralf-eisenbeiss

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