EGV ...auf alle VV´s bewerben, auch ohne RV in den einzelnen Briefen?

Begonnen von Halmök, 13:33:32 Di. 31.Mai 2016

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Halmök

In meiner Eingliederungsvereinbarung steht das ich mich auf jeden Vermittlungsvorschlag innerhalb von drei Tagen bewerben muss, gilt das auch wenn in den einzelnen Vermittlungsvorschlägen keine Rechtsfolgebelehrung mit bei ist?

die SA scheißt mich im Moment zu mit den Prekär Vorschlägen.

Die mindestens fünf Bewerbungen für diesen Monat habe ich schon geleistet.

MfG

counselor

Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Halmök

Danke, noch eine Frage, stelle ich besser gleich hier, ohne neuen Thread:

Im Antrag zur fortlaufenden Bewilligung des ALG2 stand das ich mit dem Antrag dazu verpflichtet sei das ich jede EGV unterschreiben muss , sonst verliere ich das Recht auf ALG2, oder beim nächsten Folgeantrag auf ALG2 bleibt mir eine Bewilligung verwehrt.

Führen EGV´s per Verwaltungsakt also zum Verlust von ALG2?


MfG

Rudolf Rocker

Kannst Du das Schreiben, in dem das steht, mal anonymisiert hier reinstellen? So eine schriftliche Aussage eines JC würde mich mal interessieren.
Besonders, weil ich dazu keine Rechtsgrundlage sehe.

counselor

Eine Weigerung, eine bestimmte EGV zu unterschreiben, führt nicht zum Verlust des ALG2-Anspruchs. Allerdings kommt dann ein Verwaltungsakt, der die ansonsten durch EGV zu treffenden Regelungen beinhaltet, auf Dich zu. Früher konnten die JCs den Nichtabschluß einer EGV sanktionieren. Diese Möglichkeit gibt es heute aber nicht mehr.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

mousekiller

Es gibt hierzu keine Rechtsgrundlage mehr. Seit 2012 ist die Nichtunterschrift unter die EGV nicht mehr sanktionierbar.

Nach neuester Rechtssprechung muß auch zum Abschluß einer EGV eine "hinreichende" Verhandlungsphase vorhanden sein, ehe ein Verwaltungsakt erlassen werden darf.

Edit: Counselor war schneller. Aber ich lasse es mal stehen.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Halmök

Den Antrag in dem das stand habe ich abgegeben, und leider keine Kopie gemacht, aber vielen Dank für eure Antworten, und eure Geduld mit mir.


Hab den Eindruck das es sich mit dem Jobcenter demnächst wieder zuspitzen wird mit mir.

Vielen Dank.

Rudolf Rocker

ZitatDen Antrag in dem das stand habe ich abgegeben, und leider keine Kopie gemacht, aber vielen Dank für eure Antworten, und eure Geduld mit mir.
Was, Du gibst Anträge ab, ohne diese vorher zu kopieren bzw. einzuscannen? 8o Ich lege Dir mal den Rat wärmstens ans Herz, sich das in Zukunft mal anzugewöhnen! ;)

dagobert

Zitat von: Halmök am 14:21:50 Di. 31.Mai 2016
Im Antrag zur fortlaufenden Bewilligung des ALG2 stand das ich mit dem Antrag dazu verpflichtet sei das ich jede EGV unterschreiben muss , sonst verliere ich das Recht auf ALG2, oder beim nächsten Folgeantrag auf ALG2 bleibt mir eine Bewilligung verwehrt.
Da hat wohl ein SB feuchte Träume ...  ::)
Kopier das beim nächsten Antrag mal, oder mach ein Foto.

ZitatFühren EGV´s per Verwaltungsakt also zum Verlust von ALG2?
Nein, denn mit dem Wegfall der Leistungsberechtigung entfiele auch die Rechtsgrundlage für einen solchen VA.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

Zitat von: mousekiller am 14:52:53 Di. 31.Mai 2016Nach neuester Rechtssprechung muß auch zum Abschluß einer EGV eine "hinreichende" Verhandlungsphase vorhanden sein, ehe ein Verwaltungsakt erlassen werden darf.
Genau! Zum Abschluss einer EGV müssen das Jobcenter und Du auch wirklich verhandelt haben, dh die Inhalte der EGV in einem am Eingliederungsziel orientierten Prozess erarbeitet haben. Dh der SB muß mit Dir auf Augenhöhe über Deine Vorstellungen über die künftige Gestaltung des Eingliederungsprozesses, der Zwischenziele und über Eingliederungshemmnisse gesprochen haben. Dabei hat sich der SB verständigungsorientiert zu verhalten und die Verhandlung nachvollziehbar zu dokumentieren. Du darfst einen Berater Deines Vertrauens hinzuziehen. Kommt keine Einigung mit dem SB zustande, kannst Du eine Beratung und Entscheidung durch den Vorgesetzten Deines SB verlangen. Außerdem muß das JC Dir angemessene Fristen für die Prüfung von Eingliederungsangeboten und Bedenkzeiten einräumen. Vor dem entgültigen Scheitern der Verhandlungen darf das JC keinen EGV-Verwaltungsakt erlassen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

shitux

Ich hoffe ich erweiter dies Thema nicht zu sehr, dennoch:

Es ist auch zu unterscheiden, ob
- es ein Vorschlag ist, dem hängen in der Regel RfB an
oder
- eine Stelleninformation ist, dem hängen im Gegensatz keine RfB an. # hier vor Ort ist es so#

Der Unterschied liegt im Wort " Information". Niemand muss z.B. gleich in eine Firma laufen und sich bewerben wenn dort ein Anschlag steht" suche Mitarbeiter". An solchen Informationen läuft man fast täglich vorbei und/ oder kann man tagtäglich wahrnehmen.

Weshalb es auch völlig quatschig ist, wenn in einer EGV steht " es sind auch Tageszeitungen(oder andere Quellen) einzubeziehen" . Denn dort stehen zwar Stellenangebote, aber alle ohne RfB ;).




Ich häng mich mal ein wenig aus dem Fenster:
Aus dem was du hier bisher so beschreibst, bin ich mir fast sicher dass deine aktuelle EGV einige Fehler enthält, die Sanktionen eh nicht möglich machen.
Das trifft mit einiger Sicherheit zu bei den zusätzlichen  Bewerbungen/ Vorschlägen- zu deinen monatlich 5 Bewerbungen- und deren Kostenerstattung.
# ich könnte nen Sixpack drauf wettten ;) #










Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

shitux

Gerade frisch angeliefert  von Dagobert und eingetroffen, wenn du mal nach schauen möchtest:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328163.msg320812;boardseen#new

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-eingliederungsvereinbarung-rechtswidrig.php
Unter anderem:
Zitat
Es sei z. B. nicht erkennbar, ob auch mehr als die geforderten drei Bewerbungen monatlich finanziert würden. Nämliche Unklarheiten bestünden betreffend lnitiativbewerbungen.

Aber auch andere Gerichtsargumente in dem Urteil könnten interessant für dich sein ....
Kadavergehorsam begünstigt Verbrechen u. Verbrecher

dagobert

Es empfiehlt sich grundsätzlich, solche Artikel genau zu lesen.

Das hier
Zitat von: shitux am 21:26:15 Sa. 16.Juli 2016
Es sei z. B. nicht erkennbar, ob auch mehr als die geforderten drei Bewerbungen monatlich finanziert würden. Nämliche Unklarheiten bestünden betreffend lnitiativbewerbungen.
stammt aus dem Vorbringen der Klägerin, ob das Gericht diese Ansicht teilt geht aus dem Artikel nicht hervor.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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